Hamburg-Altona; Bahnsteigbeleuchtung inkl. 50 Hz-Leistungen VP 6.2.2 Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI52718
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Leschuk, Veronika
E-Mail:
Telefon: +49 5112861644
Fax: +49 6926521083
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Adresse des Beschafferprofils: https://bieterportal.noncd.db.de/Portal
Abschnitt II: Gegenstand
Hamburg-Altona; Bahnsteigbeleuchtung inkl. 50 Hz-Leistungen VP 6.2.2
Altona
Gleisfeld- u nd Bahnsteigbeleuchtung
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Hamburg-Altona; Bahnsteigbeleuchtung inkl. 50 Hz-Leistungen VP 6.2.2
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12489
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
v
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem
Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs
Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist.
Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger
als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu
beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Bei Durchführung eines
Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage
der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer
müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne
spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind
als Teilnahmebedingung neben den unter III.2.1 bis III.2.4 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende
weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher
Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der CoronaEpidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen. Hinweise
des Auftraggebers zu Corona: 1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1,
abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/
erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur
Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet.
Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich
zu eigen. 2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den
Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen
ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Altona
Gleisfeld- u nd Bahnsteigbeleuchtung
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12489
Land: Deutschland
NT01
Einbringen 2 Stück TE und Errichtung SBE KHB Plöner Straße
Einbringen von 2 Stück TE und Errichtung einer SBE.Eine Vergabe der Leistung an Dritte wäre mit erheblichen Zusatzkosten sowie mit einer Verzögerung im Bauablauf verbunden.Es hätte einen Mehraufwand bzgl. Einarbeitung, PM-Leistung, Anfahren des Personals und Geräte etc. gegeben. Außerdem wären durch die Bauzeitveränderung andere Gewerlke behindert.