Projektsteuerungsleistungen - DSTW inkl. Spurplananpassung Bf Neuekrug-Hahausen Referenznummer der Bekanntmachung: 23FEI68231
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Clausing, Simone
E-Mail:
Telefon: +49 5112862147
Fax: +49 6926521083
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Projektsteuerungsleistungen - DSTW inkl. Spurplananpassung Bf Neuekrug-Hahausen
Projektsteuerungsleistung inkl. Spurplananpassung.
Übertragene Leistungen bis einschl. GJ 2027
Optionale Leistungen bis einschl. GJ 2031
Neuekrug-Hahausen
Projektsteuerungsleistung inkl. Spurplananpassung.
Übertragene Leistungen bis einschl. GJ 2027
Optionale Leistungen bis einschl. GJ 2031
Projektsteuerungsleistung inkl. Spurplananpassung.
Optionale Leistungen GJ 2028-2031
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen.
-Nennung von Referenzprojekten für vergleichbare Leistungen
Angabe von mindestens zwei in den letzten zehn Geschäftsjahren abgeschlossenen und nach folgenden
Kriterien vergleichbaren Projekten
1. Für EIU
2. Projektsteuerung/Projektleitung von Infrastrukturprojekten
3. Leistungsstufen 1, 2 und 3 vollständig erbracht
4. Honorar i.H.v. mindestens 0,5 Mio. EUR
-Qualifikationsanforderung an vorgesehene Projektsteuerer
1. Abschluss: mind. Dipl.-Ing (FH), Master oder vergleichbar,
2. mind. 5 Jahre Berufserfahrung im Bereich der Projektsteuerung/Projektleitung für verkehrliche
Infrastrukturprojekte,
3. Angabe von zwei vergleichbaren Leistungen innerhalb der letzten zehn Jahre, in denen er/sie
als Projektsteuerung/Projektleitung mit fachübergreifenden Kenntnissen zum Procedere der
Planung und Realisierung von Eisenbahninfrastrukturvorhaben tätig war, nach folgenden Kriterien:
a. Für EIU
b. Projektsteuerung/Projektleitung Infrastrukturprojekten
c. Leistungsstufen 1, 2 und 3 vollständig erbracht
d. In Projekten mit GWU ≥ 10 Mio. EUR
4. Sehr gute Kenntnisse in der Termin- und Kostensteuerung von komplexen Großprojekten für
verkehrliche Infrastrukturprojekte. Nachzuweisen durch den Terminplan eines vergleichbaren
Projektes.
5. Erfahrungen in Projekten mit GWU ≥ 10 Mio. EUR (Nachzuweisen durch Feedbackbögen, Protokolle,
belegende Dokumente oder durch die Beschreibung eines Beispiels aus einem vergangenen
Projekt, in der diese Erfahrung deutlich wird)
a. insbesondere im Bereich der qualifizierten Terminsteuerung (Mehrprojekttechnik) mit
MS-Project 2003 und höher
b. im Planlaufmanagement bei Projekten mit mehreren Planungsbeteiligten (Ersteller, Prüfer,
Vorlageberechtigte)
c. in der Vorbereitung und Durchführung von qualitätssichernden Maßnahmen bei Infrastrukturprojekten
(Quality Gate Systematik)
d. im Berichts- und Antragswesen (monatliche Berichterstattung, Projektdurchsprachen,
Projektinventuren, Stresstests, Beschlussvorlagen, etc.)
6. Gefordert werden folgende weitere Erfahrungen/Kenntnisse/Fähigkeiten (informativ – als formloser
Nachweis):
a. die sichere Anwendung von MS-Word, Excel und PowerPoint
b. die sichere Anwendung des Projektinformationssystems iTWO (zwingend erforderlich
sind qualifizierte Kenntnisse in den Modulen Termine, Chancen und Risiken und Abrechnung),
c. in der Steuerung von Inbetriebnahmeprozessen struktureller Teilsysteme des transeuropäischen
Eisenbahnsystems
d. sicherer Umgang mit VRI-DMS (DOXIS)
e. im Nachtragsmanagement (Bearbeitung in iTWO und DOXIS)
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Dieser Ausschreibung ist eine Teilnahmeantrag beigefügt, der zwingend zu verwenden ist. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Vorstehende Erklärungen können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG durch Vorlage der Präqualifikationsurkunde erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3
siehe Vertrag, §10
Vertragserfüllungsbürgschaft
in Höhe von 8 v.H. der Brutto-Auftragssumme
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer 50.000 Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig.
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.