ABS Hanau-Gelnhausen, Kreuzungsbauwerk Straßenüberführung BAB A66 Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI49777

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG (Bukr 16)
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Marcel M Lang
E-Mail:
Fax: +49 6926520071
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

ABS Hanau-Gelnhausen, Kreuzungsbauwerk Straßenüberführung BAB A66

Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI49777
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45221110 Bau von Brücken
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45221110 Bau von Brücken
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE719 Main-Kinzig-Kreis
Hauptort der Ausführung:

63571 Hailer (Gelnhausen)

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:

Das Brückenbauwerk quert die Strecke 3600 in einem Kreuzungswinkel von ca. 48 gon. Die lichten Weiten zwischen dem Mittelpfeiler und den Widerlagern betragen ca. 17,5m. Vor dem Neubau ist zunächst der Rück-bau des Bestandsbauwerks erforderlich. Sowohl der Rückbau als auch der Neubau sind unter laufendem Be-trieb (Straße & Bahn) umzusetzen. Brückenfläche beträgt ca. 1048m2. Stahlbeton ca. 4.237m3; Stahl ca. 575to.

Die Wirtschaftswegeüberführung: geplant ist ein zweifeldriges Bauwerk, welches die Bleichstraße in einer Bogentrassierung überführt. Die lichte Weite zwischen den Widerlagern beträgt ≥ 35,70m. Überführt wird der Wirtschaftsweg Bleichstraße mit einem Regelquerschnitt gemäß RE-ING Teil 2, Abschnitt 1, Bild 2.1.1.. Für den als einstegigen Plattenbalken in Spannbeton-Bauweise geplanten Überbau ist eine Breite zwischen den Geländern von 5,50 m vorgesehen. Die kleinste lichte Höhe zwischen UK Überbau und SO beträgt am kritischen Punkt 6,061 m. Die lichte Höhe am Wirtschaftsweg ist > 4,70 m. Brückenfläche ca. 236 m2; Stahlbeton ca. 236m3; Stahl ca. 170 t.

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 02/08/2021
Ende: 01/04/2024
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 146-389400

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 21FEI49777_92301152_MKA032
Bezeichnung des Auftrags:

ABS Hanau-Gelnhausen, Kreuzungsbauwerk Straßenüberführung BAB A66

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
17/07/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: BIETERGEMEINSCHAFT Adam Hörnig Baugesellschaft mbH & Co. KG Stutz GmbH
Postanschrift: Magnolienweg 5
Ort: Aschaffenburg
NUTS-Code: DE261 Aschaffenburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 63741
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
20/09/2023

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
45221110 Bau von Brücken
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45221110 Bau von Brücken
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE719 Main-Kinzig-Kreis
Hauptort der Ausführung:

63571 Hailer (Gelnhausen)

VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das Brückenbauwerk quert die Strecke 3600 in einem Kreuzungswinkel von ca. 48 gon. Die lichten Weiten zwischen dem Mittelpfeiler und den Widerlagern betragen ca. 17,5m. Vor dem Neubau ist zunächst der Rück-bau des Bestandsbauwerks erforderlich. Sowohl der Rückbau als auch der Neubau sind unter laufendem Be-trieb (Straße & Bahn) umzusetzen. Brückenfläche beträgt ca. 1048m2. Stahlbeton ca. 4.237m3; Stahl ca. 575to.

Die Wirtschaftswegeüberführung: geplant ist ein zweifeldriges Bauwerk, welches die Bleichstraße in einer Bogentrassierung überführt. Die lichte Weite zwischen den Widerlagern beträgt ≥ 35,70m. Überführt wird der Wirtschaftsweg Bleichstraße mit einem Regelquerschnitt gemäß RE-ING Teil 2, Abschnitt 1, Bild 2.1.1.. Für den als einstegigen Plattenbalken in Spannbeton-Bauweise geplanten Überbau ist eine Breite zwischen den Geländern von 5,50 m vorgesehen. Die kleinste lichte Höhe zwischen UK Überbau und SO beträgt am kritischen Punkt 6,061 m. Die lichte Höhe am Wirtschaftsweg ist > 4,70 m. Brückenfläche ca. 236 m2; Stahlbeton ca. 236m3; Stahl ca. 170 t.

VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 02/08/2021
Ende: 01/04/2024
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: BIETERGEMEINSCHAFT Adam Hörnig Baugesellschaft mbH & Co. KG Stutz GmbH
Postanschrift: Magnolienweg 5
Ort: Aschaffenburg
NUTS-Code: DE261 Aschaffenburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 63741
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):

MKA032: Der Ersatzneubau der Straßenüberführung der BAB 66 erfolgt in zwei Bauabschnitten. Grundlegendes Konzept ist, dass der Straßenverkehr während des ersten Bauabschnitts mit einer 4+0-Verkehrsführung auf einer Brückenhälfte geführt wird, während die verbleibende, nun stillgelegte Brückenhälfte vollständig abgerissen und gemäß Planung neu hergestellt wird.

Erwähnt sei auch, dass neben der Deutschen Bahn auch die Autobahn GmbH des Bundes von der Baustelle und den Auswirkungen betroffen ist.

Das grundlegende Sperrpausenkonzept sieht vor, dass der Brückenabriss und der damit erforderliche Aushub des Brückenüberbaus (Gleisbereich) während einer Totalsperrung über Ostern erfolgt.

Im Anschluss erfolgt der Rückbau der bestehenden Widerlager sowie der Pfeilerscheibe. Nach dem vollständigen Rückbau folgt die Herstellung der Gründung sowie der Neubau der Widerlager und Pfeilerscheibe.

Während einer Totalsperrung im Herbst (geplant war Oktober) sind die neuen Stahlträger für den Überbau im Gleisbereich einzuheben.

Vor und nach den jeweiligen Totalsperrungen sind eingleisige Sperrungen erforderlich, um die Brücke für den bevorstehenden Abriss vorzubereiten bzw. Bauteile nach dem Einhub wieder zurück zu bauen.

Die Störungen infolge der Sperrpausenverschiebungen und nicht verlegten Gasleitungen haben in Summe zu Verschiebungen geführt, die einen komplett geänderten Bauablauf erforderlich gemacht haben (welcher keine reine Fortschreibung des Bauzeitenplans unter Berücksichtigung der Behinderungen und Mehraufwendungen sowie Beschleunigung einzelner Vorgänge ist). Zur Erreichung der erforderlichen Termine musste der Bauablauf grundlegend umgestellt werden.

Um den vorgesehenen Fertigstellungstermin und damit die zwingende Einhaltung aller zur Verfügung stehenden Totalsperrungen sicherzustellen, wurden dem Auftragnehmer terminsichernede Maßnahmen angeordnet. Mit den angeordneten terminsichernden Maßnahmen wurde die Fertigstellung des 1. Bauabschnitts zum ursprünglich vorgesehenen Termin erreicht und somit waren alle Voraussetzungen geschaffen, auch den 2. Bauabschnitt in den vorgesehenen Terminen und Fristen umzusetzen.

Ohne die getroffenen Maßnahmen hätte sich die Bauzeit, unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Totalsperrungen um 1 Jahr verlängert (Abbruch 1. Bauabschnitt Ostern 2023 statt Ostern 2022).

VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:

Einhaltung der Fertigstellungstermine trotz geänderter Sperrpausen.

VII.2.3)Preiserhöhung

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