Ingenieurleistung Referenznummer der Bekanntmachung: 66-2023-00053
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 25
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 69-212-48957
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vergabe.stadt-frankfurt.de
Adresse des Beschafferprofils: www.vergabe.stadt-frankfurt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ingenieurleistung
Ingenieurleistung (Lph. 1, 2, 3, 5, 6 gem. § 47 HOAI zzgl. diverser Besonderer Leistungen)
Stadt Frankfurt am Main, Amt für Straßenbau und Erschließung, Adam-Riese-Straße 25, 60327 Frankfurt am Main
Umgestaltung Gartenstraße
zwischen Otto-Hahn-Platz und Schweizer Straße (West)
und zwischen Schweizer Straße und Oppenheimer Landstraße (Ost):
- Lph. 1, 2, 3, 5, 6 gem. § 47 HOAI
- diverse Besondere Leistungen
Bei der angegebenen Vertragslaufzeit vom 15.01.2024 - 28.02.2026 handelt es sich um die vorgesehene Ausführungszeit für die Stufe 1 des Vertrages (Lph. 2+3 gem. § 47 HOAI zzgl. div. Besonderer Leistungen für den Planungsbereich "Gartenstraße West"). Die Vertragsfristen für darüber hinausgehende Leistungen werden zu einem späteren Zeitpunkt zwischen AN und AG vertraglich vereinbart.
Mit dem Stufenvertrag werden vorerst lediglich die Leistungen der Stufe 1 verbindlich vereinbart (Lph. 2+3 gem. § 47 HOAI zzgl. div. Besonderer Leistungen für den Planungsbereich "Gartenstraße West"). Es werden darüber hinaus weitere Leistungen optional vereinbart und bei Bedarf vom AG abgerufen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
• Nachweis der Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister (ggf.)
1. Berufshaftpflicht
2. Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
3. Aktuelle personelle Ausstattung
zu 1. Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Millionen € für Personenschäden und mind. 1,0 Mio. € Sach- und Vermögensschäden oder eine Erklärung des Versicherers, dass im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird, sofern keine (ausreichende) Versicherung vorliegt.
1. Nachweis der beruflichen Qualifikation
2. Einschlägige Referenzen
3. Nachweis Deutschkenntnisse
Für den vorgesehenen Planer/-in sowie deren Vertretung sind jeweils folgende Unterlagen mit dem Angebot einzureichen (mind. 2 Personen):
zu 1. Namentliche Benennung und Nachweis der beruflichen Qualifikation als "Ingenieur/-in";
zu 2. einschlägige Referenzen nicht älter als 15 Jahre für jeweils mind. 2 abgeschlossene vergleichbare Gemeinschaftsprojekte. Vergleichbar bedeutet: Kombinierte Straßen-/ÖPNV-Gleisbauprojekte; einschlägige Referenzen nicht älter als 15 Jahre für jeweils mind. 2 erfolgreich abgeschlossene Projekte mit dem Schwerpunkt "Radverkehr";
zu 3. Nachweis Deutschkenntnisse mind. C2-Niveau für Nicht-Muttersprachler.
"Beratender Ingenieur/-in" oder "Ingenieur/-in" gemäß § 75 (2) VgV
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Formblatt ''Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz'' ist mit den Angebotsunterlagen einzureichen. Ist der Einsatz von Nachunternehmern vorgesehen, sind sowohl für den Bieter als auch für jeden einzelnen Nachunternehmer Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
Postanschrift: Wilhelminenstr. 1-3
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail:
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).