Ingenieurleistungen zur Umsetzung der In-Situ-Stabilisierung
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Deponiestraße 6
Ort: Gelnhausen
NUTS-Code: DE719 Main-Kinzig-Kreis
Postleitzahl: 63571
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Julian Tobisch
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.abfallwirtschaft-mkk.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ingenieurleistungen zur Umsetzung der In-Situ-Stabilisierung
Ingenieurleistungen (Ausführungsplanung sowie Koordinationsleistungen) zur aeroben In-Situ-Stabilisierung und zur Verbesserung der Deponiegasfassung nach dem inspiro-Verfahren an den Deponiestandorten Gelnhausen-Hailer, Schlüchtern-Hohenzell, Neuberg und Bruchköbel.
Der Main-Kinzig-Kreis als Auftraggeber betreibt über seinen Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Abfalldeponien an den Standorten Gelnhausen-Hailer, Schlüchtern-Hohenzell, Neuberg und Bruchköbel. Der Auftraggeber nimmt am „Förderprogramm der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) zur klimafreundlichen Ertüchtigung von Deponien“ für die Deponiestandorte auf dem Gebiet des Main-Kinzig-Kreises teil. Im Rahmen dieser Förderung werden Technologien zur optimierten Erfassung von Deponiegas und Technologien zur aeroben In-Situ-Stabilisierung gefördert. Der Auftraggeber plant, betreffend die genannten Deponiestandorte Ingenieurleistungen zu beauftragen, um die notwendigen Maßnahmen gemäß den Bedingungen des Förderprogramms umzusetzen. Diese Maßnahmen werden auf der Grundlage der dem Auftraggeber erteilten Zuwendungsbescheide durchgeführt. Weiterhin sollen flankierende Maßnahmen zur Instandsetzung der Gasfassungssysteme und weitere Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Die unter Abschnitt II. 2. 4) dargestellten Leistungen können gemäß Art. 32 der gemeinschaftsrechtlichen Richtlinie 2014/24/EU vom 26.02.2014 i. V. m. § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. c), Abs. 6 VgV im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb von einem bestimmten Hersteller beschafft werden, weil aus Gründen des Schutzes von ausschließlichen Rechten, nämlich von gewerblichen Schutzrechten, eine „rechtliche Ausschließlichkeit“ besteht. Rechtlich liegen folgende Gründe vor:
Der Auftraggeber hat aufgrund seines spezifischen Beschaffungsbedarfs besondere Anforderungen an die Erbringung der in Frage stehenden Ingenieurleistungen zur aeroben In-Situ-Stabilisierung mittels Saugbelüftung und zur Verbesserung der Deponiegasfassung für die Abfalldeponien an den Standorten Gelnhausen-Hailer, Schlüchtern-Hohenzell, Neuberg und Bruchköbel. Nach Maßgabe dieser besonderen Anforderungen kann aus Gründen des Schutzes von ausschließlichen Rechten lediglich die Contec Ingenieurgesellschaft für
Energie- und Umwelttechnik mbH die in Frage stehenden Ingenieurleistungen erbringen.
Die im Rahmen des Förderprogramms der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) zur klimafreundlichen Ertüchtigung von Deponien an den Auftraggeber erteilten Zuwendungsbescheide sind zweckgebunden und haben die Förderung der In-situ-Stabilisierung im Wege des inspiro-Verfahrens zum Gegenstand.
Die Verwendung dieses Verfahrens ist damit zwingend notwendig, um die Förderbestimmungen der genannten Zuwendungsbescheide zu erfüllen. Der Geschäftsführer der contec Ingenieurgesellschaft für Energie- und Umwelttechnik mbH verfügt über das Patent für das vom Zuwendungsbescheid allein umfasste inspiro-Verfahren. Die contec Ingenieurgesellschaft für Energie- und Umwelttechnik mbH hat das alleinige Nutzungsrecht an diesen Patent. Eine Alternative oder Ersatzlösung im Sinne des § 14 Abs. 6 VgV zu der Leistungserbringung im Wege des inspiro-Verfahrens besteht zudem nicht. Der Auftraggeber hat bereits eine Vorprüfung durchgeführt, in der festgestellt worden ist, dass der Aufwand für die Umsetzung der In-Situ-Stabilisierung bei der Anwendung von Alternativverfahren systembedingt wesentlich höher sein würde, da sie zunächst die aufwändige Installation zusätzlicher technischer Vorrichtungen erfordern würden. Zudem wäre die anschließende Betriebs-/Prozessführung unter anderem aufgrund der Explosionsgrenzen von Methan wesentlich aufwendiger. Der Auftraggeber hat die Auftragsparameter auch nicht im Sinne von § 14 Abs. 6 VgV künstlich eingeschränkt. Vielmehr hat der Auftraggeber zur Erstellung des Fördermittelantrags bereits einen Wettbewerb durchgeführt, den das Unternehmen contec Ingenieurgesellschaft für Energie- und Umwelttechnik mbH für sich gewinnen konnte. Ein gänzlicher Ausschluss des Wettbewerbs im Hinblick auf das gesamte Vorhaben liegt somit nicht vor.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift: Nelkenstraße 38
Ort: Herrenberg
NUTS-Code: DE112 Böblingen
Postleitzahl: 71083
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei der vorliegenden Bekanntmachung handelt es sich um eine freiwillige ex-ante-Transparenzbekanntmachung. Der Main-Kinzig-Kreis - Eigenbetrieb Abfallwirtschaft ist danach der Ansicht, dass die unter Abschnitt II. 2. 4) der Bekanntmachung aufgeführte Beschaffungsmaßnahme aufgrund der unter Abschnitt IV. 1. 1) der Bekanntmachung dargestellten Gründe ohne vorherige Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben werden kann. Es ist daher beabsichtigt, den Auftrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Information, mit dem Unternehmen contec Ingenieurgesellschaft für Energie- und Umwelttechnik mbH abzuschließen.
Die Angaben unter Abschnitt II.1.7) und V.2.4) sind rein fiktiver Natur. Die Angabe des jeweiligen Wertes kann aufgrund der Vorschriften der Art. 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU i. V. m. § 39 Abs. 6 Nrn. 3 und 4 VgV unterbleiben.
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6151126603
Fax: +49 611327648534
Internet-Adresse: https://rp-darmstadt.hessen.de/infrastruktur-und-wirtschaft/oeffentliches-auftragswesen/vergabekammer
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).