BIM-Planung, BSO/TSO Lüneburg / Maschen Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI60843
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Schellenberger, Victoria
E-Mail:
Telefon: +49 5112862151
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
BIM-Planung, BSO/TSO Lüneburg / Maschen
BIM-Planung, BSO/TSO Lüneburg, ü.L. Lph 1-4, o.L. Lph 6+7
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
BIM-Planung, BSO/TSO Lüneburg / Maschen
Postanschrift: Rundestr. 11
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30161
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
BIM-Planung, BSO/TSO Lüneburg, ü.L. Lph 1-4, o.L. Lph 6+7
Postanschrift: Rundestr. 11
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30161
Land: Deutschland
Anordnung Nr. 02_Fassadenplanung der Giebelwand des angrenzenden Bürogebäudes
Am Standort BSO Lüneburg befinden sich derzeit u. a. eine Güterhalle und eine Laderampe. Um für die geplante Baumaßnahme zur Errichtung der BSO die entsprechende Baufreiheit zu gewährleisten, ist diese Fläche von sämtlichen Aufbauten zu beräumen. Die Planung des Rückbaus der Güterhalle und der Laderampe und die Herstellung der Medienfreiheit im vorgenannten Projektbereich ist vertraglich vereinbart. An die Güterhalle grenzt unmittelbar ein Bürogebäude, welches sich nicht im Besitz der DB befindet und daher nicht abgerissen wird. Nach Abbruch der Güterhalle wird die angrenzende Giebelwand „freigelegt". Die Fassade der vorgenannten Giebelwand ist nach dem Rückbau der Güterhalle entsprechend den aktuellen gesetzlichen Regelungen und Normen des Landes Niedersachsen herzustellen. Für diese Giebelwand wird die Erstellung einer Fassadenplanung daher notwendig.
Der AN ist bereits mit den Planungsleistungen für den Abbruch der Güterhalle und mit dem Standsicherheitsnachweis des angrenzenden Bürogebäudes beauftragt und dabei tief mit der bisherigen Planung, den Problemstellungen und den hierzu entwickelten Lösungsansätzen vertraut. Bei einem Wechsel des AN wäre die erforderliche technische Kontinuität bei der Übertragung [Erweiterung der bisherigen Planung nicht gewährleistet. Insbesondere würden die fortlaufend stattfindenden Abstimmungsprozesse und die darauf aufbauenden Planungsentscheidungen gestört werden. Bei der Beauftragung eines noch zu bindenden Auftragnehmers sind große Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen der Arbeitsschritte, insbesondere hinsichtlich der Grundlagen für Planung und des Leistungsablaufs, zu erwarten.