Hauptprüfung Mainbrücken nach DIN 1076 Referenznummer der Bekanntmachung: 66-2023-00052

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Frankfurt am Main, Amt für Straßenbau und Erschließung
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 25
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 69-212-48996
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vergabe.stadt-frankfurt.de
Adresse des Beschafferprofils: www.vergabe.stadt-frankfurt.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://vergabe.stadt-frankfurt.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-189da515b26-2be26aa0286c64f9
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.vergabe.stadt-frankfurt.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Hauptprüfung Mainbrücken nach DIN 1076

Referenznummer der Bekanntmachung: 66-2023-00052
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Hauptprüfung von Brücken (Mainbrücken) nach DIN 1076

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Stadt Frankfurt am Main, Bauwerke (Mainbrücken).

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Hauptprüfung von Brücken (Mainbrücken) nach DIN 1076

Stadt Frankfurt am Main, Bauwerke:

(Hauptprüfung im Bereich von Gemeindestraßen)

BW 006 Leunabrücke, BW 030 Fußgängersteg Niederräder Brücke, BW 019 Westhafenbrücke, BW 019 a Flusskrebssteg, BW 029 Fußgängersteg Main - Neckar - Brücke, BW 004 Untermainbrücke, BW 004 a Holbeinsteg, BW 002 Alte Brücke, BW 003 Eiserner Steg; BW 028 Fußgängersteg Deutschherrnbrücke, BW 018 Schmickbrücke, BW 001 b Arthur - von - Weinberg - Steg, BW 001 d Osthafenbrücke, BW 017 Honsellbrücke;

(Hauptprüfung im Bereich von Bundesstraßen)

BW 005 Friedensbrücke, BW 001 Ignatz - Bubis - Brücke, BW 001 c Flößerbrücke;

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 18/12/2023
Ende: 30/04/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Keine

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

- Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis der freiberuflichen Tätigkeit oder vergleichbar

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

- Bescheinigung Berufsgenossenschaft ggf.

- Berufshaftpflichtversicherung

- Verpflichtungserklärung nach HVTG zu Tariftreue und Mindestentgelt vom Bieter

- Verpflichtungserklärung nach HVTG zu Tariftreue und Mindestentgelt vom NU

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit entsprechenden Deckungssummen (Personenschäden: mind. 1,5 Mio. €, Sach- und Vermögensschäden: mind. 250.000 €, je 1-fach maximiert/Jahr) oder alternativ eine Erklärung des Versicherers, dass im Auftragsfall eine Versicherung in entsprechender Höhe abgeschlossen wird.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Unternehmensbezogene Eignungskriterien:

- Referenzen.

- Nachweis der Präqualifikation oder ausgefülltes Formblatt FB 124 LD mit Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren

- FB 235-Angaben im Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen

Personenbezogene Eignungskriterien:

- Nennung eingesetzten Personal mit Nachweis der Qualifikation und der Fachkunde des Prüfpersonals (Ingenieur od. mind. 3 Jahre Hauptprüfung von Brücken nach DIN 1076) sowie mit persönlicher Referenz.

Persönlicher Referenz = Mindestens 3 Referenzen der letzten 5 Jahre, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind. Vergleichbar bedeutet: Hauptprüfung von Brücken

- "VFIB-Zertifikat als Bauwerksprüfer" oder vergleichbar

(VFIB = Verein zur Förderung der Ausbildung zur Brücken-prüfung, Brückeninspektion und Bauwerksprüfung)

-MVAS-Nachweis des Verantwortlichen für die Verkehrssicherung an den Arbeitsstellen

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Mindestens 3 bis max. 4 Referenzen der letzten 5 Jahre, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind.

Vergleichbar bedeutet: mit mindestens 3 Hauptprüfungen an Ingenieurbauwerken aus den letzten 5 Jahren.

Mit Projektbeschreibung, Auftragsumfang /-volumen und Ansprechpartner der jeweiligen AG.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Siehe Vergabeunterlagen

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 11/10/2023
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15/12/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 11/10/2023
Ortszeit: 12:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Das Formblatt ''Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz'' ist mit den Angebotsunterlagen einzureichen. Ist der Einsatz von Nachunternehmern vorgesehen, sind sowohl für den Bieter als auch für jeden einzelnen Nachunternehmer Verpflichtungserklärungen vorzulegen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstr. 1-3
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail:
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
31/08/2023

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