BIM-Planung incl. Vermessungsleistung – Sanierung EÜ’en Pegnitzbrücken km 43,043; km 45,421; km 46,038; km 46,305; km 47,349; km 47,644; km 48,126 Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI50987
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Behr, Michael
E-Mail:
Telefon: +49 89130885031
Fax: +49 69260913730
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
BIM-Planung incl. Vermessungsleistung – Sanierung EÜ’en Pegnitzbrücken km 43,043; km 45,421; km 46,038; km 46,305; km 47,349; km 47,644; km 48,126
91257 Pegnitz
Die Planungsleistung umfasst folgende Gewerke:
BIM-Planung Konstruktiver Ingenieurbau (Objektplanung (Leistungsphase (Lph) 1-2 und Tragwerksplanung Lph 2) für EÜ km 43,043, EÜ km 45,421, EÜ km 46,038, EÜ km 46,305, EÜ km 47,349, EÜ km 47,644 und EÜ km 48,126
BIM-Vermessungsleistungen (Leistungsstufen 1-7) für EÜ km 43,043, EÜ km 45,421, EÜ km 46,038, EÜ km 46,305, EÜ km 47,349, EÜ km 47,644 und EÜ km 48,126
Angaben zu den optionalen Leistungen unter II.2.11).
Der Sanierungsumfang umfasst sowohl die jeweiligen Überbauten als auch die dazugehörigen Widerlager. Ziel ist es, die 7 Brücken bis zum Jahr 2025 gesamthaft zu sanieren. Dabei wird die vorgelagerte Nachweisführung der Restnutzungsdauer der Tragwerke sowie die baubetriebliche Umsetzung eine wesentliche Rolle einnehmen. Bei den betreffenden Bauwerken ist vorgesehen, u.a den Korrosionsschutz der Fachwerkträger einer Teil- bzw. Vollerneuerung zu unterziehen und die bestehenden Widerlager durch geeignete Maßnahmen instandzusetzen. Bei den bahnrechten Überbauten (Fahrrichtung Nürnberg – Schirnding) ist es darüber hinaus erforderlich, den die Fahrbahn tragenden Trägerrost vollständig auszutauschen. Die Wahl der Instandhaltungssmaßnahmen soll nach den DB-Richtlinien und den anerkannten Regeln der Technik unter Berücksichtigung betrieblicher Belange und wirtschaftlicher Gesichtspunkte erfolgen. Die bahnrechten älteren Überbauten wurden in der jüngeren Vergangenheit inspiziert und in einem im Jahr 2019 erstellten Gutachten (vgl. Anlage 22.4) nachgerechnet. Die gutachterliche Stellungnahme und statische Nachrechnung kommen zu den Ergebnis, dass unter Umsetzung diverser Einzelmaßnahmen die Restnutzungsdauer des Tragwerks und der Widerlager deutlich verlängert werden kann. Die Bausubstanzanalyse, Nachrechnung und Maßnahmendefinition des bahnlinken Überbaus unter Berücksichtigung der Ertüchtigung der avisierten Maßnahmen an den Widerlagern ist eine Teilleistung dieser Planung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
BIM-Planung incl. Vermessungsleistung – Sanierung EÜ’en Pegnitzbrücken km 43,043; km 45,421; km 46,038; km 46,305; km 47,349; km 47,644; km 48,126
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
91257 Pegnitz
Die Planungsleistung umfasst folgende Gewerke:
BIM-Planung Konstruktiver Ingenieurbau (Objektplanung (Leistungsphase (Lph) 1-2 und Tragwerksplanung Lph 2) für EÜ km 43,043, EÜ km 45,421, EÜ km 46,038, EÜ km 46,305, EÜ km 47,349, EÜ km 47,644 und EÜ km 48,126
BIM-Vermessungsleistungen (Leistungsstufen 1-7) für EÜ km 43,043, EÜ km 45,421, EÜ km 46,038, EÜ km 46,305, EÜ km 47,349, EÜ km 47,644 und EÜ km 48,126
Angaben zu den optionalen Leistungen unter II.2.11).
Der Sanierungsumfang umfasst sowohl die jeweiligen Überbauten als auch die dazugehörigen Widerlager. Ziel ist es, die 7 Brücken bis zum Jahr 2025 gesamthaft zu sanieren. Dabei wird die vorgelagerte Nachweisführung der Restnutzungsdauer der Tragwerke sowie die baubetriebliche Umsetzung eine wesentliche Rolle einnehmen. Bei den betreffenden Bauwerken ist vorgesehen, u.a den Korrosionsschutz der Fachwerkträger einer Teil- bzw. Vollerneuerung zu unterziehen und die bestehenden Widerlager durch geeignete Maßnahmen instandzusetzen. Bei den bahnrechten Überbauten (Fahrrichtung Nürnberg – Schirnding) ist es darüber hinaus erforderlich, den die Fahrbahn tragenden Trägerrost vollständig auszutauschen. Die Wahl der Instandhaltungssmaßnahmen soll nach den DB-Richtlinien und den anerkannten Regeln der Technik unter Berücksichtigung betrieblicher Belange und wirtschaftlicher Gesichtspunkte erfolgen. Die bahnrechten älteren Überbauten wurden in der jüngeren Vergangenheit inspiziert und in einem im Jahr 2019 erstellten Gutachten (vgl. Anlage 22.4) nachgerechnet. Die gutachterliche Stellungnahme und statische Nachrechnung kommen zu den Ergebnis, dass unter Umsetzung diverser Einzelmaßnahmen die Restnutzungsdauer des Tragwerks und der Widerlager deutlich verlängert werden kann. Die Bausubstanzanalyse, Nachrechnung und Maßnahmendefinition des bahnlinken Überbaus unter Berücksichtigung der Ertüchtigung der avisierten Maßnahmen an den Widerlagern ist eine Teilleistung dieser Planung.
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Erstellung einer regelwerkskonformen, prüffähigen statischen Betrachtung der Widerlager der Brücken
km 43,043 / 45,421 / 46,038 / 46,305 / 47,349 / 47,644 / 48,126 für die Aufrechterhaltung des
Bahnbetriebs im Zeitraum bis zur vollumfänglichen Sanierung der Bauwerke Diese Leistung ist bislang nicht beauftragt.
LÄ02
Die Erbringung dieser Leistung als Teil einer Gesamtplanung ist nicht von diesem Vertrag zu trennen, da sonst:
- Synergien durch einheitliche Leistungsdurchführung und einheitliche Leistungsbetreuung verloren gehen (Koordination von zwei unterschiedlichen AN bedeutet hier unverhältnismäßigen Aufwand) -
- durch Beauftragung eines zweiten AN ist nicht mehr hinreichend erkennbar, welchem AN gegenüber ggf. Mängelansprüche / Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden müssen (Zuordnung der Verantwortlichkeiten besonders erschwert)