81300239-Gründungs-Coaching und Netzwerkförderung im Rahmen des Angebots "Geschäftsideen für Entwicklung" (GfE) Referenznummer der Bekanntmachung: 81300239
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Dag-Hammarskjöld-Weg 1 - 5
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6196794145
Fax: +49 6196791115
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.giz.de
Abschnitt II: Gegenstand
81300239-Gründungs-Coaching und Netzwerkförderung im Rahmen des Angebots "Geschäftsideen für Entwicklung" (GfE)
Das Globalvorhaben "Migration entwicklungspolitisch gestalten" (MEG) arbeitet im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ).
Den Rahmen für die Aktivitäten des Vorhabens bilden der Globale Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration und die Agenda 2030.
Das Modulziel des MEG lautet: Schlüsselakteure haben in den Partnerländern genderresponsive Beiträge zu Zielen des Globalen Pakts für Migration geleistet.
Das Vorhaben wird in den folgenden 14 Partnerländern umgesetzt: Kamerun, Ghana, Äthiopien, Tunesien, Albanien, Kosovo, Serbien, Georgien, Ukraine, Kolumbien, Ecuador, Indien, Nepal, Vietnam
Das Programm arbeitet in vier Komponenten: Reguläre Arbeitsmigration/Regionale Migration (1), Mobilisierung des Diaspora-Engagements (2), Migration Governance (3), Stärkung globaler Partnerschaften (4).
Für den vorliegenden Auftrag ist die Komponente 2, Mobilisierung des Diaspora-Engagements relevant. In dieser Komponente fördert das Programm das Engagement der Diaspora in Deutschland für die Erreichung nachhaltiger Entwicklungsziele.
Die in Deutschland lebende Diaspora aus den Partnerländern des Programms umfasst mehr als 2 Millionen Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit. Die im Vorgängervorhaben "Programm Migration & Diaspora" durchgeführten Veranstaltungen mit und für die Diaspora, haben deren hohe Bereitschaft gezeigt, zur sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung ihrer Herkunftsländer beizutragen.
Das Instrument "Geschäftsideen für Entwicklung" (GfE) in der Komponente 2, Mobilisierung des Diaspora-Engagements, unterstützt Menschen mit Migrationsgeschichte in Deutschland dabei, ein Unternehmen in ihrem Herkunftsland zu gründen und zu entwickeln. Dank Know-how aus Deutschland bringen Gründer*innen mit ihren innovativen und entwicklungsrelevanten Ideen ihr Land voran und schaffen Arbeitsplätze.
Die Unterstützung der ausgewählten Gründer*innen durch GfE erfolgt sowohl in Deutschland als auch im jeweiligen Herkunftsland.
In den Partnerländern des Programms koordinieren die an den Außenstrukturen der GIZ angesiedelten Berater*innen die Umsetzung von GfE. Zudem sind in den einzelnen Partnerländern in denen GfE umgesetzt wird, lokale Dienstleister mit der Begleitung der ausgewählten Gründungsinteressierten beauftragt.
Mit einem eng kombinierten und flexiblen Angebot aus Coaching-Leistungen in Deutschland, Beratung und Begleitung vor Ort sowie einer finanziellen Förderung kann ein wichtiger Beitrag für eine erfolgreiche Unternehmungsgründung und -entwicklung und somit ein Beitrag zur nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung in den Partnerländern geleistet werden.
Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH Dag-Hammarskjöld-Weg 1 - 5 65760 Eschborn
Im September 2023 werden bis zu 30 gründungsinteressierte Kandidat*innen mit entwicklungsrelevanten, innovativen Geschäftsideen für die Länder Ghana, Ecuador, Indien, Kamerun, Kolumbien, Serbien, Tunesien und Vietnam ausgewählt, die dann bis zu 12 Monate bei der Umsetzung ihrer Gründungsidee, bzw. Entwicklung ihres Unternehmens unterstützt und begleitet werden. Nach der finalen Auswahl werden die Gründer*innen im Rahmen einer Kickoff-Veranstaltung offiziell in das Programm aufgenommen.
Während der 12-monatigen Phase der Unterstützung und Begleitung der Gründungsinteressierten ist außerdem eine Netzwerkveranstaltung in Deutschland - voraussichtlich im zweiten Quartal 2024 - geplant. Sie dient vor allem dem Netzwerken zwischen den Gründungsinteressierten und dem Austausch mit allen Beteiligten der Gründungsförderung.
Individuelles Coaching
Kern der Unterstützung und Begleitung der ausgewählten Gründer*innen in Deutschland ist das individuelle Coaching. Das individuelle Coaching bietet den Grundrahmen der Förderung. Es umfasst u.a. die Beratung zur Entwicklung eines funktionierenden Geschäftsmodells unter Nutzung des Business Model Canvas. Darüber hinaus werden die Gründer*innen bei der Entwicklung eines ersten Entwurfs des Businessplans, inklusive Finanzplan unterstützt.
