Umfassende Herrichtung PD Weterau - FBT_ELT Referenznummer der Bekanntmachung: VG-0435-2023-0391
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Dieselstraße 1-7
Ort: Bad Nauheim
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 61231
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 6032/8862-126
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umfassende Herrichtung PD Weterau - FBT_ELT
Das Land Hessen plant die Umfassende Herrichtung der Polizeidirektion am Standort Friedberg. Für dieses Projekt wird ein Büro gesucht, das die Leistungen der
Fachplanung Technische Ausrüstung gem. § 53 ff. HOAI 2021, i. V. mit Anlage 15,
für die Anlagengruppen 4 - 6 (LPH 2 - 8) übernimmt.
Grüner Weg 3
61169 Friedberg
Das Land Hessen plant die Umfassende Herrichtung der Polizeidirektion Wetterau
am Standort Friedberg.
Ziel des Verhandlungsverfahrens nach § 17 VgV ist die Vergabe von Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung (Anlagengruppen 4-6) am baulichen Bestand des Gebäudes.
Hierbei handelt es sich um eine Modernisierung /Umbau und Sanierungsarbeiten im Hauptgebäude, sowie der Umbau der Raumschießanlage zur Asservatenkammer im Nebengebäude der Polizeidirektion Wetterau.
Für die Umsetzung der Maßnahmen ist eine Auslagerung des Nutzers je nach Baufortschritt erforderlich, da die Umsetzung im Bestand nicht möglich ist.
Im Hauptgebäude und Nebengebäude sind folgende Modernisierung /Umbau und Sanierungsmaßnahmen umzusetzen:
1. Beseitigung von Brandschutzmängel
2. Sanierung des Trinkwassernetzes
3. Sanierung der Sanitärräume
4. Beseitigung von SV Mängel bei der Raumlufttechnik
5. Beseitigung von SV Mängel bei der Brandmeldeanlage
6. Beseitigung von SV Mängel bei der Sicherheitsstromversorgung
7. Beseitigung von SV Mängel bei der Sicherheitsbeleuchtung
8. Erneuerung der Aufzugsanlage
9. Renovierungsanstriche und Bodenbelagsarbeiten
10. Erneuerung des Hausanschlussraum
11. Containerstellung für Auslagerung
12. Umnutzung der Raumschießanlage zur Asservatenkammer
13. Schadstoffsanierung
Die Auswahl der Bewerber erfolgt anhand wirtschaftlicher und finanzieller Leistungsfähigkeit und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit:
siehe Punkt III.1.1), III.1.2), III.1.3), sowie ergänzend in den anzufordernden Bewerbungsunterlagen.
Gewichtung gem. 743 EU Eignungskriterien mit Bewertungsmatrix:
- Durchschnittlicher Jahresumsatz (netto) für entsprechende Leistungen in den letzten drei Jahren: Wichtung 12,5 %;
- Durchschnittliche Anzahl der festangestellten mit entsprechenden Leistungen betraute Dipl.-Ingenieure, Master- und Bachelorabsolventen in den letzten drei Jahren: 12,5 %;
- Referenzen: gemäß den unter III.1.3) benannten Auswahlkriterien (Referenzen 1, 2 und 3 mit jeweils 25 %): 75 %;
Ggfs. Losentscheid bei gleichermaßen geeigneten Bewerbern.
Mit Abschluss des Vertrages wird die Leistungsphase 2-3 beauftragt. Die Leistungsphasen 4-8 sollen optional beauftragt werden, vorbehaltlich des Vorliegens der Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Bewerbungsunterlagen sind in der unter VI.3 genannten Form einzureichen:
1) Verbindliche Erklärung im Formular Bewerbungsbogen, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 GWB und § 124 Abs. 1 und Abs. 2 GWB vorliegen und dass der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist;
2) Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12. Juli 2021, GVBl. S.338;
3) Erklärung zum EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine;
4) sofern die Gesellschaftsform dies erfordert: Angabe der Befähigung zur Berufsausübung gemäß § 44 VgV und Eintragung in ein Berufs- und Handelsregister;
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Folgende Bewerbungsunterlagen sind in der unter VI.3 genannten Form einzureichen:
1) Verbindliche Erklärung zur Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1, S. 2, Nr. 3 VgV;
2) Verbindliche Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers und seinen Umsatz für die entsprechenden Leistungen in den letzten 3 Jahren gem. § 45 Abs. 1, S. 2, Nr. 1 und Abs. 4, S.1, Nr. 4 VgV;
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
zu 1) Mindestdeckung der Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut für Personenschäden 1.500.000,00 Euro, für sonstige Schäden (Sach-und Vermögensschäden) 1.000.000,00 Euro, jeweils 2-fach maximiert im Versicherungsjahr.
