Gastronomische Leiharbeit Referenznummer der Bekanntmachung: KfW-2023-0040
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Palmengartenstr. 5-9
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60325
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Wachter, Stefan
E-Mail:
Telefon: +49 6974310
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://kfw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gastronomische Leiharbeit
Leistungsgegenstand ist die Ausschreibung der gastronomischen Leiharbeit für Küchen- und Servicepersonal an den KfW-Standorten Frankfurt a.M., Bonn und Berlin in 6 Losen.
Der zukünftige Auftragnehmer (Entleiher) soll Leiharbeitskräfte (m/w/d) per Arbeitnehmerüberlassung für die Mitarbeiterverpflegung, den Gäste- und Repräsentationsbereich zur Abdeckung von kurzfristigen und vorübergehenden Kapazitätsengpässen stellen.
Gastronomische Leiharbeit Frankfurt
Frankfurt am Main
Der zukünftige Auftragnehmer (AN) soll Leiharbeiter für die Mitarbeiterverpflegung, den Gäste- und Repräsentationsbereich zur Abdeckung von kurzfristigen und vorübergehenden Kapazitätsengpässen stellen.
Los 1: Gastronomische Leiharbeit der KfW am Standort Frankfurt am Main für folgende Profilbeschreibungen:
• Koch (m/w/d) mit einfachen Anforderungen
• Koch (m/w/d) mit besonderen Anforderungen
• Beikoch (m/w/d)
• Küchenhilfe (m/w/d) mit einfachen Anforderungen
Der Vertrag verlängert sich um jeweils ein (1) Jahr bis zu einer maximalen Laufzeit von vier (4) Jahren, wenn er nicht von der KfW oder dem Verleiher mit einer Frist von sechs Monate gekündigt wird.
Siehe § 18 des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages:
(1) Die KfW ist berechtigt, den Arbeitnehmerüberlassungsvertrag gemäß den Vorgaben der Ziffer 5 der Allgemeinen Vertragsbedingungen zu ändern. Falls eine Änderung erfolgt, wird die KfW den Verleiher darüber entsprechend informieren.
(2) Die KfW ist insbesondere berechtigt, im erforderlichen und in einem dem Verleiher zumutbaren Umfang und innerhalb ihrer Leistungsfähigkeit das geschätzte Auftragsvolumen des Arbeitsnehmerüberlassungsvertrages auf maximal das Doppelte des ursprünglich geschätzten Auftragsvolumens zu erhöhen, wenn
a.) dies zur fachgerechten Erbringung der von dem Arbeitnehmerüberlassungsvertrag erfassten Leistungen im Geltungsbereich und während der
Laufzeit dieses Arbeitnehmerüberlassungsvertrags erforderlich ist oder
b.) für die Leistungserbringung relevante rechtliche oder regulatorische Vorgaben, einschließlich Feststellungen oder Anordnungen der die KfW beaufsichtigenden Stellen, eine Änderung des Bedarfs der KfW nach sich
ziehen oder
c.) grundlegende betriebliche Entscheidungen der KfW über den Einsatz agiler Methoden (z.B. Scrum) Änderungen im Umfang und Zuschnitt der in
der Leistungsbeschreibung des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages zur
Folge haben und dadurch eine Änderung des Bedarfs der KfW entsteht
oder
d.) eine Änderung des Schutzbedarfs der vom Auftragnehmer bearbeiteten
Daten oder ausgeführten Tätigkeiten eine Änderung der vertraglichen Vorgaben erfordert.
(3) Die KfW ist weiter berechtigt, im erforderlichen und in einem dem Verleiher zumutbaren
Umfang und innerhalb seiner Leistungsfähigkeit das geschätzte Auftragsvolumen eines
Einzelauftrages anzupassen, wenn dies zur fachgerechten Erbringung der im Einzelauftrag beauftragten Leistungen erforderlich ist. Der Verleiher ist verpflichtet, der KfW unverzüglich anzuzeigen, wenn es sich abzeichnet, dass er ohne vollständige Erbringung
der beauftragten Leistungen das im Einzelauftrag geschätzte Auftragsvolumen ausschöpfen wird. Der Verleiher ist nur berechtigt, Leistungen über das im Einzelauftrag geschätzten Auftragsvolumen hinaus der KfW in Rechnung zu stellen, wenn die KfW die Seite 23 von 24 weitere Leistungserbringung im Rahmen einer Änderung des Einzelauftrages beauftragt hat.
Gastronomische Leiharbeit Frankfurt
Frankfurt am Main
Der zukünftige Auftragnehmer (AN) soll Leiharbeiter für die Mitarbeiterverpflegung, den Gäste- und Repräsentationsbereich zur Abdeckung von kurzfristigen und vorübergehenden Kapazitätsengpässen stellen.
