Gastronomische Leiharbeit Referenznummer der Bekanntmachung: KfW-2023-0040

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: KfW Bankengruppe
Postanschrift: Palmengartenstr. 5-9
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60325
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Wachter, Stefan
E-Mail:
Telefon: +49 6974310
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://kfw.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://ausschreibungen.kfw.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/29259c7f-8ca6-42d4-a256-94cbbfd53739
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Wirtschaft und Finanzen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gastronomische Leiharbeit

Referenznummer der Bekanntmachung: KfW-2023-0040
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
55510000 Dienstleistungen von Kantinen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Leistungsgegenstand ist die Ausschreibung der gastronomischen Leiharbeit für Küchen- und Servicepersonal an den KfW-Standorten Frankfurt a.M., Bonn und Berlin in 6 Losen.

Der zukünftige Auftragnehmer (Entleiher) soll Leiharbeitskräfte (m/w/d) per Arbeitnehmerüberlassung für die Mitarbeiterverpflegung, den Gäste- und Repräsentationsbereich zur Abdeckung von kurzfristigen und vorübergehenden Kapazitätsengpässen stellen.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gastronomische Leiharbeit Frankfurt

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
55510000 Dienstleistungen von Kantinen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Frankfurt am Main

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der zukünftige Auftragnehmer (AN) soll Leiharbeiter für die Mitarbeiterverpflegung, den Gäste- und Repräsentationsbereich zur Abdeckung von kurzfristigen und vorübergehenden Kapazitätsengpässen stellen.

Los 1: Gastronomische Leiharbeit der KfW am Standort Frankfurt am Main für folgende Profilbeschreibungen:

• Koch (m/w/d) mit einfachen Anforderungen

• Koch (m/w/d) mit besonderen Anforderungen

• Beikoch (m/w/d)

• Küchenhilfe (m/w/d) mit einfachen Anforderungen

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag verlängert sich um jeweils ein (1) Jahr bis zu einer maximalen Laufzeit von vier (4) Jahren, wenn er nicht von der KfW oder dem Verleiher mit einer Frist von sechs Monate gekündigt wird.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Siehe § 18 des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages:

(1) Die KfW ist berechtigt, den Arbeitnehmerüberlassungsvertrag gemäß den Vorgaben der Ziffer 5 der Allgemeinen Vertragsbedingungen zu ändern. Falls eine Änderung erfolgt, wird die KfW den Verleiher darüber entsprechend informieren.

(2) Die KfW ist insbesondere berechtigt, im erforderlichen und in einem dem Verleiher zumutbaren Umfang und innerhalb ihrer Leistungsfähigkeit das geschätzte Auftragsvolumen des Arbeitsnehmerüberlassungsvertrages auf maximal das Doppelte des ursprünglich geschätzten Auftragsvolumens zu erhöhen, wenn

a.) dies zur fachgerechten Erbringung der von dem Arbeitnehmerüberlassungsvertrag erfassten Leistungen im Geltungsbereich und während der

Laufzeit dieses Arbeitnehmerüberlassungsvertrags erforderlich ist oder

b.) für die Leistungserbringung relevante rechtliche oder regulatorische Vorgaben, einschließlich Feststellungen oder Anordnungen der die KfW beaufsichtigenden Stellen, eine Änderung des Bedarfs der KfW nach sich

ziehen oder

c.) grundlegende betriebliche Entscheidungen der KfW über den Einsatz agiler Methoden (z.B. Scrum) Änderungen im Umfang und Zuschnitt der in

der Leistungsbeschreibung des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages zur

Folge haben und dadurch eine Änderung des Bedarfs der KfW entsteht

oder

d.) eine Änderung des Schutzbedarfs der vom Auftragnehmer bearbeiteten

Daten oder ausgeführten Tätigkeiten eine Änderung der vertraglichen Vorgaben erfordert.

(3) Die KfW ist weiter berechtigt, im erforderlichen und in einem dem Verleiher zumutbaren

Umfang und innerhalb seiner Leistungsfähigkeit das geschätzte Auftragsvolumen eines

Einzelauftrages anzupassen, wenn dies zur fachgerechten Erbringung der im Einzelauftrag beauftragten Leistungen erforderlich ist. Der Verleiher ist verpflichtet, der KfW unverzüglich anzuzeigen, wenn es sich abzeichnet, dass er ohne vollständige Erbringung

der beauftragten Leistungen das im Einzelauftrag geschätzte Auftragsvolumen ausschöpfen wird. Der Verleiher ist nur berechtigt, Leistungen über das im Einzelauftrag geschätzten Auftragsvolumen hinaus der KfW in Rechnung zu stellen, wenn die KfW die Seite 23 von 24 weitere Leistungserbringung im Rahmen einer Änderung des Einzelauftrages beauftragt hat.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gastronomische Leiharbeit Frankfurt

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
55510000 Dienstleistungen von Kantinen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Frankfurt am Main

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der zukünftige Auftragnehmer (AN) soll Leiharbeiter für die Mitarbeiterverpflegung, den Gäste- und Repräsentationsbereich zur Abdeckung von kurzfristigen und vorübergehenden Kapazitätsengpässen stellen.

