A.0435.180537_JLU_Biologikum Seltersberg - Sanierung HBR 58_ Fachplanung Bauphysik Referenznummer der Bekanntmachung: VG-0435-2023-1153
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Dieselstraße 1-7
Ort: Bad Nauheim
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 61231
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Fachbereich Freiberufliche Leistungen
E-Mail:
Fax: +49 6032/8862-126
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
A.0435.180537_JLU_Biologikum Seltersberg - Sanierung HBR 58_ Fachplanung Bauphysik
Im Rahmen des HEUREKA-Programms plant das Land Hessen die Sanierung des Gebäudes Heinrich-Buff-Ring 58 (HBR 58) im Campusbereich Seltersberg der Justus-Liebig-Universität in Gießen. Das in den 70er Jahren erbaute und grundständig sanierungsbedürftige Gebäude HBR 58 ist aufgrund seiner Kubatur und Lage eine prägnante Landmarke. Ziel dieses offenen Verfahrens gem. § 15 VgV ist die Vergabe der Fachplanung Bauphysik - Bauakustik (Schallschutz) und Raumakustik in Anlehnung an Anlage 1 (zu § 3 Abs. 1) Abs. 1. 2 Bauphysik HOAI 2021 für die Maßnahme "Biologikum Seltersberg - Grundständige Sanierung Hochhaus (HBR 58) mit Rückbau Seminar- und Hörsaalgebäude (HBR 62) der Justus-Liebig-Universität Gießen.
Dieser Maßnahme ist die Sanierung der Gebäudehülle als eigenständige Maßnahme vorangestellt. Die Leistungen zu Wärmeschutz und Energiebilanzierung sowie Bauakustik für die Bauteile der Gebäudehülle sind bereits im Wege eines gesonderten Verfahrens vergeben worden.
35392 Gießen, Heinrich-Buff-Ring 58
Im Rahmen des HEUREKA-Programms plant das Land Hessen die Sanierung des Gebäudes Heinrich-Buff-Ring 58 (HBR 58) im Campusbereich Seltersberg der Justus-Liebig-Universität in Gießen. Das in den 70er Jahren erbaute und grundständig sanierungsbedürftige Gebäude HBR 58 ist aufgrund seiner Kubatur und Lage eine prägnante Landmarke. Mit der Sanierung soll es ermöglicht werden, dass die biologischen-lebenswissenschaftlichen Fächer der JLU im Campusbereich Seltersberg zusammengeführt werden. In diesem Zuge soll die ehemalige "Großchemie" (HBR 58) zum Biologikum Seltersberg transformiert werden. Ziel des offenen Verfahrens ist die Vergabe der Fachplanung Bauphysik - Bauakustik (Schallschutz) und Raumakustik in Anlehnung an Anlage 1 (zu § 3 Abs. 1) Abs. 1. 2 Bauphysik HOAI 2021 für die "Grundständige Sanierung Hochhaus Heinrich-Buff- Ring-58 mit Rückbau Seminar- und Hörsaalgebäude Heinrich-Buff-Ring 62". Die Sanierung des gesamten HBR 58 soll in zwei Baumaßnahmen erfolgen, die zeitlich getrennt voneinander sind, aber eng verzahnt geplant werden müssen. Die Vergabe der Planungsleistungen für die Sanierung der Außenhülle (Dach und Fassade) wurde in vorangegangenen Vergabeverfahren vergeben. Die Maßnahme Fassadensanierung befindet sich in der Ausführungsplanung (LPH 5). Der Baubeginn dieser Maßnahme ist für 10/2024 geplant. Anschließend ist eine grundständige Innensanierung und mittelfristig der Rückbau des HBR 62 vorgesehen. Die Sanierungsmaßnahmen sind voraussichtlich ohne kompletten Leerzug des Gebäudes, im laufenden Betrieb mit Flächenrochaden, umzusetzen. Das Gebäude weist eine NUF (1-7) von insgesamt ca. 14.400 m² auf.