Los 2: Gastronomische Leiharbeit der KfW am Standort Frankfurt am Main für folgende Profilbeschreibungen:
• Servicekraft (m/w/d) mit einfachen Anforderungen
• Servicekraft (m/w/d) mit besonderen Anforderungen
• Serviceleiter (m/w/d)
Der Vertrag verlängert sich um jeweils ein (1) Jahr bis zu einer maximalen Laufzeit von vier (4) Jahren, wenn er nicht von der KfW oder dem Verleiher mit einer Frist von sechs Monate gekündigt wird.
Siehe § 18 des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages:
(1) Die KfW ist berechtigt, den Arbeitnehmerüberlassungsvertrag gemäß den Vorgaben der Ziffer 5 der Allgemeinen Vertragsbedingungen zu ändern. Falls eine Änderung erfolgt, wird die KfW den Verleiher darüber entsprechend informieren.
(2) Die KfW ist insbesondere berechtigt, im erforderlichen und in einem dem Verleiher zumutbaren Umfang und innerhalb ihrer Leistungsfähigkeit das geschätzte Auftragsvolumen des Arbeitsnehmerüberlassungsvertrages auf maximal das Doppelte des ursprünglich geschätzten Auftragsvolumens zu erhöhen, wenn
a.) dies zur fachgerechten Erbringung der von dem Arbeitnehmerüberlassungsvertrag erfassten Leistungen im Geltungsbereich und während der
Laufzeit dieses Arbeitnehmerüberlassungsvertrags erforderlich ist oder
b.) für die Leistungserbringung relevante rechtliche oder regulatorische Vorgaben, einschließlich Feststellungen oder Anordnungen der die KfW beaufsichtigenden Stellen, eine Änderung des Bedarfs der KfW nach sich
ziehen oder
c.) grundlegende betriebliche Entscheidungen der KfW über den Einsatz agiler Methoden (z.B. Scrum) Änderungen im Umfang und Zuschnitt der in
der Leistungsbeschreibung des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages zur
Folge haben und dadurch eine Änderung des Bedarfs der KfW entsteht
oder
d.) eine Änderung des Schutzbedarfs der vom Auftragnehmer bearbeiteten
Daten oder ausgeführten Tätigkeiten eine Änderung der vertraglichen Vorgaben erfordert.
(3) Die KfW ist weiter berechtigt, im erforderlichen und in einem dem Verleiher zumutbaren
Umfang und innerhalb seiner Leistungsfähigkeit das geschätzte Auftragsvolumen eines
Einzelauftrages anzupassen, wenn dies zur fachgerechten Erbringung der im Einzelauftrag beauftragten Leistungen erforderlich ist. Der Verleiher ist verpflichtet, der KfW unverzüglich anzuzeigen, wenn es sich abzeichnet, dass er ohne vollständige Erbringung
der beauftragten Leistungen das im Einzelauftrag geschätzte Auftragsvolumen ausschöpfen wird. Der Verleiher ist nur berechtigt, Leistungen über das im Einzelauftrag geschätzten Auftragsvolumen hinaus der KfW in Rechnung zu stellen, wenn die KfW die Seite 23 von 24 weitere Leistungserbringung im Rahmen einer Änderung des Einzelauftrages beauftragt hat.
Gastronomische Leiharbeit Bonn
Bonn
Der zukünftige Auftragnehmer (AN) soll Leiharbeiter für die Mitarbeiterverpflegung, den Gäste- und Repräsentationsbereich zur Abdeckung von kurzfristigen und vorübergehenden Kapazitätsengpässen stellen.
Los 3: Gastronomische Leiharbeit der KfW am Standort Bonn für folgende Profilbeschreibungen:
• Koch (m/w/d) mit einfachen Anforderungen
• Koch (m/w/d) mit besonderen Anforderungen
• Küchenhilfe (m/w/d) mit einfachen Anforderungen
• Spülhilfe (m/w/d) mit einfachen Anforderungen
Der Vertrag verlängert sich um jeweils ein (1) Jahr bis zu einer maximalen Laufzeit von vier (4) Jahren, wenn er nicht von der KfW oder dem Verleiher mit einer Frist von sechs Monate gekündigt wird.
Siehe § 18 des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages:
(1) Die KfW ist berechtigt, den Arbeitnehmerüberlassungsvertrag gemäß den Vorgaben der Ziffer 5 der Allgemeinen Vertragsbedingungen zu ändern. Falls eine Änderung erfolgt, wird die KfW den Verleiher darüber entsprechend informieren.
