KV-Drehscheibe Duisburg Ruhrort-Hafen - 50Hz-Leistungen/Straßenbeleuchtung Referenznummer der Bekanntmachung: 23FEI67980
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Purkert, Dennis
E-Mail:
Telefon: +49 20330174909
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
KV-Drehscheibe Duisburg Ruhrort-Hafen - 50Hz-Leistungen/Straßenbeleuchtung
Montage und Verkabelung von Leuchten an bereits vorhandene Beleuchtungsmaste. sowie damit einhergehende Begleitarbeiten.
Duisburg
Auf dem Gelände des Rangierbahnhofs Duisburg-Ruhrort Hafen wird im Bezirk III eine innerbetriebliche Verbindungsstraße für die im Bau befindliche KV-Drehscheibe erstellt. Die Verbindungsstraße verläuft auf der nördlichen Seite des Bezirks III parallel zum Rosenpark und beginnt im Bereich Stahlinselstraße / Terminalstraße und endet am Stw Rhf im Bereich Gerrickstraße. Die innerbetriebliche Verbindungsstraße verknüpft die KV-Drehscheibe mit den östlich gelegenen vorhandenen Terminalanlagen.
Gegenstand der hier durchzuführenden Vergabe ist das Gewerk 50 Hz. Entlang der Verbindungsstraße und des Kreisverkehrs auf der Platzfläche müssen Beleuchtungsanlagen auf den Banketten installiert werden. Die Herstellung der dafür notwendigen Kabelkanäle und Fundamente für die Beleuchtungsmasten waren bereits Gegenstand einer Vergabe der dazugehörigen Straßen- und Tiefbauleistungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
KV-Drehscheibe Duisburg Ruhrort-Hafen - 50Hz-Leistungen/Straßenbeleuchtung
Postanschrift: Bottroper Straße 271
Ort: Gladbeck
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 45964
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.