IT-Projektmanagement u. IT-Qualitätssicherung, Anwendungsentwicklung (Hessen Mobil) Referenznummer der Bekanntmachung: VG-3000-2023-0088
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Mainzer Straße 29
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65185
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 611/340-0
Fax: +49 611/340-1150
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
IT-Projektmanagement u. IT-Qualitätssicherung, Anwendungsentwicklung (Hessen Mobil)
Unterstützungsleistungen für das internetbasierte IT-Verfahren für ein bundeseinheitliches "Verfahrens Management für Großraum- und Schwertransporte (VEMAGS®)".
Los 1: IT-Projektmanagement und IT-Qualitätssicherung
Los 2: Anwendungsentwicklung
IT-Projektmanagement und IT-Qualitätssicherung
Für die unter Ziffer 3.1 der Leistungsbeschreibung geregelte Präsenzzeit hat die Leistungserbringung an nachfolgendem Standort des Auftraggebers zu erfolgen:
Hessen Mobil
Straßen- und Verkehrsmanagement
Projektleitung VEMAGS®-Verfahrens-Modul
Wilhelmstraße 10
D-65185 Wiesbaden.
Abweichende Regelungen bedürfen der Zustimmung des Auftraggebers.
Der Dienstleister "IT-Projektmanagement und IT-Qualitätssicherung VEMAGS®-Verfahrens-Modul 2023" soll Hessen Mobil bei der Steuerung des IT-Projektes, dem IT-Projektcontrolling und der IT-Qualitätssicherung gegenüber dem IT-Dienstleister "Anwendungsentwicklung VEMAGS®-Verfahrens-Modul" unterstützen. Er fungiert hierbei als Berater und Unterstützer der Projektleitung Hessen (PL-HE), trifft also selbst keine Projektentscheidungen, sondern berät die PL-HE aufgrund der durchzuführenden QS-Arbeiten und unterstützt sie in der Prozessgestaltung sowie dem Projektmanagement.
Hinsichtlich des Leistungsumfangs sowie der anzuwendenden Eignungskriterien werden die zwei folgenden Aufgabenpakete unterschieden:
•IT-Projektmanagement (Ziffer 2.1.1 Leistungsbeschreibung)
•IT-Qualitätssicherung (Ziffer 2.1.2 Leistungsbeschreibung)
Leistungsumfang Aufgabenpaket IT-Projektmanagement
Der Dienstleister unterstützt die PL-HE in allen Aufgabenbereichen des IT-Projektmanagements. Nachfolgend werden exemplarisch Unterstützungsleistungen zu den breit gefächerten Aufgabengebieten der PL-HE skizziert, die besonders im Fokus stehen. Die Aufzählung ist daher nicht als abschließend zu sehen.
Projektplanung und Terminmanagement
•Erstellung, begleitende Bearbeitung und Dokumentation einer groben Projektterminplanung
•Aufbau und Führen eines Projektkalenders und Besprechungswesens
•Terminkoordinierung und Steuerung sowie Überwachung von Fristen
•Überwachung Prozesskonformität
•Mitwirkung bei der Erstellung und Plausibilisierung von Aufwandsschätzun-gen (Zeit und Kosten)
Kosten- und Budgetmanagement
•Führung eines handelsrechtlich orientierten Projektrechnungswesens inklu-sive Abwicklung der festgelegten Zahlungsmodalitäten und Erstellung der dazugehörigen Dokumentation
•Erstellung und Dokumentation einer Jahresschlussrechnung
•Projektcontrolling inklusive Kommunikation mit externen Vertrags-/Vereinbarungspartnern
•Mitwirkung bei der Budgetplanung sowohl für den Betrieb als auch die Weiterentwicklung
Auftragnehmermanagement
•Mitwirkung und Unterstützung bei der Vertragsüberwachung
•Mitwirkung und Unterstützung bei Vergabeverfahren
Stakeholdermanagement
•Mitwirkung und Unterstützung bei der Steuerung beziehungsweise inhaltli-chen und organisatorischen Vorbereitung von Gremien-Sitzungen sowie sonstigen VEMAGS®-Veranstaltungen (z.B. Fachtests)
•Mitwirkung im Berichtswesen und im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Portal-Auftritt)
Datenschutz und Datensicherheit
•Mitwirkung beim DSGVO-Vertragsmanagement
•Mitwirkung beim Datenschutzmanagement
•Mitwirkung bei der Pflege des Sicherheitskonzeptes
Strategisches Anwendungsmanagement
•Mitwirkung beim Herunterbrechen der Strategie und Zielsetzungen des Gesamtsystems auf das VEMAGS®-Verfahrens-Modul
•Mitwirkung und Unterstützung des AG beim Aufbau eines Kriterienkataloges für die Qualitätssicherung
•Mitwirkung bei der Beurteilung und dem Umsetzungs-Controlling der priorisierten Anforderungen
Leistungsumfang Aufgabenpaket IT-Qualitätssicherung
Der Dienstleister unterstützt die PL-HE in allen Aufgabenbereichen der IT-Qualitätssicherung. Nachfolgend werden exemplarisch Unterstützungsleistungen zu den breit gefächerten Aufgabengebieten der PL-HE skizziert, die besonders im Fokus stehen. Die Aufzählung ist daher nicht als abschließend zu sehen.
