Informationsreisen für Einkaufspersonal der Vereinten Nationen im Rahmen des Markterschließungsprogramms für KMU 2024 Referenznummer der Bekanntmachung: 414-12.1-2024/ 1 VN-IFR
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Frankfurter Straße 29-35
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bafa.de
Abschnitt II: Gegenstand
Informationsreisen für Einkaufspersonal der Vereinten Nationen im Rahmen des Markterschließungsprogramms für KMU 2024
Das Markterschließungsprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) soll kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), Selbstständigen der gewerblichen Wirtschaft sowie fachbezogenen Freien Berufen und wirtschaftsnahen Dienstleistern mit Geschäftsbetrieb in Deutschland den Einstieg in neue Märkte erleichtern und zu weiteren Erfolgen der Exporttätigkeit führen.
Leistungsgegenstand ist die Durchführung eines Projekts zur Unterstützung von Unternehmen bei der Beteiligung an Ausschreibungen der Vereinten Nationen (VN). Zum einen sollen die Entscheidungstragenden über die Leistungsfähigkeit der deutschen Branche im Allgemeinen und der teilnehmenden Unternehmen im Speziellen informiert werden bzw. zur Weiterverbreitung von fachspezifischen Informationen beitragen. Zum anderen sollen deutsche Unternehmen über die Geschäftsmöglichkeiten und das Verfahren der VN-Beschaffung informiert und dazu motiviert werden, sich beim UN Global Marketplace (UNGM) zu registrieren.
Im Rahmen einer drei- bis viertägigen Reise können sich Entscheidungstragende verschiedener Organisationen der VN über Technologien und Know-how deutscher Anbieter informieren. Hierzu dient unter anderem der geführte Besuch einer branchenspezifischen Fach- und Leitmesse. Die Vertreterinnen und Vertreter der VN besuchen die Stände vorab ausgewählter deutscher Unternehmen und haben auch die Möglichkeit eines freien Messebesuchs. Ein weiteres Element sind abwechslungsreich gestaltete und moderierte fachbezogene Runde Tische/Workshops, um den interessierten Entscheidungstragenden durch Fachleute sowie Multiplikatorinnen und Multiplikatoren konkrete fachbezogene Informationen über den deutschen Markt und die jeweilige Branche zu vermitteln bzw. den deutschen Teilnehmenden praktische Informationen zum Beschaffungswesen der Vereinten Nationen (und ggf. weiterer internationaler Organisationen) zu vermitteln. Außerdem können nach Absprache Besichtigungen von Referenzprojekten in das Programm eingebunden werden. (vgl. Leitfaden)
Luftfahrtindustrie
Informationsreise für Einkaufspersonal der Vereinten Nationen im Rahmen des Markterschließungsprogramms für KMU
Branchenschwerpunkt: Luftfahrtindustrie
Möglicher Veranstaltungsort: Berlin und ggf. weitere Standorte in Deutschland
Zeitraum: Juni 2024 mit Anbindung an die Messe "ILA"
Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Verpackungen und Verpackungstechnik
Informationsreise für Einkaufspersonal der Vereinten Nationen im Rahmen des Markterschließungsprogramms für KMU
Branchenschwerpunkt: Verpackungen und Verpackungstechnik
Möglicher Veranstaltungsort: Nürnberg und ggf. weitere Standorte in Deutschland
Zeitraum: September 2024 mit Anbindung an die Messe "Fachpack"
Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Umwelttechnologien
Informationsreise für Einkaufspersonal der Vereinten Nationen im Rahmen des Markterschließungsprogramms für KMU
Branchenschwerpunkt: Umwelttechnologien
Möglicher Veranstaltungsort: München und ggf. weitere Standorte in Deutschland
Zeitraum: Mai 2024 mit Anbindung an die Messe "IFAT"
Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftlich Bietende haben in den Angeboten die Rechtsform und ihre Mitglieder zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigte Vertretung für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Fehlt eine dieser Bezeichnungen im Angebot, so ist sie vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
- Formfreie Eigenerklärung des Unternehmens - bei geplanten Bietergemeinschaften von jedem Mitglied -, dass die in §§ 123 und 124 GWB aufgeführten Tatbestände nicht zutreffen,
- Formfreie Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre sowie über die Umsatzentwicklung im laufenden Geschäftsjahr, aufgeteilt nach Geschäftsfeldern.