Das individuelle Coaching findet in einer engen Abstimmung mit den lokalen Berater*innen- Mitarbeiter*innen des Programms, die die vor Ort Begleitung der Gründer*innen koordinieren - in den einzelnen Ländern statt, so dass die weitere Beratung und Begleitung vor Ort zielgerichtet erfolgen kann. Außerdem sind lokale Dienstleister in den einzelnen Ländern mit der Begleitung der Gründer*innen vor Ort beauftragt. Zur Vertiefung der Kenntnisse zu den lokalen Rahmenbedingungen und zum Austausch und der Koordination mit den lokalen Dienstleistern und den lokalen Berater*innen des Programms, um ein kohärentes Angebot zu gewährleisten ist es zudem notwendig, Reisen in die Partnerländer zu unternehmen.
Stärkung von Netzwerken
Neben dem individuellen Coaching spielt der Austausch und das Netzwerken unter den ausgewählten Gründer*innen eine wichtige Rolle bei der erfolgreichen Umsetzung der einzelnen Geschäftsideen und der Entwicklung der Unternehmen. Sie profitieren durch gegenseitiges Lernen aus Erfahrungen, gegenseitige Beratung, etc.. Starke Netzwerke stärken zudem die Resilienz der Gründer*innen auf dem herausfordernden Weg zur Gründung eines Unternehmens im Herkunftsland, der durch Mehrfachbelastung durch Job, Familie und transnationalem Engagement gekennzeichnet ist.
Zur Stärkung der Netzwerke und zur Qualifizerung zu relevanten Themen im Gründungskontext werden in Abstimmung mit dem AG für die Gründer*innen sogenannte Meet ups (Netzwerktreffen) veranstaltet.
Zum weiteren Capacity Building der Gründer*innen werden in Abstimmung mit dem AG angedockt an die Meet ups nachfrageorientiert und befdarfsgerecht kleinere (max. eintägige) Trainings veranstaltet.
Daneben wird zur Stärkung der Kapazitäten und der Resilienz ein Peer to Peer Mentoring-Programm umgesetzt bzw. fazilitiert.
Förderung von Female Entrepreneurship
Frauen sind in der Welt der Startups insgesamt nach wie vor stark unterrepräsentiert. Laut dem Female Founder Monitor von 2020 liegt der Anteil der Gründerinnen in Deutschland bei nur knapp 16%. Gründe für die große Diskrepanz liegen u.a. an geringeren Ressourcen, fehlenden Netzwerken zur etablierten Wirtschaft und zu Investoren. Neben zahlreichen Herausforderungen für Gründerinnen verfügen sie aber auch über spezifische Potenziale. Sie sind häufig durch soziale Problemstellungen motiviert und entwickeln innovative Geschäftsideen an der Schnittstelle zwischen Wirtschaft und Gesellschaft, die von besonderer Relevanz auch für die Entwicklung der Partnerländer des Programms sind.
Um die Potenziale der Programmteilnehmerinnen gezielt zu fördern sollen gezielte Förderangebote angeboten werden, die ihre Kompetenzen und Netzwerke erweitern, Selbstbewusstsein und Resilienz stärken.
Hierfür sollen ein Peer to Peer Mentoring nach dem entwickelten Konzept angeboten werden und außerdem nachfrageorientiert und in Absprache mit dem AG Netzwerktreffen organisiert sowie spezifische Trainings angeboten werden.
Die Auftraggeberin behält sich optional vor, Vertragsverlängerungen und/oder -aufstockungen auf Basis der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien an das in diesem Verfahren erfolgreiche Unternehmen zu vergeben; i. Ü. siehe ausführliche Leistungsbeschreibung
Die Auftraggeberin behält sich optional vor, Vertragsverlängerungen und/oder -aufstockungen auf Basis der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien an das in diesem Verfahren erfolgreiche Unternehmen zu vergeben; i. Ü. siehe ausführliche Leistungsbeschreibung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung: Name des Unternehmens und Anschrift, Steuer ID, Eintragung ins Handelsregister oder gleichwertigem Register nach den Rechtsvorschriften des Herkunftslands
2. Keine Ausschlussgründe nach § 123, § 124 GWB, § 22 LkSG
3. Erklärung der Bewerbergemeinschaft und/oder Erklärung Nachunternehmer (falls zutreffend)
1. Durchschnittlicher Jahresumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren in EUR, mindestens: 300.000,00 EUR
2. Beschäftigtenzahl zum 31.12. des letzten Kalenderjahres, mindestens 5 Personen
1. Mindestens 2 Referenzprojekte im Fachgebiet "transnationales / internationales Businesscoaching" und mindestens 2 Referenzprojekte in den Ländern Ghana, Indien, Kamerun, Ecuador, Kolumbien, Serbien, Tunesien oder Vietnam in den letzten drei Jahren 2. Mindestauftragsvolumen der Referenzprojekte: je 30.000,00 EUR
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation findet ausschließlich über den Projektbereich des Portals statt.
Bekanntmachungs-ID: CXTRYY6Y1BK2BDAQ
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.