Planung
•Aufbau und Pflege QS-Handbuch
•Definition und Fortschreibung von Prozessen im Bereich des Projekt- und Qualitätsmanagements inklusive Prozesszielen und Qualitätskriterien
•Definition der Prüfverfahren und der zugehörigen Prozesse für die Arbeitsergebnisse der Dienstleister der Anwendungsentwicklung und des Betriebs
•Definition der QS-Kriterien für die Arbeitsergebnisse der Dienstleister der Anwendungsentwicklung und des Betriebs
Prüfungen
Folgende Prüfbereiche sind abzudecken:
Prüfung der Arbeitsergebnisse der Anwendungsentwicklung
•QS der VEMAGS®-Systemdokumentation (Architektur, Systembeschreibung, Entwicklungsgrundsätze, Styleguide, Funktionsbeschreibungen)
•QS bei Anforderungsspezifikationen/Lastenheft gemäß QS-Handbuch auf Basis des Kriterienkatalogs
•Auswertung und Analyse der kalkulierten Aufwände auf Basis der Grobkon-zepte
•Prüfung der Umsetzung gegenüber den SOLL-Anforderungen
•QS der Testkonzepte sowie Analyse und Bewertung von Test-Voten der Fach-Tester
•QS der Softwarequalität im Sinne der Einhaltung der Softwarestandards (Schichtenmodell, Redundanzreduktion , Sicherheit, etc.)
Prüfung der Arbeitsergebnisse des Betriebs
•QS der Einhaltung der Service-Level-Agreements
•QS der Einhaltung der Sicherheitsrahmenbedingungen
Prüfung der Prozessqualität
•QS der Release- und Vorhabenplanung
•Unterstützung beim Abnahme-Prozess einschließlich Analyse und Bewer-tung der Releases vor Produktiv-Start
•Release-Nachbetrachtung einschließlich Analyse und Bewertung ab Produktiv-Betrieb
•Durchführung des betrieblichen Controllings (u.a. TB-Ticketsystem)
•QS der fachlichen und technischen Siegelungen (Xvemags-Anbindung von Drittsystemen)
Generell gilt: Bei den durch das IT-QS-Team durchzuführenden Prüfungen handelt es sich um formale Prüfungen (Vollständigkeit, Widerspruchsfreiheit, Anforderungs-/Auftragskonformität, Prozesskonformität). Es erfolgen keine Prüfungen hinsichtlich fachlicher Korrektheit z.B. im Sinne der Rechtskonformität. Ebenso erfolgen keine fachlichen Tests beziehungsweise Abnahmetests durch das IT-QS-Team. Seine Aufgabe ist es vielmehr, die durchgeführten Tests hinsichtlich der Testergebnisse und der Testabdeckung auszuwerten. Die Prüfergebnisse werden jeweils dokumentiert und mit den Autoren/Verantwortlichen der jeweiligen Arbeitsergebnisse durch-gesprochen. Das IT-QS-Team trifft insbesondere keine Entscheidungen und gibt auch keine Entscheidungsempfehlungen hinsichtlich der Abnehmbarkeit von Arbeitsergebnissen. Diese sind der Projektleitung Hessen vorbehalten.
Der Rahmenvertrag hat eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten. Der Auftraggeber kann die Laufzeit zweimal um jeweils 12 Monate verlängern. Der Auftraggeber übt die Verlängerungsoptionen jeweils frühestens 6 Monate und spätestens 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit aus. Es findet keine automatische Verlängerung über die Mindestlaufzeit hinaus statt.
Der Auftragswert wird auf 3.231.360,00 Euro (netto) geschätzt. Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung können bis zu einem Höchstwert von 3.231.360,00 Euro (netto) bei einer maximalen Laufzeit von vier Jahren abgerufen werden. Ist dieser Höchstwert erreicht, endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer gesonder-ten Kündigung bedarf. Die Möglichkeit des Auftraggebers, in den Grenzen des § 132 GWB Auftragserweiterungen vor Erreichen des Höchstwerts vorzunehmen, bleibt hiervon unberührt.
Angebotslimitierung:
Gem. § 30 Abs. 1 S.1 VgV wird festgelegt, dass die Bieter nur für ein Los
ein Angebot einreichen dürfen.
Im Falle eines Verstoßes gegen die Angebotslimitierung werden sämtliche
Angebote des betreffenden Bieters von dem Vergabeverfahren
ausgeschlossen.
