e. W. Albrecht-Strohschein-Schule Referenznummer der Bekanntmachung: 40-2023-00018
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Solmsstraße 27-37
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 69-212-34865
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vergabe.stadt-frankfurt.de
Adresse des Beschafferprofils: www.vergabe.stadt-frankfurt.de
Abschnitt II: Gegenstand
e. W. Albrecht-Strohschein-Schule
e. W. Albrecht-Strohschein-Schule
Dienststellen der Stadt Frankfurt am Main verteilt über das gesamte Stadtgebiet
Schülerbeförderung
Dem Auftraggeber steht ein 3maliges Optionsrecht zu, den Vertrag jeweils um ein Jahr zu verlängern. Das Optionsrecht ist 3 Monate vor Ablauf des Vertrages auszuüben. Der Vertrag endet in jedem Fall am 31.12.2027 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Dem Auftraggeber steht ein 3maliges Optionsrecht zu, den Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr zu verlängern. Das Optionsrecht ist 3 Monate vor Ablauf des Vertrages schriftlich durch den Auftraggeber auszuüben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
§ 44 VgV Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
1. Aktueller Handelsregisterauszug § 44 VgV
2. Bei nicht im Handelsregister registrierten Firmen: Gewerbeanmeldung
§ 45 VgV Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung Umsatz der letzten drei Jahre (Formular "Eigenerklärung zur Eignung")
Betriebshaftpflicht und Berufshaftpflichtversicherung in best. geigneter Höhe § 45 VgV. Der Nachweis der Versicherungsgesellschaft ist beizufügen.
§ 46 VgV Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
•Geeignete Referenzen § 46 VgV der letzten drei Jahre mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers in Form einer Eigenerklärung (Formular "Eigenerklärung zur Eignung".)
Beschäftigtenzahl und Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens der letzten drei Jahre ersichtlich ist in Form einer Eigenerklärung (Formular "Eigenerklärung zur Eignung")
Beabsichtigte Beauftragung der Fahrten durch ein Nachunternehmen sind mit dem Angebot bekanntzumachen (Formular "Formblatt 235 und 236").
Das Gesetz über die Beschaffung Sauberer Straßenfahrzeuge ("Sauber-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz") ist einzuhalten. Die Eigenerklärung (Formular "Musterformular SaubFahrzeugBeschG") ist abzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Formblatt ''Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz'' ist mit den Angebotsunterlagen einzureichen. Ist der Einsatz von Nachunternehmern vorgesehen, sind sowohl für den Bieter als auch für jeden einzelnen Nachunternehmer Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
Postanschrift: Wilhelminenstr. 1-3
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail:
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).