Expressversand (national und international) Referenznummer der Bekanntmachung: KfW-2023-0043
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 155-494589)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Palmengartenstr. 5-9
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60325
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Eisenbraun, Benjamin
E-Mail:
Telefon: +49 6974310
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://kfw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Expressversand (national und international)
Abwicklung von Expresssendungen, die an den drei Unternehmensstandorten der KfW in Frankfurt am Main, Berlin und Bonn anfallen und die entweder innerhalb der Bundesrepublik Deutschland (Los 1) oder weltweit (Los 2) zuzustellen sind.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter https://ausschreibungen.kfw.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/2c2266cd-471f-469e-b1d5-d6b3d447ac7e
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter https://ausschreibungen.kfw.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/0bf5c397-d05d-4e5f-99a0-06ebe0d55360
1300000 EUR
1950000 EUR
1000000 EUR
1500000 EUR
Optionen: ja Beschreibung der Optionen: Nach Ziff. 6.2 der vorliegend ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung ist die KfW berechtigt, im erforderlichen und in einem dem Rahmenvereinbarungspartner zumutbaren Umfang und innerhalb seiner Leistungsfähigkeit das vorstehend in Abschnitt II.2.6) dieser Bekanntmachung sowie in Ziff. 11 der Leistungsbeschreibung für Los 1 mitgeteilte Auftragsvolumen der Rahmenvereinbarung für den nationalen Expressversand von 1.000.000,00 Euro ohne Umsatzsteuer auf maximal das Doppelte zu erhöhen, wenn:
(a)
die KfW einen neuen Standort innerhalb von Frankfurt am Main, Berlin und Bonn nach Abschluss dieser Rahmenvereinbarung eröffnet oder schließt. Die Leistungsinhalte bleiben hiervon unberührt. In diesem Fall kann die KfW neue Leistungsorte innerhalb von Frankfurt am Main, Berlin und Bonn verbindlich vorgeben oder Leistungsorte aus dem Leistungsumfang herausnehmen und die Leistungsbeschreibung durch entsprechende Leistungspositionen ergänzen, oder
(b)
für die Leistungserbringung relevante rechtliche oder regulatorische Vorgaben, einschließlich Feststellungen oder Anordnungen der die KfW beaufsichtigenden Stellen, eine Änderung des Bedarfs der KfW nach sich ziehen oder
(c)
eine Änderung des Schutzbedarfs der vom Auftragnehmer bearbeiteten Daten oder ausgeführten Tätigkeiten eine Änderung der vertraglichen Vorgaben erfordert.
Optionen: ja Beschreibung der Optionen: Nach Ziff. 6.2 der vorliegend ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung ist die KfW berechtigt, im erforderlichen und in einem dem Rahmenvereinbarungspartner zumutbaren Umfang und innerhalb seiner Leistungsfähigkeit das vorstehend in Abschnitt II.2.6) dieser Bekanntmachung sowie in Ziff. 11 der Leistungsbeschreibung für Los 1 mitgeteilte Auftragsvolumen der Rahmenvereinbarung für den nationalen Expressversand von 1.500.000,00 Euro ohne Umsatzsteuer auf maximal das Doppelte zu erhöhen, wenn:
(a)
die KfW einen neuen Standort innerhalb von Frankfurt am Main, Berlin und Bonn nach Abschluss dieser Rahmenvereinbarung eröffnet oder schließt. Die Leistungsinhalte bleiben hiervon unberührt. In diesem Fall kann die KfW neue Leistungsorte innerhalb von Frankfurt am Main, Berlin und Bonn verbindlich vorgeben oder Leistungsorte aus dem Leistungsumfang herausnehmen und die Leistungsbeschreibung durch entsprechende Leistungspositionen ergänzen, oder
(b)
für die Leistungserbringung relevante rechtliche oder regulatorische Vorgaben, einschließlich Feststellungen oder Anordnungen der die KfW beaufsichtigenden Stellen, eine Änderung des Bedarfs der KfW nach sich ziehen oder
(c)
eine Änderung des Schutzbedarfs der vom Auftragnehmer bearbeiteten Daten oder ausgeführten Tätigkeiten eine Änderung der vertraglichen Vorgaben erfordert.
