Fahrzeuge UA Referenznummer der Bekanntmachung: 7200075181L
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Dag-Hammarskjöld-Weg 1 - 5
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6196792652
Fax: +49 61967980
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.giz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fahrzeuge UA
U-LEAD with Europe unterstützt ukrainische Gemeinden, die von der russischen Invasion stark betroffen sind. Die GIZ beschafft insgesamt 100 Fahrzeuge (6 verschiedene Fahrzeugtypen), die von Deutschland in 100 verschiedene Hromadas gebracht werden sollen. Die Fahrzeuge werden von den Lieferanten an den benannten Ort des Dienstleisters in Deutschland geliefert.
Bitte beachten Sie: Zum jetzigen Zeitpunkt ist es nicht bekannt, welches Fahrzeug in welche Hromada verbracht werden muss. Die Ausschreibung basiert deshalb auf den Regionen und fragt Preise für alle Fahrzeugtypen ab.
Die Ausschreibung wird komplett an einen Dienstleister vergeben.
Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH Dag-Hammarskjöld-Weg 1 - 5 65760 Eschborn, Ukraine
Straßentransport mit passenden Tiefladern (mit Laderampen) oder
Überführung auf eigener Achse (nur bei Kipper/Kran Fahrzeugen)
PN 19.2186.5-031.00
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe TCA International Logistics Network GmbH
Postanschrift: Werftstraße 47
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 40549
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse: https://www.tca-logistics.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXTRYYRY1B23FW44
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.