Stadtbus Griesheim Referenznummer der Bekanntmachung: 4527
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Jägertorstraße 207
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64289
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Auftragsvergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 61518812618
Fax: +49 61518812484
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ladadi.de
Adresse des Beschafferprofils: www.subreport-elvis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadtbus Griesheim
Der Stadtbus Griesheim dient der innerörtlichen Erschließung der Stadt sowie der Anbindung der örtlichen Randlagen zur Straßenbahn an den Haltestellen „Platz Bar-le-Duc“, „St. Stephan“ und „Marktplatz“.
Griesheim St. Stephan – Südring – Platz Bar-le-Duc – Nordring – Markt – Südring – St. Stephan
Die Leistung kann in einem durchschnittlichen Kalenderjahr mit ca. 153.931 Nkm p.a. und gerundeten 10.901 Fahrplanstunden p.a. sowie 3 Fahrzeugen (Kleinbus) erbracht werden.
Von einer schriftlichen Anforderung der Unterlagen ist abzusehen.
Diese werden ausschließlich digital und kostenlos über www.subreport.de/E56197355 zur Verfügung gestellt! ACHTUNG! Wir empfehlen, die Vergabeunterlagen erst nach einer Registrierung herunter zu laden. Wenn die Vergabeunterlagen ohne Registrierung heruntergeladen werden, erfolgt keine automatische Information über Änderungen oder Bieteranfragen. Die Informationseinholung über Änderungen liegt dann in der alleinigen Verantwortung des jeweiligen Bieters!
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen über die Funktion „Teilnahmeantrag/Angebot abgeben“ elektronisch via: www.subreport.de
Alle weiteren Informationen erhalten Sie unter: http://www.ladadi.de/ausschreibungen
Stadt Griesheim -Durchführung von Busverkehrsleistungen-
Der Stadtbus Griesheim dient der innerörtlichen Erschließung der Stadt sowie der Anbindung der örtlichen Randlagen zur Straßenbahn an den Haltestellen „Platz Bar-le-Duc“, „St. Stephan“ und „Marktplatz“.
Griesheim St. Stephan – Südring – Platz Bar-le-Duc – Nordring – Markt – Südring – St. Stephan
Die Leistung kann in einem durchschnittlichen Kalenderjahr mit ca. 153.931 Nkm p.a. und gerundeten 10.901 Fahrplanstunden p.a. sowie 3 Fahrzeugen (Kleinbus) erbracht werden.
Ausführungszeit: 01.10.2024 – 30.09.2029
Vertragsstrafen
Verstößt der Auftragnehmer schuldhaft gegen Bestimmungen dieses Vertrages
nebst Anlagen oder gegen Anordnungen des Auftraggebers, insbesondere durch
eine Nicht- oder Schlechtleistung, zahlt er für jeden vom Auftraggeber festgestellten
Einzelfall (z.B. im Rahmen der vorgesehenen stichprobenhaften Erhebungen) eine
Vertragsstrafe gem. nachstehender Tabelle. Die Beweislast für das nicht schuldhafte
Handeln des Auftragnehmers trägt dieser selbst. Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer
im Falle der Feststellung eines Verstoßes Gehör gewähren. Falls der Auftragnehmer
mit der Feststellung eines Verstoßes nicht einverstanden sein sollte,
steht ihm binnen einer Ausschlussfrist von 5 Werktagen ab Kenntniserlangung des
geltend gemachten Vertragsverstoßes die Möglichkeit einer detailliert begründeten
Stellungnahme zu; der Auftraggeber entscheidet über die Verhängung der Vertragsstrafe
unter Berücksichtigung fristgemäß eingegangener Stellungnahmen. Der Auftraggeber
ist berechtigt, verhängte Vertragsstrafen mit den Zahlungen gem. § 9 zu
verrechnen
Die Summe der Vertragsstrafen in einem Kalenderjahr wird auf 5 % des jährlichen
Ausgleichsbetrages (d.h. der jährliche Betrag gem. § 8 Abs. 2, ggf. modifiziert um
Leistungsänderungen und zzgl. der Berücksichtigung der Preisfortschreibung gem.
§ 11) begrenzt.
Die Ausführungsfristen die Vertragsstrafen unter II.2.4) sind zu beachten.
