Dienstleistungsvertrag über das digitale Ferdi II/ LONDI-Förderangebot zwischen dem Hessischen Kultusministerium (HKM) und der Meister Cody GmbH Referenznummer der Bekanntmachung: kultus1

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Hessisches Kultusministerium
Postanschrift: Luisenplatz 10 (Referat I.3 Kirchgasse 2)
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65185
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 611368-2682
Fax: +49 6412008-1450
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://kultusministerium.hessen.de/programme-und-projekte/ferdi
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Bildung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Dienstleistungsvertrag über das digitale Ferdi II/ LONDI-Förderangebot zwischen dem Hessischen Kultusministerium (HKM) und der Meister Cody GmbH

Referenznummer der Bekanntmachung: kultus1
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
80100000 Grundschulunterricht
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Das Gutachten der Ständigen Wissenschaftlichen Kommission der Kultusministerkonferenz (SWK) „Basale Kompetenzen vermitteln – Bildungschancen sichern. Perspektiven für die Grundschule“ plädiert für den Einsatz qualitätsgesicherter Diagnoseinstrumente und Fördermaterialien, die auf die basalen Kompetenzen und Mindeststandards bezogen sind und die es ermöglichen, nicht nur den Leistungsstand, sondern auch die Lernentwicklung der Schülerinnen und Schüler regelmäßig zu erfassen und gezielt zu unterstützen. Ein solches Instrument ist das digital verfügbare Förderprogramm „LONScrl“ für Schülerinnen und Schüler der Grundschule - Klassen 1 bis 4.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 293 220.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
Hauptort der Ausführung:

hessenweit

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Im Distanz- und Wechselunterricht war die individuelle Förderung der basalen Kompetenzen im Lesen, Rechtschreiben und Rechnen für Schülerinnen und Schüler nur wenig bis kaum möglich. Zahlreiche Schülerinnen und Schüler nahmen in einem Zeitraum von mehreren Monaten nicht am Unterricht teil, sodass eine kontinuierliche Förderung von schriftsprachlichen und mathematischen Kompetenzen nicht stattfand. Um zu vermeiden, dass bei den Schülerinnen und Schülern langfristige Lernschwierigkeiten entstehen, sind gezielte Maßnahmen der individuellen Förderung nötig. Gerade bei Kindern mit nicht hinreichend automatisierten basalen Kompetenzen im Lesen, Rechtschreiben bzw. Rechnen reicht die ausführliche Wiederholung der didaktischen Schritte oftmals nicht aus. Hier ist es wichtig festzustellen, welche grundlegenden Schwierigkeiten das einzelne Kind hat. Fördermaßnahmen sollten dann an den individuellen Schwierigkeiten ansetzen und kleinschrittig umgesetzt werden. Mit der LONScrI-Screening-App wird durch die Lehrkraft der individuelle Förderbedarf in Lesen, Rechtschreiben und Rechnen ermittelt. Die App meldet der Lehrkraft zurück, ob eine Förderung sinnvoll oder sogar notwendig ist. Im Anschluss bieten die Förder-Apps von Meister Cody „Namagi“ und „Talasia“ viele verschiedene Übungssequenzen an, die sich an den Forschungsergebnissen orientieren und deren Schweregrad sich individuell an die Leistung des Kindes anpasst. Jede Übung trainiert unterschiedliche Basiskompetenzen und Kinder werden genau in den Bereichen gefördert, in denen sie noch Unterstützung brauchen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

ein digitales Förderangebot Ferdi/LONScrl, welches sowohl ein Screening mit darauf abgestimmter Förderung bietet als auch gleichzeitig wissenschaftlich erarbeitet und evidenzbasiert ist

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:

Die Dienstleistungen können aus den folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:

o Die Ausführung der Leistung durch den Auftragnehmer ist alternativlos und zwingend erforderlich, da es sich bei dem digitalen Förderprogramm LONScrI um ein Zwischenprodukt der vom DIPF - Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation und von der LMU München entwickelten Onlineplattform zur Förderung von Kindern mit Lernstörungen - LONDI - handelt. Dieses wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert und Hessen als Testangebot in einem begrenzten zeitlichen Rahmen zur Verfügung gestellt. Es ist dem Hessischen Kultusministerium kein weiteres Programm bekannt, welches sowohl ein Screening mit darauf abgestimmter Förderung bietet als auch gleichzeitig wissenschaftlich erarbeitet und evidenzbasiert ist.

Das digitale Förderprogramm LONScrI hat das Ziel, die Schülerinnen und Schüler mit pandemiebedingten Lernrückständen und Förderbedarfen im Lesen, Rechtschreiben und/oder Rechnen praktisch zu unterstützen und zu fördern.

Bei dem Angebot stehen vor allem die Kernfächer der Primarstufe im Fokus. Das Angebot kann im Unterricht in den Fächern Deutsch und Mathematik genutzt werden, in Förderkursen am Nachmittag sowie in den Lerncamps in den Schulferien. Auch eine Nutzung am heimischen Endgerät ist möglich und datenschutzkonform.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Der öffentliche Auftraggeber vergibt keine weiteren Aufträge auf der Grundlage der vorstehenden Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
05/09/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 0
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Meister Cody GmbH
Postanschrift: Graf-Adolf-Straße 69
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA1 Düsseldorf
Postleitzahl: 40210
Land: Deutschland
Telefon: +49 21173063577
Internet-Adresse: https://www.meistercody.com
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 293 220.00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 293 220.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: +49 615112-6601
Fax: +49 615112-5816
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Unwirksamkeit eines Vertrages gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht worden ist.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
11/09/2023

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