Betrieb der Übergangsunterkunft Hans-Leistikow-Straße Referenznummer der Bekanntmachung: 58-2023-00001
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Bleichstraße 52
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60313
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 69-212-77933
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vergabe.stadt-frankfurt.de
Adresse des Beschafferprofils: www.vergabe.stadt-frankfurt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betrieb der Übergangsunterkunft Hans-Leistikow-Straße
Betrieb der Übergangsunterkunft (organisatorische Aufgaben sowie sozialpädagogische / sozialarbeiterische Beratung und Unterstützung)
Hans-Leistikow-Straße in Frankfurt am Main
Betrieb der Übergangsunterkunft Hans-Leistikow-Straße
analog Verlängerung der Baugenehmigung (max. 6 Jahre)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis über die Art der Rechtsform
Angabe des Gesamtumsatzes und des Umsatzes für die zu vergebenden Leistungen des Bieters für die letzen drei Geschäftsjahre
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung (siehe Deckungssummen)
Erklärung über die Anzahl des Gesamtpersonals und der Anzahl des Personals für die entsprechende Dienstleistung in den letzten drei Geschäftsjahren
Mindestens zwei geeignete Referenzprojekte
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Formblatt ''Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz'' ist mit den Angebotsunterlagen einzureichen.
Ist der Einsatz von Nachunternehmern oder Eignungsleihe vorgesehen, sind sowohl für den Bieter als auch für jeden einzelnen Nachunternehmer Verpflichtungserklärungen sowie die angeforderten Nachweise vorzulegen.
Erklärungen zu den Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB
Postanschrift: Wilhelminenstr. 1-3
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail:
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).