Dienstleister Bundesprogramme BMUV Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-LR-0009

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landwirtschaftliche Rentenbank
Postanschrift: Theodor-Heuss-Allee 80
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): ADVANT Beiten - Beiten Burkhardt Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rentenbank.de/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9M6VGW/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9M6VGW
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Wirtschaft und Finanzen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Dienstleister Bundesprogramme BMUV

Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-LR-0009
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
75131100 Allgemeine Personaldienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Dienstleister Sachbearbeitung Bundesprogramme BMUV

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
75131000 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
75130000 Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Landwirtschaftliche Rentenbank Theodor-Heuss-Allee 80 60486 Frankfurt am Main

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Rentenbank vergibt im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) und möglicher weiterer Ministerien Förderungen in Form von Zuschüssen und Darlehen.

Grundlage der Förderungen sind Richtlinien der Ministerien. Die aktuelle Richtlinie ist die "Richtlinie zur Investitionsförderung von Maschinen und Geräten zur Stärkung der natürlichen Bodenfunktionen in Agrarlandschaften im Rahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz" des BMUV. Das Programm ist vorerst bis zum 31. Dezember 2026 befristet. Die Zuwendung wird gewährt als direkter Zuschuss.

Die bei der Rentenbank eingehenden Neuanträge sollen zunächst so weit aufbereitet werden, dass die Rentenbank in die Lage versetzt wird, eine Entscheidung über die Förderfähigkeit des Antrags zu treffen und anschließend die Bewilligung des Zuschusses und bzw. eine Ablehnung des Antrags vorzunehmen. Des Weiteren sollen die bei der Rentenbank im Nachgang zu den bewilligten Neuanträgen eingehenden Auszahlungsanträge ebenfalls bis zur Entscheidungsreife bearbeitet werden. Diese Antragsaufbereitung

wird seitens der Rentenbank voraussichtlich bis 31. Dezember 2026 benötigt, um das erwartete Antragsvolumen zeitnah zu bearbeiten. Der Auftragnehmer wird die gewünschte Aufbereitung der im Rahmen der Bundesprogramme zu bearbeitenden Anträge sicherstellen.

Die Einzelheiten der zu erbringenden Leistung ergeben sich aus dem Vertrag.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 06/11/2023
Ende: 31/12/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Zwei Verlängerungsoptionen um jeweils weitere fünf (5) Monate nach Ablauf der Vertragslaufzeit (bis 31.05.2027 bzw. bis spätestens zum 31.10.2027).

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Erklärung über die Eintragung im Handels-/Partnerschaftsregister oder eines vergleichbaren Registers eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1. Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung mit folgenden Haftungssummen (Mindestanforderung) bzw. die Erklärung, im Auftragsfall eine entsprechende Haftpflichtversicherung abzuschließen:

- mindestens 3,0 Mio. EUR für Personenschäden

- mindestens 3,0 Mio. EUR für Sachschäden

- mindestens 1,0 Mio. EUR für Vermögensschäden

2. Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020, 2021, 2022).

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

zu 1. Haftpflichtversicherung (Nachweis oder Eigenerklärung):

Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung mit folgenden Haftungssummen (Mindestanforderung) bzw. die Erklärung, im Auftragsfall eine entsprechende Haftpflichtversicherung abzuschließen:

- mindestens 3,0 Mio. EUR für Personenschäden

- mindestens 3,0 Mio. EUR für Sachschäden

- mindestens 1,0 Mio. EUR für Vermögensschäden

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1. Unternehmensreferenzen (Eigenerklärung)

Erfahrungsnachweis des Bieters in Form der Benennung von insgesamt mindestens drei wertungsfähige Unternehmensreferenzen innerhalb der letzten drei Jahre (ab 01.10.2020), welche im Hinblick an die Anforderungen für Antragssachbearbeitung und Prüfung des Verwendungsnachweise im Rahmen eines Zuwendungsprogramms

für eine Förderbank vergleichbar sind.

Mindestanforderungen an die Unternehmensreferenzen:

- Jeder Referenzauftrag muss die Antragssachbearbeitung im Rahmen der Kreditvergabe oder vergleichbar zum Gegenstand haben.