Im Falle einer bestehenden Versicherung mit geringerer Versicherungssumme zusätzlich; Eigenerklärung, dass die Summen im Auftragsfall mindestens bis zu den geforderten Summen angehoben werden.
Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen.
zu 2) Mindestanforderung an den Umsatz im Mittel der letzten 3 Jahre für entsprechende Leistungen im Bereich der Fachplanung Technischen Ausrüstung
von mind. 200.000,-€ netto/Jahr.
Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit sind folgende Bewerbungsunterlagen in der unter VI.3 genannten Form vorzulegen:
1) Erklärung aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber beschäftigten Mitarbeiter, die Anzahl der Führungskräfte sowie die Anzahl an mit der Ausschreibung entsprechenden Leistungen betrauten festangestellten Personen, die berechtigt sind die Berufsbezeichnung Architekt oder Ingenieur zu führen, in den letzten drei Geschäftsjahren ersichtlich ist gem. § 46 Abs. 3, S. 1, Nr. 2 VgV;
2) Angabe und Nachweis der beruflichen Befähigung und Qualifikation der Führungskräfte sowie der vorgesehenen Person für die Projektleitung durch die Berechtigung die Berufsbezeichnung Architekt oder Ingenieur führen zu dürfen
gem. § 46 Abs. 3, S. 1, Nr. 8 VgV;
3) Darstellung von mind. einer Referenz nach § 46 Abs. 3, S.1, Nr. 1 VgV für in den letzten acht Jahren erbrachte vergleichbare Leistungen. Es gehen maximal drei Referenzen in die Wertung ein. Kurzbeschreibung der Referenz mit folgenden Angaben:
- Art der Maßnahme (Sanierung /Umbau, Neubau);
- Art der Nutzung (Polizeigebäude, öffentliches Gebäude, Sonstiges);
- Projektgröße, durch Angabe der Baukosten und Angabe der NUF 1-6;
- Projektzeit;
- Alter der Referenz;
- Leistungsumfang des Bewerbers (Angabe der beauftragen und erbrachten Leistungsphasen nach HOAI);
- Leistungsstand der Referenz;
- Angabe der Honorarzone des Projektes (HOAI);
- Projektdurchführung nach öffentlichen Vergabevorschriften;
- Benennung des Auftraggebers (Bezeichnung, Anschrift, Kontaktdaten) mit Referenzperson des Auftraggebers;
- Benennung des Projektleiters (aus dem Bewerberbüro).
Das Projektdatenblatt ist jeweils vollständig auszufüllen. Geforderte Anlagen sind beizulegen. Jede Referenz muss in Form von aussagekräftigen Bildern und Beschreibungen belegt werden. Hierbei ist die Darstellung je Referenzprojekt auf eine elektronische Datei in der Größe entsprechend von maximal 4 Blättern DIN A4 zu beschränken. Unterlagen, die unaufgefordert eingereicht werden, gehen nicht in die Wertung ein (z. B. Projektbroschüren). Referenzen, die als verantwortliche/r Projektleiter/in in einem früheren Arbeitsverhältnis erbracht wurden, werden gewertet, falls eine entsprechende Bestätigung des Auftraggebers oder des ehemaligen Arbeitgebers (in Textform) vorliegt.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
zu 1) Anzahl Beschäftigte: mindestens 3, Anzahl an mit der Ausschreibung entsprechenden Leistungen betrauten festangestellten Ingenieuren in den letzten drei Geschäftsjahren für die Fachplanung Technische Ausrüstung (ELT): mind. 2; Bei Erfüllung der Mindestanforderung erfolgt die Wertung gem. 743 EU Eignungskriterien mit Bewertungsmatrix.
zu 3) Mindestanforderungen an alle Referenzprojekte:
Die Nichteinhaltung führt zum Ausschluss der jeweiligen Referenz. Es werden drei Referenzen gewertet.
- Referenzen der letzten 8 Jahre, Übergabe an Nutzer im Zeitraum 01/2016 - 08/2023
- Durchführung der Leistungsphasen 2-3 und 5-8 abgeschlossen für die Anlagengruppen 4 - 6
- BGF mindestens 5000 m²
- Bauwerkskosten KG 400 größer 200.000 € netto
Mindestanforderungen, die durch die Gesamtheit der wertbaren Referenzprojekte erfüllt sein müssen:
- Mind. ein Referenzprojekt mit Erstellung einer ES-Bau
- Mind. ein Referenzprojekt mit Bauen im Bestand
- Mind. ein Referenzprojekt mit Projektdurchführung nach öffentlichen Vergabevorschriften
Vorbehalten wird die Nachprüfung aller Angaben des Projektdatenblatts.