(2) Die KfW ist insbesondere berechtigt, im erforderlichen und in einem dem Verleiher zumutbaren Umfang und innerhalb ihrer Leistungsfähigkeit das geschätzte Auftragsvolumen des Arbeitsnehmerüberlassungsvertrages auf maximal das Doppelte des ursprünglich geschätzten Auftragsvolumens zu erhöhen, wenn
a.) dies zur fachgerechten Erbringung der von dem Arbeitnehmerüberlassungsvertrag erfassten Leistungen im Geltungsbereich und während der
Laufzeit dieses Arbeitnehmerüberlassungsvertrags erforderlich ist oder
b.) für die Leistungserbringung relevante rechtliche oder regulatorische Vorgaben, einschließlich Feststellungen oder Anordnungen der die KfW beaufsichtigenden Stellen, eine Änderung des Bedarfs der KfW nach sich
ziehen oder
c.) grundlegende betriebliche Entscheidungen der KfW über den Einsatz agiler Methoden (z.B. Scrum) Änderungen im Umfang und Zuschnitt der in
der Leistungsbeschreibung des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages zur
Folge haben und dadurch eine Änderung des Bedarfs der KfW entsteht
oder
d.) eine Änderung des Schutzbedarfs der vom Auftragnehmer bearbeiteten
Daten oder ausgeführten Tätigkeiten eine Änderung der vertraglichen Vorgaben erfordert.
(3) Die KfW ist weiter berechtigt, im erforderlichen und in einem dem Verleiher zumutbaren
Umfang und innerhalb seiner Leistungsfähigkeit das geschätzte Auftragsvolumen eines
Einzelauftrages anzupassen, wenn dies zur fachgerechten Erbringung der im Einzelauftrag beauftragten Leistungen erforderlich ist. Der Verleiher ist verpflichtet, der KfW unverzüglich anzuzeigen, wenn es sich abzeichnet, dass er ohne vollständige Erbringung
der beauftragten Leistungen das im Einzelauftrag geschätzte Auftragsvolumen ausschöpfen wird. Der Verleiher ist nur berechtigt, Leistungen über das im Einzelauftrag geschätzten Auftragsvolumen hinaus der KfW in Rechnung zu stellen, wenn die KfW die Seite 23 von 24 weitere Leistungserbringung im Rahmen einer Änderung des Einzelauftrages beauftragt hat.
Gastronomische Leiharbeit Bonn
Bonn
Der zukünftige Auftragnehmer (AN) soll Leiharbeiter für die Mitarbeiterverpflegung, den Gäste- und Repräsentationsbereich zur Abdeckung von kurzfristigen und vorübergehenden Kapazitätsengpässen stellen.
Los 4: Gastronomische Leiharbeit der KfW am Standort Bonn für folgende Profilbeschreibungen:
• Servicekraft mit einfachen Anforderungen (m/w/d)
• Servicekraft mit besonderen Anforderungen (m/w/d)
• Serviceleiter (m/w/d)
Der Vertrag verlängert sich um jeweils ein (1) Jahr bis zu einer maximalen Laufzeit von vier (4) Jahren, wenn er nicht von der KfW oder dem Verleiher mit einer Frist von sechs Monate gekündigt wird.
Siehe § 18 des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages:
(1) Die KfW ist berechtigt, den Arbeitnehmerüberlassungsvertrag gemäß den Vorgaben der Ziffer 5 der Allgemeinen Vertragsbedingungen zu ändern. Falls eine Änderung erfolgt, wird die KfW den Verleiher darüber entsprechend informieren.
(2) Die KfW ist insbesondere berechtigt, im erforderlichen und in einem dem Verleiher zumutbaren Umfang und innerhalb ihrer Leistungsfähigkeit das geschätzte Auftragsvolumen des Arbeitsnehmerüberlassungsvertrages auf maximal das Doppelte des ursprünglich geschätzten Auftragsvolumens zu erhöhen, wenn
a.) dies zur fachgerechten Erbringung der von dem Arbeitnehmerüberlassungsvertrag erfassten Leistungen im Geltungsbereich und während der
Laufzeit dieses Arbeitnehmerüberlassungsvertrags erforderlich ist oder
b.) für die Leistungserbringung relevante rechtliche oder regulatorische Vorgaben, einschließlich Feststellungen oder Anordnungen der die KfW beaufsichtigenden Stellen, eine Änderung des Bedarfs der KfW nach sich
ziehen oder
c.) grundlegende betriebliche Entscheidungen der KfW über den Einsatz agiler Methoden (z.B. Scrum) Änderungen im Umfang und Zuschnitt der in
der Leistungsbeschreibung des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages zur
Folge haben und dadurch eine Änderung des Bedarfs der KfW entsteht
oder
d.) eine Änderung des Schutzbedarfs der vom Auftragnehmer bearbeiteten
Daten oder ausgeführten Tätigkeiten eine Änderung der vertraglichen Vorgaben erfordert.
