Cramberger Tunnel - Stollenverfüllung Altbergbau & Felshangsicherung Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI62319
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Harald Joos, Stefan Höhn
E-Mail:
Fax: +49 06926520071
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Cramberger Tunnel - Stollenverfüllung Altbergbau & Felshangsicherung
Dietz
siehe II.1.4) Kurze Beschreibung
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Cramberger Tunnel - Stollenverfüllung Altbergbau & Felshangsicherung
Postanschrift: Auf dem Loh 3
Ort: Schmallenberg
NUTS-Code: DEA57 Hochsauerlandkreis
Postleitzahl: 57392
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Dietz
siehe II.1.4) Kurze Beschreibung
Postanschrift: Auf dem Loh 3
Ort: Schmallenberg
NUTS-Code: DEA57 Hochsauerlandkreis
Postleitzahl: 57392
Land: Deutschland
Nachtrag 01: Zu Beginn der Verfüllarbeiten wurde festgestellt, dass das umgebende Schiefergebirge deutlich klüftiger ist als angenommen. Damit das Verfüllmaterial nicht unkontrolliert ins Gebirge eindringen kann und eine Verfüllung der Stollen überhaupt möglich ist, mussten die Stollen und Kavernen vor Verfüllung in Bereichen großer Klüftigkeit abgedichtet werden.
Ein Wechsel des AN hätte ein neues Ausschreibungsverfahren zur Folge gehabt. Da das Abdichten für die Verfüllung der Bergbaustollen erforderlich ist, hätte ein Wechsel des AN einen Verzug und somit einen hohen wirtschaftlichen Einfluss auf die Gesamtmaßnahme gehabt. Ein Wechsel ist demnach nicht möglich. Erforderliche Abstimmungen zur Minimierung einer gegenseitigen Behinderung aufgrund der beengten Verhältnissen vor Ort wäre nur mit erheblichen Mehraufwand möglich gewesen. Die hätte zu hohen Zusatzkosten geführt