Unterstützungsleistung im Projektmanagement Referenznummer der Bekanntmachung: 23FEI69268
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Hoffmeister, Almuth
E-Mail:
Telefon: +49 3412342392
Fax: +49 3412342399
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift: Salomonstraße 21
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED5 Leipzig
Postleitzahl: 04103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Hoffmeister, Almuth
E-Mail:
Telefon: +49 3412342392
Fax: +49 3412342399
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Unterstützungsleistung im Projektmanagement
Zweck des Projekts ScanMed ist die Herstellung der durchgängigen Nord-Süd-Durchfahrbarkeit sowie die Ausrüstung der durchfahrenen Netzbezirke mit ETCS- und DSTW-Technik, inklusive der zugehörigen Technik- und Bedienstandorte. Die Bedien- und Technikstandorte werden als Standardgebäude entsprechend den Vorgaben aus Pilotprojekten geplant. Im Rahmen der Projekte werden öffentliche Aufträge vergeben.
In dieser Ausschreibung werden Unterstützungsleistungen zur Durchführung der Terminsteuerung/-planung und des Risikomanagements in den ScanMed Regionen und im PMO vergeben. Das PMO ist verantwortlich für die Gesamtsteuerung der erforderlichen Maßnahmen innerhalb des Projektes und unterstützt damit die erfolgreiche Umsetzung der Projektziele. Es dokumentiert, gibt übergreifende Informationen transparent weiter und ist verantwortlich für die Etablierung von Standards im DSD Starterpaket ScanMed. Die Regionen koordinieren die Maßnahmen innerhalb der jeweiligen Realisierungszentren und sind hauptverantwortlich für die qualitäts-, budget- und termingerechte Durchführung der Projekte.
Folgende Inhalte sind Bestandteil der Ausschreibung:
- Übergreifende Steuerung und Organisation der Termin- und Risikosteuerung im PMO
- Terminsteuerung (Durchführung, Qualitätskontrolle, Fortschrittsmessung)
- Chancen-/Risikomanagement (Koordination, Identifikation, Bewertung, Nachverfolgung)
Zweck des Projekts ScanMed ist die Herstellung der durchgängigen Nord-Süd-Durchfahrbarkeit sowie die Ausrüstung der durchfahrenen Netzbezirke mit ETCS- und DSTW-Technik, inklusive der zugehörigen Technik- und Bedienstandorte. Die Bedien- und Technikstandorte werden als Standardgebäude entsprechend den Vorgaben aus Pilotprojekten geplant. Im Rahmen der Projekte werden öffentliche Aufträge vergeben.
In dieser Ausschreibung werden Unterstützungsleistungen zur Durchführung der Terminsteuerung/-planung und des Risikomanagements in den ScanMed Regionen und im PMO vergeben. Das PMO ist verantwortlich für die Gesamtsteuerung der erforderlichen Maßnahmen innerhalb des Projektes und unterstützt damit die erfolgreiche Umsetzung der Projektziele. Es dokumentiert, gibt übergreifende Informationen transparent weiter und ist verantwortlich für die Etablierung von Standards im DSD Starterpaket ScanMed. Die Regionen koordinieren die Maßnahmen innerhalb der jeweiligen Realisierungszentren und sind hauptverantwortlich für die qualitäts-, budget- und termingerechte Durchführung der Projekte.
Folgende Inhalte sind Bestandteil der Ausschreibung:
- Übergreifende Steuerung und Organisation der Termin- und Risikosteuerung im PMO
- Terminsteuerung (Durchführung, Qualitätskontrolle, Fortschrittsmessung)
- Chancen-/Risikomanagement (Koordination, Identifikation, Bewertung, Nachverfolgung)
Für die optionale Leistung A ist aufgrund eines unvorhersehbaren erhöhten Leistungsumfanges in der Terminsteuerung /-Planung durch den AN zusätzliches Personal einzusetzen, um die Regionen bei der Durchführung der Terminsteuerung / -Planung stärker zu unterstützen. Die Option A bezieht sich auf den Zeitraum vom 01.03.2024 bis 31.12.2026. Das zusätzlich eingesetzte Personal ist in der Position des Leistungsbereiches E der Anlage 02.1 Personaleinsatzplanung Honorarermittlung für optionale Leistungen einzukalkulieren.
Das Leistungsbild der optionalen Leistung B entspricht vollumfänglich dem Leistungsbild der zu übertragenden Leistungen jedoch für den Zeitraum vom 01.01.2027 – 31.12.2028.
Das Leistungsbild der optionalen Leistung C entspricht vollumfänglich dem Leistungsbild der zu übertragenden Leistungen jedoch für den Zeitraum vom 01.01.2029 – 31.12.2030.
Die Ausschreibung beinhaltet 3 Optionen.
