Beschaffung eines Bikesharing-Systems Referenznummer der Bekanntmachung: Bikesharing-System

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH
Postanschrift: Alte Bleiche 5
Ort: Hofheim
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65719
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6192294-635
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.rmv.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Aufgabenträgerorganisation

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Beschaffung eines Bikesharing-Systems

Referenznummer der Bekanntmachung: Bikesharing-System
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
60000000 Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand dieser Vergabe ist die Beschaffung eines Bikesharing-Systems im Hochtaunuskreis.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE718 Hochtaunuskreis
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Im Rahmen des vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) geförderten Modellprojektes RMVall-in (Förderrichtlinie: „Modellprojekte zur Stärkung des ÖPNV“; Förderkennzeichen: - ÖPNV-2021-001/046#006 – 2021) realisiert der RMV als Auftraggeber ein stationsbasiertes vollelektrisches Bikesharing-Angebot im Hochtaunuskreis (Teilprojekt 6). Das Modellprojekt soll als Vorbild für eine mögliche Ausweitung in weitere Regionen im Gebiet des RMV dienen. Damit sollen die Nutzer zum Umstieg auf den Umweltverbund bewegt und für die Vorzüge der Inter- und Multimodalität sensibilisiert werden. Das geschaffene Angebot soll insbesondere als zusätzliche Mobilitätsoption auf der ersten und letzten Meile den ÖPNV ergänzen und stärken.

Im Bikesharing-System sollen Pedelecs und Lastenpedelecs angeboten werden. Diese sollen an den Mobilitätsstationen in Abstellvorrichtungen mit Andockplätzen sicher abgestellt werden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität / Gewichtung: 40
Preis - Gewichtung: 60
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein offenes Verfahren
Erläuterung:

Unter der Nummer 2023/S 066-196637 wurde am 29.03.2023 im Amtsblatt der Europäischen Union ein Offenes Verfahren zur Vergabe des vorgenannten Auftrags veröffentlicht.

Mangels zuschlagsfähiger Angebote musste das durchgeführte Offene Verfahren aufgehoben werden. Die Aufhebung des Offenen Verfahrens wurde unter Nummer 2023/S 103-325076 am 31.05.2023 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Anschließend erfolgte der Übergang ins Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb mit allen am vorhergehenden Verfahren beteiligten Unternehmen.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Der öffentliche Auftraggeber vergibt keine weiteren Aufträge auf der Grundlage der vorstehenden Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
04/08/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 99
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 98
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 99
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: TIER Mobility SE (vormals nextbike GmbH)
Postanschrift: Erich-Zeigner-Allee 69-73
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04299
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Es können Unteraufträge vergeben werden

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die fiktiven Angaben in den Ziffern II.1.7, V.2.2 und V.2.4 erfolgen nur aus technischen Gründen, weil das Bekanntmachungsformular an diesen Stellen eine zwingende Eingabe verlangt und § 39A bsatz 6 Nr. 3 und 4 VgV gilt. Die Eintragung in der Ziffer V.2.3, ob der Auftragnehmer ein KMU ist, erfolgt auf Grundlage der Empfehlung Nr. 2003/361/EG der Kommission vom 06.05.2003.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
01/09/2023

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