- Erklärung über Anzahl der insgesamt derzeit Beschäftigten, sowie die Anzahl der davon als freie mitarbeitende Personen Beschäftigte,
- Formfreie Eigenerklärung über maximal zehn Referenzen des Bietenden / der Bietergemeinschaft über ausgeführte vergleichbare Projekte der letzten drei Jahre in Form einer Liste, unter Angabe des Auftragsgegenstands, des Nettoauftragswerts oder der Einordnung des Nettoauftragswerts (z.B. > 50 T€; > 100 T€ und > 500 T€ oder ähnlich grobe Einordnung), des Leistungszeitraums sowie des öffentlichen oder privaten Leistungsempfangenden,
- Ausbildungsnachweise und Nachweise von Sprachkenntnissen der für das Projekt vorgesehenen Projektleitung und Projektmitarbeitenden,
- Formfreie Eigenerklärung, dass die Projektleitung während der Laufzeit des Projektes in nicht mehr als maximal drei weiteren vergleichbaren Projekten zeitgleich als Projektleitung oder für andere Aufgaben zeitgleich mit einer vergleichbaren Arbeitsbelastung eingesetzt wird und die Projektleitung auf noch zumindest eine weitere, fest angestellte Person zugreifen kann.
Folgende Voraussetzungen müssen Anbieter samt Kooperationspartner u.a. vorweisen:
- Kenntnisse zum VN-Beschaffungswesen und Kontakte zu den offiziellen Beschaffungsstellen
- Erfahrungen in der Durchführung von Markterschließungsprojekten und im Bereich Akquisition und Projektmanagement;
- umfangreiches Kontaktnetzwerk zu Branchenverbänden und KMU
- Erfahrung in der Planung, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen/Workshops
- Sehr gute deutsche Sprachkenntnisse für die Programmdurchführung in Deutschland und sehr gute englische Sprachkenntnisse für den Kontakt mit den Entscheidungstragenden der Vereinten Nationen;
Vorlage einer Referenzliste die in ihrer Art und im Umfang mit dem ausgeschriebenen Auftrag in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen mit internationalem Bezug, unter Angabe des Rechnungswertes der Leistungszeit sowie der öffentlichen und privaten Auftraggeber, vergleichbar ist. Der Bietende kann sich zum Nachweis seiner Eignung auch auf Nachunternehmer berufen. Hierzu ist ein rechtsverbindlicher Nachweis zur Einbindung von markt-, themen- bzw. projektadäquaten Kooperationspartnern erforderlich.
Nachweise über Ausbildungs-, Sprach- und Tätigkeitsprofile der für das Projekt vorgesehenen Personen, Eigenerklärungen zur Verwendung:
- Ausbildungsnachweise und Nachweise von Sprachkenntnissen der für das Projekt vorgesehenen Projektleitung und Projektmitarbeitenden
Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bietenden haben in den Angeboten die Rechtsform und ihre Mitglieder zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigte Vertretenden für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Fehlt eine dieser Bezeichnungen im Angebot, so ist sie vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
Historie, Struktur und maßgebliche Geschäftsfelder;
Anzahl der insgesamt derzeit Beschäftigten, sowie die Anzahl der davon als freie mitarbeitende Personen Beschäftigte;
Vorlage der Eigenerklärung bezüglich der restriktiven Maßnahmen der EU im Zusammenhang mit der Verhaltensweise Russlands zur Destabilisierung in der Ukraine;
Vorlage einer Erklärung gem. § 123 und § 124 Abs. 1 und 2 GWB, dass das Unternehmen sich nicht in einem Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren der Liquidation befindet sowie dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde.
Vorlage einer Erklärung nach
- § 19 Abs. 3 MiLoG, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach Abs. 1 nicht vorliegen,
- § 21 Abs. 3 AEntG, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach Abs. 1 nicht vorliegen.
Bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000,- Euro ist eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung den Angebotsunterlagen beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es handelt sich um ein ausschließlich elektronisches Vergabeverfahren. Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf „www.evergabe-online.de“ zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistent (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter der zur Einreichung von Angeboten verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Grundsätzlich ist die Einreichung des Angebots in Textform gem. § 126b BGB ausreichend. Nebenangebote werden nicht zugelassen. Eine Präsentation des Angebots bleibt bei Bedarf vorbehalten.
Das Angebot muss den Anforderungen des Vergaberechts uneingeschränkt entsprechen. Entspricht ein Angebot diesen Anforderungen nicht, so wird es vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die Vergabestelle verweist hier ausdrücklich auf die Ausschlussgründe des § 57 Abs. 1 VgV. Zu beachten ist insbesondere, dass bereits die Beifügung der Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen durch den Bietenden eine Änderung der Vergabeunterlagen i. S. d. § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV und somit einen Ausschlussgrund darstellt.
Das Angebot muss in deutscher Sprache abgefasst sein. Dies gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr.
Die vollständigen Angebotsunterlagen für jedes Los sind in einem Unterordner zusammenzufassen. Der Unterordner für das jeweilige Los ist folgendermaßen zu beschriften: VN-IFR_NrLos_NameFirma
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 228-94990
Zur Überprüfung der Vergabe durch die Vergabekammer ist, solange der Auftraggebende einen wirksamen Zuschlag nicht erteilt hat, ein schriftlicher Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit
- der Antragstellende die Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebenden nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bereits gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebenden gerügt werden,
- Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebenden, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksamer Zuschlag kann erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134 GWB an die Bietenden, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bietenden und Bewerbenden durch den öffentlichen Auftraggebeenden über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggebende die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.