Neben Büro- und Laborflächen mit Nebenräumen sind u. a. Sonderflächen in Form von Seminar- und Praxisräumen, eine Zweigbibliothek (ca. 1.200 m²) und eine Mensa für den Campusbereich (mit ca. 1.300 m²) zu planen. Es sind biotechnologische Labore der Klassen S1 und S2 geplant (ca. 2.800 m² Labore und laborähnliche Räume).
Es handelt sich um einen Stahlbeton-Bau mit einem Rohbauraster von 312,5 cm. Bedingt durch die anstehende Fassadensanierung wird es zu einem neuen Fassadenraster kommen. Eine Testplanung aus dem Jahr 2019 liegt vor. Dabei wird mit einer NUF von ca. 1.300 m² pro Regelgeschoss geplant. Die Bürozone soll im Westen und die Laborzone im Osten verortet werden. Die Bibliothek ist im EG / 4.OG vorgesehen und die Mensa im Südbereich des EG und 1.OG. Das Gebäude wird aktuell zu ca. 50 % teilgenutzt. Die Innensanierung des Hochhauses soll schrittweise in mind. zwei Bauabschnitten erfolgen. Eine abschnittsweise Sanierung übereinanderliegender Bereiche die von den gleichen Schächten versorgt werden ist denkbar und soll in der anstehenden Vorentwurfsplanung (LPH2) näher untersucht werden. Die HLSK Leitungen des Gebäudes befinden sich in drei vertikalen Strängen (Süd, Mitte, Nord). Die Lüftungstechnik ist horizontal angeordnet mit einer Zuluftansaugung im KG und 4.OG, die Abluft geht über das Dach ab. Gebäudehälftig in zwei Strängen sind die DV- und Stromversorgung und Aufzüge verortet.
Die Obergrenze der Kosten für die Maßnahme ist für die Kostengruppen 300+400+500 (gemäß DIN 276) wie folgt festgelegt: 89,0 Mio. Euro brutto.
Geplanter Baubeginn: 1. Quartal 2027
Mit Abschluss des Vertrages werden die Grundleistungen der Leistungsphase 2 der Planungseinheit 1 und die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 - 2 der Planungseinheit 4 beauftragt. Die Grundleistungen der Leistungsphasen 3 - 7 der Planungseinheiten 2 - 4 sowie die Besonderen Leistungen der Planungseinheiten 2 - 4 sollen optional beauftragt werden, vorbehaltlich des Vorliegens der Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Bewerbungsunterlagen sind in der unter VI.3 genannten Form einzureichen:
1) Verbindliche Erklärung im Formular Bewerbungsbogen, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 GWB und § 124 Abs. 1 und Abs. 2 GWB vorliegen und dass der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist;
2) Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12. Juli 2021, GVBl. S.338;
3) Erklärung zum EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine;
4) sofern die Gesellschaftsform dies erfordert:
Angabe der Befähigung zur Berufsausübung gemäß § 44 VgV und Eintragung in ein Berufs- und Handelsregister;
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Folgende Bewerbungsunterlagen sind in der unter VI.3 genannten Form einzureichen:
1) Verbindliche Erklärung zur Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1, S. 2, Nr. 3 VgV;
2) Verbindliche Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers und seinen Umsatz für die entsprechenden Leistungen in den letzten 3 Jahren gem. § 45 Abs. 1, S. 2, Nr. 1 und Abs. 4, S.1, Nr. 4 VgV;
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
zu 1) Mindestdeckung der Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut für Personenschäden 3.000.000,00 Euro, für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) 5.000.000,00 Euro, jeweils 2-fach maximiert im Versicherungsjahr. Im Falle einer bestehenden Versicherung mit geringerer Versicherungssumme zusätzlich: Eigenerklärung, dass die Summen im Auftragsfall mindestens bis zu den geforderten Summen angehoben werden. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen.
zu 2) Mindestanforderung an den durchschnittlichen Umsatz für entsprechende Leistungen im Bereich der Bauphysik - Bauakustik (Schallschutz) und Raumakustik: mind. 200.000,00 € (netto)/Jahr.
