Industrielle Fahrzeugreinigung Werk Dessau Referenznummer der Bekanntmachung: 23FEA67902
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Weilburger Straße 22
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 60326
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Walter, Jörg
E-Mail:
Telefon: +49 3029756881
Fax: +49 6926520154
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift: Caroline-Michaelis-Str. 5-11
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Walter, Jörg
E-Mail:
Telefon: +49 3029756881
Fax: +49 6926520154
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Industrielle Fahrzeugreinigung Werk Dessau
Rahmenvertrag über die industrielle Fahrzeugreinigung Werk Dessau
Industriellen Reinigung an Schienenfahrzeugen gemäß Leistungsbeschreibung (u.a. technische Entlackung, Außengrund- und Dachreinigung, Außenversiegelung, Zweitversiegelung; Cleanblastreinigung; Traforeinigung, Brandsanierung, Ausbau von schwachgebunden Asbest)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auszug aus dem Handelsregister oder gleichwertiges
- ausgefüllte und dem Teilnahmeantrag beigefügte Bietereigenerklärung Vordruck 2081220V04 (Anlage B.2),
- Gesamtumsatz des Unternehmens der letzten 3 Jahre für vergleichbare Leistungen.
Als geeignet gelten Bewerber mit einem Mindestumsatz von 1.000.000,00 EUR /a für vergleichbare Leistungen
- ISO 9001:2008 oder gleichwertig
- ISO 14001:2004 oder gleichwertig
- Fachbetrieb nach WHG § 62
- OHSAS 18001 oder ggf. SCC-Zertifizierung zur Verfahrensausführung
- Sachkundige mit Bestellung/ Zulassung nach TRGS 521 (KMF)
- Sachkundige mit Bestellung/ Zulassung BGR 128 (Brandsanierung)
- Sachkundige mit Bestellung/ Zulassung nach TRGS 521 (KMF)
- Sachkundige mit Bestellung/ Zulassung nach TRGS 519 (Asbest)
- Fachbetrieb nach Vorgabe TRGS 519
- Nachweis über mindestens 10 Reinigungen/ Versiegelung je Arbeitspaket an Schienenfahrzeugen in den letzten 3 Jahren
- Ausführende Mitarbeiter müssen Grundkenntnisse in der Schienenfahrzeuginstandhaltung in Bezug auf sachgemäße Ausführung der Montage-/Reinigungs- und/ Sanierungsarbeit aufweisen – dem Auftraggeber ist ein entsprechender Nachweis vorzulegen – Nachweise sind: Ausbildungsnachweise und Zulassungen in den entsprechenden Fachbereichen bzw. bei der Cleanblastreinigung / Brandsanierung/ Asbestbehandlung auf Schienenfahrzeugen (Mindestanzahl 5)
siehe Angaben oben
Sämtliche geforderten Erklärungen bzw. Unterlagen sind vollständig und fristgerecht vorzulegen. Der Verweis auf vorherige Vergabeverfahren sowie das Fehlen von Unterlagen kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Alle Erklärungen/Unterlagen sind in deutscher Sprache abzugeben. Unterlagen die in einer anderen Sprache erstellt wurden, ist eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache beizulegen.
- gemäß AVB der DB AG
siehe Punkt III.1.3.
Die DB Fahrzeuginstandhaltung GmbH ist interner Leistungserbringer des Deutsche Bahn Konzerns zur Erbringung von Dienstleistungen, z.B. für deren Verkehrsunternehmen. Die DB Fahrzeuginstandhaltung GmbH schließt hierfür als Auftraggeber diese Rahmenvereinbarung. Der Umfang der auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung beauftragten Leistungen, die von den Auftragnehmern zu erbringen sind, hängt wiederum davon ab, in welchem Umfang die DB Fahrzeuginstandhaltung GmbH zur internen Leistungserbringung beauftragt wird. Es besteht kein Anspruch der Auftragnehmer auf Abruf bzw. Vergütung eines bestimmten Leistungsumfanges aus der zu schließenden Rahmenvereinbarung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.