Ausbau der S11/S-Bahn, Stammstrecke Köln, VP2 Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI37738
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): von Rüden, Brigitta
E-Mail:
Telefon: +49 20330173471
Fax: +49 20330174724
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Ausbau der S11/S-Bahn, Stammstrecke Köln, VP2
Köln
Ausbau der S11/S-Bahn Stammstrecke Köln - Vergabepaket 2: Leistungen Objektplanung Verkehrsanlagenplanung Lph 3+4; Objektplanung Ingenieurbauwerke Lph 3+4; Tragwerksplanung Lph 3; Fachplanung technischen Ausrüstung Lph 3+4; Umweltplanung (UVS, LBP, Fachbeitrag Artenschutz); Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung; Vermessung; Schall- und Erschütterungsgutachten; Leit- und Sicherungstechnik Lph 3+4; Oberleitungsanlagen Lph 3+4; 50 Hz-Anlagen Lph 3+4; Bauüberwachung bei planungsbegleitenden Ortsbegehungen, Vermessungs- und Baugrundleistungen, Arbeiten zur Bestandserkundung und Begehungen zu Umweltuntersuchungen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ausbau der S11/S-Bahn, Stammstrecke Köln, VP2
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Köln
Ausbau der S11/S-Bahn Stammstrecke Köln - Vergabepaket 2: Leistungen Objektplanung Verkehrsanlagenplanung Lph 3+4; Objektplanung Ingenieurbauwerke Lph 3+4; Tragwerksplanung Lph 3; Fachplanung technischen Ausrüstung Lph 3+4; Umweltplanung (UVS, LBP, Fachbeitrag Artenschutz); Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung; Vermessung; Schall- und Erschütterungsgutachten; Leit- und Sicherungstechnik Lph 3+4; Oberleitungsanlagen Lph 3+4; 50 Hz-Anlagen Lph 3+4; Bauüberwachung bei planungsbegleitenden Ortsbegehungen, Vermessungs- und Baugrundleistungen, Arbeiten zur Bestandserkundung und Begehungen zu Umweltuntersuchungen
Die Änderung umfasst die zusätzliche Pfahlprobenbelastung für die weitere Verwendung in der fortlaufenden Planung für das Projekt „Ausbau der S11“.
Im Zusammenhang mit dem Ausbau der S11 ist eine Gründung von Stützen im Bereich des Kölner HBF (TM7) für den Fahrwerg auf Bohrpfählen vorgesehen. Aufgrund einer strengen Beschränkung der Setzungen sollen abgesetzten Pfähle mit einer Mantel - und Fußverpressung hergestellt werden. Die für die vergüteten Pfähle ansetzbaren Werte der Pfahlmantelreibung und des Pfahlspitzendrucks wurden vom Aufsteller des Geotechnischen Berichtes (ARGE S11) abgeschätzt und sollen gemäß Prüfbericht Nr. 1119.1/1 des Prüfsachverständigem (Kempfert + Partner) durch statische Pfahlprobebelastungen verifizert werden. Weiterhin soll durch Pfahlprobenbelastungen auch das Trag- und Verformungsverhalten der geplanten Pfähle bei einer statischen Beanspruchung in horizontaler Richtung untersucht werden.
(MKA 35_19)
Die oben genannte zusätzlich Leistung wurde durch den Geotechnischen Bericht Nr. 1119.1/1 von Kempfert + Partner als zusätzliche Auflage zugrunde gelegt und befindet sich nicht im Leistungsumfang des Hauptvertrags.