ACHTUNG: Das Angebot kann ausschließlich elektronisch in Textform über die Vergabeplattform subreport ELViS abgegeben werden! Papierangebote sind nicht zugelassen!
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
1.1 Erklärungen, die mit dem Angebot abzugeben sind:
• zur Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister und Handwerksrolle (PQ oder FB 124)
• zu Insolvenzverfahren und Liquidation (PQ oder FB 124)
• dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde (PQ oder FB 124)
• zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (PQ oder FB 124)
• zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (PQ oder FB 124)
• zu Berufsverboten oder Gewerbeuntersagung (PQ oder FB 124)
1.2 Nachweise, die mit dem Angebot vorzulegen sind:
• Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, sofern der Bieter in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Für den Fall der Nichteintragung: die Vorlage einer Gewerbeanmeldung (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Der Nachweis muss mindestens die vertretungsberechtigten Personen ausweisen, vgl. § 44 Abs. 1 VgV.
1.3 Erklärungen, die auf gesondertes Verlangen abzugeben sind:
• der Zahl, der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal (PQ oder FB 124)
1.4 Nachweise, die auf gesondertes Verlangen vorzulegen sind:
• keine
1.1 Erklärungen, die mit dem Angebot abzugeben sind:
• zum Umsatz in den letzten drei abge¬schlossenen Geschäftsjahren (PQ oder FB 124)
1.2 Nachweise, die mit dem Angebot vorzulegen sind:
• Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes (für ausländische Bieter: oder vergleichbar) [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen.
• Bescheinigung der Kommune des Unternehmenssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit (für ausländische Bieter: oder vergleichbar) [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Sofern an die Kommune des Unternehmenssitzes keine Steuer entrichtet werden, sondern an die Kommunen der jeweiligen Betriebsstätten, so ist die Bescheinigung der steuerlichen Zuverlässigkeit der betroffenen Kommune vorzulegen, in der die Betriebsstätte, die den vertragsgegenständlichen Verkehr erbringen soll, ansässig ist. Bei Ergebnisabführungsverträgen / Organschaften ist hinsichtlich des Drittunternehmens entsprechend zu verfahren.
Wird die Gewerbesteuer nicht durch die Gemeinde erhoben, sondern durch andere Behörden (z.B. Finanzamt), so muss die zuständige Behörde die diesbezügliche steuerliche Bescheinigung erteilen.
Sollte der Bieter von der Gewerbesteuer befreit sein, so muss ein unabhängiger Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer die Befreiung von der Gewerbesteuer bestätigen. Eine gesonderte Bescheinigung der zuständigen Behörde ist in diesem Fall nicht erforderlich.
Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen.
1.3 Erklärungen, die auf gesondertes Verlangen abzugeben sind:
• keine
1.4 Nachweise, die auf gesondertes Verlangen vorzulegen sind:
• eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen
3.1 Erklärungen, die mit dem Angebot abzugeben sind:
• dass das Unternehmen in den letzten bis zu drei abgeschlossenen Kalenderjahren vergleichbare Leistungen erbracht hat (PQ oder FB 124)
• dass dem Unternehmen die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen (PQ oder FB 124)
3.2 Nachweise, die mit dem Angebot vorzulegen sind:
• Angabe von erbrachten Busverkehrsleistungen (keine Rufbus-/ AST-/ ALF-/ Fernbus-/ Schienenersatz-/ Bedarfs-/ Mietbus-/ Berufs-/ Markt-/ Theater-/ Flughafenvorfeld-/ Reise -Verkehre, auch keine Flughafenvorfeld-/ Werks-/ Freigestellte Schüler-Verkehre) im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (falls in Deutschland erbracht: gem. § 42 PBefG; nicht: gem. §§ 42a, 43-49 PBefG, diese werden nicht berücksichtigt) seit Gründung des Unternehmens, höchstens jedoch seit Beginn (01.01.) der letzten drei vollen Kalenderjahre vor dem genannten Termin zur Angebotsabgabe.
Es ist mindestens eine vergleichbare, erbrachte Verkehrsleistung gefordert. . Es steht den Bietern frei, eine größere Anzahl von Referenzen anzugeben. Referenzen, die nicht angegeben werden, werden nicht berücksichtigt. Dies gilt auch für Leistungen, die für den Auftraggeber erbracht werden.
