Logistikleistungen Gleisarbeitsmaschinen (SKL/GAF/BAMOWAG) Netz Hamburg Referenznummer der Bekanntmachung: 23FEI68305
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Busch, Steven
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift: Caroline-Michaelis-Straße 5-11
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Busch, Steven
E-Mail:
Telefon: +49 3029756682
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Logistikleistungen Gleisarbeitsmaschinen (SKL/GAF/BAMOWAG) Netz Hamburg
Logistikleistung SKL mit Bediener für SWAT-Trupps im Netz Hamburg. Besonderheiten: Tunneltauglichkeit und Möglichkeit zum Verfahren von 18m-Schienen mit einem Fahrzeug.
Hamburg
Es wird ein Unternehmen vertraglich gebunden, welches drei SKL/Gaf mit einer Leistungsklasse bis 118kW stellen kann. Die Hauptaufgabe des SWT ist der kurzfristige Einsatz zur Beseitigung von Langsamfahrstellen im S-Bahn- und Fernbahnnetz. Zur Auslastung des Trupps wird dieser mit den entsprechenden betrieblichen Vorläufen in der Regel für planbare Arbeiten (z.B. die Behebung eines F2-Fehlers) eingeplant. Das SWT arbeitet im gesamten Netz Hamburg unabhängig von Netzbezirksgrenzen. Bei betrieblichen Einschränkungen wird das SWT kurzfristig (teilweise wenige Stunden vor Einsatzbeginn) durch Planer der DB Netz AG umgeplant.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die vom Bieter angegebene Gesellschaftsform ist mit einem entsprechenden aktuellen Dokument,
nachzuweisen:
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1. Handelsregisterauszug (Kapital- & Personengesellschaften) oder
2. Gewerbeanmeldung (Einzelunternehmen)
-
Der Bieter erklärt, dass keine Verstöße innerhalb der letzten 3 Jahre (Ausschlussgründe §123 &
§124 GWB) vorliegen. (Beifügung der Bietereigenerklärung einschließlich Auskunft zur Kartellprävention)
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Die als Anhang B1 beigefügte Bietereigenerklärung ist auszufüllen und rechtsverbindlich
unterschrieben mit den Angebotsunterlagen an die Vergabestelle zurückzusenden.
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Unterlagen abrufbar unter: https://bieterportal.noncd.db.de/portal
--(A)--
Der Bieter hat Angaben zu wirtschaftlichen Aspekten des Unternehmens zu tätigen. Hierzu ist die Anlage „B3_Lieferantenselbstauskunft“ auszufüllen und zu unterschreiben.
-
Folgende Angaben sind zwingend zu tätigen:
(a) Allgemeine Daten
(b) Verantwortliche für die Selbstauskunft
(c) Ansprechpartner / Verantwortliche
(d) Firmenprofil
(e) Unternehmens- und Finanzdaten (letzten 3 Jahre) - hier speziell Angaben zu:
1. Eigenkapital und Gesamtumsatz
2. Anzahl Mitarbeiter (Gesamt)
3. Produktangebot
4. Referenzkunden (min./ max. 3 Referenzkunden)
(f) Qualitätsmanagement
(g) Umweltschutz
(h) Herstellung / Leistungserbringung
--(B)--
Nachweis einer Haftpflichtversicherung für Tätigkeiten aus seinem Geschäftsbetrieb zur Deckung von Personen- und Sachschäden über eine Deckungssumme in Höhe von mindestens pauschal 2.500.000,- EUR je Schadensereignis und für Vermögensschäden über eine Deckungssumme in Höhe von mindestens 500.000 EUR je Schadensereignis, welche mindestens 2x pro Jahr zur Verfügung stehen muss.
--(C)--
Nachweis einer Haftpflichtversicherung (gem. §14b AEG) zur Deckung von Personen- und Sachschäden über eine Deckungssumme in Höhe von mindestens pauschal 20.000.000 EUR je Schadensereignis, welche mindestens 2x pro Jahr zur Verfügung stehen muss.
---
Kann der Bieter die Anforderung aus --(C)-- nur mit Hilfe eines Dritten (Eignungsgeber) erfüllen ist zwingend Anlage "B2-Eignungsleihe" dem
Antrag beizufügen!
-
Unterlagen abrufbar unter: https://bieterportal.noncd.db.de/portal
--(A)--
Bestätigung, dass der Bieter muss Zugriff auf das geforderte Equipment gem. Leistungsbeschreibung (Menge, Art / Güte) oder gleichwertiges Equipment haben.
--(B)--
Der Bieter ist ein eigenständig zugelassenes Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU). Der Nachweis einer Zulassung zum Eisenbahnbetrieb inkl. der aktuellen Sicherheitsbescheinigung (SIBE) ist dem Antrag beizufügen.
Des Weiteren ist der Nachweis über die Bestellung eines Eisenbahnbetriebsleiters (EBL) zu erbringen, sofern dieser nicht auf Grund der Sicherheitsbescheinigung entbehrlich ist.
Ausländische EVU's haben über den Nachweis der Zulassung als EVU hinaus einen Nachweis über einen gültigen Teil B der
Sicherheitsbescheinigung zu erbringen.
--(C)--
Das angebotene Equipment muss als Mindestvoraussetzung die Bescheinigung der Abnahme nach §32 EBO (Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung) sowie eine Freigabe durch DB Netz AG besitzen. Besteht noch keine Freigabe, muss der Bieter schriftlich erklären, dass er diese eigenständig spätestens mit Zuschlagserteilung vorweisen kann. Kann bis zur Zuschlagserteilung der Nachweis trotz vorangegangener Erklärung nicht erbracht werden, wird der Bieter auf Grund fehlender Eignung nachträglich vom Wettbewerb ausgeschlossen. Der Bieter hat dies eigenständig nachzuweisen es besteht kein Anrecht auf eine erneute Aufforderung durch die Vergabestelle.
--(D)--
Beabsichtigt der Bieter seine Leistungen teilweise oder ganz auf Dritte zu übertragen, ist eine Auflistung der Unternehmen (Anlange 8_Nachunternehmerliste) dem Teilnahmeantrag beizufügen.
--(E)--
Ist die Eignung aus --(B)-- nur mittels eines Dritten zu erreichen ist zusätzlich zu den Nachweisen das Formular "B2_Eignungsleihe" zwingend vom Eignungsgeber auszufüllen und zu unterschreiben.
Unterlagen abrufbar unter: https://bieterportal.noncd.db.de/portal
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.