Anwendungsentwicklung
Für die unter Ziffer 3.1 der Leistungsbeschreibung geregelte Präsenzzeit hat die Leistungserbringung an nachfolgendem Standort des Auftraggebers zu erfolgen:
Hessen Mobil
Straßen- und Verkehrsmanagement
Projektleitung VEMAGS®-Verfahrens-Modul
Wilhelmstraße 10
D-65185 Wiesbaden.
Abweichende Regelungen bedürfen der Zustimmung des Auftraggebers.
Der Dienstleister "Anwendungsentwicklung VEMAGS®-Verfahrens-Modul 2023" soll Hessen Mobil insbesondere bei der Neu- und Weiterentwicklung sowie der fortwährenden Pflege der Anwendung VEMAGS®-Verfahrens-Modul und des Anwendungsentwicklungsumfeldes unterstützen.Basierend auf dem V-Modell XT des Bundes wird der Dienstleister die JavaEE-Anwendung mit JBoss als Applikationsserver und einer PostgreSQL-Datenbank betreibbar halten und neue Prozesse bzw. Funktionalitäten umsetzen. Dabei ist das Ablösen veralteter oder Behörden-ungeeigneter Technologien (z.B.: Frontend, PDF-Render-Engine, qualifizierte elektronische Signatur) als besondere Anforderung an die Kompetenzen zu nennen.
Hinsichtlich des Leistungsumfangs sowie der anzuwendenden Eignungskriterien werden die drei folgenden Aufgabenpakete unterschieden:
•Fachliche Anwendungsbetreuung (Ziffer 2.1.1 Leistungsbeschreibung)
•Technische Anwendungsbetreuung (Ziffer 2.1.2 Leistungsbeschreibung)
•Querschnittsaufgaben Anwendungsentwicklung (Ziffer 2.1.3 Leistungsbeschreibung)
Leistungsumfang Aufgabenpaket Fachliche Anwendungsbetreuung
Der Dienstleister betreut alle Aufgabenbereiche der fachlichen Anwendungsbetreuung. Nachfolgend werden exemplarisch Leistungen skizziert, die besonders im Fokus stehen. Die Aufzählung ist daher nicht als abschließend zu sehen.
Konzeption
•Analyse der (Fach-)Anforderungen
•Erstellen der Grobkonzeption der Pflichtenhefte auf Basis der Lasten-hefte des Projektauftraggebers
Erstellung von Fachkonzepten (dient dem Auftraggebergremium als Umsetzungs-Entscheidungsvorlage)
•Erstellen von Oberflächenentwürfen
•Bewertungsvorschläge hinsichtlich Zielerreichung beim Umsetzen von Anforderungen
•Mitwirkung bei der Budgetplanung sowohl für den Betrieb als auch die Weiterentwicklung
Test
•Test der Fachlichkeit gegen Fachkonzept und DV-Feinkonzept
•Fortschreiben der Test-Automatisierung
•Organisation und Begleitung der Fachtests
Anwendungsdokumentation
•Dokumentation der Anwendung (u.a. mit Enterprise Architect)
Betriebsunterstützung
•Fachliche Siegelung nach dem 4-Augen-Prinzip gegenüber neuen Drittsystemherstellern oder bei Änderung der Xvemags-Schnittstelle
•Fach-Analyse von Fehler-Tickets im Tool des Technischen Betreibers (Ticket-Bearbeitung unter Mitwirkung von Hessen Mobil)
Leistungsumfang Aufgabenpaket Technische Anwendungsbetreuung
Der Dienstleister betreut alle Aufgabenbereiche der technischen Anwendungsbe-treuung. Nachfolgend werden exemplarisch Leistungen skizziert, die besonders im Fokus stehen. Die Aufzählung ist daher nicht als abschließend zu sehen.
Technische Anwendungsentwicklung
•Erstellung von DV-Feinkonzepten
•Software-Erstellung (Abbilden neuer Prozesse und Funktionalitäten) gemäß aller Ebenen des Schichten-Modells und Software-Pflege
•Entwicklung einer VEMAGS®-App für iOS- und Android-Mobil-Geräte
•Konzeption und Umsetzen "Abbau der technischen Schuld" (Ablösen veral-teter oder Behörden-ungeeigneter Technologien).
Zum Beispiel ist im Frontend JSF 1.0 durch Vue.js zu ersetzen. Beide Tech-nologien sind gleichzeitig im Einsatz, wobei der Anteil JSF 1.0 stetig gegenüber Vue.js abnimmt.
