Freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit städtebaulichem Ideenteil (RPW 2013) „Umgestaltung ehemaliger Busbahnhof“ in Eschwege Referenznummer der Bekanntmachung: 7302/40
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Obermarkt 22
Ort: Eschwege
NUTS-Code: DE737 Werra-Meißner-Kreis
Postleitzahl: 37269
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): BSMF mbH, Abteilung Stadtplanung, Frau Jacqueline Liedtke
E-Mail:
Telefon: +49 6940587378
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.eschwege.de
Abschnitt II: Gegenstand
Freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit städtebaulichem Ideenteil (RPW 2013) „Umgestaltung ehemaliger Busbahnhof“ in Eschwege
Die Stadteingänge der Stadt Eschwege bilden einen der Schwerpunkte in der zukünftigen Stadtentwicklung, den Stadteingängen in die Altstadt Eschweges kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. Der östliche Stadteingang ist einer der wichtigsten Stadteingänge in die Altstadt. Aktuell besteht dieser Stadteingang aus einem gemischten Quartier mit Gewerbe und Wohnen, einem Teil der ehemaligen Wallanlagen, in denen vor dem Bau des Eschweger Stadtbahnhofs der Busbahnhof angesiedelt war. Aktuell wird die Fläche des ehemaligen Busbahnhofs als Parkfläche genutzt. Ziel ist es, durch die Schaffung anspruchsvoller öffentlicher Freiräume eine eindeutige und einladende Eingangssituation in die Altstadt Eschwege zu erreichen.
Die Stadt Eschwege plant im Rahmen des Bund-Länder-Förderprogramms Wachstum und nachhaltige Erneuerung die öffentlichen Grün-, Straßen- und Parkplatzflächen des ehemaligen Busbahnhofs umzugestalten und neu zu ordnen. Ziel ist, die Aufwertung des östlichen Altstadteingangs, Schaffung neuer attraktiver Aufenthaltsangebote, Verbesserung der Orientierung und Verkehrssicherheit für die Querung der Wiesenstraße Richtung Werrabrücke und Freizeit- und Sportgelände Torwiese.
An die Fläche des ehemaligen Busbahnhofs werden vielfältige Nutzungs- und Gestaltungsansprüche gestellt. Die geplanten Freiraumnutzungen sollen zukünftig mit der bestehenden Bebauung und dem Verkehrskonzept korrespondieren. Der neue Freiraum soll für unterschiedliche Verkehrsteilnehmer attraktiv und sicher gestaltet werden. Gleichzeitig entsteht die Möglichkeit, die hoch versiegelte Fläche zu entsiegeln und somit klimafreundlicher zu gestalten.
Darüber hinaus sollen exemplarische Lösungen für die derzeitigen städtebaulichen Strukturen und die künftige Entwicklung als Quartier mit Mischnutzung des östlichen Stadteingangs aufgezeigt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eine Bewerbung ist nur über die Vergabeplattform möglich. Bewerbungsunterlagen, die über den ge-forderten Umfang hinausgehen, werden nicht berücksichtigt.
Bei einer Bewerbung als Bewerbergemeinschaft ist ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen. Aus-nahme bilden die Referenzen (gelten in Summe für die Bewerbergemeinschaft). Den Unterlagen ist eine Bewerbergemeinschaftserklärung beizufügen.
Entsprechendes gilt im Falle der Bewerbung mit Nachunternehmern. Auch in diesem Falle sind die wesentlichen Informationen zum Nachunternehmer mitzuteilen. Soweit darüber hinaus beabsichtigt ist, sich zum Nachweis der Eignung auf die Kapazitäten eines Nachunternehmers zu stützen (sog. Eignungsleihe), ist außerdem ein Nachweis beizufügen aus dem hervorgeht, dass die Kapazitäten des Nachunternehmers im Falle der Zuschlagserteilung auch tatsächlich zur Verfügung stehen (z.B. Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers).
Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt aufgrund von formalen Anforderungen (A) und von fachlichen Anforderungen (B) unter Einreichung der geforderten Referenzprojekte.
Zulassungsbereich:
Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie die Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen.