1) Erklärung aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber beschäftigten Mitarbeiter, die Anzahl der Führungskräfte sowie die Anzahl an mit der Ausschreibung entsprechenden Leistungen betrauten festangestellten Personen, die berechtigt sind die Berufsbezeichnung Architekt oder Ingenieur zu führen, in den letzten drei Geschäftsjahren ersichtlich ist gem. § 46 Abs. 3, S. 1, Nr. 2 VgV;
2) Angabe und Nachweis der beruflichen Befähigung und Qualifikation der Führungskräfte und der vorgesehenen Person für die Projektleitung durch die Berechtigung die Berufsbezeichnung Architekt oder Ingenieur führen zu dürfen gem. § 46 Abs. 3, S.1, Nr. 8 VgV;
3) Darstellung von mind. einer Referenz nach § 46 Abs. 3, S.1, Nr. 1 VgV für in den letzten acht Jahren erbrachte vergleichbare Leistungen. Es gehen maximal drei Referenzen in die Wertung ein. Kurzbeschreibung der Referenz mit folgenden Angaben:
- Art der Maßnahme (Umbau / Sanierung im Bestand, Neubau)
- Art der Nutzung (Labor, Seminarräume, Mensa, Bibliothek, sonstiges);
- Projektgröße, durch Angabe der Bauwerkskosten (Kostengruppe 300+400 brutto) sowie der Herstellungskosten (KG 200-600 brutto)
- Angabe der Bruttogrundfläche sowie der Nutzfläche NUF 1-7;
- Projektzeit (Leistungszeitraum des Bewerbers und Bauzeit, Übergabe an den Nutzer);
- Leistungsumfang des Bewerbers (Angabe des beauftragten Leistungsumfangs, Angabe der beauftragen und erbrachten Leistungsphasen nach HOAI);
- Leistungsstand der Referenz;
- Projektdurchführung nach öffentlichen Vergabevorschriften;
- Benennung des Auftraggebers (Bezeichnung, Anschrift, Kontaktdaten) mit Referenzperson des Auftraggebers;
Das Projektdatenblatt ist jeweils vollständig auszufüllen. Geforderte Anlagen sind beizulegen. Jede Referenz muss in Form von aussagekräftigen Bildern und Beschreibungen belegt werden. Hierbei ist die Darstellung je Referenzprojekt auf eine elektronische Datei in der Größe entsprechend von maximal 2 Blättern DIN A4 zu beschränken. Unterlagen, die unaufgefordert eingereicht werden, gehen nicht in die Wertung ein (z. B. Projektbroschüren).
Referenzen, die als verantwortliche/r Projektleiter/in in einem früheren Arbeitsverhältnis erbracht wurden, werden gewertet, falls eine entsprechende Bestätigung des Auftraggebers oder des ehemaligen Arbeitgebers (in Textform) vorliegt.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
zu 1) Mindestanforderung an die festangestellten mit vergleichbaren Leistungen betrauten Ingenieure (Bauphysik: Bauakustik (Schallschutz) und Raumakustik) in den letzten drei Geschäftsjahren (K.O.-Kriterium): mind. 2;
zu 3) Mindestanforderungen an alle Referenzprojekte
- Projektzeit nicht älter als 8 Jahre, Übergabe an den Nutzer nach 01.08.2015
- Beauftragter Leistungsumfang: Leistungen zu Bauakustik (Schallschutz) und/oder Raumakustik, Leistungsphasen mind. LPH 2 - 7
Bei Nichteinhaltung einer Mindestforderung wird die Referenz nicht gewertet.
Mindestanforderungen an die Gesamtheit der wertbaren Referenzprojekte.