•Weiterentwickeln der PostgreSQL-Datenbank
•Unit-, Modul- und Integrations-/System-Tests
Test der Anwendung gegen DV-Feinkonzept
•Technische Dokumentation der Anwendung, der Entwicklungs-, Test- und Deploymentprozesse sowie der Entwicklungsstandards
Auslieferung der Software (abgenommene Releases) an den Technischen Betreiber (Mitwirkung beim Deployment) auf Basis von Flyway
Betriebsunterstützung
•Produkt-Support der Anwendung VEMAGS®-Verfahrens-Modul, der Xvemags-Schnittstelle und Unterstützung der Nutzenden der Signatur-Software
•Technische Siegelung nach dem 4-Augen-Prinzip gegenüber neuen Dritt-systemherstellern oder bei Änderung der Xvemags-Schnittstelle auf Basis ei-nes Muster-Vertrages (Vertrag zwischen Auftragnehmer und Drittsystemher-steller zu den Konditionen der Rahmenvereinbarung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer)
•3rd-Level-Support für den Technischen Betreiber (inkl. Unterstützung bei Störungen)
Leistungsumfang Aufgabenpaket Querschnittsaufgaben Anwendungsentwicklung
Der Leistungsumfang des Dienstleisters umfasst ebenfalls sämtliche Quer-schnittssaufgaben der Anwendungsentwicklung, welche mehrheitlich im Bereich Service und Beratung sowie in der Unterstützung bei der Projektsteuerung liegen. Nachfolgend werden exemplarisch Leistungen skizziert, die besonders im Fokus stehen. Die Aufzählung ist daher nicht als abschließend zu sehen.
Management und Produktsupport
•Mitwirkung beim Aufstellen der Release- und Vorhabenplanung
•Vorhaben-, Auftrags- sowie Teammanagement
•Zuarbeit für das regelmäßige Berichtswesen
•Kalkulation der Aufwände und Ermittlung der Umsetzungsdauer auf Bsis von Grobkonzepten (dient dem Auftraggebergremium als Entscheidungsvorlage und Priorisierungshilfe)
•Nutzenden-Betreuung als 1st- und 2nd-Level-Support innerhalb der Ser-vice-Zeit gemäß Abschnitt 3.3.1.1 (Beratung und Unterstützung von Hes-sen Mobil bei der Zentralen VEMAGS®-Administration)
Bereitstellung und Pflege der softwaretechnischen Infrastruktur (siehe auch Ziffer 3)
•Bereitstellung (inkl. Betrieb), Administration und Pflege des Ticket-Systems des Technischen Betreibers (Znuny) mit den Landesbeauftragten und der Projektleitung als Ticket-Berechtigte
•Bereitstellung (inkl. Betrieb), Administration und Pflege des Bug-Tracking-Tools Mantis (vorgegebenes Ticket-System für Anwendungsentwicklung) mit den Landesbeauftragten und der Projektleitung als Ticket-Berechtigte
Pflege Content-Management-System mit TYPO3 (VEMAGS®-Homepage)
Qualitätsanforderungen an die Leistungserbringung bezüglich dem Leistungsumfang Aufgabenpaket Technische Anwendungsbetreuung
Bei der Erbringung der beschriebenen Leistungen sind nachfolgende Qualitätsanforderungen zu berücksichtigen.
Anforderungen an die Qualitätsplanung
Die Softwarepflege, -weiterentwicklung und -optimierung ist so vorzunehmen, dass geschulte und erfahrene Anwendungsentwickler, welche die zugrundeliegende Architektur beherrschen und die Dokumentation gelesen haben, VEMAGS®-Verfahrens-Modul problemlos weiterentwickeln können.
Um dies sicherzustellen sind nachfolgende Verfahrensweisen bei der Leistungser-bringung anzuwenden:
•Dokumentation/Fortschreibung von Standards (Programmierrichtlinie, Style-guide, Architektur)
•Erstellung und Einsatz geeigneter Metriken zur Messung der Softwarequalität
•Aufbau und Fortschreibung von Testfällen. Fortschreibung der automatisierten Tests. Dafür sind folgende Fähigkeiten gefordert:
o Windows-Programmierung (cmd + bat)
o Linux-Shell-Programmierung
o FitNesse
o Selenium
o XML
o PostgreSQL DB-Administration
o PostgreSQL DB-Entwicklung in PL/SQL
o Java (für Definition der Methoden, die FitNesse/Selenium Daten auslesen, Schnittstellenadapter, usw.)
o Java-Skript/HTML (für die Definition der Oberflächenelemente, die Fit-Nesse/Selenium Daten auslesen)
Hierbei sind die Ausführungen t zu Technologien, Tools und Werk-zeugen zu beachten.
Spezifikation der Anforderungen an die Qualitätsplanung und den Betrieb von Infrastruktur
Analog zum Technischen Betrieb der Anwendung VEMAGS®-Verfahrens-Modul wird eine Servicezeit von Montag bis Freitag (außer an bundeseinheitlichen Feier-tagen) jeweils von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr definiert. In der Servicezeit gilt für die Ti-cket-Systeme (Betrieb [z. Zt. Znuny] und Softwareentwicklung [z. Zt. Mantis]) eine Verfügbarkeit von 98 % als Service-Level-Agreement (SLA) nach ITIL.
