ASG/18/302 Ingenieur- und fachgutachterliche Leistungen zu Boden- und Grundwasseruntersuchungen 2023 - 2026 Referenznummer der Bekanntmachung: HIM-ASG-2023-0008
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Waldstraße 11
Ort: Biebesheim
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Postleitzahl: 64584
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 62588953713
Fax: +49 62588953322
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.him-asg.de
Abschnitt II: Gegenstand
ASG/18/302 Ingenieur- und fachgutachterliche Leistungen zu Boden- und Grundwasseruntersuchungen 2023 - 2026
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind Ingenieur- sowie fachgutachterliche Leistungen zum Planen, Ausschreiben und Überwachen sowie Dokumentieren von Untersuchungsmaßnahmen für die Medien Boden und Grundwasser
HIM GmbH, Bereich Altlastensanierung - HIM-ASG
Waldstraße 11
64584 Biebesheim
Deutschland
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind Ingenieur-, sowie fachgutachterliche Leistungen: - Einarbeitung in das bestehende Projekt und die Projektunterlagen, - Planen, Ausschreiben und Überwachen von Untersuchungsmaßnahmen für die Medien Boden und Grundwasser, - Horizontale und vertikale Eingrenzung der Belastungsgebiete, - Erstellen von geologischen und hydrogeologischen Standortmodellen, - Unterstützung des Auftraggebers, inklusive Öffentlichkeitsarbeit, - Berichtswesen, d.h. Dokumentation, Auswertung und Darstellung der Ergebnisse in schriftlicher, tabellarischer und zeichnerischer Form, Handlungsempfehlungen.
Die Leistungserbringung erstreckt sich zunächst über einen Zeitraum von 3 Jahren, Optional ist eine Verlängerung um ein weiteres Jahr möglich.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
ASG/18/302 Ingenieur- und fachgutachterliche Leistungen zu Boden- und Grundwasseruntersuchungen 2023 - 2026
Postanschrift: Leipziger Straße 349
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE734 Kassel, Landkreis
Postleitzahl: 34123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 561801972-70
Fax: +49 561801972-77
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Wilhelminenstr. 1-3
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Telefon: +49 6151126603
Fax: +49 6151125816
Internet-Adresse: www.rp-darmstadt.hessen.de
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht
abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der
Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb
von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer
beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§
160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von
Rechtsbehelfen:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht
abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der
Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb
von 15 Kalendertagen nach
Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der
Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Der
Antrag ist auch unzulässig, soweit:
— der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer
Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nrn. 1 bis 3
GWB).
Die Unwirksamkeit eines Vertrages kann nur festgestellt
werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und
Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht
später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht
worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union bekannt
gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der
Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
GWB = Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013
(BGBl. I S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 8
des Gesetzes vom 25. Juni 2020 (BGBl. I S. 1474) geändert
worden ist"