(3) Die KfW ist weiter berechtigt, im erforderlichen und in einem dem Verleiher zumutbaren
Umfang und innerhalb seiner Leistungsfähigkeit das geschätzte Auftragsvolumen eines
Einzelauftrages anzupassen, wenn dies zur fachgerechten Erbringung der im Einzelauftrag beauftragten Leistungen erforderlich ist. Der Verleiher ist verpflichtet, der KfW unverzüglich anzuzeigen, wenn es sich abzeichnet, dass er ohne vollständige Erbringung
der beauftragten Leistungen das im Einzelauftrag geschätzte Auftragsvolumen ausschöpfen wird. Der Verleiher ist nur berechtigt, Leistungen über das im Einzelauftrag geschätzten Auftragsvolumen hinaus der KfW in Rechnung zu stellen, wenn die KfW die Seite 23 von 24 weitere Leistungserbringung im Rahmen einer Änderung des Einzelauftrages beauftragt hat.
Gastronomische Leiharbeit Berlin
Berlin
Der zukünftige Auftragnehmer (AN) soll Leiharbeiter für die Mitarbeiterverpflegung, den Gäste- und Repräsentationsbereich zur Abdeckung von kurzfristigen und vorübergehenden Kapazitätsengpässen stellen.
Los 5: Gastronomische Leiharbeit der KfW am Standort Berlin für folgende Profilbeschreibungen:
• Koch (m/w/d) mit einfachen Anforderungen
• Koch (m/w/d) mit besonderen Anforderungen
• Küchenhilfe (m/w/d) mit einfachen Anforderungen
• Spülhilfe (m/w/d) mit einfachen Anforderungen
Der Vertrag verlängert sich um jeweils ein (1) Jahr bis zu einer maximalen Laufzeit von vier (4) Jahren, wenn er nicht von der KfW oder dem Verleiher mit einer Frist von sechs Monate gekündigt wird.
Siehe § 18 des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages:
(1) Die KfW ist berechtigt, den Arbeitnehmerüberlassungsvertrag gemäß den Vorgaben der Ziffer 5 der Allgemeinen Vertragsbedingungen zu ändern. Falls eine Änderung erfolgt, wird die KfW den Verleiher darüber entsprechend informieren.
(2) Die KfW ist insbesondere berechtigt, im erforderlichen und in einem dem Verleiher zumutbaren Umfang und innerhalb ihrer Leistungsfähigkeit das geschätzte Auftragsvolumen des Arbeitsnehmerüberlassungsvertrages auf maximal das Doppelte des ursprünglich geschätzten Auftragsvolumens zu erhöhen, wenn
a.) dies zur fachgerechten Erbringung der von dem Arbeitnehmerüberlassungsvertrag erfassten Leistungen im Geltungsbereich und während der
Laufzeit dieses Arbeitnehmerüberlassungsvertrags erforderlich ist oder
b.) für die Leistungserbringung relevante rechtliche oder regulatorische Vorgaben, einschließlich Feststellungen oder Anordnungen der die KfW beaufsichtigenden Stellen, eine Änderung des Bedarfs der KfW nach sich
ziehen oder
c.) grundlegende betriebliche Entscheidungen der KfW über den Einsatz agiler Methoden (z.B. Scrum) Änderungen im Umfang und Zuschnitt der in
der Leistungsbeschreibung des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages zur
Folge haben und dadurch eine Änderung des Bedarfs der KfW entsteht
oder
d.) eine Änderung des Schutzbedarfs der vom Auftragnehmer bearbeiteten
Daten oder ausgeführten Tätigkeiten eine Änderung der vertraglichen Vorgaben erfordert.
(3) Die KfW ist weiter berechtigt, im erforderlichen und in einem dem Verleiher zumutbaren
Umfang und innerhalb seiner Leistungsfähigkeit das geschätzte Auftragsvolumen eines
Einzelauftrages anzupassen, wenn dies zur fachgerechten Erbringung der im Einzelauftrag beauftragten Leistungen erforderlich ist. Der Verleiher ist verpflichtet, der KfW unverzüglich anzuzeigen, wenn es sich abzeichnet, dass er ohne vollständige Erbringung
der beauftragten Leistungen das im Einzelauftrag geschätzte Auftragsvolumen ausschöpfen wird. Der Verleiher ist nur berechtigt, Leistungen über das im Einzelauftrag geschätzten Auftragsvolumen hinaus der KfW in Rechnung zu stellen, wenn die KfW die Seite 23 von 24 weitere Leistungserbringung im Rahmen einer Änderung des Einzelauftrages beauftragt hat.
Gastronomische Leiharbeit Berlin
Berlin
Der zukünftige Auftragnehmer (AN) soll Leiharbeiter für die Mitarbeiterverpflegung, den Gäste- und Repräsentationsbereich zur Abdeckung von kurzfristigen und vorübergehenden Kapazitätsengpässen stellen.
Los 6: Gastronomische Leiharbeit der KfW am Standort Berlin für folgende Profilbeschreibungen:
• Servicekraft mit einfachen Anforderungen (m/w/d)
• Servicekraft mit besonderen Anforderungen (m/w/d)
• Serviceleiter (m/w/d)
Der Vertrag verlängert sich um jeweils ein (1) Jahr bis zu einer maximalen Laufzeit von vier (4) Jahren, wenn er nicht von der KfW oder dem Verleiher mit einer Frist von sechs Monate gekündigt wird.