Erklärungen/Angaben zum Zwecke der Auswahl:
Vom Bewerber/Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft sind im Teilnahmeantrag folgende Angaben zu machen und Eigenerklärungen einzureichen:
A. Formale Anforderungen
• Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen
• Erklärung, dass er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren nicht:
- gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
- gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
- gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz oder
- gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes
mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist
• Erklärung, dass kein Interessenkonflikt nach § 6 VgV besteht
• Erklärung, dass kein Ausschlussgrund nach § 79 Abs. 2 VgV / kein Teilnahmehindernis nach § 4 Abs. 2 RPW vorliegt.
B. Fachliche Anforderungen:
• Nachweis über berufliche Qualifikation als Landschaftsarchitekt/in und Erlaubnis der Berufsausübung durch beigefügte Kopie der Eintragungsurkunde in die Architektenkammer. Nachweis über berufliche Qualifikation als Architekt/in / Stadtplaner/in und Erlaubnis der Berufsausübung durch beigefügte Kopie der Eintragungsurkunde in die Architektenkammer.
• Erklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von min-destens 1,5 Mio. € für Personenschäden und mindestens 2,0 Mio. € für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) oder Erklärung, dass eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung mit vorstehenden Deckungssummen im Auftragsfalle abgeschlossen werden kann und wird.
• Angaben zu geforderten Referenzprojekten, gem. der nachstehenden Beschreibung in der Eingabemaske der Vergabeplattform mit Angaben zu Projektbezeichnung, Auftraggeber, Zeitpunkt der Fertigstellung, bearbeitete Leistungsphasen, Projektgröße/Baukosten.
• Nachweis eines realisierten Projektes vergleichbarer Komplexität aus dem Bereich Freiraumplanung (vgl. mit mind. Honorarzone III) innerhalb der letzten 10 Jahre (Juli 2013 - Juli 2023) mit einer Größe von mindestens 500.000 € netto für Kostengruppe 500, bei denen seitens des Bewerbers jeweils mindestens die Leistungsphasen 2 - 5 erbracht wurden. Zu dem Referenzobjekt sind die im Bewerbungsbogen angeführten Angaben (insb. Projektbezeichnung, Auftraggeber, Zeitpunkt der Fertigstellung, bearbeitete Leistungsphasen, Baukosten) zu machen. Je Referenzprojekt sind max. 2 DIN A3 einzureichen.
• Nachweis einer Wettbewerbsteilnahme bei städtebaulichen Wettbewerben innerhalb der letzten 10 Jahre (August 2013 - August 2023) mit einem Umgriff von mindestens 1,0 ha oder einer Bruttogrundfläche von 10.000 m², max. zwei DIN A 3 Pläne. Zu dem jeweiligen Referenzobjekt sind die im Bewerbungsbogen angeführten Angaben (insb. Projektbezeichnung, Auftraggeber, Zeitpunkt der Fertigstellung bzw. der Wettbewerbsentscheidung, Projektgröße) zu machen. Je Referenzprojekt sind max. 2 DIN A3 einzureichen.
• Nachweis einer Wettbewerbsteilnahme bei freiraumplanerischen Wettbewerben innerhalb der letzten 10 Jahre (August 2013 - August 2023) mit einem Umgriff von mindestens 1,0 ha, max. zwei DIN A 3 Pläne. Zu dem jeweiligen Referenzobjekt sind die im Bewerbungsbogen angeführten Angaben (insb. Projektbezeichnung, Auftraggeber, Zeitpunkt der Fertigstellung bzw. der Wettbewerbsentscheidung, Projektgröße) zu machen. Je Referenzprojekt sind max. 2 DIN A3 einzu-reichen.
• Sollten die Bewerber das geforderte Referenzprojekt verantwortlich in anderen Büros erbracht haben, ist hierfür eine Bestätigung des für das Referenzprojekt beauftragten Büros erforderlich. Aus der Bestätigung muss hervorgehen, ob eine verantwortliche Tätigkeit (z.B. Projektleiter) des benannten Referenzprojektes erbracht worden ist.
