Ausbau der S11/S-Bahn, Stammstrecke Köln, VP2 Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI37738
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): von Rüden, Brigitta
E-Mail:
Telefon: +49 20330173471
Fax: +49 20330174724
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Ausbau der S11/S-Bahn, Stammstrecke Köln, VP2
Köln
Ausbau der S11/S-Bahn Stammstrecke Köln - Vergabepaket 2: Leistungen Objektplanung Verkehrsanlagenplanung Lph 3+4; Objektplanung Ingenieurbauwerke Lph 3+4; Tragwerksplanung Lph 3; Fachplanung technischen Ausrüstung Lph 3+4; Umweltplanung (UVS, LBP, Fachbeitrag Artenschutz); Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung; Vermessung; Schall- und Erschütterungsgutachten; Leit- und Sicherungstechnik Lph 3+4; Oberleitungsanlagen Lph 3+4; 50 Hz-Anlagen Lph 3+4; Bauüberwachung bei planungsbegleitenden Ortsbegehungen, Vermessungs- und Baugrundleistungen, Arbeiten zur Bestandserkundung und Begehungen zu Umweltuntersuchungen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ausbau der S11/S-Bahn, Stammstrecke Köln, VP2
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Köln
Ausbau der S11/S-Bahn Stammstrecke Köln - Vergabepaket 2: Leistungen Objektplanung Verkehrsanlagenplanung Lph 3+4; Objektplanung Ingenieurbauwerke Lph 3+4; Tragwerksplanung Lph 3; Fachplanung technischen Ausrüstung Lph 3+4; Umweltplanung (UVS, LBP, Fachbeitrag Artenschutz); Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung; Vermessung; Schall- und Erschütterungsgutachten; Leit- und Sicherungstechnik Lph 3+4; Oberleitungsanlagen Lph 3+4; 50 Hz-Anlagen Lph 3+4; Bauüberwachung bei planungsbegleitenden Ortsbegehungen, Vermessungs- und Baugrundleistungen, Arbeiten zur Bestandserkundung und Begehungen zu Umweltuntersuchungen
I. Begründung zu dem Umweltverträglichkeitsprüfungs-Bericht (UVP Bericht und LBP):
Es hat sich der vereinbarte Untersuchungsgegenstand für den Umweltverträglichkeitsprüfungs-Bericht (UVP Bericht) vergrößert. Entsprechend 2.1.1 der Anlage Nr. 1.6 zum HV 19FEI37738 wären Untersuchungen der Schall- und Erschütterung, Verkehrsprognosen, Geologische und hydrologische Gutachten sowie Städtebauliche Fachbeiträge in den UVP-Bericht einzubeziehen.
Der Untersuchungsgegenstand des UVP-Berichtes vergrößert sich, da künftig mehr Gutachten als in der Leistungsbeschreibung der Anlage Nr. 1.6 zum HV 19FEI37738 beschrieben zu berücksichtigen sind. Nunmehr sollen im UVP-Bericht zusätzlichen berücksichtigt werden:
- WRRL-Fachbeitrag
- EMV-Gutachten
- Bodenfunktionskartierung
- Ergebnisse von Erkundungen von Bodendenkmälern
- Denkmalschutzgutachten
Das gleiche gilt für den Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP), auch hier hat sich der geschuldete Umfang vergrößert.
II. Begründung zur Mitwirkung Ökokonten für LBP
Weiterhin geht das Mitwirken beim Abschluss von Ökovereinbarungen mit Ökokontobetreibern über das Leistungsbild LBP hinaus. Entsprechend der Punkt 3.6 der Anlage 1.4 zum HV 19FEI37738 beschränken sich die Leistungen der Umweltplanung auf „das Erarbeiten und Begründen von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege“ bei „vorhandener Kompensationsangebote wie Ökokonten“. Das Mitwirken bzw. die Unterstützung bei Verhandlungen und beim Abschluss einer Vereinbarung mit einem Ökokontobetreiber (hier Stiftung Rheinische Kulturlandschaft) über Ökopunkte sieht das Leistungsbild LBP nicht vor.
(MKA 19_16)
Damit der Planfeststellungsantrag entsprechend der Planfeststellungsrichtlinie und EBA-Umweltleitfaden vollständig eingereicht werden kann, mussten die Leistungen der Dritten fortlaufend und wiederholt hinsichtlich ihrer Qualität und Vollständigkeit überprüft und bewertet werden und demzufolge erfolgten weitere Anfragen der DB Netz AG zur Unterstützung und Mitwirkung.
Das gleiche gilt für den Artenschutzfachbeitrag und den LBP.
Das Aufsuchen eines Ökokontobetreibers fällt in der Regel in den Tätigkeitsbereich des Bauherrn. Des Weiteren wurden von der DB Netz AG bei der ARGE S11 Unterstützungsleistungen bei der Beschaffung von Ökopunkten (Abstimmung Leistungsinhalte und Flächen) angefragt und demnach haben Abstimmungsgespräche mit der Stadt Köln und darauf aufbauend dann Gespräche mit dem Ökokontobetreiber (Stiftung Rheinische Kulturlandschaft) stattgefunden.