Expressversand (national und international) Referenznummer der Bekanntmachung: KfW-2023-0043

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Dienstleistungen

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 155-494589)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: KfW Bankengruppe
Postanschrift: Palmengartenstr. 5-9
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60325
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Eisenbraun, Benjamin
E-Mail:
Telefon: +49 6974310
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://kfw.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Expressversand (national und international)

Referenznummer der Bekanntmachung: KfW-2023-0043
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
64100000 Post- und Kurierdienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Abwicklung von Expresssendungen, die an den drei Unternehmensstandorten der KfW in Frankfurt am Main, Berlin und Bonn anfallen und die entweder innerhalb der Bundesrepublik Deutschland (Los 1) oder weltweit (Los 2) zuzustellen sind.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
06/09/2023
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 155-494589

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: I.3)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Kommunikation
Anstatt:

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter https://ausschreibungen.kfw.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/2c2266cd-471f-469e-b1d5-d6b3d447ac7e

muss es heißen:

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter https://ausschreibungen.kfw.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/0bf5c397-d05d-4e5f-99a0-06ebe0d55360

Abschnitt Nummer: II.1.5)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Geschätzter Gesamtwert
Anstatt:

1300000 EUR

muss es heißen:

1950000 EUR

Abschnitt Nummer: II.2.6)
Los-Nr.: 1
Stelle des zu berichtigenden Textes: Geschätzter Wert
Anstatt:

1000000 EUR

muss es heißen:

1500000 EUR

Abschnitt Nummer: II.2.11)
Los-Nr.: 1
Stelle des zu berichtigenden Textes: Angaben zu Optionen
Anstatt:

Optionen: ja Beschreibung der Optionen: Nach Ziff. 6.2 der vorliegend ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung ist die KfW berechtigt, im erforderlichen und in einem dem Rahmenvereinbarungspartner zumutbaren Umfang und innerhalb seiner Leistungsfähigkeit das vorstehend in Abschnitt II.2.6) dieser Bekanntmachung sowie in Ziff. 11 der Leistungsbeschreibung für Los 1 mitgeteilte Auftragsvolumen der Rahmenvereinbarung für den nationalen Expressversand von 1.000.000,00 Euro ohne Umsatzsteuer auf maximal das Doppelte zu erhöhen, wenn:

(a)

die KfW einen neuen Standort innerhalb von Frankfurt am Main, Berlin und Bonn nach Abschluss dieser Rahmenvereinbarung eröffnet oder schließt. Die Leistungsinhalte bleiben hiervon unberührt. In diesem Fall kann die KfW neue Leistungsorte innerhalb von Frankfurt am Main, Berlin und Bonn verbindlich vorgeben oder Leistungsorte aus dem Leistungsumfang herausnehmen und die Leistungsbeschreibung durch entsprechende Leistungspositionen ergänzen, oder

(b)

für die Leistungserbringung relevante rechtliche oder regulatorische Vorgaben, einschließlich Feststellungen oder Anordnungen der die KfW beaufsichtigenden Stellen, eine Änderung des Bedarfs der KfW nach sich ziehen oder

(c)

eine Änderung des Schutzbedarfs der vom Auftragnehmer bearbeiteten Daten oder ausgeführten Tätigkeiten eine Änderung der vertraglichen Vorgaben erfordert.

muss es heißen:

Optionen: ja Beschreibung der Optionen: Nach Ziff. 6.2 der vorliegend ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung ist die KfW berechtigt, im erforderlichen und in einem dem Rahmenvereinbarungspartner zumutbaren Umfang und innerhalb seiner Leistungsfähigkeit das vorstehend in Abschnitt II.2.6) dieser Bekanntmachung sowie in Ziff. 11 der Leistungsbeschreibung für Los 1 mitgeteilte Auftragsvolumen der Rahmenvereinbarung für den nationalen Expressversand von 1.500.000,00 Euro ohne Umsatzsteuer auf maximal das Doppelte zu erhöhen, wenn:

(a)

die KfW einen neuen Standort innerhalb von Frankfurt am Main, Berlin und Bonn nach Abschluss dieser Rahmenvereinbarung eröffnet oder schließt. Die Leistungsinhalte bleiben hiervon unberührt. In diesem Fall kann die KfW neue Leistungsorte innerhalb von Frankfurt am Main, Berlin und Bonn verbindlich vorgeben oder Leistungsorte aus dem Leistungsumfang herausnehmen und die Leistungsbeschreibung durch entsprechende Leistungspositionen ergänzen, oder

(b)

für die Leistungserbringung relevante rechtliche oder regulatorische Vorgaben, einschließlich Feststellungen oder Anordnungen der die KfW beaufsichtigenden Stellen, eine Änderung des Bedarfs der KfW nach sich ziehen oder

(c)

eine Änderung des Schutzbedarfs der vom Auftragnehmer bearbeiteten Daten oder ausgeführten Tätigkeiten eine Änderung der vertraglichen Vorgaben erfordert.