Für die optionale Leistung A ist aufgrund eines unvorhersehbaren erhöhten Leistungsumfanges in der Terminsteuerung /-Planung durch den AN zusätzliches Personal einzusetzen, um die Regionen bei der Durchführung der Terminsteuerung / -Planung stärker zu unterstützen. Die Option A bezieht sich auf den Zeitraum vom 01.03.2024 bis 31.12.2026. Das zusätzlich eingesetzte Personal ist in der Position des Leistungsbereiches E der Anlage 02.1 Personaleinsatzplanung Honorarermittlung für optionale Leistungen einzukalkulieren.
Das Leistungsbild der optionalen Leistung B entspricht vollumfänglich dem Leistungsbild der zu übertragenden Leistungen jedoch für den Zeitraum vom 01.01.2027 – 31.12.2028.
Das Leistungsbild der optionalen Leistung C entspricht vollumfänglich dem Leistungsbild der zu übertragenden Leistungen jedoch für den Zeitraum vom 01.01.2029 – 31.12.2030.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
-Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder
Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte
zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die
§§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
-Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von
Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-,
Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in §
21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften.
Erklärung, dass sich zu einem unbeschränkten Wettbewerb und zur Korruptionsprävention bekannt und
sichergestellt wird, dass sich die Unternehmensführung der Bedeutung bewusst ist, die der Beachtung aller
geltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze zukommt.
-Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
-Erklärung, dass zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr
gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht wurde, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht wurde, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die unzulässige Vorteile beim
Vergabeverfahren erlangt wurde, oder
c) irreführende Informationen übermittelt wurden, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnten bzw. dies
versucht hat
Restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands in der Ukraine:
a) Erklärung, dass nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt
entsprechend der für uns national geltenden Rechtsakte, dass das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste
aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder
UN- Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen
Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Wir versichern auch unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das
Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Wir versichern außerdem,
dass das Unter-nehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen
oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen
wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt.
b) Erklärung,
- dass man kein russischer Staatsangehörige und keine in Russland niedergelassene natürliche Person ist bzw.
das Unternehmen keine in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist dass eine unter Anstrich 1 fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder
unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält,
- dass man selbst bzw. das Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich 1 fallenden
natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handele bzw. handelt.
c) Erklärung, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. b
zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer,
Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Nachweis über die in den letzten 5 Jahren abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten Erfahrungen des
Büros in der Projektsteuerung von Lph 3-9 im Bereich der DB mit einem Bauvolumen > 50 Mio. EUR (netto), in
Form von mindestens 2 Referenzprojekte.
1. Berufliche Qualifikationsanforderungen an das vorgesehene Personal in der Terminsteuerung / -planung
Das vorgesehene Personal in der Terminsteuerung /-planung hat einen Abschluss in Bauingenieurwesen,
Verkehrswesen, Maschinenbau, Elektrotechnik oder einem ähnlichen technischen Studiengang hat und
mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in der Projektsteuerung.
Angabe von zwei Leistungen innerhalb der letzten fünf Jahre, in denen er/sie in der Projektsteuerung
mit fachübergreifenden Kenntnissen zum Procedere der Planung und Realisierung von
Eisenbahninfrastrukturvorhaben tätig war, nach den folgenden Kriterien:
- Terminsteuerung / -planung in einem Großprojekt GWU >50 Mio. € (Planung oder Realisierung)
- Projektmanagement von Projekten auf dem Gebiet der Ausrüstungstechnik (z.B.: LST, TK, EEA)
Kurzlebenslauf und berufliche Werdegang (max. 2 DIN A4-Seiten) der vorgesehenen Terminsteuerung / -
planung sind als Anlagen beizufügen.
2. Berufliche Qualifikationsanforderungen an das vorgesehene Personal in der Risikosteuerung
Das vorgesehene Personal in der Risikosteuerung hat einen Abschluss in Bauingenieurwesen, Verkehrswesen,
Maschinenbau, Elektrotechnik oder einem ähnlichen tech-nischen Studiengang hat und mindestens 2 Jahre
Berufserfahrung in der Projektsteuerung.
Angabe von zwei Leistungen innerhalb der letzten zwei Jahre, in denen er/sie in der Projektsteuerung
mit fachübergreifenden Kenntnissen zum Procedere der Planung und Realisierung von
Eisenbahninfrastrukturvorhaben tätig war, nach den folgenden Kriterien:
- Risikomanagement in einem Großprojekt GWU >20 Mio. € (Planung oder Realisierung)
- Projektmanagement von Projekten auf dem Gebiet der Ausrüstungstechnik (z.B.: LST, TK, EEA)
Kurzlebenslauf und berufliche Werdegang (max. 2 DIN A4-Seiten) der vorgesehenen Terminsteuerung / -
planung sind als Anlagen beizufügen.
3. Berufliche Qualifikationsanforderungen an das vorgesehene Personal im Project Management Office
Das vorgesehene Personal im PMO hat einen Abschluss in Bauingenieurwesen, Verkehrswesen,
Maschinenbau, Elektrotechnik oder einem ähnlichen technischen Studiengang hat und mindestens 2 Jahre
Berufserfahrung in der Projektsteuerung.
