Rahmenvertrag über Lizenzen und weitere Dienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 23FEI68477

Auftragsbekanntmachung – Sektoren

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG (Bukr 16)
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Trettel, Martin
E-Mail:
Fax: +49 6926520063
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/56b5eabc-1011-49ea-b2f0-9567b74f80f3
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
I.6)Haupttätigkeit(en)
Eisenbahndienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvertrag über Lizenzen und weitere Dienstleistungen

Referenznummer der Bekanntmachung: 23FEI68477
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Rahmenvertrag

über Lizenzen und weitere Dienstleistungen

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
32424000 Netzwerkinfrastruktur
48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
48219500 Switch- oder Router-Softwarepaket
48516000 Softwarepaket für den Datenaustausch
48517000 IT-Softwarepaket
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
72250000 Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Für die Fortinet Komponenten, die im Vorserienprojekt Meitingen und Mertingen, dem Security Operations Center sowie dem dazugehörigen Testlabor eingesetzt werden, laufen die Lizenzen und der Support aus. Durch diesen Rahmenvertrag soll der Bedarf an Fortinet Lizenzen und Supportleistungen für die nächsten 4 Jahre sichergestellt werden. Es handelt sich somit um die Fortführung von Lizenzen und Supportleistungen für bereits gekaufte Fortinet Komponenten der DB Netz AG.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Kostenkriterium - Name: Preis / Gewichtung: 100
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 15/11/2023
Ende: 31/12/2027
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Der Höchstwert beträgt 5.924.661,86€

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Bietereigenerklärung

Der Bewerber hat die Bietereigenerklärung bezüglich Befähigung seiner Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister auszufüllen, von einem Bevollmächtigten zu unterschreiben und mit den Bewerbungsunterlagen einzureichen.

Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert und führt zum Ausschluss aus dem Verfahren. Die Erklärungen/Nachweise sind in deutscher Sprache vorzulegen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1. Erklärung – Lieferantenselbstauskunft

Der Bewerber legt die – soweit wie möglich – ausgefüllte Lieferantenselbstauskunft (Formular der Deutschen Bahn AG) vor.

Diese Erklärung / Nachweis ist zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert und führt zum Ausschluss aus dem Verfahren. Die Erklärung /Nachweis ist in deutscher Sprache vorzulegen.

2. Erklärung – Lieferung einer Übersicht der Konzernstruktur

Diese Erklärung / Nachweis ist zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert und führt zum Ausschluss aus dem Verfahren. Die Erklärung /Nachweis ist in deutscher Sprache vorzulegen.

3. Vorlage einer Bankauskunft, die nicht älter als 3 Monate ist.

Diese Erklärung / Nachweis ist zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert und führt zum Ausschluss aus dem Verfahren. Die Erklärung /Nachweis ist in deutscher Sprache vorzulegen.

4. Erklärung des weltweiten Gesamtumsatzes in EURO mit Lizenzen von Fortinet in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren in Höhe von mindestens 100.000,00 EUR.

Diese Erklärung / Nachweis ist zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert und führt zum Ausschluss aus dem Verfahren. Die Erklärung /Nachweis ist in deutscher Sprache vorzulegen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1. Vorlage einer ISO-Zertifizierung nach ISO 9001 oder vergleichbar; Dokumente des Herkunftslandes sind in deutscher Sprache (ggf. mit beglaubigter Übersetzung) beizufügen

2. Vorlage einer ISO 27001-Zertifizierung oder vergleichbar; Dokumente des Herkunftslandes sind in deutscher Sprache (ggf. mit beglaubigter Übersetzung) beizufügen

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 10/10/2023
Ortszeit: 14:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/12/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 10/10/2023
Ortszeit: 14:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
08/09/2023

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