SFS 1733 RA3b Kassel-Fulda Oberbau- und LST-Arbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI46952
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Dragana Anders, Sven Schaaf
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
SFS 1733 RA3b Kassel-Fulda Oberbau- und LST-Arbeiten
SFS 1733 RA3b Kassel-Fulda, Oberbau- und LST-Arbeiten
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
SFS 1733 RA3b Kassel-Fulda Oberbau- und LST-Arbeiten
Postanschrift: Landsberger Straße 480-482
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81241
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Fulda
SFS 1733 RA3b Kassel-Fulda, Oberbau- und LST-Arbeiten
Postanschrift: Landsberger Straße 480-482
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81241
Land: Deutschland
NT95_03: Zusätzlicher kleiner Kabeltiefbau durch die Fa. Peter Gross
Der Nachtrag betrifft Leistungen, die durch die Fa. Swietelsky im Zusammenhang mit der Kabelverlegung erbracht werden. Die Leistungen
waren in der ursprünglichen Beauftragung nicht enthalten, sind für den Beginn und die Vollendung der Kabelverlegearbeiten jedoch
zwingend erforderlich. Es macht keinen Sinn ein Drittunternehmen mit ins Boot zu nehmen, da die Unternehmen sich nur im Weg stehen
würden. Der Auftragnehmer wird die Arbeiten als zusammenhängende Maßnahme pro Baubaschnitt durchführen. dadurch gibt es keine zus.
BE als auch keine Bauzeitverlängerung