Entsprechend der Anforderungen an die Erreichbarkeit der Anwendung VEMAGS®-Verfahrens-Modul gelten in der Servicezeit auch für die VEMAGS®-Homepage die Vorgaben für die Reaktionszeit
Durch geeignete Maßnahmen stellt die Anwendungsentwicklung sicher, dass auch außerhalb der Servicezeit eine hohe Verfügbarkeit der Ticket-Systeme und der Homepage gewährleistet sind.
Bei Nichteinhaltung der Anforderungen an die Qualitätsplanung, der Betriebs-SLA sowie der Vorgaben für die Reaktionszeitewird für jeden Fall der Nichteinhaltung (die Prüfung erfolgt je Release) eine Vertragsstrafe je Fall von 0,02 % des Auftrags-wertes (12-Monatswert) fällig. Im ersten Leistungsjahr wird der geschätzte Auftrags-wert laut Vergabe herangezogen, in den Folge-Leistungsjahren wird jeweils der Vor-jahreswert herangezogen.
Anforderungen für Qualitätsprüfungen
Bezüglich Qualitätsprüfungen sind nachfolgende Verfahrensweisen bei der Leistungserbringung als Mindeststandard umzusetzen:
Prüfung auf Einhaltung von dokumentierten und dem AG auszuhändigen-den Programmier-Richtlinien, des Style Guide und der Architekturdokumen-tation
Statistische Auswertung über das Ergebnis von Unit-Tests und der Testabde-ckung automatisierter Tests
Code-Analyse, die Auffälligkeiten identifiziert (wie z.B. Sonarqube).
Die Prüfberichte sind der Auslieferung eines Releases beizulegen. Durch den Anwendungs-Architekten/Qualitäts-Manager sind geeignete Schwell-werte zu definieren. Deren Einhaltung muss überprüft und nachgewiesen werden. Bei Abweichungen müssen Code-Reviews durchgeführt und nach-gewiesen werden.
Zur kontinuierlichen Überwachung der Qualität wird das ausgewählte Werk-zeug zur kontinuierlichen Build-Integration Jenkins eingesetzt.
Die Anwendung VEMAGS®-Verfahrens-Modul ist eine aus dem Internet er-reichbare Browseranwendung. Entsprechend sind Sicherheitsmechanismen gegen gängige Angriffsszenarien zu antizipieren und in Abstimmung mit dem AG umzusetzen. Die Anwendung und ihre Komponenten sind kontinu-ierlich im Hinblick auf einschlägige Kataloge (OWASP, CVE) zu untersu-chen. Sollte es Handlungsbedarf geben, ist dies unaufgefordert und unverzüglich mit dem AG abzustimmen.
Die zur Erstellung und Bereitstellung der lauffähigen Anwendung VEMAGS®-Verfahrens-Modul verwendete Software inklusive aller Bibliothe-ken ist regelmäßig auf abgekündigte ("desupported") Software, für die der Hersteller keine Gewähr mehr übernimmt, die als veraltet gilt oder nicht mehr weiterentwickelt wird, zu prüfen.
Der Rahmenvertrag hat eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten. Der Auftraggeber kann die Laufzeit zweimal um jeweils 12 Monate verlängern. Der Auftraggeber übt die Verlängerungsoptionen jeweils frühestens 6 Monate und spätestens 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit aus. Es findet keine automatische Verlängerung über die Mindestlaufzeit hinaus statt.
Der Auftragswert wird auf 22.880.000,00 Euro (netto) geschätzt. Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung können bis zu einem Höchstwert von 22.880.000,00 Euro (netto) bei einer maximalen Laufzeit von vier Jahren abgerufen werden. Ist dieser Höchstwert erreicht, endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer gesonder-ten Kündigung bedarf. Die Möglichkeit des Auftraggebers, in den Grenzen des § 132 GWB Auftragserweiterungen vor Erreichen des Höchstwerts vorzunehmen, bleibt hiervon unberührt.
Angebotslimitierung:
Gem. § 30 Abs. 1 S.1 VgV wird festgelegt, dass die Bieter nur für ein Los
ein Angebot einreichen dürfen.
Im Falle eines Verstoßes gegen die Angebotslimitierung werden sämtliche
Angebote des betreffenden Bieters von dem Vergabeverfahren
ausgeschlossen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
In wirtschaftlicher und finanzieller Hinsicht wird von den Bietern zum Nachweis ihrer Leistungsfähigkeit Folgendes verlangt:
Zusage bzw. Nachweis bzgl. (IT-)Haftpflichtversicherung
Der Bieter legt eine schriftliche Zusage in Form einer Eigenerklärung vor (Datei "Zusage_HPV" auf der Vergabeplattform), dass er für den Fall des Zuschlags eine Haftpflichtversicherung für die Dauer der Vertragslaufzeit abschließen wird bzw. - falls bereits vorhanden - eine solche besteht. Die Deckungssummen müssen pro Schadensfall mindestens betragen:
für Personenschäden 1.500.000 EUR
für Sachschäden 1.500.000 EUR
für Vermögensschäden 1.500.000 EUR
Bei Bietergemeinschaften ist nur die schriftliche Zusage bzw. der Nachweis eines Mitglieds zwingend erforderlich. Die schriftliche Zusage bzw. der Nachweiskann auch für die Bietergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden.