Siehe § 18 des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages:
(1) Die KfW ist berechtigt, den Arbeitnehmerüberlassungsvertrag gemäß den Vorgaben der Ziffer 5 der Allgemeinen Vertragsbedingungen zu ändern. Falls eine Änderung erfolgt, wird die KfW den Verleiher darüber entsprechend informieren.
(2) Die KfW ist insbesondere berechtigt, im erforderlichen und in einem dem Verleiher zumutbaren Umfang und innerhalb ihrer Leistungsfähigkeit das geschätzte Auftragsvolumen des Arbeitsnehmerüberlassungsvertrages auf maximal das Doppelte des ursprünglich geschätzten Auftragsvolumens zu erhöhen, wenn
a.) dies zur fachgerechten Erbringung der von dem Arbeitnehmerüberlassungsvertrag erfassten Leistungen im Geltungsbereich und während der
Laufzeit dieses Arbeitnehmerüberlassungsvertrags erforderlich ist oder
b.) für die Leistungserbringung relevante rechtliche oder regulatorische Vorgaben, einschließlich Feststellungen oder Anordnungen der die KfW beaufsichtigenden Stellen, eine Änderung des Bedarfs der KfW nach sich
ziehen oder
c.) grundlegende betriebliche Entscheidungen der KfW über den Einsatz agiler Methoden (z.B. Scrum) Änderungen im Umfang und Zuschnitt der in
der Leistungsbeschreibung des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages zur
Folge haben und dadurch eine Änderung des Bedarfs der KfW entsteht
oder
d.) eine Änderung des Schutzbedarfs der vom Auftragnehmer bearbeiteten
Daten oder ausgeführten Tätigkeiten eine Änderung der vertraglichen Vorgaben erfordert.
(3) Die KfW ist weiter berechtigt, im erforderlichen und in einem dem Verleiher zumutbaren
Umfang und innerhalb seiner Leistungsfähigkeit das geschätzte Auftragsvolumen eines
Einzelauftrages anzupassen, wenn dies zur fachgerechten Erbringung der im Einzelauftrag beauftragten Leistungen erforderlich ist. Der Verleiher ist verpflichtet, der KfW unverzüglich anzuzeigen, wenn es sich abzeichnet, dass er ohne vollständige Erbringung
der beauftragten Leistungen das im Einzelauftrag geschätzte Auftragsvolumen ausschöpfen wird. Der Verleiher ist nur berechtigt, Leistungen über das im Einzelauftrag geschätzten Auftragsvolumen hinaus der KfW in Rechnung zu stellen, wenn die KfW die Seite 23 von 24 weitere Leistungserbringung im Rahmen einer Änderung des Einzelauftrages beauftragt hat.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für die Lose 1 bis 6:
Nettojahresumsatz des Bieters / der Bietergemeinschaft im Tätigkeitsbereich
Für die Lose 1 bis 6:
Nettojahresumsatz des Bieters / der Bietergemeinschaft im Tätigkeitsbereich des Auftrags der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (kumuliert) muss mindestens:
Los 1: 0,75 Mio. EUR
Los 2: 0,3 Mio. EUR
Los 3: 0,2 Mio. EUR
Los 4: 0,18 Mio. EUR
Los 5: 0,4 Mio. EUR
Los 6: 0,4 Mio. EUR
betragen haben (Nachweis durch Eigenerklärung).
1. Anforderungen an die Verfügbarkeit von relevanten Leiharbeitsfachkräften
2. Referenzen über vergleichbare Leistungen
zu 1. "Anforderungen an die Verfügbarkeit von relevanten Leiharbeitsfachkräften":
Für Los 1:
- Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss über mind. 6 Leiharbeitskräfte aus dem geforderten Anforderungsprofil "Koch (m/w/d) mit einfachen
Anforderungen" gemäß Ziffer 4.1 der Leistungsbeschreibung zum Zeitpunkt des geplanten Leistungsbeginns am 01.01.2024 in seinem / ihrem
Portfolio besitzen, und bei Bedarf für die KfW verfügbar sein.
- Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss über mind. 3 Leiharbeitskräfte aus dem geforderten Anforderungsprofil „Koch (m/w/d) mit besonderen
Anforderungen“ gemäß Ziffer 4.2 der Leistungsbeschreibung zum Zeitpunkt des geplanten Leistungsbeginns am 01.01.2024 in seinem / ihrem
Portfolio besitzen, und bei Bedarf für die KfW verfügbar sein.
- Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss über mind. 4 Leiharbeitskräfte aus dem geforderten Anforderungsprofil "Küchenhilfe (m/w/d) mit
einfachen Anforderungen" gemäß Ziffer 4.4 der Leistungsbeschreibung zum Zeitpunkt des geplanten Leistungsbeginns 01.01.2024 in seinem /
ihrem Portfolio besitzen, und bei Bedarf für die KfW verfügbar sein.
