ESTW Flörsheim, Umweltplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI48642
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Rainer Emmer, Arminius Löw
E-Mail:
Fax: +49 6926520071
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ESTW Flörsheim, Umweltplanung
Die angefragten Leistungen beinhalten die Umweltplanung für die durch die Umstellung betroffenen Streckenabschnitte und die Genehmigung über das Eisenbahn-Bundesamt und Einzelgenehmigungen für die Stadt Frankfurt am Main, den Main-Taunus-Kreis, die Stadt Wiesbaden und den Landkreis Groß-Gerau:
- Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP)
- Fachbeitrag Artenschutz (inkl. Kartierung)
- Prüfungen nach §34 BNatSchG
- Wasserrechtlicher Fachbeitrag
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
ESTW Flörsheim, Umweltplanung
Postanschrift: Heinrich-von-Stephan-Str. 3-5
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68161
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Flörsheim
Die angefragten Leistungen beinhalten die Umweltplanung für die durch die Umstellung betroffenen Streckenabschnitte und die Genehmigung über das Eisenbahn-Bundesamt und Einzelgenehmigungen für die Stadt Frankfurt am Main, den Main-Taunus-Kreis, die Stadt Wiesbaden und den Landkreis Groß-Gerau:
- Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP)
- Fachbeitrag Artenschutz (inkl. Kartierung)
- Prüfungen nach §34 BNatSchG
- Wasserrechtlicher Fachbeitrag
Postanschrift: Heinrich-von-Stephan-Str. 3-5
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68161
Land: Deutschland
MKA05: Aufgrund von Änderungen in der Planung im Rahmen der Lph. 3 der Fachgewerke sind Anpassungen und Zuarbeiten der Umweltplanung notwendig (u.a. Lageänderung Modulgebäude, zusätzliche Besprechungen, Änderungen landschaftspflegerischer Begleitplan,…)
Der AN hat hat bereits die bisherige Planung erstellt und ist somit auch am Besten dafür geeignet die Planung zu übernehmen. Daher ist es am effizientesten und technisch am sinnvollsten den bereits beauftragten AN die Planung durchführen zu lassen.
Ein neuer AN müsste erst in das Projekt, den Leistungsstand der Planung und den komplexen Planungsauftrag eingewiesen werden. Dies würde erhebliche Mehrkosten und Verzögerungen im Projektverlauf verursachen.