In dieser Eigenerklärung ist abschließend die Person des Erklärenden namentlich anzugeben.
Entwicklung Umsätze
Eigenerklärung zur Umsatzentwicklung im Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei Geschäftsjahren (Datei "Eigenerklaerung_Umsatz" auf der Vergabeplattform).
Die schriftliche Zusage bzw. der Nachweis kann für die Bietergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden. Die Datei (Datei "Eigenerklaerung_Umsatz") ist dann jedoch für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
In dieser Eigenerklärung ist abschließend die Person des Erklärenden namentlich anzugeben.
Referenzen § 46 Abs. 3 Nr. 1
Los 1: IT-Projektmanagement und IT-Qualitätssicherung
Mindestens zwei geeigneten Referenzen aus den letzten fünf (5) Jahren, die nach Art und Umfang den nachfolgend aufgeführten Anforderungen entsprechen.Eine Referenz aus dem Aufgabenbereich IT-Projektmanagement a.Die Dauer des Referenzprojekts muss mindestens 1 Jahr betragen und innerhalb des Projekts müssen mindestens 150 Projekteinsatztage (1 Projekteinsatztag = 8 Arbeitsstunden) geleistet worden sein. b.Es muss ein Gesamtprojekt mit einer Brutto-Auftragssumme > 0,5 Mio. € gesteuert worden sein. c.Das Projekt muss mehr als 10 Projektbeteiligte (fachlich Beteiligte) umfasst haben. d.Das Projekt muss einem der Bereiche Verkehr, Transport oder Logistik zuzuordnen sein. 2.Eine Referenz aus dem Aufgabenbereich IT-Qualitätssicherung, die fol-gende Anforderungen erfüllt: a.Die Dauer des Referenzprojekts muss mindestens 1 Jahr betragen und innerhalb des Projekts müssen mindestens 150 Projekteinsatzta-ge (1 Projekteinsatztag = 8 Arbeitsstunden) geleistet worden sein. b.Es muss bei einem Gesamtprojekt mit einer Brutto-Auftragssumme > 0,5 Mio. € die Qualitätssicherung durchgeführt worden sein. c.Das Projekt muss mehr als 10 Projektbeteiligte (fachlich Beteiligte) umfasst haben d.Das Projekt muss dem Bereich Softwareentwicklung zuzuordnen sein.
Los 2: Anwendungsentwicklung
Mindestens drei geeigneten Referenzen aus den letzten acht (8) Jahren, die nach Art und Umfang den nachfolgend aufgeführten Anforderungen entsprechen.
1.Eine Referenz aus dem Aufgabenbereich Fachliche Anwendungsbetreuung a.Die Dauer des Referenzprojekts muss mindestens 1 Jahr betragen und innerhalb des Projekts müssen mindestens 220 Projekteinsatzta-ge (1 Projekteinsatztag = 8 Arbeitsstunden) geleistet worden sein. b.Es muss ein Gesamtprojekt mit einer Brutto-Auftragssumme > 1,0 Mio. € geleistet worden sein. c.Das Projekt muss mehr als 10 Projektbeteiligte (fachlich Beteiligte) umfasst haben. d.Das Projekt muss dem Bereich Softwareentwicklung zuzuordnen sein.2.Eine Referenz aus dem Aufgabenbereich Technische Anwendungsbetreuung: a.Die Dauer des Referenzprojekts muss mindestens 1 Jahr betragen und innerhalb des Projekts müssen mindestens 220 Projekteinsatz-tage (1 Projekteinsatztag = 8 Arbeitsstunden) geleistet worden sein. b.Es muss bei einem Gesamtprojekt mit einer Brutto-Auftragssumme > 3,0 Mio. € die Qualitätssicherung durchgeführt worden sein. c.Das Projekt muss mehr als 10 Projektbeteiligte (fachlich Beteiligte) umfasst haben. d.Das Projekt muss dem Bereich Softwareentwicklung zuzuordnen sein.
3.Eine Referenz aus dem Aufgabenbereich Querschnittsaufgaben
a.Die Dauer des Referenzprojekts muss mindestens 1 Jahr betragen und innerhalb des Projekts müssen mindestens 220 Projekteinsatz-tage (1 Projekteinsatztag = 8 Arbeitsstunden) geleistet worden sein. b.Es muss bei einem Gesamtprojekt mit einer Brutto-Auftragssumme > 0,5 Mio. € die Qualitätssicherung durchgeführt worden sein. c.Das Projekt muss mehr als 10 Projektbeteiligte ((fachlich Beteiligte) umfasst haben d.Das Projekt muss dem Bereich Softwareentwicklung zuzuordnen sein.