Für Los 2:
- Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss über mind. 5 Leiharbeitskräfte aus dem geforderten Anforderungsprofil "Servicekraft (m/w/d) mit
einfachen Anforderungen" gemäß Ziffer 4.1 der Leistungsbeschreibung zum Zeitpunkt des geplanten Leistungsbeginns am 01.01.2024 in seinem /
ihrem Portfolio besitzen, und bei Bedarf für die KfW verfügbar sein.
- Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss über mind. 3 Leiharbeitskräfte aus dem geforderten Anforderungsprofil "Servicekraft (m/w/d) mit
besonderen Anforderungen" gemäß Ziffer 4.2 der Leistungsbeschreibung zum Zeitpunkt des geplanten Leistungsbeginns am 01.01.2024 in seinem /
ihrem Portfolio besitzen, und bei Bedarf für die KfW verfügbar sein.
- Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss über mind. 2 Leiharbeitskräfte aus dem geforderten Anforderungsprofil "Serviceleiter (m/w/d)" gemäß
Ziffer 4.3 der Leistungsbeschreibung zum Zeit-punkt des geplanten Leistungsbeginns am 01.01.2024 in seinem / ihrem Portfolio besitzen, und bei
Bedarf für die KfW verfügbar sein.
Für Los 3:
- Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss über mind. 3 Leiharbeitskräfte aus dem geforderten Anforderungsprofil "Koch (m/w/d) mit einfachen
Anforderungen" gemäß Ziffer 4 der Leistungsbeschreibung zum Zeitpunkt des geplanten Leistungsbeginns am 01.01.2024 in seinem / ihrem
Portfolio besitzen, und bei Bedarf für die KfW verfügbar sein.
- Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss über mind. 5 Leiharbeitskräfte aus dem geforderten Anforderungsprofil "Koch (m/w/d) mit besonderen
Anforderungen" gemäß Ziffer 5 der Leistungsbeschreibung zum Zeitpunkt des geplanten Leistungsbeginns am 01.01.2024 in seinem / ihrem
Portfolio besitzen, und bei Bedarf für die KfW verfügbar sein.
- Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss über mind. 2 Leiharbeitskräfte aus dem geforderten Anforderungsprofil "Küchenhilfe (m/w/d) mit
einfachen Anforderungen" gemäß Ziffer 6 der Leistungsbeschreibung zum Zeitpunkt des geplanten Leistungsbeginns 01.01.2024 in seinem / ihrem
Portfolio besitzen, und bei Bedarf für die KfW verfügbar sein.
Für Los 4:
- Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss über mind. 10 Leiharbeitskräfte aus dem geforderten Anforderungsprofil "Servicekraft (m/w/d) mit
einfachen Anforderungen" gemäß Ziffer 4 der Leistungsbeschreibung zum Zeitpunkt des geplanten Leistungsbeginns am 01.01.2024 in seinem /
ihrem Portfolio besitzen, und bei Bedarf für die KfW verfügbar sein.
- Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss über mind. 5 Leiharbeitskräfte aus dem geforderten Anforderungsprofil "Servicekraft (m/w/d) mit
besonderen Anforderungen" gemäß Ziffer 5 der Leistungsbeschreibung zum Zeitpunkt des geplanten Leistungsbeginns am 01.01.2024 in seinem /
ihrem Portfolio besitzen, und bei Bedarf für die KfW verfügbar sein.
- Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss über mind. 1 Leiharbeitskräfte aus dem geforderten Anforderungsprofil "Serviceleiter (m/w/d)" gemäß
Ziffer 6 der Leistungsbeschreibung zum Zeit-punkt des geplanten Leistungsbeginns am 01.01.2024 in seinem / ihrem Portfolio besitzen, und bei
Bedarf für die KfW verfügbar sein.
Für Los 5:
- Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss über mind. 5 Leiharbeitskräfte aus dem geforderten Anforderungsprofil "Koch (m/w/d) mit einfachen
Anforderungen" gemäß Ziffer 4 der Leistungsbeschreibung zum Zeitpunkt des geplanten Leistungsbeginns am 01.01.2024 in seinem / ihrem
Portfolio besitzen, und bei Bedarf für die KfW verfügbar sein.
- Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss über mind. 8 Leiharbeitskräfte aus dem geforderten Anforderungsprofil "Koch (m/w/d) mit besonderen
Anforderungen" gemäß Ziffer 5 der Leistungsbeschreibung zum Zeitpunkt des geplanten Leistungsbeginns am 01.01.2024 in seinem / ihrem
Portfolio besitzen, und bei Bedarf für die KfW verfügbar sein.
- Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss über mind. 2 Leiharbeitskräfte aus dem geforderten Anforderungsprofil "Küchenhilfe (m/w/d) mit
einfachen Anforderungen" gemäß Ziffer 6 der Leistungsbeschreibung zum Zeitpunkt des geplanten Leistungsbeginns 01.01.2024 in seinem / ihrem
Portfolio besitzen, und bei Bedarf für die KfW verfügbar sein.
Für Los 6:
- Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss über mind. 15 Leiharbeitskräfte aus dem geforderten Anforderungsprofil "Servicekraft (m/w/d) mit
einfachen Anforderungen" gemäß Ziffer 4 der Leistungsbeschreibung zum Zeitpunkt des geplanten Leistungsbeginns am 01.01.2024 in seinem /
ihrem Portfolio besitzen, und bei Bedarf für die KfW verfügbar sein.
- Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss über mind. 10 Leiharbeitskräfte aus dem geforderten Anforderungsprofil "Servicekraft (m/w/d) mit
besonderen Anforderungen" gemäß Ziffer 5 der Leistungsbeschreibung zum Zeitpunkt des geplanten Leistungsbeginns am 01.01.2024 in seinem /
ihrem Portfolio besitzen, und bei Bedarf für die KfW verfügbar sein.
- Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss über mind. 2 Leiharbeitskräfte aus dem geforderten Anforderungsprofil "Serviceleiter (m/w/d)" gemäß
Ziffer 6 der Leistungsbeschreibung zum Zeitpunkt des geplanten Leistungsbeginns am 01.01.2024 in seinem / ihrem Portfolio besitzen, und bei
Bedarf für die KfW verfügbar sein.
zu 2. "Referenzen über vergleichbare Leistungen":
Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft muss über mindestens drei (3) Referenzen über vergleichbare Leistungen verfügen. Bewertet werden nur solche Referenzen, welche alle folgenden Mindestanforderungen an die Vergleichbarkeit kumulativ erfüllen (Nachweis durch Eigenerklärung und Vorlage des Formblattes "Anlage Referenzen"):
Mindestanforderungen für Los 1:
- Zeitraum der erbrachten Leistungen in bzw. nach 2020
- Erbringung der Referenzleistung im Tätigkeitsbereich. Die Referenzleistung umfasst Arbeitnehmerüberlassungen in einem Betrieb der
Gemeinschaftsverpflegung mit mindestens 250 Tischgästen pro Tag. Die Referenzleistung muss alle (exklusive der Profilbeschreibung des
Beikochs) der unter Ziffer 4 der Leistungsbeschreibung beschriebenen Profilanforderungen abdecken.
Mindestanforderungen für Los 2:
- Zeitraum der erbrachten Leistungen in bzw. nach 2020
- Erbringung der Referenzleistung im Tätigkeitsbereich. Die Referenzleistung umfasst Arbeitnehmerüberlassungen in der gehobenen
Individualgastronomie und/oder in der gehobenen Betriebsgastronomie (z.B. Vorstandskasino, Veranstaltungsservice auf gehobenen Niveau, oder
vergleichbar). Die Referenzleistung muss alle der unter Ziffer 4 der Leistungsbeschreibung beschriebenen Profilanforderungen abdecken.
Mindestanforderungen für die Lose 3 & 5:
- Zeitraum der erbrachten Leistungen in bzw. nach 2020
- Erbringung der Referenzleistung im Tätigkeitsbereich. Die Referenzleistung umfasst Arbeitnehmerüberlassungen in der gehobenen
Individualgastronomie und/oder in der gehobenen Betriebsgastronomie (z.B. Vorstandskasino, oder vergleichbar). Die Referenzleistung muss alle
der unter den Ziffern 4 – 7 der Leistungsbeschreibung beschriebenen Profilanforderungen abdecken.
Mindestanforderungen für Los 4 & 6:
- Zeitraum der erbrachten Leistungen in bzw. nach 2020
- Erbringung der Referenzleistung im Tätigkeitsbereich. Die Referenzleistung umfasst Arbeitnehmerüberlassungen in der gehobenen
Individualgastronomie und/oder in der gehobenen Betriebsgastronomie (z.B. Vorstandskasino, Veranstaltungsservice auf gehobenen Niveau, oder
vergleichbar). Die Referenzleistung muss alle der unter Ziffer 4 - 6 der Leistungsbeschreibung beschriebenen Profilanforderungen abdecken.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Das Angebot ist ausschließlich elektronisch in Textform abzugeben. Eine Unterschrift ist hierfür nicht
erforderlich. Die elektronische Angebotsabgabe erfolgt über das Bieterportal auf unserer Vergabeplattform:
https://ausschreibungen.kfw.de. Für die elektronische Angebotsabgabe ist eine Registrierung erforderlich.
Nachdem Sie sich erfolgreich registriert haben, gelangen Sie über die Schaltfläche „Bieterassistent“ zur
elektronischen Angebotsabgabe und zu Ihrer persönlichen Angebotsübersicht. (Nähere Informationen
entnehmen Sie bitte den Bewerbungsbedingungen).
