Rahmenvertrag über Lizenzen und weitere Dienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 23FEI68477
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Trettel, Martin
E-Mail:
Fax: +49 6926520063
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag über Lizenzen und weitere Dienstleistungen
Rahmenvertrag
über Lizenzen und weitere Dienstleistungen
Für die Fortinet Komponenten, die im Vorserienprojekt Meitingen und Mertingen, dem Security Operations Center sowie dem dazugehörigen Testlabor eingesetzt werden, laufen die Lizenzen und der Support aus. Durch diesen Rahmenvertrag soll der Bedarf an Fortinet Lizenzen und Supportleistungen für die nächsten 4 Jahre sichergestellt werden. Es handelt sich somit um die Fortführung von Lizenzen und Supportleistungen für bereits gekaufte Fortinet Komponenten der DB Netz AG.
Der Höchstwert beträgt 5.924.661,86€
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bietereigenerklärung
Der Bewerber hat die Bietereigenerklärung bezüglich Befähigung seiner Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister auszufüllen, von einem Bevollmächtigten zu unterschreiben und mit den Bewerbungsunterlagen einzureichen.
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert und führt zum Ausschluss aus dem Verfahren. Die Erklärungen/Nachweise sind in deutscher Sprache vorzulegen.
1. Erklärung – Lieferantenselbstauskunft
Der Bewerber legt die – soweit wie möglich – ausgefüllte Lieferantenselbstauskunft (Formular der Deutschen Bahn AG) vor.
Diese Erklärung / Nachweis ist zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert und führt zum Ausschluss aus dem Verfahren. Die Erklärung /Nachweis ist in deutscher Sprache vorzulegen.
2. Erklärung – Lieferung einer Übersicht der Konzernstruktur
Diese Erklärung / Nachweis ist zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert und führt zum Ausschluss aus dem Verfahren. Die Erklärung /Nachweis ist in deutscher Sprache vorzulegen.
3. Vorlage einer Bankauskunft, die nicht älter als 3 Monate ist.
Diese Erklärung / Nachweis ist zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert und führt zum Ausschluss aus dem Verfahren. Die Erklärung /Nachweis ist in deutscher Sprache vorzulegen.
4. Erklärung des weltweiten Gesamtumsatzes in EURO mit Lizenzen von Fortinet in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren in Höhe von mindestens 100.000,00 EUR.
Diese Erklärung / Nachweis ist zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert und führt zum Ausschluss aus dem Verfahren. Die Erklärung /Nachweis ist in deutscher Sprache vorzulegen.
1. Vorlage einer ISO-Zertifizierung nach ISO 9001 oder vergleichbar; Dokumente des Herkunftslandes sind in deutscher Sprache (ggf. mit beglaubigter Übersetzung) beizufügen
2. Vorlage einer ISO 27001-Zertifizierung oder vergleichbar; Dokumente des Herkunftslandes sind in deutscher Sprache (ggf. mit beglaubigter Übersetzung) beizufügen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.