Los 2: Gastronomische Leiharbeit der KfW am Standort Frankfurt am Main für folgende Profilbeschreibungen:

• Servicekraft (m/w/d) mit einfachen Anforderungen

• Servicekraft (m/w/d) mit besonderen Anforderungen

• Serviceleiter (m/w/d)

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag verlängert sich um jeweils ein (1) Jahr bis zu einer maximalen Laufzeit von vier (4) Jahren, wenn er nicht von der KfW oder dem Verleiher mit einer Frist von sechs Monate gekündigt wird.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Siehe § 18 des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages:

(1) Die KfW ist berechtigt, den Arbeitnehmerüberlassungsvertrag gemäß den Vorgaben der Ziffer 5 der Allgemeinen Vertragsbedingungen zu ändern. Falls eine Änderung erfolgt, wird die KfW den Verleiher darüber entsprechend informieren.

(2) Die KfW ist insbesondere berechtigt, im erforderlichen und in einem dem Verleiher zumutbaren Umfang und innerhalb ihrer Leistungsfähigkeit das geschätzte Auftragsvolumen des Arbeitsnehmerüberlassungsvertrages auf maximal das Doppelte des ursprünglich geschätzten Auftragsvolumens zu erhöhen, wenn

a.) dies zur fachgerechten Erbringung der von dem Arbeitnehmerüberlassungsvertrag erfassten Leistungen im Geltungsbereich und während der

Laufzeit dieses Arbeitnehmerüberlassungsvertrags erforderlich ist oder

b.) für die Leistungserbringung relevante rechtliche oder regulatorische Vorgaben, einschließlich Feststellungen oder Anordnungen der die KfW beaufsichtigenden Stellen, eine Änderung des Bedarfs der KfW nach sich

ziehen oder

c.) grundlegende betriebliche Entscheidungen der KfW über den Einsatz agiler Methoden (z.B. Scrum) Änderungen im Umfang und Zuschnitt der in

der Leistungsbeschreibung des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages zur

Folge haben und dadurch eine Änderung des Bedarfs der KfW entsteht

oder

d.) eine Änderung des Schutzbedarfs der vom Auftragnehmer bearbeiteten

Daten oder ausgeführten Tätigkeiten eine Änderung der vertraglichen Vorgaben erfordert.

(3) Die KfW ist weiter berechtigt, im erforderlichen und in einem dem Verleiher zumutbaren

Umfang und innerhalb seiner Leistungsfähigkeit das geschätzte Auftragsvolumen eines

Einzelauftrages anzupassen, wenn dies zur fachgerechten Erbringung der im Einzelauftrag beauftragten Leistungen erforderlich ist. Der Verleiher ist verpflichtet, der KfW unverzüglich anzuzeigen, wenn es sich abzeichnet, dass er ohne vollständige Erbringung

der beauftragten Leistungen das im Einzelauftrag geschätzte Auftragsvolumen ausschöpfen wird. Der Verleiher ist nur berechtigt, Leistungen über das im Einzelauftrag geschätzten Auftragsvolumen hinaus der KfW in Rechnung zu stellen, wenn die KfW die Seite 23 von 24 weitere Leistungserbringung im Rahmen einer Änderung des Einzelauftrages beauftragt hat.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gastronomische Leiharbeit Bonn

Los-Nr.: 3
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
55510000 Dienstleistungen von Kantinen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Bonn

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der zukünftige Auftragnehmer (AN) soll Leiharbeiter für die Mitarbeiterverpflegung, den Gäste- und Repräsentationsbereich zur Abdeckung von kurzfristigen und vorübergehenden Kapazitätsengpässen stellen.

Los 3: Gastronomische Leiharbeit der KfW am Standort Bonn für folgende Profilbeschreibungen:

• Koch (m/w/d) mit einfachen Anforderungen

• Koch (m/w/d) mit besonderen Anforderungen

• Küchenhilfe (m/w/d) mit einfachen Anforderungen

• Spülhilfe (m/w/d) mit einfachen Anforderungen

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag verlängert sich um jeweils ein (1) Jahr bis zu einer maximalen Laufzeit von vier (4) Jahren, wenn er nicht von der KfW oder dem Verleiher mit einer Frist von sechs Monate gekündigt wird.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Siehe § 18 des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages:

(1) Die KfW ist berechtigt, den Arbeitnehmerüberlassungsvertrag gemäß den Vorgaben der Ziffer 5 der Allgemeinen Vertragsbedingungen zu ändern. Falls eine Änderung erfolgt, wird die KfW den Verleiher darüber entsprechend informieren.

