Grundhafte Erneuerung der L3127 Londorfer Straße Stadt Grünberg Referenznummer der Bekanntmachung: L3127 Londorfer Straße - Planungsleistungen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rabegasse 1
Ort: Grünberg
NUTS-Code: DE721 Gießen, Landkreis
Postleitzahl: 35305
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): GOTTHOLD Rechtanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
E-Mail:
Telefon: +49 6421-3039027
Fax: +49 6421-270768
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gruenberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Grundhafte Erneuerung der L3127 Londorfer Straße Stadt Grünberg
Die L3127 Londorfer Straße in der Stadt Grünberg soll auf einer Länge von rund 1.000 Metern erneuert werden. Im Zuge der Maßnahme werden zudem rund 360 m Abwasserkanal erneuert sowie 530 m Wasserleitung ausgetauscht.
Aufgabenbeschreibung:
Die Stadt Grünberg beabsichtigt die Verkehrsanlagenplanung und die Planungsleistung Ingenieurbauwerke für das Projekt zu vergeben. Der Planer soll neben der Grundleistungen nach HOAI auch die Einholung eines Baugrundgutachtens (inkl. LV-Erstellung, Angebotseinholung, Erstellung eines Vergabevorschlages, Abrechnung, Koordination), die Einholung der Kampfmittelsondierungen (inkl. LV-Erstellung, Angebotseinholung, Erstellung eines Vergabevorschlages, Abrechnung, Koordination), die Einholung der Beweissicherung (inkl. LV-Erstellung, Angebotseinholung, Erstellung eines Vergabevorschlages, Abrechnung, Koordination), die Einholung der TV-Befahrung und Ortung der Kanalhausanschlüsse (inkl. LV-Erstellung, Angebotseinholung, Erstellung eines Vergabevorschlages, Abrechnung, Koordination), die Einzelgespräche mit den Eigentümern der Kanal- und Wasserleitungshausanschlüsse (inkl. Erstellung von Auszügen und Kostenschätzungen) und die Erstellung eines Verkehrsführungskonzeptes veranlassen und koordinieren.
Die Aufgabe des Planungsbüros wird auch sein, einen förderfähigen Entwurf zu erstellen. Bestandteil des Planungsentwurfs ist damit auch die Koordination und Abstimmung mit der Förderbehörde. Laut der Behörde ist der Entwurf nur förderfähig, wenn eine Verbesserung der Bestandssituation erreicht wird. Zusätzlich sollte zumindest eine Radwegeverbindung zwischen Bahnhof und Gewerbegebiet geplant werden. Zurzeit existiert ein kombinierter Rad- und Gehweg zwischen Bahnhof und Gewerbegebiet, der allerdings nicht den geltenden Normen entspricht. Ob ein Radweg vom Bahnhof in Richtung Innenstadt geführt werden kann, sollte geprüft werden. Im Bereich des neuen Friedhofes in Grünberg gibt es zwei Bushaltestellen, die jeweils gegenüberliegend sind. Diese sollten in dem Zuge barrierefrei ausgebaut werden und auch förderfähig geplant werden.
Stadt Grünberg - der Magistrat -, Rabegasse 1, 35305 Grünberg
Auftragsvolumen Die anrechenbaren Kosten werden derzeit wie folgt angenommen: Ingenieurbauwerke: 721.500,00 € netto Verkehrsanlagen: 3.200.000,00 € netto Honoraransatz (netto): Ingenieurbauwerke: 65.676,70 € (Honorarzone III, Basissatz, NK 3 %) Verkehrsanlagen: 205.706,35 (Honorarzone III, Basissatz, NK 3 %) Honoraransatz netto gesamt: 271.383,05 € Ausführungszeitraum: Leistungsphasen 1 - 2 im Zeitraum Oktober 2023 - Februar 2024 Leistungsphasen 3 - 4 im Zeitraum März- August 2024 Leistungsphasen 5 - 9 im Zeitraum September 2024 - Sommer 2025 Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen: Stufe 1: Leistungsphase 1 + 2, Stufe 2: Leistungsphasen 3 + 4, Stufe 3: Leistungsphase 5, Stufe 4: Leistungsphasen 6 + 7, Stufe 5: Leistungsphasen 8 + 9. Die Beauftragung der Stufen erfolgt phasenweise. Ein Anspruch auf Beauftragung der Stufen besteht nicht. Die Stufen können auch in anderer Reihenfolge abgerufen werden. Im Rahmen der Stufen 2 bis 5 ist die Beauftragung auch abhängig von der Bereitstellung der Mittel für die eigentliche Baumaßnahme Die Beauftragung der Stufen 4 und 5 ist ferner davon abhängig, dass im Vergabeverfahren wirtschaftliche Angebote eingeholt werden können und das noch bereitzustellende Baubudget gehalten werden kann. Die Beauftragung der Stufen 2 bis 4 ist zudem abhängig von der Gewährung öffentlicher Fördermittel. Es wird ein zweistufiges VgV-Verfahren durchgeführt: 1. Stufe: Teilnehmerwettbewerb 2. Stufe: 3-5 Bewerber werden zu einem Verhandlungsverfahren eingeladen, in welchem sie voraussichtlich Gelegenheit erhalten werden sich und ihre strukturelle Arbeit vorzustellen, ein Preisangebot zu unterbreiten, Referenzprojekte vorzustellen und eine Analyse des zu bearbeitenden Projekts vorzulegen. Eine Vergütung für die Teilnahme an Teilnahmewettbewerb und Verhandlungsverfahren wird nicht gewährt. Der Auftraggeber nimmt öffentliche Fördermittel in Anspruch. Die Planungsleistungen beinhaltet die Unterstützung des Auftraggebers bei der Beantragung der Fördermittel, der baufachlichen Prüfung und der für den Verwendungsnachweis notwendigen Unterlagen.
Der o.g. Wert der Beschaffung entspricht dem Ergebnis der Jurorenbewertung. Das Auftragsvolumen beträgt netto 284.560,52 EUR.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Grundhafte Erneuerung der L3127 Londorfer Straße Stadt Grünberg
Postanschrift: Eiserne Hand 9
Ort: Grünberg
NUTS-Code: DE721 Gießen, Landkreis
Postleitzahl: 35305
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Dienstgebäude: Hilpertstraße 31; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
Postanschrift: Dienstgebäude: Hilpertstraße 31; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
§ 160
Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) 1Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) 1Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift: Dienstgebäude: Hilpertstraße 31; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834