Vergabeverfahren Pathologie Laborinformationssystem Referenznummer der Bekanntmachung: 2023000312
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Lieferauftrag
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 173-539235)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Pacelliallee
Ort: Fulda
NUTS-Code: DE732 Fulda
Postleitzahl: 36043
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Rümmler, Niklas
E-Mail:
Telefon: +49 661845090
Fax: +49 661845092
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.klinikum-fulda.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabeverfahren Pathologie Laborinformationssystem
Das Klinikum Fulda plant, das vorhandene Pathologie Laborinformationssystem zu erneuern. Hierbei soll der bisherige Zweck des abzulösenden Altsystems deutlich über die bisherige Nut-zung im Institut für Pathologie hinaus erweitert werden.
Das neue Pathologie-Laborinformationssystem soll ausgewählte Anforderungen erfüllen, die sich aus dem KHZG bzw. im speziellen dem Förderantrag zum FTB3 ergeben.
Das PLIS soll als Abteilungsinformationssystem für die Nutzern der Pathologie zur Verfügung stehen und die festgelegten Prozesse im Sinne eines Workflow-Management-Systems abbilden. Zudem erfüllt das System die festzulegenden Kriterien der IT-Strategie des Klinikum Fulda be-züglich Cloud-Readyness, Skalierbarkeit und Flexibilität, wodurch sich die Verfügbarkeit, Aus-fallsicherheit und Informationssicherheit erhöht.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter https://bieter.ehealth-evergabe.de/bieter/api/external/deeplink/subproject/a9c2c9a0-bc12-4f3e-983c-0d41a5ae2f6f
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter https://bieter.ehealth-evergabe.de/bieter/api/external/deeplink/subproject/a9abe3bc-bdfc-43c2-8eb5-2cdd93f98601
Ich/wir versichere(n), dass KEINE Person ( für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher/ für die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung) meines / unseres Unternehmens, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
1.
§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
2.
§ 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
3.
§ 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
4.
§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
5.
§ 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
6.
§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
7.
§ 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
8.
den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
9.
Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
10.
den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels).
Ich erkläre, dass ich meine/wir unserer Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) einschließlich der Unfallversicherung ordnungsgemäß nachgekommen sind
Ich bestätige / Wir bestätigen, dass meinem / unserem Angebot nur die eigenen Preisermittlungen zugrunde liegen und dass mit anderen Bewerbern Vereinbarungen weder über die Preisbildung noch über die Gewähr von Vorteilen an Mitbewerber getroffen sind und auch nicht nach Abgabe des Angebotes getroffen werden.
Ich bin mir / wir sind uns bewusst, dass eine wissentliche falsche Angabe der hier geleisteten Erklärungen meinen / unseren Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zur Folge hat.
Ich/Wir füge(n) zur Prüfung der technischen und fachlichen Leistungsfähigkeit eine Referenzliste über die in den letzten drei Jahren gegenüber öffentlichen Auftraggebern erbrachten VERGLEICHBAREN Leistungen unter Angabe von Leistungswert und Leistungszeit bei. VERGLEICHBAR sind Referenzen nur dann, wenn sie einen vergleichbaren Auftragsgegenstand und einen vergleichbaren Auftragswert haben!
In der Referenzliste sind auch Anschrift der Referenzeinrichtung und Ansprechpartner mit Kontaktdaten benannt.
Die Referenzliste haben wir als Anlage zu unserem Angebot auf die Plattform hochgeladen.
Ich/wir erklären, dass mein/unser Unternehmen über ein Qualitätsmanagementsystem verfügt.
Nachweis darüber kann geführt werden, durch die Vorlage einer Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015 oder vergleichbar oder durch Vorlage aussagekräftiger Unterlagen, die das QM System detailliert beschreiben.
Zertifikate oder aussagefähige Unterlagen zur Beschreibung des QM Systems haben wir zu zu unserem Angebot hochgeladen.
Ich/ wir versichere(n), dass wir nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren,
genannten Personen oder Unternehmen gehören, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen,
a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland,
b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Haltenvon Anteilen im Umfang von mehr als 50%,
c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder bzutrifft.
Weiterhin bestätige(n) ich/ wir, dass die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruchgenommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt,ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören.
Ich / wir bestätige(n) und stelle(n) sicher, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
Sofern ein Bieter oder Teilnehmer meint, einen Verstoß gegen Vergabevorschriften erkannt zu haben, ist der geltend gemachte Verstoß nachdem er erkannt worden ist, innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe zu rügen.
Im Übrigen verweisen wir auf § 160 GWB.