(2) Die KfW ist insbesondere berechtigt, im erforderlichen und in einem dem Verleiher zumutbaren Umfang und innerhalb ihrer Leistungsfähigkeit das geschätzte Auftragsvolumen des Arbeitsnehmerüberlassungsvertrages auf maximal das Doppelte des ursprünglich geschätzten Auftragsvolumens zu erhöhen, wenn

a.) dies zur fachgerechten Erbringung der von dem Arbeitnehmerüberlassungsvertrag erfassten Leistungen im Geltungsbereich und während der

Laufzeit dieses Arbeitnehmerüberlassungsvertrags erforderlich ist oder

b.) für die Leistungserbringung relevante rechtliche oder regulatorische Vorgaben, einschließlich Feststellungen oder Anordnungen der die KfW beaufsichtigenden Stellen, eine Änderung des Bedarfs der KfW nach sich

ziehen oder

c.) grundlegende betriebliche Entscheidungen der KfW über den Einsatz agiler Methoden (z.B. Scrum) Änderungen im Umfang und Zuschnitt der in

der Leistungsbeschreibung des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages zur

Folge haben und dadurch eine Änderung des Bedarfs der KfW entsteht

oder

d.) eine Änderung des Schutzbedarfs der vom Auftragnehmer bearbeiteten

Daten oder ausgeführten Tätigkeiten eine Änderung der vertraglichen Vorgaben erfordert.

(3) Die KfW ist weiter berechtigt, im erforderlichen und in einem dem Verleiher zumutbaren

Umfang und innerhalb seiner Leistungsfähigkeit das geschätzte Auftragsvolumen eines

Einzelauftrages anzupassen, wenn dies zur fachgerechten Erbringung der im Einzelauftrag beauftragten Leistungen erforderlich ist. Der Verleiher ist verpflichtet, der KfW unverzüglich anzuzeigen, wenn es sich abzeichnet, dass er ohne vollständige Erbringung

der beauftragten Leistungen das im Einzelauftrag geschätzte Auftragsvolumen ausschöpfen wird. Der Verleiher ist nur berechtigt, Leistungen über das im Einzelauftrag geschätzten Auftragsvolumen hinaus der KfW in Rechnung zu stellen, wenn die KfW die Seite 23 von 24 weitere Leistungserbringung im Rahmen einer Änderung des Einzelauftrages beauftragt hat.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gastronomische Leiharbeit Bonn

Los-Nr.: 4
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
55510000 Dienstleistungen von Kantinen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Bonn

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der zukünftige Auftragnehmer (AN) soll Leiharbeiter für die Mitarbeiterverpflegung, den Gäste- und Repräsentationsbereich zur Abdeckung von kurzfristigen und vorübergehenden Kapazitätsengpässen stellen.

Los 4: Gastronomische Leiharbeit der KfW am Standort Bonn für folgende Profilbeschreibungen:

• Servicekraft mit einfachen Anforderungen (m/w/d)

• Servicekraft mit besonderen Anforderungen (m/w/d)

• Serviceleiter (m/w/d)

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag verlängert sich um jeweils ein (1) Jahr bis zu einer maximalen Laufzeit von vier (4) Jahren, wenn er nicht von der KfW oder dem Verleiher mit einer Frist von sechs Monate gekündigt wird.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Siehe § 18 des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages:

(1) Die KfW ist berechtigt, den Arbeitnehmerüberlassungsvertrag gemäß den Vorgaben der Ziffer 5 der Allgemeinen Vertragsbedingungen zu ändern. Falls eine Änderung erfolgt, wird die KfW den Verleiher darüber entsprechend informieren.

(2) Die KfW ist insbesondere berechtigt, im erforderlichen und in einem dem Verleiher zumutbaren Umfang und innerhalb ihrer Leistungsfähigkeit das geschätzte Auftragsvolumen des Arbeitsnehmerüberlassungsvertrages auf maximal das Doppelte des ursprünglich geschätzten Auftragsvolumens zu erhöhen, wenn

a.) dies zur fachgerechten Erbringung der von dem Arbeitnehmerüberlassungsvertrag erfassten Leistungen im Geltungsbereich und während der

Laufzeit dieses Arbeitnehmerüberlassungsvertrags erforderlich ist oder

b.) für die Leistungserbringung relevante rechtliche oder regulatorische Vorgaben, einschließlich Feststellungen oder Anordnungen der die KfW beaufsichtigenden Stellen, eine Änderung des Bedarfs der KfW nach sich

ziehen oder

c.) grundlegende betriebliche Entscheidungen der KfW über den Einsatz agiler Methoden (z.B. Scrum) Änderungen im Umfang und Zuschnitt der in

der Leistungsbeschreibung des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages zur

Folge haben und dadurch eine Änderung des Bedarfs der KfW entsteht

oder

d.) eine Änderung des Schutzbedarfs der vom Auftragnehmer bearbeiteten

Daten oder ausgeführten Tätigkeiten eine Änderung der vertraglichen Vorgaben erfordert.