Die angegebenen Referenzleistungen müssen geeignet sein, einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Unternehmens in Bezug auf den zu vergebenden Auftrag zu ermöglichen, d.h. auf die erbrachten Leistungen im „Rollgeschäft“.
Die Referenzleistungen müssen nicht mit der ausschreibungsgegenständlichen
Leistung identisch sein, sie sollten jedoch mit den Anforderungen an die zu
erbringende Leistung vergleichbar sein (vergleichbar hoher Schwierigkeitsgrad).
Neben der Angabe von Busverkehrsleistungen als Konzessionsinhaber (auch als Teil einer Bietergemeinschaft) ist auch die Angabe von Leistungen als Unterauftragnehmer zulässig.
Das Unternehmen muss in der nachfolgenden Referenzliste für den Fall des Einsatzes
• als Unterauftragnehmer selbst
• von Unterauftragnehmern oder
• als Teil einer Bietergemeinschaft
darlegen, welche Leistung durch das Unternehmen selbst erbracht wurde, so dass ein
Rückschluss auf die Erfahrung des Unternehmens und seiner Leistungsfähigkeit
hinsichtlich der vertragsgegenständigen Leistung gegeben ist.
Ist es dem Bieter aufgrund vertraglicher Verpflichtungen nicht erlaubt, über den Rechnungswert einer Verkehrsleistung Auskunft zu geben, so ist dem Angebot eine diesbezügliche schriftliche Bestätigung des jeweiligen Referenzgebers beizulegen. Das Ausstellungsdatum der Bestätigung des Referenzgebers darf in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 1 Jahr zurückliegen. Die übrigen Angaben der Referenz sind auszufüllen.
Mindestanforderungen an die Vorgabe „Angabe im „Rollgeschäft“ erbrachte
Busverkehrsleistungen […]“:
a) Die vorgelegte Referenz muss von dem Unternehmen erbracht worden sein, welches das Angebot abgibt. Erfolgt die Leistungserbringung der Referenzleistung bei einer GbR, GmbH, KG, OHG, etc. von den „Gesellschaftern“ des Unternehmens (z.B. Gesellschafter A stellt das Fahrpersonal, Gesellschafter B stellt die Fahrzeuge, Gesellschafter C führt alle administrativen und technischen Tätigkeiten durch), wird die Referenz mit ihrem Erklärungsgehalt als zulässig gewertet.
b) Kann das Unternehmen (auch Bietergemeinschaften) keine entsprechenden Referenzleistungen nachweisen, so besteht die Möglichkeit einer Eignungsleihe.
Mindestanforderungen an die Vorgabe „vergleichbar hoher Schwierigkeitsgrad einer Referenz“:
Die Vergleichbarkeit gilt als erfüllt, wenn Referenzen als Haupt- oder Unterauftragnehmer einen Umfang von mindestens 75.000 Nutzwagenkilometer p.a. bei gleichzeitigem Einsatz von mindestens 2 Kraftomnibussen aufweisen. Die Referenzen müssen im o.g. Referenzzeitraum (2020, 2021, 2022) jeweils für mindestens 12 Monate erbracht worden sein.
Bei Vorlage mehrerer Referenzen (max. 4) werden diese kumulativ betrachtet.
• Bescheinigung der „fachlichen Eignung für den Personenkraftverkehr mit Kraftomnibussen“, nicht: Verkehr mit Taxen und Mietwagen. Hierzu Nachweis der fachlichen Eignung i.S.d. Art. 3 Abs. 1 lit. d) VO (EG) Nr. 1071/2009 sowie § 13 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i.V.m. § 3 Abs. 1 PBZugV: Kenntnisse, die zur ordnungsgemäßen Führung eines Straßenpersonenverkehrsunternehmens erforderlich sind, und zwar auf den jeweiligen Sachgebieten, die im Anhang I Teil I der VO (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung aufgeführt sind, nachgewiesen nach dem Muster des Anhangs III der VO (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung.
In Deutschland: Bescheinigung der zuständige Industrie-und Handelskammer (IHK) über die fachliche Eignung gem. §§ 3, 4, 6, 7 PBZugV (§ 3 „Fachliche Eignung“, § 4 „Fachkundeprüfung“, § 6 „Gleichwertige Abschlussprüfungen“, § 7 „Anerkennung leitender Tätigkeit“).
