Grundhafte Erneuerung der L3127 Londorfer Straße Stadt Grünberg Referenznummer der Bekanntmachung: L3127 Londorfer Straße - Planungsleistungen

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Grünberg - der Magistrat -
Postanschrift: Rabegasse 1
Ort: Grünberg
NUTS-Code: DE721 Gießen, Landkreis
Postleitzahl: 35305
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): GOTTHOLD Rechtanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
E-Mail:
Telefon: +49 6421-3039027
Fax: +49 6421-270768
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gruenberg.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Grundhafte Erneuerung der L3127 Londorfer Straße Stadt Grünberg

Referenznummer der Bekanntmachung: L3127 Londorfer Straße - Planungsleistungen
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71322000 Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die L3127 Londorfer Straße in der Stadt Grünberg soll auf einer Länge von rund 1.000 Metern erneuert werden. Im Zuge der Maßnahme werden zudem rund 360 m Abwasserkanal erneuert sowie 530 m Wasserleitung ausgetauscht.

Aufgabenbeschreibung:

Die Stadt Grünberg beabsichtigt die Verkehrsanlagenplanung und die Planungsleistung Ingenieurbauwerke für das Projekt zu vergeben. Der Planer soll neben der Grundleistungen nach HOAI auch die Einholung eines Baugrundgutachtens (inkl. LV-Erstellung, Angebotseinholung, Erstellung eines Vergabevorschlages, Abrechnung, Koordination), die Einholung der Kampfmittelsondierungen (inkl. LV-Erstellung, Angebotseinholung, Erstellung eines Vergabevorschlages, Abrechnung, Koordination), die Einholung der Beweissicherung (inkl. LV-Erstellung, Angebotseinholung, Erstellung eines Vergabevorschlages, Abrechnung, Koordination), die Einholung der TV-Befahrung und Ortung der Kanalhausanschlüsse (inkl. LV-Erstellung, Angebotseinholung, Erstellung eines Vergabevorschlages, Abrechnung, Koordination), die Einzelgespräche mit den Eigentümern der Kanal- und Wasserleitungshausanschlüsse (inkl. Erstellung von Auszügen und Kostenschätzungen) und die Erstellung eines Verkehrsführungskonzeptes veranlassen und koordinieren.

Die Aufgabe des Planungsbüros wird auch sein, einen förderfähigen Entwurf zu erstellen. Bestandteil des Planungsentwurfs ist damit auch die Koordination und Abstimmung mit der Förderbehörde. Laut der Behörde ist der Entwurf nur förderfähig, wenn eine Verbesserung der Bestandssituation erreicht wird. Zusätzlich sollte zumindest eine Radwegeverbindung zwischen Bahnhof und Gewerbegebiet geplant werden. Zurzeit existiert ein kombinierter Rad- und Gehweg zwischen Bahnhof und Gewerbegebiet, der allerdings nicht den geltenden Normen entspricht. Ob ein Radweg vom Bahnhof in Richtung Innenstadt geführt werden kann, sollte geprüft werden. Im Bereich des neuen Friedhofes in Grünberg gibt es zwei Bushaltestellen, die jeweils gegenüberliegend sind. Diese sollten in dem Zuge barrierefrei ausgebaut werden und auch förderfähig geplant werden.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 4.71 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71311300 Beratung im Bereich Infrastrukturen
71322500 Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE721 Gießen, Landkreis
Hauptort der Ausführung:

Stadt Grünberg - der Magistrat -, Rabegasse 1, 35305 Grünberg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Auftragsvolumen Die anrechenbaren Kosten werden derzeit wie folgt angenommen: Ingenieurbauwerke: 721.500,00 € netto Verkehrsanlagen: 3.200.000,00 € netto Honoraransatz (netto): Ingenieurbauwerke: 65.676,70 € (Honorarzone III, Basissatz, NK 3 %) Verkehrsanlagen: 205.706,35 (Honorarzone III, Basissatz, NK 3 %) Honoraransatz netto gesamt: 271.383,05 € Ausführungszeitraum: Leistungsphasen 1 - 2 im Zeitraum Oktober 2023 - Februar 2024 Leistungsphasen 3 - 4 im Zeitraum März- August 2024 Leistungsphasen 5 - 9 im Zeitraum September 2024 - Sommer 2025 Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen: Stufe 1: Leistungsphase 1 + 2, Stufe 2: Leistungsphasen 3 + 4, Stufe 3: Leistungsphase 5, Stufe 4: Leistungsphasen 6 + 7, Stufe 5: Leistungsphasen 8 + 9. Die Beauftragung der Stufen erfolgt phasenweise. Ein Anspruch auf Beauftragung der Stufen besteht nicht. Die Stufen können auch in anderer Reihenfolge abgerufen werden. Im Rahmen der Stufen 2 bis 5 ist die Beauftragung auch abhängig von der Bereitstellung der Mittel für die eigentliche Baumaßnahme Die Beauftragung der Stufen 4 und 5 ist ferner davon abhängig, dass im Vergabeverfahren wirtschaftliche Angebote eingeholt werden können und das noch bereitzustellende Baubudget gehalten werden kann. Die Beauftragung der Stufen 2 bis 4 ist zudem abhängig von der Gewährung öffentlicher Fördermittel. Es wird ein zweistufiges VgV-Verfahren durchgeführt: 1. Stufe: Teilnehmerwettbewerb 2. Stufe: 3-5 Bewerber werden zu einem Verhandlungsverfahren eingeladen, in welchem sie voraussichtlich Gelegenheit erhalten werden sich und ihre strukturelle Arbeit vorzustellen, ein Preisangebot zu unterbreiten, Referenzprojekte vorzustellen und eine Analyse des zu bearbeitenden Projekts vorzulegen. Eine Vergütung für die Teilnahme an Teilnahmewettbewerb und Verhandlungsverfahren wird nicht gewährt. Der Auftraggeber nimmt öffentliche Fördermittel in Anspruch. Die Planungsleistungen beinhaltet die Unterstützung des Auftraggebers bei der Beantragung der Fördermittel, der baufachlichen Prüfung und der für den Verwendungsnachweis notwendigen Unterlagen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Jurorenbewertung / Gewichtung: 0,80
Preis - Gewichtung: 0,20
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Der o.g. Wert der Beschaffung entspricht dem Ergebnis der Jurorenbewertung. Das Auftragsvolumen beträgt netto 284.560,52 EUR.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 090-277445
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Der öffentliche Auftraggeber vergibt keine weiteren Aufträge auf der Grundlage der vorstehenden Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

Grundhafte Erneuerung der L3127 Londorfer Straße Stadt Grünberg

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
13/09/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 4
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Ingenieurbüro Müller GmbH & Co. KG
Postanschrift: Eiserne Hand 9
Ort: Grünberg
NUTS-Code: DE721 Gießen, Landkreis
Postleitzahl: 35305
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 4.71 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Hilpertstraße 31; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Hilpertstraße 31; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160

Einleitung, Antrag

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) 1Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) 1Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

2Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Hilpertstraße 31; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/09/2023

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