(3) Die KfW ist weiter berechtigt, im erforderlichen und in einem dem Verleiher zumutbaren

Umfang und innerhalb seiner Leistungsfähigkeit das geschätzte Auftragsvolumen eines

Einzelauftrages anzupassen, wenn dies zur fachgerechten Erbringung der im Einzelauftrag beauftragten Leistungen erforderlich ist. Der Verleiher ist verpflichtet, der KfW unverzüglich anzuzeigen, wenn es sich abzeichnet, dass er ohne vollständige Erbringung

der beauftragten Leistungen das im Einzelauftrag geschätzte Auftragsvolumen ausschöpfen wird. Der Verleiher ist nur berechtigt, Leistungen über das im Einzelauftrag geschätzten Auftragsvolumen hinaus der KfW in Rechnung zu stellen, wenn die KfW die Seite 23 von 24 weitere Leistungserbringung im Rahmen einer Änderung des Einzelauftrages beauftragt hat.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gastronomische Leiharbeit Berlin

Los-Nr.: 5
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
55510000 Dienstleistungen von Kantinen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Berlin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der zukünftige Auftragnehmer (AN) soll Leiharbeiter für die Mitarbeiterverpflegung, den Gäste- und Repräsentationsbereich zur Abdeckung von kurzfristigen und vorübergehenden Kapazitätsengpässen stellen.

Los 5: Gastronomische Leiharbeit der KfW am Standort Berlin für folgende Profilbeschreibungen:

• Koch (m/w/d) mit einfachen Anforderungen

• Koch (m/w/d) mit besonderen Anforderungen

• Küchenhilfe (m/w/d) mit einfachen Anforderungen

• Spülhilfe (m/w/d) mit einfachen Anforderungen

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag verlängert sich um jeweils ein (1) Jahr bis zu einer maximalen Laufzeit von vier (4) Jahren, wenn er nicht von der KfW oder dem Verleiher mit einer Frist von sechs Monate gekündigt wird.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Siehe § 18 des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages:

(1) Die KfW ist berechtigt, den Arbeitnehmerüberlassungsvertrag gemäß den Vorgaben der Ziffer 5 der Allgemeinen Vertragsbedingungen zu ändern. Falls eine Änderung erfolgt, wird die KfW den Verleiher darüber entsprechend informieren.

(2) Die KfW ist insbesondere berechtigt, im erforderlichen und in einem dem Verleiher zumutbaren Umfang und innerhalb ihrer Leistungsfähigkeit das geschätzte Auftragsvolumen des Arbeitsnehmerüberlassungsvertrages auf maximal das Doppelte des ursprünglich geschätzten Auftragsvolumens zu erhöhen, wenn

a.) dies zur fachgerechten Erbringung der von dem Arbeitnehmerüberlassungsvertrag erfassten Leistungen im Geltungsbereich und während der

Laufzeit dieses Arbeitnehmerüberlassungsvertrags erforderlich ist oder

b.) für die Leistungserbringung relevante rechtliche oder regulatorische Vorgaben, einschließlich Feststellungen oder Anordnungen der die KfW beaufsichtigenden Stellen, eine Änderung des Bedarfs der KfW nach sich

ziehen oder

c.) grundlegende betriebliche Entscheidungen der KfW über den Einsatz agiler Methoden (z.B. Scrum) Änderungen im Umfang und Zuschnitt der in

der Leistungsbeschreibung des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages zur

Folge haben und dadurch eine Änderung des Bedarfs der KfW entsteht

oder

d.) eine Änderung des Schutzbedarfs der vom Auftragnehmer bearbeiteten

Daten oder ausgeführten Tätigkeiten eine Änderung der vertraglichen Vorgaben erfordert.

(3) Die KfW ist weiter berechtigt, im erforderlichen und in einem dem Verleiher zumutbaren

Umfang und innerhalb seiner Leistungsfähigkeit das geschätzte Auftragsvolumen eines

Einzelauftrages anzupassen, wenn dies zur fachgerechten Erbringung der im Einzelauftrag beauftragten Leistungen erforderlich ist. Der Verleiher ist verpflichtet, der KfW unverzüglich anzuzeigen, wenn es sich abzeichnet, dass er ohne vollständige Erbringung

der beauftragten Leistungen das im Einzelauftrag geschätzte Auftragsvolumen ausschöpfen wird. Der Verleiher ist nur berechtigt, Leistungen über das im Einzelauftrag geschätzten Auftragsvolumen hinaus der KfW in Rechnung zu stellen, wenn die KfW die Seite 23 von 24 weitere Leistungserbringung im Rahmen einer Änderung des Einzelauftrages beauftragt hat.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gastronomische Leiharbeit Berlin

Los-Nr.: 6
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
55510000 Dienstleistungen von Kantinen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Berlin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der zukünftige Auftragnehmer (AN) soll Leiharbeiter für die Mitarbeiterverpflegung, den Gäste- und Repräsentationsbereich zur Abdeckung von kurzfristigen und vorübergehenden Kapazitätsengpässen stellen.

