Ingenieurleistungen zur Umsetzung der In-Situ-Stabilisierung

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Main-Kinzig-Kreis - Eigenbetrieb Abfallwirtschaft
Postanschrift: Deponiestraße 6
Ort: Gelnhausen
NUTS-Code: DE719 Main-Kinzig-Kreis
Postleitzahl: 63571
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Julian Tobisch
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.abfallwirtschaft-mkk.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Abfallwirtschaft

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Ingenieurleistungen zur Umsetzung der In-Situ-Stabilisierung

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Ingenieurleistungen (Ausführungsplanung sowie Koordinationsleistungen) zur aeroben In-Situ-Stabilisierung und zur Verbesserung der Deponiegasfassung nach dem inspiro-Verfahren an den Deponiestandorten Gelnhausen-Hailer, Schlüchtern-Hohenzell, Neuberg und Bruchköbel.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE719 Main-Kinzig-Kreis
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Main-Kinzig-Kreis als Auftraggeber betreibt über seinen Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Abfalldeponien an den Standorten Gelnhausen-Hailer, Schlüchtern-Hohenzell, Neuberg und Bruchköbel. Der Auftraggeber nimmt am „Förderprogramm der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) zur klimafreundlichen Ertüchtigung von Deponien“ für die Deponiestandorte auf dem Gebiet des Main-Kinzig-Kreises teil. Im Rahmen dieser Förderung werden Technologien zur optimierten Erfassung von Deponiegas und Technologien zur aeroben In-Situ-Stabilisierung gefördert. Der Auftraggeber plant, betreffend die genannten Deponiestandorte Ingenieurleistungen zu beauftragen, um die notwendigen Maßnahmen gemäß den Bedingungen des Förderprogramms umzusetzen. Diese Maßnahmen werden auf der Grundlage der dem Auftraggeber erteilten Zuwendungsbescheide durchgeführt. Weiterhin sollen flankierende Maßnahmen zur Instandsetzung der Gasfassungssysteme und weitere Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:

Die unter Abschnitt II. 2. 4) dargestellten Leistungen können gemäß Art. 32 der gemeinschaftsrechtlichen Richtlinie 2014/24/EU vom 26.02.2014 i. V. m. § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. c), Abs. 6 VgV im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb von einem bestimmten Hersteller beschafft werden, weil aus Gründen des Schutzes von ausschließlichen Rechten, nämlich von gewerblichen Schutzrechten, eine „rechtliche Ausschließlichkeit“ besteht. Rechtlich liegen folgende Gründe vor:

Der Auftraggeber hat aufgrund seines spezifischen Beschaffungsbedarfs besondere Anforderungen an die Erbringung der in Frage stehenden Ingenieurleistungen zur aeroben In-Situ-Stabilisierung mittels Saugbelüftung und zur Verbesserung der Deponiegasfassung für die Abfalldeponien an den Standorten Gelnhausen-Hailer, Schlüchtern-Hohenzell, Neuberg und Bruchköbel. Nach Maßgabe dieser besonderen Anforderungen kann aus Gründen des Schutzes von ausschließlichen Rechten lediglich die Contec Ingenieurgesellschaft für

Energie- und Umwelttechnik mbH die in Frage stehenden Ingenieurleistungen erbringen.

Die im Rahmen des Förderprogramms der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) zur klimafreundlichen Ertüchtigung von Deponien an den Auftraggeber erteilten Zuwendungsbescheide sind zweckgebunden und haben die Förderung der In-situ-Stabilisierung im Wege des inspiro-Verfahrens zum Gegenstand.

Die Verwendung dieses Verfahrens ist damit zwingend notwendig, um die Förderbestimmungen der genannten Zuwendungsbescheide zu erfüllen. Der Geschäftsführer der contec Ingenieurgesellschaft für Energie- und Umwelttechnik mbH verfügt über das Patent für das vom Zuwendungsbescheid allein umfasste inspiro-Verfahren. Die contec Ingenieurgesellschaft für Energie- und Umwelttechnik mbH hat das alleinige Nutzungsrecht an diesen Patent. Eine Alternative oder Ersatzlösung im Sinne des § 14 Abs. 6 VgV zu der Leistungserbringung im Wege des inspiro-Verfahrens besteht zudem nicht. Der Auftraggeber hat bereits eine Vorprüfung durchgeführt, in der festgestellt worden ist, dass der Aufwand für die Umsetzung der In-Situ-Stabilisierung bei der Anwendung von Alternativverfahren systembedingt wesentlich höher sein würde, da sie zunächst die aufwändige Installation zusätzlicher technischer Vorrichtungen erfordern würden. Zudem wäre die anschließende Betriebs-/Prozessführung unter anderem aufgrund der Explosionsgrenzen von Methan wesentlich aufwendiger. Der Auftraggeber hat die Auftragsparameter auch nicht im Sinne von § 14 Abs. 6 VgV künstlich eingeschränkt. Vielmehr hat der Auftraggeber zur Erstellung des Fördermittelantrags bereits einen Wettbewerb durchgeführt, den das Unternehmen contec Ingenieurgesellschaft für Energie- und Umwelttechnik mbH für sich gewinnen konnte. Ein gänzlicher Ausschluss des Wettbewerbs im Hinblick auf das gesamte Vorhaben liegt somit nicht vor.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
30/08/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: contec Ingenieurgesellschaft für Energie- und Umwelttechnik mbH
Postanschrift: Nelkenstraße 38
Ort: Herrenberg
NUTS-Code: DE112 Böblingen
Postleitzahl: 71083
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bei der vorliegenden Bekanntmachung handelt es sich um eine freiwillige ex-ante-Transparenzbekanntmachung. Der Main-Kinzig-Kreis - Eigenbetrieb Abfallwirtschaft ist danach der Ansicht, dass die unter Abschnitt II. 2. 4) der Bekanntmachung aufgeführte Beschaffungsmaßnahme aufgrund der unter Abschnitt IV. 1. 1) der Bekanntmachung dargestellten Gründe ohne vorherige Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben werden kann. Es ist daher beabsichtigt, den Auftrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Information, mit dem Unternehmen contec Ingenieurgesellschaft für Energie- und Umwelttechnik mbH abzuschließen.

Die Angaben unter Abschnitt II.1.7) und V.2.4) sind rein fiktiver Natur. Die Angabe des jeweiligen Wertes kann aufgrund der Vorschriften der Art. 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU i. V. m. § 39 Abs. 6 Nrn. 3 und 4 VgV unterbleiben.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6151126603
Fax: +49 611327648534
Internet-Adresse: https://rp-darmstadt.hessen.de/infrastruktur-und-wirtschaft/oeffentliches-auftragswesen/vergabekammer
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
12/09/2023

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