TGA-Planer für Sanierung der Energiezentrale (EZ) Referenznummer der Bekanntmachung: 62/50063608
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Plankstr. 1
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64291
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6159711517
Fax: +49 6159712742
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gsi.de
Abschnitt II: Gegenstand
TGA-Planer für Sanierung der Energiezentrale (EZ)
TGA-Planer für Sanierung der Energierzentrale (EZ).
Fachplanungsleistungen für Technische Ausrüstung gem. HOAI §53 ff für die für Sanierung der Energierzentrale (EZ).
Gem. Anlage 15 der HOAI sind Planungsleistungen bezüglich der Anlagengruppen 2-5 (Wärmeversorgung,Lufttechnische Anlage, Starkstromanlagen, Fernmelde- u. informationstechn. Anlagen) und Anlagengruppe 8 (Gebäudeautomation) zu erbringen.
Die jeweiligen Teilleistungen der Leistungsphasen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Darlegung der bedarfsauslösenden Gründe:
Die Energiezentrale (EZ) aus dem Jahr 1973 / 74 gehört zu den ältesten Gebäudestrukturen auf dem GSICampus. Das Gebäude beinhaltet die Wärme- und Kälteversorgung sowie die Spannungsversorgung desgesamten GSI-Campus, sowie damit in Verbindung stehende Technische Anlagen zur Raumlufttechnik,Wasseraufbereitung, Druckluft und Gebäudeautomation.
Die vorgenannten Anlagen haben das Ende ihrer Nutzungsdauer überschritten. Ein sicherer und zuverlässigerBetrieb ist zukünftig nicht mehr gewährleistet. Die Anforderungen an den Brandschutz zum Schutz vonPersonen werden nicht mehr erfüllt. Am Schornstein werden Betonsanierungen notwendig.
Unter Berücksichtigung der geplanten Campusentwicklung sowie der Anbindung der FAIR-Gebäude an dieWärme-/Kälteversorgung ist die Kapazität der bestehenden Energiezentrale unzureichend.
Aus den oben benannten Bedarfen und deren zeitlichen Abhängigkeiten leitet sich folglich die zeitnaheDurchführung der Maßnahmen für einen sicheren und zuverlässigen Betrieb ab.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
TGA-Planer für Sanierung der Energierzentrale (EZ)
Ort: Neuried
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 82061
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, Tel.: 0228 9499-0, Fax: 0228 9499-163, E-Mail: , Internet: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Der Bewerber/Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Angebots, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2-3 GWB).
Teilt die GSI dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o. g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die GSI geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Auftragserweiterung für die zusätzliche Planungsleistung zur Heizölversorgung der Energiezentrale sowie Sicherstellung der Wärmeversorgung bei einem Ausfall des Strom-Energieversorgers durch Aufschaltung der Heizung auf die bestehende Netzersatzlage (Schwarzfall) - Nachtrag 4
Ort: Neuried
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 82061
Land: Deutschland
Auftragserweiterung aufgrund der Leistungen für die Errichtung des Heizöltankes, der Heizöl-Brennstoffversorgung bis zur Kesselanlage für die Planungsleistungen der KG 400 - Zusätzliche neue Planungsleistung zur Heizölversorgung der Energiezentrale um im Falle einer Gasmangellage mit Heizöl die Wärmegrundlast des GSI-Campus abzusichern. Des Weiteren handelt es sich um eine zusätzliche neue Planungsleistung zur Sicherstellung der Wärmeversorgung bei einem Ausfall des Strom-Energieversorgers durch Aufschaltung der Heizung auf die bestehende Netzersatzlage (Schwarzfall).
Im Zuge der Planungsfortschreibung ergaben sich weitere Anforderungen: Es sind zusätzliche neue Planungsleistungen zur Heizölversorgung der Energiezentrale im Falle einer Gasmangellage erforderlich geworden. Die Erfordernis konnte zum Zeitpunkt der Ausschreibung noch nicht berücksichtigt werden. Ein Wechsel des Auftragnehmers würde dazu führen, dass Teile der bereits erbrachten planerischen Leistung bei einem Auftragnehmerwechsel wiederholt vergütet werden müssten. Darüber hinaus kann auch aus technischen Gründen keine Neu-Ausschreibung der Planungsleistung erfolgen, da teilweise erarbeitete Planungsergebnisse nicht ohne Weiteres an Dritte übermittelt werden dürften.