Los 6: Gastronomische Leiharbeit der KfW am Standort Berlin für folgende Profilbeschreibungen:

• Servicekraft mit einfachen Anforderungen (m/w/d)

• Servicekraft mit besonderen Anforderungen (m/w/d)

• Serviceleiter (m/w/d)

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag verlängert sich um jeweils ein (1) Jahr bis zu einer maximalen Laufzeit von vier (4) Jahren, wenn er nicht von der KfW oder dem Verleiher mit einer Frist von sechs Monate gekündigt wird.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Siehe § 18 des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages:

(1) Die KfW ist berechtigt, den Arbeitnehmerüberlassungsvertrag gemäß den Vorgaben der Ziffer 5 der Allgemeinen Vertragsbedingungen zu ändern. Falls eine Änderung erfolgt, wird die KfW den Verleiher darüber entsprechend informieren.

(2) Die KfW ist insbesondere berechtigt, im erforderlichen und in einem dem Verleiher zumutbaren Umfang und innerhalb ihrer Leistungsfähigkeit das geschätzte Auftragsvolumen des Arbeitsnehmerüberlassungsvertrages auf maximal das Doppelte des ursprünglich geschätzten Auftragsvolumens zu erhöhen, wenn

a.) dies zur fachgerechten Erbringung der von dem Arbeitnehmerüberlassungsvertrag erfassten Leistungen im Geltungsbereich und während der

Laufzeit dieses Arbeitnehmerüberlassungsvertrags erforderlich ist oder

b.) für die Leistungserbringung relevante rechtliche oder regulatorische Vorgaben, einschließlich Feststellungen oder Anordnungen der die KfW beaufsichtigenden Stellen, eine Änderung des Bedarfs der KfW nach sich

ziehen oder

c.) grundlegende betriebliche Entscheidungen der KfW über den Einsatz agiler Methoden (z.B. Scrum) Änderungen im Umfang und Zuschnitt der in

der Leistungsbeschreibung des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages zur

Folge haben und dadurch eine Änderung des Bedarfs der KfW entsteht

oder

d.) eine Änderung des Schutzbedarfs der vom Auftragnehmer bearbeiteten

Daten oder ausgeführten Tätigkeiten eine Änderung der vertraglichen Vorgaben erfordert.

(3) Die KfW ist weiter berechtigt, im erforderlichen und in einem dem Verleiher zumutbaren

Umfang und innerhalb seiner Leistungsfähigkeit das geschätzte Auftragsvolumen eines

Einzelauftrages anzupassen, wenn dies zur fachgerechten Erbringung der im Einzelauftrag beauftragten Leistungen erforderlich ist. Der Verleiher ist verpflichtet, der KfW unverzüglich anzuzeigen, wenn es sich abzeichnet, dass er ohne vollständige Erbringung

der beauftragten Leistungen das im Einzelauftrag geschätzte Auftragsvolumen ausschöpfen wird. Der Verleiher ist nur berechtigt, Leistungen über das im Einzelauftrag geschätzten Auftragsvolumen hinaus der KfW in Rechnung zu stellen, wenn die KfW die Seite 23 von 24 weitere Leistungserbringung im Rahmen einer Änderung des Einzelauftrages beauftragt hat.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Für die Lose 1 bis 6:

Nettojahresumsatz des Bieters / der Bietergemeinschaft im Tätigkeitsbereich

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Für die Lose 1 bis 6:

Nettojahresumsatz des Bieters / der Bietergemeinschaft im Tätigkeitsbereich des Auftrags der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (kumuliert) muss mindestens:

Los 1: 0,75 Mio. EUR

Los 2: 0,3 Mio. EUR

Los 3: 0,2 Mio. EUR

Los 4: 0,18 Mio. EUR

Los 5: 0,4 Mio. EUR

Los 6: 0,4 Mio. EUR

betragen haben (Nachweis durch Eigenerklärung).

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1. Anforderungen an die Verfügbarkeit von relevanten Leiharbeitsfachkräften

2. Referenzen über vergleichbare Leistungen

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

zu 1. "Anforderungen an die Verfügbarkeit von relevanten Leiharbeitsfachkräften":

Für Los 1:

- Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss über mind. 6 Leiharbeitskräfte aus dem geforderten Anforderungsprofil "Koch (m/w/d) mit einfachen

Anforderungen" gemäß Ziffer 4.1 der Leistungsbeschreibung zum Zeitpunkt des geplanten Leistungsbeginns am 01.01.2024 in seinem / ihrem

Portfolio besitzen, und bei Bedarf für die KfW verfügbar sein.

- Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss über mind. 3 Leiharbeitskräfte aus dem geforderten Anforderungsprofil „Koch (m/w/d) mit besonderen

Anforderungen“ gemäß Ziffer 4.2 der Leistungsbeschreibung zum Zeitpunkt des geplanten Leistungsbeginns am 01.01.2024 in seinem / ihrem

Portfolio besitzen, und bei Bedarf für die KfW verfügbar sein.

- Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss über mind. 4 Leiharbeitskräfte aus dem geforderten Anforderungsprofil "Küchenhilfe (m/w/d) mit

einfachen Anforderungen" gemäß Ziffer 4.4 der Leistungsbeschreibung zum Zeitpunkt des geplanten Leistungsbeginns 01.01.2024 in seinem /

ihrem Portfolio besitzen, und bei Bedarf für die KfW verfügbar sein.

Für Los 2:

- Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss über mind. 5 Leiharbeitskräfte aus dem geforderten Anforderungsprofil "Servicekraft (m/w/d) mit

einfachen Anforderungen" gemäß Ziffer 4.1 der Leistungsbeschreibung zum Zeitpunkt des geplanten Leistungsbeginns am 01.01.2024 in seinem /

ihrem Portfolio besitzen, und bei Bedarf für die KfW verfügbar sein.

- Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss über mind. 3 Leiharbeitskräfte aus dem geforderten Anforderungsprofil "Servicekraft (m/w/d) mit

besonderen Anforderungen" gemäß Ziffer 4.2 der Leistungsbeschreibung zum Zeitpunkt des geplanten Leistungsbeginns am 01.01.2024 in seinem /

ihrem Portfolio besitzen, und bei Bedarf für die KfW verfügbar sein.

- Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss über mind. 2 Leiharbeitskräfte aus dem geforderten Anforderungsprofil "Serviceleiter (m/w/d)" gemäß

Ziffer 4.3 der Leistungsbeschreibung zum Zeit-punkt des geplanten Leistungsbeginns am 01.01.2024 in seinem / ihrem Portfolio besitzen, und bei

Bedarf für die KfW verfügbar sein.

Für Los 3:

- Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss über mind. 3 Leiharbeitskräfte aus dem geforderten Anforderungsprofil "Koch (m/w/d) mit einfachen

Anforderungen" gemäß Ziffer 4 der Leistungsbeschreibung zum Zeitpunkt des geplanten Leistungsbeginns am 01.01.2024 in seinem / ihrem

Portfolio besitzen, und bei Bedarf für die KfW verfügbar sein.

- Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss über mind. 5 Leiharbeitskräfte aus dem geforderten Anforderungsprofil "Koch (m/w/d) mit besonderen

Anforderungen" gemäß Ziffer 5 der Leistungsbeschreibung zum Zeitpunkt des geplanten Leistungsbeginns am 01.01.2024 in seinem / ihrem

Portfolio besitzen, und bei Bedarf für die KfW verfügbar sein.

- Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss über mind. 2 Leiharbeitskräfte aus dem geforderten Anforderungsprofil "Küchenhilfe (m/w/d) mit

einfachen Anforderungen" gemäß Ziffer 6 der Leistungsbeschreibung zum Zeitpunkt des geplanten Leistungsbeginns 01.01.2024 in seinem / ihrem

Portfolio besitzen, und bei Bedarf für die KfW verfügbar sein.

Für Los 4:

- Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss über mind. 10 Leiharbeitskräfte aus dem geforderten Anforderungsprofil "Servicekraft (m/w/d) mit

einfachen Anforderungen" gemäß Ziffer 4 der Leistungsbeschreibung zum Zeitpunkt des geplanten Leistungsbeginns am 01.01.2024 in seinem /

ihrem Portfolio besitzen, und bei Bedarf für die KfW verfügbar sein.

- Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss über mind. 5 Leiharbeitskräfte aus dem geforderten Anforderungsprofil "Servicekraft (m/w/d) mit

besonderen Anforderungen" gemäß Ziffer 5 der Leistungsbeschreibung zum Zeitpunkt des geplanten Leistungsbeginns am 01.01.2024 in seinem /

ihrem Portfolio besitzen, und bei Bedarf für die KfW verfügbar sein.

- Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss über mind. 1 Leiharbeitskräfte aus dem geforderten Anforderungsprofil "Serviceleiter (m/w/d)" gemäß

Ziffer 6 der Leistungsbeschreibung zum Zeit-punkt des geplanten Leistungsbeginns am 01.01.2024 in seinem / ihrem Portfolio besitzen, und bei

Bedarf für die KfW verfügbar sein.

Für Los 5:

- Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss über mind. 5 Leiharbeitskräfte aus dem geforderten Anforderungsprofil "Koch (m/w/d) mit einfachen

Anforderungen" gemäß Ziffer 4 der Leistungsbeschreibung zum Zeitpunkt des geplanten Leistungsbeginns am 01.01.2024 in seinem / ihrem

Portfolio besitzen, und bei Bedarf für die KfW verfügbar sein.

- Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss über mind. 8 Leiharbeitskräfte aus dem geforderten Anforderungsprofil "Koch (m/w/d) mit besonderen

Anforderungen" gemäß Ziffer 5 der Leistungsbeschreibung zum Zeitpunkt des geplanten Leistungsbeginns am 01.01.2024 in seinem / ihrem

Portfolio besitzen, und bei Bedarf für die KfW verfügbar sein.

- Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss über mind. 2 Leiharbeitskräfte aus dem geforderten Anforderungsprofil "Küchenhilfe (m/w/d) mit

einfachen Anforderungen" gemäß Ziffer 6 der Leistungsbeschreibung zum Zeitpunkt des geplanten Leistungsbeginns 01.01.2024 in seinem / ihrem

Portfolio besitzen, und bei Bedarf für die KfW verfügbar sein.

Für Los 6:

- Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss über mind. 15 Leiharbeitskräfte aus dem geforderten Anforderungsprofil "Servicekraft (m/w/d) mit

einfachen Anforderungen" gemäß Ziffer 4 der Leistungsbeschreibung zum Zeitpunkt des geplanten Leistungsbeginns am 01.01.2024 in seinem /

ihrem Portfolio besitzen, und bei Bedarf für die KfW verfügbar sein.

- Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss über mind. 10 Leiharbeitskräfte aus dem geforderten Anforderungsprofil "Servicekraft (m/w/d) mit

besonderen Anforderungen" gemäß Ziffer 5 der Leistungsbeschreibung zum Zeitpunkt des geplanten Leistungsbeginns am 01.01.2024 in seinem /

ihrem Portfolio besitzen, und bei Bedarf für die KfW verfügbar sein.

- Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss über mind. 2 Leiharbeitskräfte aus dem geforderten Anforderungsprofil "Serviceleiter (m/w/d)" gemäß

Ziffer 6 der Leistungsbeschreibung zum Zeitpunkt des geplanten Leistungsbeginns am 01.01.2024 in seinem / ihrem Portfolio besitzen, und bei

Bedarf für die KfW verfügbar sein.

zu 2. "Referenzen über vergleichbare Leistungen":

Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft muss über mindestens drei (3) Referenzen über vergleichbare Leistungen verfügen. Bewertet werden nur solche Referenzen, welche alle folgenden Mindestanforderungen an die Vergleichbarkeit kumulativ erfüllen (Nachweis durch Eigenerklärung und Vorlage des Formblattes "Anlage Referenzen"):

Mindestanforderungen für Los 1:

- Zeitraum der erbrachten Leistungen in bzw. nach 2020

- Erbringung der Referenzleistung im Tätigkeitsbereich. Die Referenzleistung umfasst Arbeitnehmerüberlassungen in einem Betrieb der

Gemeinschaftsverpflegung mit mindestens 250 Tischgästen pro Tag. Die Referenzleistung muss alle (exklusive der Profilbeschreibung des

Beikochs) der unter Ziffer 4 der Leistungsbeschreibung beschriebenen Profilanforderungen abdecken.

Mindestanforderungen für Los 2:

- Zeitraum der erbrachten Leistungen in bzw. nach 2020

- Erbringung der Referenzleistung im Tätigkeitsbereich. Die Referenzleistung umfasst Arbeitnehmerüberlassungen in der gehobenen

Individualgastronomie und/oder in der gehobenen Betriebsgastronomie (z.B. Vorstandskasino, Veranstaltungsservice auf gehobenen Niveau, oder

vergleichbar). Die Referenzleistung muss alle der unter Ziffer 4 der Leistungsbeschreibung beschriebenen Profilanforderungen abdecken.

Mindestanforderungen für die Lose 3 & 5:

- Zeitraum der erbrachten Leistungen in bzw. nach 2020

- Erbringung der Referenzleistung im Tätigkeitsbereich. Die Referenzleistung umfasst Arbeitnehmerüberlassungen in der gehobenen

Individualgastronomie und/oder in der gehobenen Betriebsgastronomie (z.B. Vorstandskasino, oder vergleichbar). Die Referenzleistung muss alle

der unter den Ziffern 4 – 7 der Leistungsbeschreibung beschriebenen Profilanforderungen abdecken.

Mindestanforderungen für Los 4 & 6:

- Zeitraum der erbrachten Leistungen in bzw. nach 2020

- Erbringung der Referenzleistung im Tätigkeitsbereich. Die Referenzleistung umfasst Arbeitnehmerüberlassungen in der gehobenen

Individualgastronomie und/oder in der gehobenen Betriebsgastronomie (z.B. Vorstandskasino, Veranstaltungsservice auf gehobenen Niveau, oder

vergleichbar). Die Referenzleistung muss alle der unter Ziffer 4 - 6 der Leistungsbeschreibung beschriebenen Profilanforderungen abdecken.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
Geplante Höchstanzahl an Beteiligten an der Rahmenvereinbarung: 5
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 23/10/2023
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 11/01/2024
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 23/10/2023
Ortszeit: 12:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

- Das Angebot ist ausschließlich elektronisch in Textform abzugeben. Eine Unterschrift ist hierfür nicht

erforderlich. Die elektronische Angebotsabgabe erfolgt über das Bieterportal auf unserer Vergabeplattform:

https://ausschreibungen.kfw.de. Für die elektronische Angebotsabgabe ist eine Registrierung erforderlich.

Nachdem Sie sich erfolgreich registriert haben, gelangen Sie über die Schaltfläche „Bieterassistent“ zur

elektronischen Angebotsabgabe und zu Ihrer persönlichen Angebotsübersicht. (Nähere Informationen

entnehmen Sie bitte den Bewerbungsbedingungen).

