Generalplanung für den Ersatzneubau des Feuerwehrhauses Haiger Referenznummer der Bekanntmachung: FWHH/2023/2
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Marktplatz 7
Ort: Haiger
NUTS-Code: DE722 Lahn-Dill-Kreis
Postleitzahl: 35708
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Fachbereich III
E-Mail:
Telefon: +49 2773-811184
Fax: +49 2773-8119184
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.haiger.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplanung für den Ersatzneubau des Feuerwehrhauses Haiger
Generalplanung für den Ersatzneubau des Feuerwehrhauses an der Allendorfer Straße, Haiger, Leistungsbilder der
Objektplanung Gebäude gemäß Teil 3 Abschnitt 1 HOAI
Objektplanung Freianlagen gemäß Teil 3 Abschnitt 2 HOAI
Tragwerksplanung gemäß Teil 4 Abschnitt 1 HOAI
Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß Teil 4 Abschnitt 2 HOAI, Anlagengruppen 1, 2, 3, 4, 5 und 7 nach § 53, Abs. 2 HOAI
Leistungen für thermische Bauphysik gemäß Anlage 1.2 HOAI, Anwendungsbereich Wärmeschutz
Leistungen für Brandschutz gemäß AHO-Heft Nr. 17
Haiger, DE
Die Stadt Haiger, an der westlichen Grenze Hessens gelegen, beabsichtigt, das bestehende Feuerwehrhaus im Zentrum der Stadt Haiger, durch einen Ersatzneubau an der Allendorfer Straße am westlichen Rande von Haiger zu ersetzen. Ein vorläufiges und zunächst konzeptionelles Raumprogramm für den Ersatzneubau nach DIN 14092 neu, sowie das vorgesehene Planungsgebiet mit einer Größenordnung von ca. 16.500 m² liegen vor und sind zu Ihrer Kenntnisnahme den Verfahrensunterlagen beigefügt.
Ziel der gegenständlich ausgeschriebenen Planungsleistungen ist es, ein Konzept für einen Ersatzneubau auf dem Gelände zu entwickeln und in einen genehmigungsfähigen Entwurf auszuarbeiten. Hierfür sind die Belange der Stadt Haiger als Bauherr und der örtlichen Feuerwehr als Nutzer zu erfassen und bei der Bearbeitung zu berücksichtigen. Insbesondere das beigefügte Raumprogramm ist mit Leistungsaufnahme zu verifizieren und in eine Gebäudeplanung zu überführen. Es sind im Zuge der Vorplanung (Lph. 2) bis zu 3 Varianten auszuarbeiten und hieraus eine Vorzugsvariante für die weitere Planungsumsetzung zur Entscheidung zu bringen.
Das für die Planung vorgesehene Gebiet im Flur 1 der Gemarkung Haiger „Am Allendorfer Weg“ ist auf dem beigefügten Katasterauszug umrissen und beinhaltet verschiedene Flurstücke. Für das Planungsgebiet soll das Baurecht nach den Planungsergebnissen der gegenständlichen Leistungen im Anschluss geschaffen werden. Dabei soll die Planung des Feuerwehrgebäudes und dessen Freianlage eine Restfläche ausweisen, die einer anderweitigen Nutzung (z. B. Gewerbe oder Dienstleister) zugeführt werden kann. Die Ergebnisse der gegenständlichen Planungsleistungen dienen zudem als Grundlage der Strukturierung der weiteren Planungsleistungen und der Umsetzungsvorbereitung der Ersatzneubaumaßnahme.
Es sind alle im Raumprogramm aufgeführten Raumgruppen funktionsübergreifend zusammenzuführen und als Konzeptvariante mit den Nutzern auf zutreffende Ablaufdarstellung abzustimmen. Neben den im Raumprogramm aufgeführten Nutz-Flächen von 5.362,75 m² sind die als „o.A. (ohne Angaben)“ aufgeführten Raumarten nach dem architektonischen Konzept auszulegen und in den Entwurf zu integrieren.
Die gegenständlichen Planungsleistungen werden in der Form einer Generalplanung im Gesamten für die Leistungsphasen 1 bis 3 (bis zum Abschluss der Entwurfsplanung) beauftragt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Generalplanung für den Ersatzneubau des Feuerwehrhauses Haiger
Postanschrift: Marienborner Straße 25
Ort: Siegen
NUTS-Code: DEA5A Siegen-Wittgenstein
Postleitzahl: 57074
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 271-231690
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3 (Wilhelminenhaus)
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6151126603
Fax: +49 611327648534
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)