Angabe der Beschäftigtenzahl i.S.d. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV
Eigenerklärung aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist.
Der Nachweis kann für die Bietergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden muss in diesem Fall aber für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft eingereicht werden.
Angabe der technischen Fachkräfte, § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV
Los 1: Leiters Projektunterstüzung
a. Berufserfahrung des vorgesehenen Mitarbeiters insgesamt > 7 Jahre in den Bereichen: IT-Projektmanagement, IT-Qualitätssicherung
b. Die anteilige Berufserfahrung für jeden der vorstehenden Bereiche muss > 3 Jahre sein.c.Innerhalb der Arbeitsbereiche IT-Projektmanagement und IT-Qualitätssicherung muss Projekterfahrung in einzelnen Tätigkeitsbereiche nachgewiesen werden d.Im Rahmen der nachgewiesenen Berufserfahrung muss der Mitarbeiter mindestens 4 Jahre in der Position eines Projektleiters eingesetzt worden sein. e.Nachweis von einem Referenzprojekt f.Der Mitarbeiter ist deutschsprachig (Sprachniveau C1 oder gleichwertig). g. Projektmanagementzertifizierung vor (z.B. nach PMI, GPM oder Prince 2. Anderweitige Zertifizierungen sind unter Nachweis der Zertifizierungsinhalte möglich).Stellvertreter des Leiters Projektunterstützung
a.Berufserfahrung des vorgesehenen Mitarbeiters insgesamt > 5 Jahre in den Bereichen: IT-Projektmanagement, IT-Qualitätssicherung b.Die anteilige Berufserfahrung für jeden der vorstehenden Bereiche muss > 2 Jahre sein.c.Innerhalb der Arbeitsbereiche IT-Projektmanagement und IT-Qualitätssicherung muss Projekterfahrung in einzelnen Tätigkeitsbereichen wie nachgewiesen werden d.Nachweis von einem Referenzprojek e.Der Mitarbeiter ist deutschsprachig (Sprachniveau C1 oder gleichwertig). f. Projektmanagementzertifizierung vor (z.B. nach PMI, GPM oder Prince 2. Anderweitige Zertifizierungen sind unter Nachweis der Zertifizierungsinhalte möglich).Mitarbeiters Projektteam a.Projekterfahrung des vorgesehenen Mitarbeiters insgesamt > 3 Jahre in den Bereichen: IT-Projektmanagement, IT-Qualitätssicherung b.Die anteilige Projekterfahrung für jeden der vorstehenden Bereiche muss > 1 Jahre sein. c.Nachweis von einem Referenzprojekt d.Der Mitarbeiter ist deutschsprachig (Sprachniveau C1 oder gleichwertig). Los 2 Leiter Anwendungsentwicklung a.Berufserfahrung des vorgesehenen Mitarbeiters insgesamt > 7 Jahre in den nachfolgenden Bereichen: Fachliche Anwendungsbetreuung, Technische Anwendungsbetreuung und Querschnittsaufgaben Anwendungsentwicklung b.Die anteilige Berufserfahrung für jeden der vorstehenden Bereiche muss > 2 Jahre sein. c.Innerhalb der Arbeitsbereiche Fachliche Anwendungsbetreuung, Technische Anwendungsbetreuung und Querschnittsaufgaben Anwendungsentwicklung muss Projekterfahrung in einzelnen Tätigkeitsbereichen nachgewiesen werden d.Im Rahmen der nachgewiesenen Berufserfahrung muss der Mitarbeiter mindestens 4 Jahre in der Position eines Projektleiters eingesetzt worden sein. e.Nachweis von einem Referenzprojekt f.Der Mitarbeiter ist deutschsprachig (Sprachniveau C1 oder gleichwertig). g. Projektmanagementzertifizierung vor (z.B. nach PMI, GPM oder Prince 2. Anderweitige Zertifizierungen sind unter Nachweis der Zertifizierungsinhalte möglich). Stellvertreter des Leiters Anwendungsentwicklung a.Berufserfahrung des vorgesehenen Mitarbeiters insgesamt > 5 Jahre in den nachfolgenden Bereichen: Fachliche Anwendungsbetreuung, Technische Anwendungsbetreuung und Querschnittsaufgaben Anwendungsentwicklung b.Die anteilige Berufserfahrung für jeden der vorstehenden Bereiche muss > 1 Jahren sein.c. Innerhalb der Arbeitsbereiche Fachliche Anwendungsbetreuung, Technische Anwendungsbetreuung und Querschnittsaufgaben Anwendungsentwicklung muss Projekterfahrung in einzelnen Tätigkeitsbereichen nachgewiesen werden d.Nachweis von einem Referenzprojekt e.Der Mitarbeiter ist deutschsprachig (Sprachniveau C1 oder gleichwertig).f. Projektmanagementzertifizierung vor (z.B. nach PMI, GPM oder Prince 2. AnderweZertifizierungen sind unter Nachweis der Zertifizierungsinhalte möglich Leiter eines Teilteams in der Anwendungsentwicklung a.Berufserfahrung des vorgesehenen Mitarbeiters insgesamt > 3 Jahre i in den Bereichen: Fachliche Anwendungsbetreuung, Technische Anwendungsbetreuung und Querschnittsaufgaben Anwendungsentwicklung
b.Nachweis von einem Referenzprojekt c.Der Mitarbeiter ist deutschsprachig (Sprachniveau C1 oder gleichwertig).Mitarbeiter Anwendungsentwicklung a. Berufserfahrung des vorgesehenen Mitarbeiters insgesamt > 1 Jahr
Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen (Datei "Verpflichtungserklaerung_oeff_AG") zur Tariftreue und zum Mindestentgelt nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12.07.2021, (GVBl. S. 338) mit dem Angebot abzugeben haben. Die Verpflichtungserklärung bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter, Nachunternehmer und Verleihunternehmen im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Eine Beschreibung der zu vergebenden Leistung steht auf der Vergabeplattform des Landes Hessen (https://vergabe.hessen.de) zur Verfügung und muss dort heruntergeladen werden.