Das Projektdatenblatt ist für alle Referenzen vollständig auszufüllen und geforderte Anlagen sind beizulegen. Das Unternehmen erklärt, dass die von im angegebenen
Projektdaten zutreffend sind.
Bei Erfüllung der Mindestanforderungen erfolgt die Wertung gem. 743 EU Eignungskriterien mit Bewertungsmatrix.
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift.
Der Zulassungsbereich umfasst sämtliche EWR-Mitgliedstaaten sowie Staaten der
Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA. Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachungdie Berufsbezeichnung Architekt oder Ingenieur zu führen.
Ist in dem Heimatstaat des Bewerbers die Berufszeichnung gesetzlich nicht geregelt, sind durch Vorlage von Befähigungsnachweisen vergleichbare fachliche Qualifikationen nachzuweisen, deren Anerkennung nach den Richtlinien 2005/36/EG und 2013/55/EU sowie aufgrund dieser Richtlinien ergangenem nationalem Recht gewährleistet ist.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem
satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden
Planungsaufgabe entsprechen und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an die natürliche Person gestellt werden.
Bewerbergemeinschaften sind teilnahmeberechtigt, wenn die Mitglieder insgesamt die Zulassungsvoraussetzungen (Eignungsanforderungen) erfüllen.
Mit der Bewerbung ist eine Erklärung über die Rechtsform, den bevollmächtigten Vertreter sowie über die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder vorzulegen. Bietergemeinschaften müssen sämtliche geforderten Nachweise für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft vorlegen. Die Leistungsabgrenzung innerhalb der Bietergemeinschaft ist darzustellen.
Für die Ausführung des Auftrags ist eine Sicherheits- bzw. Zuverlässigkeitsüberprüfung der verantwortlichen Personen des Auftragnehmers erforderlich. Das beigefügte Formular "Information zur Zuverlässigkeitsüberprüfung" ist zu beachten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Zur Abgabe der notwendigen Eigenerklärungen sind zwingend die vorgegebenen Vordrucke zuverwenden.
Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert deröffentliche Auftraggeber auch die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE).
Die ausgefüllten Unterlagen sind wie folgt einzureichen:
1. Die Teilnahmeanträge sind frist- und formgerecht ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Hessen (http://vergabe.hessen.de) zu übermitteln. Es genügt dieTextform nach § 126b BGB mit Angabe des Namens der natürlichen Person, die die Erklärungabgibt.
2. Eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nur auf Anforderung zurückgegeben.
3. Im Falle von Bewerbergemeinschaften, Eignungsleihen durch andere Unternehmen (gem. § 47 VgV) und Unterauftragnehmern (gem. § 36 VgV) sind die Formblätter "Bewerbungsbogen" inkl. der geforderten Anlagen und Nachweise von jedem Unternehmen einzeln einzureichen (734 EU).
4. Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedernunterzeichnete Erklärung der Bewerbergemeinschaft einzureichen (740 EU).
5. Im Falle von Unternehmen nach § 47 VgV (Eignungsleihe) und/oder im Falle von Unternehmen nach § 36 VgV (Unterauftragnehmer) ist mit dem Teilnahmeantrag Art und Umfang derTeilleistungen zu benennen, für welche sich der Bewerber der Kapazitäten anderer Unternehmenbedienen wird (741 EU). Weiterhin ist eine Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen (742 EU).
6. Der Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH) ist zur elektronischen Kommunikation mit den Bewerbern und / oder Bietern verpflichtet.
Teilnahmeanträge oder Angebote dürfen ausschließlich über die Vergabeplattform des Landes Hessen elektronisch in Textform abgegeben werden, es sei denn die schriftliche Angebotsabgabeist ausdrücklich zugelassen. Die Nichtbeachtung dieser Vorgabe hat den Ausschluss vom Verfahren zur Folge.
Interessenten, die an Verfahren des Landesbetriebs Bau und Immobilien Hessen (LBIH) teilnehmen wollen, registrieren sich bitte auf der Vergabeplattform des Landes Hessen. Hier erhalten Sie weitere Hinweise.
Postanschrift: Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: +49 6151-12-0
Fax: +49 6151-12-6347
Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB: Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.