Rahmenvereinbarung Druckerzeugnisse Referenznummer der Bekanntmachung: 7200075246
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Dag-Hammarskjöld-Weg 1 - 5
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6196794224
Fax: +49 619679804224
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.giz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Druckerzeugnisse
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Beschaffung von Druckerzeugnissen zugunsten der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) als Bedarfsträgerin.
00000 Standorte der GIZ in Deutschland und Weltweit Abrufe aus der Rahmenvereinbarung und damit einhergehende Lieferungen können für alle innerdeutschen und weltweiten Standorte der GIZ erfolgen.
Die Lieferungen erfolgen nach Wahl der GIZ
innerhalb Deutschlands an
- DAP (Incoterms 2020) deutscher Standort, oder
- FCA (Incoterms 2020) Bestimmungsort Deutschland für den weltweiten Weiterversand
oder direkt an die Standorte Weltweit
- DAP (Incoterms 2020) Bestimmungsort.
Die Leistung umfasst für Los 1 die Beschaffung von Druckerzeugnissen im Digital- und Offsetdruck und für Los 2 die Beschaffung von Druckerzeugnissen für den Geschäftsdruck
Nach der zweijährigen Grundlaufzeit der abzuschließenden Rahmenvereinbarung bestehen vier (4) Verlängerungsoptionen um jeweils sechs (6) Monate.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Kern GmbH
Postanschrift: In der Kolling 120
Ort: Bexbach
NUTS-Code: DEC Saarland
Postleitzahl: 66450
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6826-93410903
Fax: +49 6826-93410999
Internet-Adresse: http://www.kerndruck.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXTRYYRY1EDNW61X
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.