6 Videomastanlagen mit Zubehör Referenznummer der Bekanntmachung: VG-0202-2023-0009
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Adickesallee 70
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 60322
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
6 Videomastanlagen mit Zubehör
Videomastanlagen mit Zubehör
Polizeipräsidum Frankfurt
Adickesallee 70
60322 Frankfurt am Main
6 Videomastanlagen mit Zubehör und 2 optional
2 Videomastanlagen sind Optional
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung gemäß § 124 GWB (beigefügter Vordruck)
- Erklärung über den "Gesamtumsatz" des Unternehmens und
über seinen Umsatz bei der Herstellung bzw. Lieferung von
Waren, die Gegenstand der Ausschreibung sind, jeweils
bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (beigefügter
Vordruck)
- Eigenerklärung gemäß § 123 GWB (beigefügter Vordruck)
- Referenzliste über vergleichbare Lieferungen bevorzugt an
andere öffentlicht Bedarfsträger mit Angaben zu den
Ansprechpartnern inkl. Telefonummer (beigefügter Vordruck).
Der Auftraggeber behält sich vor, eine Begutachtung der
Referenzen/Referenzobjekte ohne Benachrichtigung des
Bieters druchzuführen.
- Erklärung zu "Gütesicherungsungssystemen", Darin ist
anzugeben, welche Gütesicherungsmaßnahmen während der
Produktion, welche Maßnahmen zur Gütesicherung bei der
Endprüfung, welches Qualitätssicherungssystem angewandt
wird/werden.
Vorhandene Qualitätsmanagement-Zertifikate, z.B. gemäß DIN
EN ISO 9001, sind vorzulegen; dies gitla uch für Vorlieferanten
sowie Subunternehmer (beigefügter Vordruck)
- Darstellung des "Firmenprofils" mit Angaben zu
Mitarbeiterzahl, Fertigungsstätten, technischer Ausstattung
sowie Anzahl und Qualifikation der mit dem Lieferauftrag
verantwortlichen betrauten MItarbeiter (beigefügter Vordruck)
Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen (diese wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt) zur Tariftreue und zum Mindestentgelt mit dem Angebot abzugeben haben. Die Verpflichtungserklärung bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter, Nachunternehmer und Verleihunternehmen im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU- Ausland erbringen. Für jeden schuldhaften Verstoß gegen eine sich aus der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt ergebene Verpflichtung ist eine Vertragsstrafe in Höhe von einem Prozent der Nettoauftragssume vom Auftragnehmer zu zahlen.
- Eigenerklärung zum "EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine (beigefügter Vordruck)
Abschnitt IV: Verfahren
Aufgrund der bevorstehenden EM 2024 und der Lieferzeiten ist eine kürzere Angebotsfrist notwendig.
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bieter unterliegt mit Abgabe seines Angebotes den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§ 134 GWB). Die Weitergabe von Aufträgen an Nachunternehmer sind die Allgemeinen Bedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) zugrunde zu legen. Sofern der Bieter beabsichtigt, Aufträge an Nachunternehmer weiterzugeben, hat er dies in seinem Angebot kenntlich zu machen. Wird der Bieter in die engere Wahl für die Zuschlagentscheidung gezogen, behält sich der Auftraggeber vor, von diesem vor Zuschlagserteilung die Vorlage einer Nachunternehmer- und Verpflichtungserklärung zu verlangen. Der Auftraggeber veröffentlicht diese Bekanntmachung auch auf der Vergabeplattform www.vergabe.hessen.de
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1 - 3
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: +49 6151/126603
Fax: +49 6151/125816
Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.