- Die KfW überprüft die Eignung der Bieter anhand von Angaben zu den Eignungskriterien. Der Bieter, die
Bietergemeinschaft sowie jedes andere Unternehmen, dessen sich der Bieter zum Nachweis der Eignung
bedient, hat zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen, ebenfalls eine
Eigenerklärung hierüber abzugeben.
Für die Gesamtlaufzeit des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages (4-Jahre inkl. Verlängerungsoptionen) schätzt die Auftraggeberin den
Bedarf an Einsatzstunden der jeweiligen Leiharbeitsprofile, und für die jeweiligen Lose 1 bis 6, wie folgt:
- für Los1:
Profil-Nr.
1 Koch (m/w/d) mit einfachen Anforderungen: geschätzte Anzahl an Stunden pro Jahr 5.050 (Stunden Gesamtlaufzeit: 20.200)
2 Koch (m/w/d) mit besonderen Anforderungen: geschätzte Anzahl an Stunden pro Jahr 1.500 (Stunden Gesamtlaufzeit: 6.000)
3 Beikoch (m/w/d) mit einfachen Anforderungen: geschätzte Anzahl an Stunden pro Jahr 500 (Stunden Gesamtlaufzeit: 2.000)
4 Küchenhilfe (m/w/d) mit einfachen Anforderungen: geschätzte Anzahl an Stunden pro Jahr 3.300 (Stunden Gesamtlaufzeit: 13.200)
- für Los 2:
Profil-Nr.
1 Servicekraft (m/w/d) mit einfachen Anforderungen: geschätzte Anzahl an Stunden pro Jahr 4.000 (Stunden Gesamtlaufzeit: 16.000)
2 Servicekraft (m/w/d) mit besonderen Anforderungen: geschätzte Anzahl an Stunden pro Jahr 1.000 (Stunden Gesamtlaufzeit: 4.000)
3 Serviceleiter (m/w/d): geschätzte Anzahl an Stunden pro Jahr 250 (Stunden Gesamtlaufzeit: 1000)
- für Los 3:
Profil-Nr.
1 Koch (m/w/d) mit einfachen Anforderungen: geschätzte Anzahl an Stunden pro Jahr 100 (Stunden Gesamtlaufzeit: 400)
2 Koch (m/w/d) mit besonderen Anforderungen: geschätzte Anzahl an Stunden pro Jahr 500 (Stunden Gesamtlaufzeit: 2.000)
3 Küchenhilfe (m/w/d) mit einfachen Anforderungen: geschätzte Anzahl an Stunden pro Jahr 20 (Stunden Gesamtlaufzeit: 80)
4 Spülhilfe (m/w/d) mit einfachen Anforderungen: geschätzte Anzahl an Stunden pro Jahr 100 (Stunden Gesamtlaufzeit: 400)
- für Los 4:
Profil-Nr.
1 Servicekraft (m/w/d) mit einfachen Anforderungen: geschätzte Anzahl an Stunden pro Jahr 100 (Stunden Gesamtlaufzeit: 400)
2 Servicekraft (m/w/d) mit besonderen Anforderungen: geschätzte Anzahl an Stunden pro Jahr 500 (Stunden Gesamtlaufzeit: 2.000)
3 Serviceleiter (m/w/d): geschätzte Anzahl an Stunden pro Jahr 20 (Stunden Gesamtlaufzeit: 80)
- für Los 5:
Profil-Nr.
1 Koch (m/w/d) mit einfachen Anforderungen: geschätzte Anzahl an Stunden pro Jahr 725 (Stunden Gesamtlaufzeit: 2.900)
2 Koch (m/w/d) mit besonderen Anforderungen: geschätzte Anzahl an Stunden pro Jahr 250 (Stunden Gesamtlaufzeit: 1.000)
3 Küchenhilfe (m/w/d) mit einfachen Anforderungen: geschätzte Anzahl an Stunden pro Jahr 90 (Stunden Gesamtlaufzeit: 360)
4 Spülhilfe (m/w/d) mit einfachen Anforderungen: geschätzte Anzahl an Stunden pro Jahr 500 (Stunden Gesamtlaufzeit: 2.000)
- für Los 6:
Profil-Nr.
1 Servicekraft (m/w/d) mit einfachen Anforderungen: geschätzte Anzahl an Stunden pro Jahr 2.500 (Stunden Gesamtlaufzeit: 10.000)
2 Servicekraft (m/w/d) mit besonderen Anforderungen: geschätzte Anzahl an Stunden pro Jahr 950 (Stunden Gesamtlaufzeit: 3.800)
3 Serviceleiter (m/w/d): geschätzte Anzahl an Stunden pro Jahr 50 (Stunden Gesamtlaufzeit: 200)
(Nähere Angaben siehe die Beschreibung im Bieterportal unter "Produkte/Leistungen", im Hinweis zum Preisblatt)
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.