Objektplanungsleistungen Ingenieurbauwerke und Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung Erweiterung/Neubau Hochbehälter in Taunusstein-Hahn Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-01-T
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Mittelgasse 40
Ort: Taunusstein
NUTS-Code: DE71D Rheingau-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65232
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.taunusstein.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanungsleistungen Ingenieurbauwerke und Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung Erweiterung/Neubau Hochbehälter in Taunusstein-Hahn
Die Stadtwerke Taunusstein beabsichtigen die Erweiterung und den Neubau von Trinkwasserhochbehältern in Taunusstein-Hahn. Die Erweiterung des „HB Dieling“ ist durch die Ergänzung einer dritten Wasserkammer mit einem Nutzvolumen von VNutz = 1.600 m3 und Bedienungshaus vorgesehen. Die Erweiterung des „HB Eschbach“ ist durch den Neubau eines zusätzlichen, separaten Trinkwasserbehälter (eine Wasserkammer mit Bedienhaus) mit einem Nutzvolumen von VNutz = 1.600 m3 vorgesehen.
Die neuen Behälter sollen an die bestehende Infrastruktur des jeweils bestehenden Behälters "HB Dieling" und "HB Eschbach" in Taunusstein-Hahn angebunden werden.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens:
Los 1 (Erweiterung HB Dieling):
- Objektplanungsleistungen Ingenieurbauwerke HOAI-Lph 1-9
- Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung HOAI-Lph 1-9
Los 2 (Neubau HB Eschbach 2):
- Objektplanungsleistungen Ingenieurbauwerke HOAI-Lph 1-9
- Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung HOAI-Lph 1-9
Die Beauftragung der Leistungen erfolgt stufenweise. Zudem gehören besondere Leistungen zum
Auftragsumfang.
Objektplanungsleistungen Ingenieurbauwerke und Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung Erweiterung HB Dieling
Taunusstein
Gegenstand dieses Loses sind die Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke HOAI-Lph 1-9 sowie Planung der Technischen Ausrüstung HOAI-Lph 1-9 für die Erweiterung des HB Dieling in Taunusstein-Hahn nebst etwaigen besonderen Leistungen.
Die Stadtwerke Taunusstein beabsichtigen die Erweiterung eines Trinkwasserhochbehälters in Taunusstein-Hahn. Die Erweiterung des „HB Dieling“ ist durch die Ergänzung einer dritten Wasserkammer mit einem Nutzvolumen von VNutz = 1.600 m3 und Bedienungshaus vorgesehen (Erweiterung HB Dieling). Der neue Behälter soll an die bestehende Infrastruktur des bestehenden Behälters "HB Dieling" angebunden werden.
Die Beauftragung der Leistungen erfolgt stufenweise.
Stufenweise Beauftragung der Leistungen
Bei der Angabe der Laufzeit unter Ziffer II.2.7 ist die HOAI-Lph 9 nicht berücksichtigt.
Objektplanungsleistungen Ingenieurbauwerke und Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung Neubau HB Eschbach 2
Taunusstein
Gegenstand dieses Loses sind die Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke HOAI-Lph 1-9 sowie Planung der Technischen Ausrüstung HOAI-Lph 1-9 für die Erweiterung des HB Eschbach in Taunusstein-Hahn nebst etwaigen besonderen Leistungen.
Die Stadtwerke Taunusstein beabsichtigen den Neubau eines Trinkwasserhochbehälters in Taunusstein-Hahn. Die Erweiterung des „HB Eschbach“ ist durch den Neubau eines zusätzlichen, separaten Trinkwasserbehälter (eine Wasserkammer mit Bedienhaus) mit einem Nutzvolumen von VNutz = 1.600 m3 vorgesehen. (Neubau HB Eschbach 2). Der neue Behälter sollen an die bestehende Infrastruktur des bestehenden Behälters "HB Eschbach" angebunden werden.
Die Beauftragung der Leistungen erfolgt stufenweise.
Stufenweise Beauftragung der Leistungen
Bei der Angabe der Laufzeit unter Ziffer II.2.7 ist die HOAI-Lph 9 nicht berücksichtigt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Objektplanungsleistungen Ingenieurbauwerke und Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung Erweiterung HB Dieling
Ort: Schöneck
NUTS-Code: DE719 Main-Kinzig-Kreis
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Objektplanungsleistungen Ingenieurbauwerke und Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung Neubau HB Eschbach 2
Ort: Schöneck
NUTS-Code: DE719 Main-Kinzig-Kreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zur Abgabe des Teilnahmeantrages sind zwingend die vom Auftraggeber bereitgestellten Formblätter zu verwenden. Diese können über den Download (vgl. I.3) abgerufen werden.
Für jedes Los ist ein eigener, vollständiger Teilnahmeantrag einzureichen.
Bewerberfragen können nur über die Vergabeplattform www.subreport.de/E31685429 gestellt werden und werden nur über die Vergabeplattform beantwortet. Bewerberfragen, die nach dem 21.02.2023, 12:00 Uhr eingehen, können nicht mehr beantwortet werden. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass interessierte Unternehmen im Falle von Bewerberfragen und/oder notwendigen Änderungen an den Vergabeunterlagen nur informiert werden können, wenn sie sich freiwillig unter Angabe einer E-Mailadresse auf der Vergabeplattform registriert haben. Interessierte Bewerber werden daher gebeten, sich auf der Vergabeplattform www.subreport.de/E31685429 zu registrieren.
Soweit eine freiwillige Registrierung nicht erfolgt, können keine zusätzlichen Informationen übermittelt werden. Nicht registrierte Bewerber sind selber dafür verantwortlich, auf der Vergabeplattform regelmäßig zu prüfen, ob neue Nachrichten vorliegen. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bewerber.
Die Teilnahmeanträge sind fristgerecht (vgl. Ziffer IV.2.2) und ausschließlich elektronisch, verschlüsselt über die Vergabeplattform www.subreport.de/E31685429 einzureichen.
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.