Abschnitt Nummer: II.2.6)
Los-Nr.: 2
Stelle des zu berichtigenden Textes: Geschätzter Wert
Anstatt:

300000 EUR

muss es heißen:

450000 EUR

Abschnitt Nummer: II.2.11)
Los-Nr.: 2
Stelle des zu berichtigenden Textes: Angaben zu Optionen
Anstatt:

Optionen: ja Beschreibung der Optionen: Nach Ziff. 6.2 der vorliegend ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung ist die KfW berechtigt, im erforderlichen und in einem dem Rahmenvereinbarungspartner zumutbaren Umfang und innerhalb seiner Leistungsfähigkeit das vorstehend in Abschnitt II.2.6) dieser Bekanntmachung sowie in Ziff. 9 der Leistungsbeschreibung für Los 2 mitgeteilte Auftragsvolumen der Rahmenvereinbarung für den nationalen Expressversand von 300.000,00 Euro ohne Umsatzsteuer auf maximal das Doppelte zu erhöhen, wenn:

(a)

die KfW einen neuen Standort innerhalb von Frankfurt am Main, Berlin und Bonn nach Abschluss dieser Rahmenvereinbarung eröffnet oder schließt. Die Leistungsinhalte bleiben hiervon unberührt. In diesem Fall kann die KfW neue Leistungsorte innerhalb von Frankfurt am Main, Berlin und Bonn verbindlich vorgeben oder Leistungsorte aus dem Leistungsumfang herausnehmen und die Leistungsbeschreibung durch entsprechende Leistungspositionen ergänzen, oder

(b)

für die Leistungserbringung relevante rechtliche oder regulatorische Vorgaben, einschließlich Feststellungen oder Anordnungen der die KfW beaufsichtigenden Stellen, eine Änderung des Bedarfs der KfW nach sich ziehen oder

(c)

eine Änderung des Schutzbedarfs der vom Auftragnehmer bearbeiteten Daten oder ausgeführten Tätigkeiten eine Änderung der vertraglichen Vorgaben erfordert.

muss es heißen:

Optionen: ja Beschreibung der Optionen: Nach Ziff. 6.2 der vorliegend ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung ist die KfW berechtigt, im erforderlichen und in einem dem Rahmenvereinbarungspartner zumutbaren Umfang und innerhalb seiner Leistungsfähigkeit das vorstehend in Abschnitt II.2.6) dieser Bekanntmachung sowie in Ziff. 9 der Leistungsbeschreibung für Los 2 mitgeteilte Auftragsvolumen der Rahmenvereinbarung für den internationalen Expressversand von 450.000,00 Euro ohne Umsatzsteuer auf maximal das Doppelte zu erhöhen, wenn:

(a)

die KfW einen neuen Standort innerhalb von Frankfurt am Main, Berlin und Bonn nach Abschluss dieser Rahmenvereinbarung eröffnet oder schließt. Die Leistungsinhalte bleiben hiervon unberührt. In diesem Fall kann die KfW neue Leistungsorte innerhalb von Frankfurt am Main, Berlin und Bonn verbindlich vorgeben oder Leistungsorte aus dem Leistungsumfang herausnehmen und die Leistungsbeschreibung durch entsprechende Leistungspositionen ergänzen, oder

(b)

für die Leistungserbringung relevante rechtliche oder regulatorische Vorgaben, einschließlich Feststellungen oder Anordnungen der die KfW beaufsichtigenden Stellen, eine Änderung des Bedarfs der KfW nach sich ziehen oder

(c)

eine Änderung des Schutzbedarfs der vom Auftragnehmer bearbeiteten Daten oder ausgeführten Tätigkeiten eine Änderung der vertraglichen Vorgaben erfordert.

VII.2)Weitere zusätzliche Informationen:

Das in Abschnitt II.2.6) dieser Bekanntmachung sowie in Ziff. 11 der Leistungsbeschreibung für Los 1 mitgeteilte maximale Auftragsvolumen aller Einzelaufträge der Rahmenvereinbarung für den nationalen Expressversand beträgt 1.500.000,00 Euro ohne Umsatzsteuer. Und nicht lediglich 1.000.000,00 Euro ohne Umsatzsteuer, wie ursprünglich angegeben.Das in Abschnitt II.2.6) dieser Bekanntmachung sowie in Ziff. 9 der Leistungsbeschreibung für Los 2 mitgeteilte maximale Auftragsvolumen aller Einzelaufträge der Rahmenvereinbarung für den internationalen Expressversand beträgt 450.000,00 Euro ohne Umsatzsteuer. Und nicht lediglich 300.000,00 Euro ohne Umsatzsteuer, wie ursprünglich angegeben.

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