Vergabe SV Stw W1 Dresden-Friedrichstadt Referenznummer der Bekanntmachung: 23FEI68813
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Gattermann, Dirk
E-Mail:
Telefon: +49 3029756704
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe SV Stw W1 Dresden-Friedrichstadt
LST-Stromversorgung Bf Dresden-Friedrichstadt Stw W1 (Bauform GS II DR)
SV Stw W1 Dresden-Friedrichstadt, (MV4 RSTW: KSP Ausbau GV-Anlage Dresden-Friedrichstadt)
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Bei der Maßnahme handelt es sich um eine Lieferleistung. Die Finanzierung erfolgt zu 100 % aus
Eigenmittel. Die Ausschreibung der Maßnahme erfolgt gemäß Modulvertrag 3 RSTW, Pkt. 5.2 im
Verhandlungsverfahren zwischen allen Lieferanten mit denen der AG einen Modulvertrag 3 RSTW in
dieser Technik abgeschlossen hat. Der Modulvertrag 3 RSTW wurde in einen EU-weiten
Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb gestellt. Die Aufforderung zur
Angebotsabgabe des Modulvertrages bezieht sich auf die Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften Nr. 2018/S 174-395635 vom 11.09.2018.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Vergabe SV Stw W1 Dresden-Friedrichstadt
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.