- Art der Maßnahme: Mindestens eine Referenz umfasst einen Umbau / Sanierung im Bestand
- Art der Nutzung: Mindestens eine Referenz weist eine vergleichbare Nutzung (Labore, Seminarräume, Bibliothek oder Mensa) auf.
- Projektgröße: Mindestens eine Referenz weist Baukosten KG 300+400 (brutto) größer gleich 20.000.000 € auf.
- Abgeschlossener Leistungsumfang: Bei mindestens einer Referenz sind die Besonderen Leistungen der LPH 8 (Mitwirken bei der Baustellenkontrolle und Messtechnisches Überprüfen der Qualität der Bauausführung und von Bauteil- oder Raumeigenschaften) gem. Anlage 1.2.2 HOAI 2021 abgeschlossen.
Der Zulassungsbereich umfasst sämtliche EWR-Mitgliedstaaten sowie Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA. Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Architekt oder Ingenieur zu führen.
Ist in dem Heimatstaat des Bewerbers die Berufszeichnung gesetzlich nicht geregelt, sind durch Vorlage von Befähigungsnachweisen vergleichbare fachliche Qualifikationen nachzuweisen, deren Anerkennung nach den Richtlinien 2005/36/EG und 2013/55/EU sowie aufgrund dieser Richtlinien ergangenem nationalem Recht gewährleistet ist.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an die natürliche Person gestellt werden.
Bewerbergemeinschaften sind teilnahmeberechtigt, wenn die Mitglieder insgesamt die Zulassungsvoraussetzungen (Eignungsanforderungen) erfüllen.
Mit der Bewerbung ist eine Erklärung über die Rechtsform, den bevollmächtigten Vertreter sowie über die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder vorzulegen. Bietergemeinschaften müssen sämtliche geforderten Nachweise für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft vorlegen. Die Leistungsabgrenzung innerhalb der Bietergemeinschaft ist darzustellen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Zur Abgabe der notwendigen Eigenerklärungen sind zwingend die vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der öffentliche Auftraggeber auch die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE).
Die ausgefüllten Unterlagen sind wie folgt einzureichen:
1. Die Angebotsunterlagen sind frist- und formgerecht ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Hessen (http://vergabe.hessen.de) zu übermitteln. Es genügt die Textform nach § 126b BGB mit Angabe des Namens
der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt.
2. Eingereichte Unterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nur auf Anforderung zurückgegeben.
3. Im Falle von Bewerbergemeinschaften, Eignungsleihen durch andere Unternehmen (gem. § 47 VgV) und Unterauftragnehmern (gem. § 36 VgV) sind die Formblätter
"Bewerbungsbogen" inkl. der geforderten Anlagen und Nachweise von jedem Unternehmen einzeln einzureichen (734 EU).
4. Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist mit den Angebotsunterlagen eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung der Bewerbergemeinschaft einzureichen (740 EU).
5. Im Falle von Unternehmen nach § 47 VgV (Eignungsleihe) und/oder im Falle von Unternehmen nach § 36 VgV (Unterauftragnehmer) ist mit den Angebotsunterlagen Art und Umfang der Teilleistungen zu benennen, für welche sich der Bewerber der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird (741 EU). Weiterhin ist eine Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen (742 EU).
6. Der Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH) ist zur elektronischen Kommunikation mit den Bewerbern und /oder Bietern verpflichtet. Teilnahmeanträge oder Angebote dürfen ausschließlich über die Vergabeplattform des Landes Hessen elektronisch in Textform abgegeben werden, es sei denn die schriftliche
Angebotsabgabe ist ausdrücklich zugelassen. Die Nichtbeachtung dieser Vorgabe hat den Ausschluss vom Verfahren zur Folge.
Interessenten, die an Verfahren des Landesbetriebs Bau und Immobilien Hessen (LBIH) teilnehmen wollen, registrieren sich bitte auf der Vergabeplattform des Landes Hessen. Hier erhalten Sie weitere Hinweise.
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: +49 6151-12-0
Fax: +49 6151-12-6347
Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB: Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.