300000 EUR
450000 EUR
Optionen: ja Beschreibung der Optionen: Nach Ziff. 6.2 der vorliegend ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung ist die KfW berechtigt, im erforderlichen und in einem dem Rahmenvereinbarungspartner zumutbaren Umfang und innerhalb seiner Leistungsfähigkeit das vorstehend in Abschnitt II.2.6) dieser Bekanntmachung sowie in Ziff. 9 der Leistungsbeschreibung für Los 2 mitgeteilte Auftragsvolumen der Rahmenvereinbarung für den nationalen Expressversand von 300.000,00 Euro ohne Umsatzsteuer auf maximal das Doppelte zu erhöhen, wenn:
(a)
die KfW einen neuen Standort innerhalb von Frankfurt am Main, Berlin und Bonn nach Abschluss dieser Rahmenvereinbarung eröffnet oder schließt. Die Leistungsinhalte bleiben hiervon unberührt. In diesem Fall kann die KfW neue Leistungsorte innerhalb von Frankfurt am Main, Berlin und Bonn verbindlich vorgeben oder Leistungsorte aus dem Leistungsumfang herausnehmen und die Leistungsbeschreibung durch entsprechende Leistungspositionen ergänzen, oder
(b)
für die Leistungserbringung relevante rechtliche oder regulatorische Vorgaben, einschließlich Feststellungen oder Anordnungen der die KfW beaufsichtigenden Stellen, eine Änderung des Bedarfs der KfW nach sich ziehen oder
(c)
eine Änderung des Schutzbedarfs der vom Auftragnehmer bearbeiteten Daten oder ausgeführten Tätigkeiten eine Änderung der vertraglichen Vorgaben erfordert.
Optionen: ja Beschreibung der Optionen: Nach Ziff. 6.2 der vorliegend ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung ist die KfW berechtigt, im erforderlichen und in einem dem Rahmenvereinbarungspartner zumutbaren Umfang und innerhalb seiner Leistungsfähigkeit das vorstehend in Abschnitt II.2.6) dieser Bekanntmachung sowie in Ziff. 9 der Leistungsbeschreibung für Los 2 mitgeteilte Auftragsvolumen der Rahmenvereinbarung für den internationalen Expressversand von 450.000,00 Euro ohne Umsatzsteuer auf maximal das Doppelte zu erhöhen, wenn:
(a)
die KfW einen neuen Standort innerhalb von Frankfurt am Main, Berlin und Bonn nach Abschluss dieser Rahmenvereinbarung eröffnet oder schließt. Die Leistungsinhalte bleiben hiervon unberührt. In diesem Fall kann die KfW neue Leistungsorte innerhalb von Frankfurt am Main, Berlin und Bonn verbindlich vorgeben oder Leistungsorte aus dem Leistungsumfang herausnehmen und die Leistungsbeschreibung durch entsprechende Leistungspositionen ergänzen, oder
(b)
für die Leistungserbringung relevante rechtliche oder regulatorische Vorgaben, einschließlich Feststellungen oder Anordnungen der die KfW beaufsichtigenden Stellen, eine Änderung des Bedarfs der KfW nach sich ziehen oder
(c)
eine Änderung des Schutzbedarfs der vom Auftragnehmer bearbeiteten Daten oder ausgeführten Tätigkeiten eine Änderung der vertraglichen Vorgaben erfordert.
Das in Abschnitt II.2.6) dieser Bekanntmachung sowie in Ziff. 11 der Leistungsbeschreibung für Los 1 mitgeteilte maximale Auftragsvolumen aller Einzelaufträge der Rahmenvereinbarung für den nationalen Expressversand beträgt 1.500.000,00 Euro ohne Umsatzsteuer. Und nicht lediglich 1.000.000,00 Euro ohne Umsatzsteuer, wie ursprünglich angegeben.Das in Abschnitt II.2.6) dieser Bekanntmachung sowie in Ziff. 9 der Leistungsbeschreibung für Los 2 mitgeteilte maximale Auftragsvolumen aller Einzelaufträge der Rahmenvereinbarung für den internationalen Expressversand beträgt 450.000,00 Euro ohne Umsatzsteuer. Und nicht lediglich 300.000,00 Euro ohne Umsatzsteuer, wie ursprünglich angegeben.