Verkehrsflächenreinigung BLK -WK- 2023-2025 Referenznummer der Bekanntmachung: VG-0510-2023-0062
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Gutenbergstraße 2 - 4
Ort: Gelnhausen
NUTS-Code: DE719 Main-Kinzig-Kreis
Postleitzahl: 63571
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6051/832-0
Fax: +49 6051/832-171
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verkehrsflächenreinigung BLK -WK- 2023-2025
Ausführung von Verkehrsflächenreinigung von Öl- und Betriebsstoffen auf Bundes- , Landes- und Kreisstraßen und dessen Anlagen in den Straßenmeistereibezirken Friedberg und Nidda im Fachdezernat Betrieb Mittelhessen 2023 - 2025
In den Straßenmeistereibezirken Friedberg und Nidda im Wetteraukreis
Ausführung von Verkehrsflächenreinigung von Öl- und Betriebsstoffen auf Bundes-, Landes- und Kreisstraßen, autobahnähnlichen Bundesstraßen sowie dessen Anlagen im Bezirk der Straßenmeistereien Friedberg und Nidda bei etwa 35 zu erwarten Einsätzen im Vertragszeitraum.
Die Bearbeitungsbreite bei der Reinigung von Spuren beträgt bis 0,50 m und 0,50 m bis 1,00 m. Bei der Reinigung von Flächen beträgt die Bearbeitungsfläche bis 200 m², 200 m² bis 1000 m² und über 1000 m². Bei allen Reinigungsarbeiten sind die Verunreinigungen und die verwendeten Reinigungsmittel ordnungsgemäß mit den Abfallschlüsseln 13 08 02* oder 15 02 02* zu entsorgen.
Wird die Vertragssumme innerhalb der Laufzeit nicht erreicht, kann einer Verlängerung des Vertrages bis zum voraussichtlichen Zeitpunkt des Erreichens der Vertragssumme vereinbart werden, höchstens jedoch zwölf Monate.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
-Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde,
-ob sich das Unternehmen in der Liquidation befindet,
-dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde,
-dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat,
-dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen wurden, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen (bezüglich der schweren Verfehlungen wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG beim Bundeskartellamt anfordern).
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) oder in vergleichbaren Präqualifikationsregistern (§ 15 Abs. 2 HVTG) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Bei Einsatz von anderen Unternehmern sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Präqualifizierte andere Unternehmen führen den Nachweis durch den Eintrag im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) oder in vergleichbaren Präqualifikationsregistern (§ 15 Abs. 2 HVTG) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt sind nach Aufforderung eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkassen und eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft / des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen (gilt auch für andere Unternehmer).
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
- Nachweis entsprechender Berufshaftpflichtversicherungsdeckung,
- Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) oder in vergleichbaren Präqualifikationsregistern (§ 15 Abs. 2 HVTG) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Bei Einsatz von anderen Unternehmern sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Präqualifizierte andere Unternehmen führen den Nachweis durch den Eintrag im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) oder in vergleichbaren Präqualifikationsregistern (§ 15 Abs. 2 HVTG) und ggf. ergänzt durch geforderteauftragsspezifische Einzelnachweise.
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich der AG vor, bezüglich des Gesamtumsatzes eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/ Steuerberaters oder einen entsprechend testierten Jahresabschluss oder eine entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnung zu verlangen (gilt auch für andere Unternehmer).
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Nachweis der Eignung durch:
- Liste der wesentlichen in den letzten Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber
- Angabe der Zahl, der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal
- die Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) oder in vergleichbaren Präqualifikationsregistern (§ 15 Abs. 2 HVTG) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Bei Einsatz von anderen Unternehmern sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Präqualifizierte andere Unternehmen führen den Nachweis durch den Eintrag im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) oder in vergleichbaren Präqualifikationsregistern (§ 15 Abs. 2 HVTG) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich der AG vor, zu den benannten Referenzen je eine schriftliche Bestätigung des Auftraggebers, dass die Leistungen auftragsgemäß erbracht wurden, zu verlangen (gilt auch für andere Unternehmer).
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich der AG vor, folgende Unterlagen zu verlangen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in die Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer (gilt auch für andere Unternehmer).
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
insbesondere Nennung der Stelle an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann
Vergabekammer: Vergabekammer des Landes Hessen beim RP Darmstadt, Wilhelminenstraße 1-3, 64283 Darmstadt
Nachprüfungsstelle: Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement Zentrale, Wilhelmstraße 10, 65185 Wiesbaden
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).