Etwaige eingereichte Referenzen gelten im Rahmen einer Bewerbergemeinschaft in Summe.
Auswahl bis zu 15 Teilnehmer:
Der Auftraggeber lädt aus den unter Berücksichtigung der Formerfordernisse und § 4 VgV zugelassenen Bewerbern insgesamt 15 Teilnehmer sowie drei Nachrücker ein, die sich aufgrund der geforderten Nachweise anhand der vorstehenden Auswahlkriterien qualifiziert haben. Im Rahmen eines Auswahlgremiums werden bis zu 12 Teilnehmer (bei 3 gesetzten Büros) ausgewählt.
Qualifizieren sich mehr als 12 Bewerber, wählt das Auswahlgremium die Teilnehmer anhand der nachstehenden Kriterien innerhalb der eingereichten Referenzen aus:
• Gestalterische und architektonische Konzeption
• Funktionalität und Erschließung
• Freiraum- und Aufenthaltsqualität
Teilnahmeberechtigt sind Kooperationen aus Landschaftsarchitekt/innen, Architekt/innen / Stadtplaner/innen und Verkehrsplaner/innen.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, welche die in der Auslobung geforderten fachlichen Anforderungen sowie die sonstigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.
-Erklärung der Berechtigung zur Führung der in III.2.1 geforderten Berufsbezeichnung. Sofern in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt ist, so erfüllt die Anforderungen, wer über ein Diplomprüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung über die Richtlinie 2013/55/EU (Berufsqualifikationsrichtlinie) gewährleistet ist
-Ist der Bewerber eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates tragen, erfüllen die fachlichen Voraus-setzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2013/55/EG zu tragen oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
Juristische Personen haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist.
Abschnitt IV: Verfahren
• Städtebauliche und freiraumplanerische Einbindung
• Gestalterische Konzeption und räumliche Qualität
• Verkehrliche Konzeption und Funktionalität
• Nachhaltigkeit, Klimaschutz und Hochwasserschutz
• Barrierefreiheit
Wettbewerbssumme insgesamt: 69.800 €
1. Preis: 34.900 €
2. Preis: 20.940 €
3. Preis: 13.960 €
Die gesetzliche Mehrwertsteuer von 19% ist in den genannten Beträgen nicht enthalten. Bei der Auszahlung an ausländische Preisträger wird die Mehrwertsteuer von dem Auslober in Deutschland abgeführt, bei in Deutschland ansässigen Preisträgern zusätzlich ausgezahlt.
Der Auslober behält sich vor, die Ausschüttung der Preisgelder für den Ideen- und Realisierungsteil getrennt vorzunehmen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auslober wird gemäß § 8 Abs. 2 RPW 2013 unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts einen der Preisträger mit der Bearbeitung weiterer Planungsleistungen gem. § 39 LPH 2 bis zur abgeschlossenen LPH 5 HOAI beauftragen und gem. § 47 LPH 2 bis zur abgeschlossenen LPH 5 HOAI beauftragen, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht.
Hierzu wird im Anschluss an die Preisgerichtssitzung gem. § 9 Abs. 1 RPW 2013 / § 14 (4) Nr. 8 VgV ein Verhandlungsverfahren mit den Preisträgern durchgeführt. Die Wettbewerbsteilnehmer verpflichten sich im Falle einer Beauftragung durch den Auslober, die weitere Bearbeitung zu übernehmen und durchzuführen.
1. Die Vergabeunterlagen einschließlich der Zuschlagskriterien werden den Preisträgern mit Einladung zum Verhandlungsverfahren bekannt gegeben.
2. Der Auslober behält sich den Zuschlag auf das Erstangebot gem. § 17 Abs. 11 VgV vor. Ebenfalls hält sich der Auslober eine bauabschnittsweise Realisierung sowie eine stufenweise Beauftragung der Planungsleistungen vor.
3. Vorgesehene weitere Termine:
Versand der Wettbewerbsunterlagen 01.11.2023
Rückfragenkolloquium 15.11.2023
Abgabe Wettbewerbsarbeit 19.01.2024
Preisgerichtssitzung 15.03.2024
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)