ABS Hanau-Gelnhausen, Kreuzungsbauwerk Straßenüberführung BAB A66 Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI49777
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Marcel M Lang
E-Mail:
Fax: +49 6926520071
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ABS Hanau-Gelnhausen, Kreuzungsbauwerk Straßenüberführung BAB A66
63571 Hailer (Gelnhausen)
Das Brückenbauwerk quert die Strecke 3600 in einem Kreuzungswinkel von ca. 48 gon. Die lichten Weiten zwischen dem Mittelpfeiler und den Widerlagern betragen ca. 17,5m. Vor dem Neubau ist zunächst der Rück-bau des Bestandsbauwerks erforderlich. Sowohl der Rückbau als auch der Neubau sind unter laufendem Be-trieb (Straße & Bahn) umzusetzen. Brückenfläche beträgt ca. 1048m2. Stahlbeton ca. 4.237m3; Stahl ca. 575to.
Die Wirtschaftswegeüberführung: geplant ist ein zweifeldriges Bauwerk, welches die Bleichstraße in einer Bogentrassierung überführt. Die lichte Weite zwischen den Widerlagern beträgt ≥ 35,70m. Überführt wird der Wirtschaftsweg Bleichstraße mit einem Regelquerschnitt gemäß RE-ING Teil 2, Abschnitt 1, Bild 2.1.1.. Für den als einstegigen Plattenbalken in Spannbeton-Bauweise geplanten Überbau ist eine Breite zwischen den Geländern von 5,50 m vorgesehen. Die kleinste lichte Höhe zwischen UK Überbau und SO beträgt am kritischen Punkt 6,061 m. Die lichte Höhe am Wirtschaftsweg ist > 4,70 m. Brückenfläche ca. 236 m2; Stahlbeton ca. 236m3; Stahl ca. 170 t.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
ABS Hanau-Gelnhausen, Kreuzungsbauwerk Straßenüberführung BAB A66
Postanschrift: Magnolienweg 5
Ort: Aschaffenburg
NUTS-Code: DE261 Aschaffenburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 63741
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
63571 Hailer (Gelnhausen)
Das Brückenbauwerk quert die Strecke 3600 in einem Kreuzungswinkel von ca. 48 gon. Die lichten Weiten zwischen dem Mittelpfeiler und den Widerlagern betragen ca. 17,5m. Vor dem Neubau ist zunächst der Rück-bau des Bestandsbauwerks erforderlich. Sowohl der Rückbau als auch der Neubau sind unter laufendem Be-trieb (Straße & Bahn) umzusetzen. Brückenfläche beträgt ca. 1048m2. Stahlbeton ca. 4.237m3; Stahl ca. 575to.
Die Wirtschaftswegeüberführung: geplant ist ein zweifeldriges Bauwerk, welches die Bleichstraße in einer Bogentrassierung überführt. Die lichte Weite zwischen den Widerlagern beträgt ≥ 35,70m. Überführt wird der Wirtschaftsweg Bleichstraße mit einem Regelquerschnitt gemäß RE-ING Teil 2, Abschnitt 1, Bild 2.1.1.. Für den als einstegigen Plattenbalken in Spannbeton-Bauweise geplanten Überbau ist eine Breite zwischen den Geländern von 5,50 m vorgesehen. Die kleinste lichte Höhe zwischen UK Überbau und SO beträgt am kritischen Punkt 6,061 m. Die lichte Höhe am Wirtschaftsweg ist > 4,70 m. Brückenfläche ca. 236 m2; Stahlbeton ca. 236m3; Stahl ca. 170 t.
Postanschrift: Magnolienweg 5
Ort: Aschaffenburg
NUTS-Code: DE261 Aschaffenburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 63741
Land: Deutschland
MKA032: Der Ersatzneubau der Straßenüberführung der BAB 66 erfolgt in zwei Bauabschnitten. Grundlegendes Konzept ist, dass der Straßenverkehr während des ersten Bauabschnitts mit einer 4+0-Verkehrsführung auf einer Brückenhälfte geführt wird, während die verbleibende, nun stillgelegte Brückenhälfte vollständig abgerissen und gemäß Planung neu hergestellt wird.
Erwähnt sei auch, dass neben der Deutschen Bahn auch die Autobahn GmbH des Bundes von der Baustelle und den Auswirkungen betroffen ist.
Das grundlegende Sperrpausenkonzept sieht vor, dass der Brückenabriss und der damit erforderliche Aushub des Brückenüberbaus (Gleisbereich) während einer Totalsperrung über Ostern erfolgt.
Im Anschluss erfolgt der Rückbau der bestehenden Widerlager sowie der Pfeilerscheibe. Nach dem vollständigen Rückbau folgt die Herstellung der Gründung sowie der Neubau der Widerlager und Pfeilerscheibe.
Während einer Totalsperrung im Herbst (geplant war Oktober) sind die neuen Stahlträger für den Überbau im Gleisbereich einzuheben.
Vor und nach den jeweiligen Totalsperrungen sind eingleisige Sperrungen erforderlich, um die Brücke für den bevorstehenden Abriss vorzubereiten bzw. Bauteile nach dem Einhub wieder zurück zu bauen.
Die Störungen infolge der Sperrpausenverschiebungen und nicht verlegten Gasleitungen haben in Summe zu Verschiebungen geführt, die einen komplett geänderten Bauablauf erforderlich gemacht haben (welcher keine reine Fortschreibung des Bauzeitenplans unter Berücksichtigung der Behinderungen und Mehraufwendungen sowie Beschleunigung einzelner Vorgänge ist). Zur Erreichung der erforderlichen Termine musste der Bauablauf grundlegend umgestellt werden.
Um den vorgesehenen Fertigstellungstermin und damit die zwingende Einhaltung aller zur Verfügung stehenden Totalsperrungen sicherzustellen, wurden dem Auftragnehmer terminsichernede Maßnahmen angeordnet. Mit den angeordneten terminsichernden Maßnahmen wurde die Fertigstellung des 1. Bauabschnitts zum ursprünglich vorgesehenen Termin erreicht und somit waren alle Voraussetzungen geschaffen, auch den 2. Bauabschnitt in den vorgesehenen Terminen und Fristen umzusetzen.
Ohne die getroffenen Maßnahmen hätte sich die Bauzeit, unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Totalsperrungen um 1 Jahr verlängert (Abbruch 1. Bauabschnitt Ostern 2023 statt Ostern 2022).
Einhaltung der Fertigstellungstermine trotz geänderter Sperrpausen.