Hauptprüfung Mainbrücken nach DIN 1076 Referenznummer der Bekanntmachung: 66-2023-00052
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 25
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 69-212-48996
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vergabe.stadt-frankfurt.de
Adresse des Beschafferprofils: www.vergabe.stadt-frankfurt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hauptprüfung Mainbrücken nach DIN 1076
Hauptprüfung von Brücken (Mainbrücken) nach DIN 1076
Stadt Frankfurt am Main, Bauwerke (Mainbrücken).
Hauptprüfung von Brücken (Mainbrücken) nach DIN 1076
Stadt Frankfurt am Main, Bauwerke:
(Hauptprüfung im Bereich von Gemeindestraßen)
BW 006 Leunabrücke, BW 030 Fußgängersteg Niederräder Brücke, BW 019 Westhafenbrücke, BW 019 a Flusskrebssteg, BW 029 Fußgängersteg Main - Neckar - Brücke, BW 004 Untermainbrücke, BW 004 a Holbeinsteg, BW 002 Alte Brücke, BW 003 Eiserner Steg; BW 028 Fußgängersteg Deutschherrnbrücke, BW 018 Schmickbrücke, BW 001 b Arthur - von - Weinberg - Steg, BW 001 d Osthafenbrücke, BW 017 Honsellbrücke;
(Hauptprüfung im Bereich von Bundesstraßen)
BW 005 Friedensbrücke, BW 001 Ignatz - Bubis - Brücke, BW 001 c Flößerbrücke;
Keine
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis der freiberuflichen Tätigkeit oder vergleichbar
- Bescheinigung Berufsgenossenschaft ggf.
- Berufshaftpflichtversicherung
- Verpflichtungserklärung nach HVTG zu Tariftreue und Mindestentgelt vom Bieter
- Verpflichtungserklärung nach HVTG zu Tariftreue und Mindestentgelt vom NU
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit entsprechenden Deckungssummen (Personenschäden: mind. 1,5 Mio. €, Sach- und Vermögensschäden: mind. 250.000 €, je 1-fach maximiert/Jahr) oder alternativ eine Erklärung des Versicherers, dass im Auftragsfall eine Versicherung in entsprechender Höhe abgeschlossen wird.
Unternehmensbezogene Eignungskriterien:
- Referenzen.
- Nachweis der Präqualifikation oder ausgefülltes Formblatt FB 124 LD mit Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
- FB 235-Angaben im Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen
Personenbezogene Eignungskriterien:
- Nennung eingesetzten Personal mit Nachweis der Qualifikation und der Fachkunde des Prüfpersonals (Ingenieur od. mind. 3 Jahre Hauptprüfung von Brücken nach DIN 1076) sowie mit persönlicher Referenz.
Persönlicher Referenz = Mindestens 3 Referenzen der letzten 5 Jahre, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind. Vergleichbar bedeutet: Hauptprüfung von Brücken
- "VFIB-Zertifikat als Bauwerksprüfer" oder vergleichbar
(VFIB = Verein zur Förderung der Ausbildung zur Brücken-prüfung, Brückeninspektion und Bauwerksprüfung)
-MVAS-Nachweis des Verantwortlichen für die Verkehrssicherung an den Arbeitsstellen
Mindestens 3 bis max. 4 Referenzen der letzten 5 Jahre, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind.
Vergleichbar bedeutet: mit mindestens 3 Hauptprüfungen an Ingenieurbauwerken aus den letzten 5 Jahren.
Mit Projektbeschreibung, Auftragsumfang /-volumen und Ansprechpartner der jeweiligen AG.
Siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Formblatt ''Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz'' ist mit den Angebotsunterlagen einzureichen. Ist der Einsatz von Nachunternehmern vorgesehen, sind sowohl für den Bieter als auch für jeden einzelnen Nachunternehmer Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
Postanschrift: Wilhelminenstr. 1-3
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail:
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).