Angabe von zwei Leistungen innerhalb der letzten zwei Jahre, in denen er/sie in der Projektsteuerung mit fachübergreifenden Kenntnissen zum Procedere der Planung und Realisierung von
Eisenbahninfrastrukturvorhaben tätig war, nach den folgenden Kriterien:
- Projektsteuerung in einem Großprojekt GWU >20 Mio. € (Planung oder Realisierung)
- Projektmanagement von Projekten auf dem Gebiet der Ausrüstungstechnik (z.B.: LST, TK, EEA)
Kurzlebenslauf und berufliche Werdegang (max. 2 DIN A4-Seiten) der vorgesehenen Terminsteuerung / -
planung sind als Anlagen beizufügen.
Ein Austausch der Mitarbeiter, welche zur Erreichung der Eignungsanforderungen herangezogen werden, ist
während der gesamten Dauer der Leistungserbringung grundsätzlich nicht gestattet und nur aus zwingenden
Gründen zulässig. Vor dem Austausch von den genannten Mitarbeitern ist die schriftliche Zustimmung
des Auftraggebers einzuholen. Dem Antrag sind zudem sämtliche Formblätter aus dem Vergabeverfahren für den jeweiligen Mitarbeiter beizulegen. Der Austausch ist nur gegen, nach den Vorgaben der hiesigen
Teilnahmebedingungen, geeignete Mitarbeiter zulässig.
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird
nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen
werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Vorstehende Erklärungen können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten
Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG durch Vorlage der Präqualifikationsurkunde erbracht
werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3
Bürgschaft für Mängelansprüche in Höhe von 8 v.H. der Brutto-Abrechnungssumme
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass er während der üblichen Geschäftszeiten auf Anforderung des
Auftraggebers jeweils unverzüglich zur Verfügung steht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten
Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder
wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne
Gemeinschaftsmitglied.
DB E&C
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines
vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und
beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche
Abhängigkeit besteht.
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer 50.000 Euro nur noch die Übermittlung von
Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten
Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner ( https://
www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674 )
oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder
einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt,
einhalten wird.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die
Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt
die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus.
Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist
nicht zulässig.
-Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf die Vergabe bzw. und darüber hinaus auch in den
vergangenen zehn Jahren keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat. Unzulässige
wettbewerbsbeschränkende Abreden in diesem Sinne sind Verstöße gegen die kartellrechtlichen Kernbeschränkungen i.S.v. Art. 101 AEUV, § 1 GWB (Preis-, Submissions-, Mengen-, Quoten-, Gebiets- und
Kundenabsprachen).
-Erklärung, dass im Zeitraum der letzten fünf Jahre keine rechts- oder bestandskräftig festgestellten Verstöße
im Sinne von GWB § 123 Abs. 1 und 4, Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) § 21, Aufenthaltsgesetz § 98c,
Mindestlohngesetz (MiLoG) § 19 und Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz § 21 vorliegen.
-Erklärung für Bieter als Einzelpersonen: Bieter als Einzelpersonen versichern, dass sie
1. Selbständige im Sinne des Sozialgesetzbuchs (SGB) VI sind.
2. a) im Sinne des § 2 Nr. 9 lit. b SGB VI auf Dauer und im Wesentlichen nicht nur für einen Auftraggeber
tätig sind und im Auftragsfall weniger als fünf Sechstel ihrer gesamten Einkünfte allein aus Aufträgen mit dem
Auftraggeber oder mit ihm gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen stammen,
b) im Auftragsfall neben dem Auftraggeber dieses Vertrages bzw. mit ihm gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen
Unternehmen weitere Auftraggeber haben und
c) für die weiteren Auftraggeber gemäß b) nicht nur unwesentliche Tätigkeiten als Selbständiger ausüben.
3. über die gesamte Laufzeit dieses Vertrages Informationen zum Nachweis dieser Zusicherungen vorhalten
und diese dem Auftraggeber auf dessen Anforderung unverzüglich zukommen lassen und bei jeder nicht nur
unwesentlichen Änderung eines die Zusicherungen betreffenden Umstandes den Auftraggeber unverzüglich in
Textform informieren.
4) Stellt sich nach Abschluss des Vertrages heraus, dass sie entgegen der von ihnen abgegebenen Erklärung
nicht als Selbständiger im Sinne des SGB VI gelten oder dass sie unzutreffende Zusicherungen gemäß Ziffer
2 abgegeben haben bzw. dass sie ihrer Nachweispflicht gem. Ziffer 3 nicht nachgekommen sind, ist der
Auftraggeber zur fristlosen Kündigung dieses Vertrages berechtigt.
Zudem ist der Auftraggeber in den Fällen der Ziffer 4 berechtigt, von ihm eine Vertragsstrafe in Höhe von 10
% vom Gesamtauftragswert zu fordern; darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche des Auftraggebers
bleiben unberührt. Eine gezahlte Vertragsstrafe wird auf eine Aufwendungsersatzforderung wegen Verletzung
der Nachweispflicht angerechnet.
-Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG
oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim
Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies
versucht hat
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird
nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen
werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem
Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem
Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs
Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist.
Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs
Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote
den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die
wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.