Bf. Fangschleuse - VP1 Bauvorbereitende Maßnahmen (Baumfällungen und CEF-Maßnahmen) Referenznummer der Bekanntmachung: 23FEI67306
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Querhammer, Kerstin
E-Mail:
Telefon: +49 3029756799
Fax: +49 6926553244
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Bf. Fangschleuse - VP1 Bauvorbereitende Maßnahmen (Baumfällungen und CEF-Maßnahmen)
Die Vergabe umfasst bauvorbereitenden Maßnahmen und LBP-Maßnahmen für die Projekte Bahnhof Fangschleuse und Verkehrsstation Fangschleuse. Hierzu zählen insbesondere Rückschnitt und Fällarbeiten (ohne Rodung, außer Vorbereitung CEF-Flächen) im gesamten Vorhabenbereich sowie die Vorbereitung und Umsetzung von CEF-Maßnahmen (Anlage Ersatzquartiere, Erhalt & Sicherung Altbäume, Umsiedlung Waldameisen, Herstellung Ersatzlebensräume für Zauneidechsen, Umsiedlung Zauneidechsen, Auf- und Rückbau Reptilienschutzzäune, etc.).
Fangschleuse
Die Vergabe umfasst bauvorbereitenden Maßnahmen und LBP-Maßnahmen für die Projekte Bahnhof Fangschleuse und Verkehrsstation Fangschleuse. Hierzu zählen insbesondere Rückschnitt und Fällarbeiten (ohne Rodung, außer Vorbereitung CEF-Flächen) im gesamten Vorhabenbereich sowie die Vorbereitung und Umsetzung von CEF-Maßnahmen (Anlage Ersatzquartiere, Erhalt & Sicherung Altbäume, Umsiedlung Waldameisen, Herstellung Ersatzlebensräume für Zauneidechsen, Umsiedlung Zauneidechsen, Auf- und Rückbau Reptilienschutzzäune, etc.).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bf. Fangschleuse - VP1 Bauvorbereitende Maßnahmen (Baumfällungen und CEF-Maßnahmen)
Ort: Kremmen
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Postleitzahl: 16766
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.