Die Vergabestelle weist an dieser Stelle bereits darauf hin, dass für den für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter, die Mitglieder einer Bietergemeinschaft so-wie die im Vergabeverfahren gemeldeten Unterauftragnehmer eine Abfrage bei Kor-ruptions- und Vergaberegistern, insbesondere bei der Informationsstelle nach § 17 Abs. 4 HVTG bei der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main, vorgenommen wird. Ebenso wird über den für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter gemäß § 19 Abs. 4 MiLoG vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister angefordert.
Eigenerklärung zu zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB
Der Bieter hat die Eigenerklärung zu den zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB (Datei "Eigenerklaerung_Par_123_GWB") ausgefüllt mit seinem Angebot vor-zulegen.
Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen. Bei Einsatz von (eignungsrelevanten) Unterauftragnehmern hat jeder Unterauftragnehmer die Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen.
Eigenerklärung zu fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB
Der Bieter hat die Eigenerklärung zu den fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB (Datei "Eigenerklaerung_Par_124_GWB") ausgefüllt mit seinem Angebot ein-zureichen.
Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen. Bei Einsatz von (eignungsrelevanten) Un-terauftragnehmern hat jeder Unterauftragnehmer die Erklärung in der entsprechen-den Form einzureichen.
Hinweise der Vergabestelle zu den Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB: Sollten ein oder mehrere Gründe bejaht werden, wird der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft/Unterauftragnehmer gebeten, diesen Grund bzw. diese Gründe un-ter präziser Darstellung des relevanten Sachverhalts sowie die unternommenen Selbstreinigungsmaßnahmen (§ 125 GWB) auf einem gesonderten Blatt zu erläu-tern. Die Vergabestelle wird dann nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden, ob die Teilnahme des Bieters/Mitglieds der Bietergemeinschaft/Unterauftragnehmers am Vergabeverfahren zulässig ist oder der Bieter/das Mitglied der Bietergemein-schaft/Unterauftragnehmer vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden muss.
Eigenerklärung Artikel 5k EU-Verordnung 833/2014
Der Bieter hat die Eigenerklärung zum Artikel 5k der EU-Verordnung 833/2014 (Datei "Eigenerklaerung Artikel 5k EU-Verordnung 833-2014") ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen.
Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen.
Der Zuschlag für Los 1 und Los 2 erfolgt auf das Angebot, welches unter Berücksichtigung der genannten Kriterien und Wichtungen insgesamt den höchsten Punktwert erreicht. Bei Punktgleichheit erfolgt der Zuschlag auf das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme (Angebotssumme netto aus dem Preisblatt )).
Es werden die folgenden Zuschlagskriterien mit der jeweiligen Gewichtung festgelegt:
Preis zu 60 %
Bearbeitungskonzept zu 30 %
Aufbauorganisation zu 10 %
Die Bewertung der Angebote erfolgt durch Addition der gewichteten Punktzahlen für
Preis und Leistung. Es können maximal 5 Punkte erreicht werden. Dabei wird die Kennzahl der Angebots-Bewertung (Z) unter Berücksichtigung der Gewichtungen nach folgender Formel aus den Punkten (P) und den Leistungspunkten (B) und (A) ermittelt:
Z =(P)reis x 60%+ (B)earbeitungskonzept x 30% + (A)ufbauorganisation x 10%
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1 - 3
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6151/126603
Fax: +49 611327/648534
Internet-Adresse: www.rp-darmstadt.hessen.de
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.