Der Nachweis der fachlichen Eignung muss vom Unternehmer selbst oder einer zur Führung der Geschäfte bestellten Person erbracht werden.
3.3 Erklärungen, die auf gesondertes Verlangen abzugeben sind:
• keine
3.4 Nachweise, die auf gesondertes Verlangen vorzulegen sind:
• keine
Das Hessische Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 20.07.2021 findet Anwendung.
Abschnitt IV: Verfahren
Submissionsstelle des Landkreises Darmstadt-Dieburg
Trakt 2, 1. OG
Jägertorstraße 207
64289 Darmstadt
Die Öffnung der Angebote erfolgt gemäß § 55 VgV. Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschließende Nachweisliste nach § 48 (1) VgV
Das Angebot ist nach § 53 Abs. 1 VgV ausschließlich elektronisch
in Textform über die Vergabeplattform einzureichen!
A. Erklärungen/Nachweise die für die Eignungsprüfung erforderlich sind:
1. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung,
2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit,
3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit,
Siehe unter III.1) Teilnahmebedingungen
Hinweis:
Die Erklärungen, die für die Eignungsprüfung erforderlich sind, kann der Bieter, wenn dieser nicht präqualifiziert (PQ) ist, durch Angaben im Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung (FB 124) oder durch ergänzende Eigenerklärungen erbringen.
Nachweise die nicht in einem Präqualifikationsregister hinterlegt sind, sind gesondert einzureichen. Hierzu gehören beispielsweise Referenzen sofern diese nicht den auftragsspezifischen Anforderungen entsprechen.
B. Unterlagen die für die Angebotsprüfung erforderlich sind
1. Unterlagen, die mit dem Angebot vorzulegen sind
Erforderlich:
• 633 EU Angebotsschreiben ZAvS
• Preisblatt B
• Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt
(sofern nicht bereits in einem Präqualifikationsregister hinterlegt)
• Eigenerklärung RU-Sanktionen bei der Vergabe
Optional, in Abhängigkeit des Angebots:
• 124 Eigenerklärungen zur Eignung ZAvS (sofern nicht präqualifiziert) oder EEE
• 234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (sofern gebildet)
• 235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (sofern eingesetzt)
• 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen ZAvS
2. Unterlagen, die auf gesondertes Verlangen vorzulegen sind
• Urkalkulation
• Angaben zur Preisermittlung
• Aufgliederung der Einheitspreise
• Krankenkassenbescheinigung über die Abführung der Sozialversicherungsbeiträge (falls kein Tarifvertrag gilt, für im Inland ansässige Unternehmen) oder Eigenerklärung über die Entrichtung der Beiträge zur sozialen Sicherheit (für nicht in den vergangenen sechs Monaten im Inland ansässige Unternehmen)
• Sollten Arbeitskräfte aus einem Verleihunternehmen zur Ausführung des Auftrags eingesetzt werden und deren Auftragsvolumen übersteigt 10.000, - € (netto), ist auch von diesen Unternehmen die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt einzureichen.
• Sollten Nachunternehmer und vom Nachunternehmer eingesetzte Arbeitskräfte aus einem Verleihunternehmen zur Ausführung des Auftrags eingesetzt werden und deren Auftragsvolumen übersteigt 10.000, - € (netto), ist auch von diesen Unternehmen die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt einzureichen.
Eine kostenlose Vorabansicht der Vergabeunterlagen ist ohne Registrierung unter dem Link www.subreport.de/E56197355 möglich
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
Es gelten die Regelungen des § 160 (3) GWB:
Erkennt ein Bewerber/Bieter einen Verstoß gegen Vergabevorschriften, ist dieser Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus der Bekanntmachung hervorgehen, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist für die Bewerbung bzw. Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Auch Verstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen gegenüber dem Auftraggeber bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung bzw. Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber dem Bewerber oder Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oder bleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt zu stellen.
Bei Rügen wegen einer Information zur Nichtberücksichtigung einer Bewerbung bzw. eines Angebots (§134 GWB) ist wegen der Versendung der Information auf elektronischem Weg eine Frist von 10 Kalendertagen, beginnend am Tag nach der Absendung der Information, einzuhalten.
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834