- Jeder Referenzauftrag muss mindestens ein Gesamtvolumen von [Betrag gelöscht] EUR (Auftragswert netto) umfasst haben oder die Referenzdauer muss mindestens 3 Jahre betragen.

In Bezug auf die Referenzdauer gilt:

- Bei Beauftragung vor dem 01.10.2020: Der Ausführungszeitraum von mindestens 3 Jahren muss in den Zeitraum ab 01.10.2020 hineinreichen.

Bei Beauftragung nach dem 01.10.2020: Die Referenz darf noch nicht abgeschlossen sein, muss zum Zeitpunkt der Angebotsfrist bereits mindestens sechs Monate laufen und muss dabei insgesamt für mindestens 3 Jahre verbindlich beauftragt sein (laufende Referenz).

- Mindestens ein Referenzauftrag muss Erfahrung in der Zusammenarbeit mit einem öffentlichen Auftraggeber aufweisen.

Hinweis: Eine Referenz kann sowohl als Nachweis für die Erfahrung in der Zusammenarbeit mit einem öffentlichen Auftraggeber als auch die Antragssachbearbeitung im Rahmen der Kreditvergabe abdecken.

Zu den Referenzen sind jeweils folgende Angaben zu machen:

- Auftraggeber (Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Ansprechpartner mit Kontaktdaten)

- Art und Umfang der Dienstleistung (Darstellung der erbrachten Dienstleistungsaufgaben, insbesondere zu Anzahl und Bearbeitungstiefe der erbrachten Leistungen)

- Kurze Beschreibung des Projekts mit Angaben über Herausforderungen, Arbeitsschwerpunkte und erbrachte Leistungen

- Auftragswert (netto)

- Projektzeitraum / Referenzdauer

2. Notfallkonzept (Eigenerklärung)

Vorhandensein eines IT-Notfallkonzepts und eines Business Continuity Management (BCM)-Konzepts, die der jeweiligen Betriebssituation angemessen sind und auf dem Stand der Technik aufbauen. Das BCM-Konzept orientiert sich bei der Durchführung

bspw. an ISO 22301 (BCM) oder BSI 100-4.

3. Infrastruktur (Eigenerklärung)

Vorhalten einer IT-Infrastruktur und Arbeitsplatzinfrastruktur (inkl. Telefon), um per Remote-Desktopverbindung auf die Systeme der Rentenbank zugreifen zu können.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

zu 1. Unternehmensreferenzen (Eigenerklärung):

- Mindestens drei wertungsfähige Unternehmensreferenzen innerhalb der letzten drei Jahre (ab 01.10.2020), welche im Hinblick an die Anforderungen für Antragssachbearbeitung und Prüfung des Verwendungsnachweise im Rahmen eines Zuwendungsprogramms

für eine Förderbank vergleichbar sind.

Mindestanforderungen an die Unternehmensreferenzen:

- Jeder Referenzauftrag muss die Antragssachbearbeitung im Rahmen der Kreditvergabe oder vergleichbar zum Gegenstand haben.

- Jeder Referenzauftrag muss mindestens ein Gesamtvolumen von [Betrag gelöscht] EUR (Auftragswert netto) umfasst haben oder die Referenzdauer muss mindestens 3 Jahre betragen.

- Mindestens ein Referenzauftrag muss Erfahrung in der Zusammenarbeit mit einem öffentlichen Auftraggeber aufweisen.

zu 2. Notfallkonzept (Eigenerklärung):

Vorhandensein eines IT-Notfallkonzepts und eines Business Continuity Management (BCM)-Konzepts, die der jeweiligen Betriebssituation angemessen sind und auf dem Stand der Technik aufbauen. Das BCM-Konzept orientiert sich bei der Durchführung

bspw. an ISO 22301 (BCM) oder BSI 100-4.

zu 3. Infrastruktur (Eigenerklärung):

Vorhalten einer IT-Infrastruktur und Arbeitsplatzinfrastruktur (inkl. Telefon), um per Remote-Desktopverbindung auf die Systeme der Rentenbank zugreifen zu können.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Siehe Vertragsunterlagen.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 04/10/2023
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/12/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 04/10/2023
Ortszeit: 12:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9M6VGW

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gemäß §160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Vorinformation erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vorinformation benannten Frist zur Interessensbestätigung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der Frist zur Interessensbestätigung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt

werden;

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
01/09/2023

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