- Die KfW überprüft die Eignung der Bieter anhand von Angaben zu den Eignungskriterien. Der Bieter, die

Bietergemeinschaft sowie jedes andere Unternehmen, dessen sich der Bieter zum Nachweis der Eignung

bedient, hat zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen, ebenfalls eine

Eigenerklärung hierüber abzugeben.

Für die Gesamtlaufzeit des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages (4-Jahre inkl. Verlängerungsoptionen) schätzt die Auftraggeberin den

Bedarf an Einsatzstunden der jeweiligen Leiharbeitsprofile, und für die jeweiligen Lose 1 bis 6, wie folgt:

- für Los1:

Profil-Nr.

1 Koch (m/w/d) mit einfachen Anforderungen: geschätzte Anzahl an Stunden pro Jahr 5.050 (Stunden Gesamtlaufzeit: 20.200)

2 Koch (m/w/d) mit besonderen Anforderungen: geschätzte Anzahl an Stunden pro Jahr 1.500 (Stunden Gesamtlaufzeit: 6.000)

3 Beikoch (m/w/d) mit einfachen Anforderungen: geschätzte Anzahl an Stunden pro Jahr 500 (Stunden Gesamtlaufzeit: 2.000)

4 Küchenhilfe (m/w/d) mit einfachen Anforderungen: geschätzte Anzahl an Stunden pro Jahr 3.300 (Stunden Gesamtlaufzeit: 13.200)

- für Los 2:

Profil-Nr.

1 Servicekraft (m/w/d) mit einfachen Anforderungen: geschätzte Anzahl an Stunden pro Jahr 4.000 (Stunden Gesamtlaufzeit: 16.000)

2 Servicekraft (m/w/d) mit besonderen Anforderungen: geschätzte Anzahl an Stunden pro Jahr 1.000 (Stunden Gesamtlaufzeit: 4.000)

3 Serviceleiter (m/w/d): geschätzte Anzahl an Stunden pro Jahr 250 (Stunden Gesamtlaufzeit: 1000)

- für Los 3:

Profil-Nr.

1 Koch (m/w/d) mit einfachen Anforderungen: geschätzte Anzahl an Stunden pro Jahr 100 (Stunden Gesamtlaufzeit: 400)

2 Koch (m/w/d) mit besonderen Anforderungen: geschätzte Anzahl an Stunden pro Jahr 500 (Stunden Gesamtlaufzeit: 2.000)

3 Küchenhilfe (m/w/d) mit einfachen Anforderungen: geschätzte Anzahl an Stunden pro Jahr 20 (Stunden Gesamtlaufzeit: 80)

4 Spülhilfe (m/w/d) mit einfachen Anforderungen: geschätzte Anzahl an Stunden pro Jahr 100 (Stunden Gesamtlaufzeit: 400)

- für Los 4:

Profil-Nr.

1 Servicekraft (m/w/d) mit einfachen Anforderungen: geschätzte Anzahl an Stunden pro Jahr 100 (Stunden Gesamtlaufzeit: 400)

2 Servicekraft (m/w/d) mit besonderen Anforderungen: geschätzte Anzahl an Stunden pro Jahr 500 (Stunden Gesamtlaufzeit: 2.000)

3 Serviceleiter (m/w/d): geschätzte Anzahl an Stunden pro Jahr 20 (Stunden Gesamtlaufzeit: 80)

- für Los 5:

Profil-Nr.

1 Koch (m/w/d) mit einfachen Anforderungen: geschätzte Anzahl an Stunden pro Jahr 725 (Stunden Gesamtlaufzeit: 2.900)

2 Koch (m/w/d) mit besonderen Anforderungen: geschätzte Anzahl an Stunden pro Jahr 250 (Stunden Gesamtlaufzeit: 1.000)

3 Küchenhilfe (m/w/d) mit einfachen Anforderungen: geschätzte Anzahl an Stunden pro Jahr 90 (Stunden Gesamtlaufzeit: 360)

4 Spülhilfe (m/w/d) mit einfachen Anforderungen: geschätzte Anzahl an Stunden pro Jahr 500 (Stunden Gesamtlaufzeit: 2.000)

- für Los 6:

Profil-Nr.

1 Servicekraft (m/w/d) mit einfachen Anforderungen: geschätzte Anzahl an Stunden pro Jahr 2.500 (Stunden Gesamtlaufzeit: 10.000)

2 Servicekraft (m/w/d) mit besonderen Anforderungen: geschätzte Anzahl an Stunden pro Jahr 950 (Stunden Gesamtlaufzeit: 3.800)

3 Serviceleiter (m/w/d): geschätzte Anzahl an Stunden pro Jahr 50 (Stunden Gesamtlaufzeit: 200)

(Nähere Angaben siehe die Beschreibung im Bieterportal unter "Produkte/Leistungen", im Hinweis zum Preisblatt)

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Bund
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach

Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
20/09/2023

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