Sanierung der Walhalla, Wiesbaden, Vorgezogene Sicherungs- und Konservierungsmaßnahmen, Nutzungs- und Flächenkonzept in Varianten, Bauphsyik, LPH 1-9 Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-VgV-SEG-Walhalla-BP
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Konrad-Adenauer-Ring 11
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65187
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): WiBau GmbH
E-Mail:
Telefon: +49 6112623930
Fax: +49 61126239319
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.seg-wiesbaden.de
Adresse des Beschafferprofils: www.wibau-wiesbaden.de
Postanschrift: Konrad-Adenauer-Ring 11
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65187
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6112623930
Fax: +49 61126239319
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wibau-wiesbaden.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung der Walhalla, Wiesbaden, Vorgezogene Sicherungs- und Konservierungsmaßnahmen, Nutzungs- und Flächenkonzept in Varianten, Bauphsyik, LPH 1-9
Sanierung der Walhalla, Wiesbaden, Vorgezogene Sicherungs- und Konservierungsmaßnahmen, Nutzungs- und Flächenkonzept in Varianten, Bauphsyik, LPH 1-9
SEG Stadtentwicklungsgesellschaft Wiesbaden mbH
Konrad-Adenauer-Ring 11
65187 Wiesbaden
Auf Grundlage der vorliegenden Untersuchungen und Studien mit den städtebaulichen, baulichen, denkmalpflegerischen, funktionalen und wirtschaftlichen Anforderungen sind im Rahmen der Sanierungsplanung zur Revitalisierung der Kulturstätte Walhalla (ggfs. Teilabbruch und -neubau) die Bauphysikplanung (Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Bauakustik (Schallschutz) und Raumakustik) zu erstellen:
Ein konkretes Raum, Nutzungs- und Betreiberkonzept liegt noch nicht vor. Dieses soll das Architekturbüro unter Berücksichtigung des Interesses der späteren Nutzerinnen und Nutzern sowie der Eigentümerin in einem iterativen Prozess mit der vom Magistrat eingesetzten Steuerungsgruppe in Varianten erarbeiten.
Die Aufgabenstellung für die Bauphysikplanung umfasst im Einzelnen die im Folgenden beschriebenen drei Leistungsbausteine. Es erfolgt zunächst der Abruf der Bausteine 1.1 und 2.
Baustein 1: Vorgezogene Sicherungs- und Konservierungsmaßnahmen
Um den weiteren Verfall der Bausubstanz zu verhindern, soll parallel zur Erarbeitung des Nutzungskonzeptes (Baustein 2) geprüft werden, welche Bauteile wie erhalten und welche baulichen Sicherungs- und Restaurierungsmaßnahmen vorgezogen durchgeführt werden können (Baustein 1.1). Diese Maßnahmen sind überwiegend im Bereich des Kernbaus der Walhalla zu identifizieren, der in seiner Gestaltung nicht verändert werden darf.
Die Festlegung und spätere Planung und Durchführung der Maßnahmen erfolgt durch die noch zu beauftragenden Architektur- und Fachplanungsbüros in enger Abstimmung mit den Denkmalbehörden, den noch zu beauftragenden Ing.-Büros, einer restauratorischen Fachplanung, sowie der Eigentümerin und der AG und ggf. weiteren zu beteiligenden Stellen.
Auftragsgegenstand für den Baustein 1 sind:
1.1 Beratungsleistungen (für Bauphysikplanung) im Rahmen der Identifizierung und Prüfung auf Machbarkeit der erforderlichen vorgezogenen Maßnahmen.
Es ist jeweils ein Stundensatz mit einem Stundenkontingent von je 25 Stunden für die o.g. Beratungsleistungen anzubieten für:
- Büroinhaber/innen
- Projektleiter/innen
- Sonstige Projektmitarbeiter/innen
- Sonstige Mitarbeiter/innen
Zusätzlich sind 3 Ortstermine (inkl. An- und Abreise) pauschal anzubieten.
Die Abrechnung erfolgt auf Nachweis.
Die Abrechnung der Nebenkosten ist als Prozentsatz bezogen auf das Nettohonorar anzugeben.
1.2 Beratungsleistungen (für Bauphysikplanung) für die an die Identifizierung und Prüfung auf Machbarkeit anschließende Planung und Durchführung dieser vorgezogenen Maßnahmen.
Es ist jeweils ein Stundensatz mit einem Stundenkontingent von je 25 Stunden für die o.g. Beratungsleistungen anzubieten für:
- Büroinhaber/innen
- Projektleiter/innen
- Sonstige Projektmitarbeiter/innen
- Sonstige Mitarbeiter/innen
Zusätzlich sind 3 Ortstermine (inkl. An- und Abreise) pauschal anzubieten.
Die Abrechnung erfolgt auf Nachweis.
Die Abrechnung der Nebenkosten ist als Prozentsatz bezogen auf das Nettohonorar anzugeben.
Baustein 2: Nutzungs- und Flächenkonzept in Varianten
Für die Revitalisierung der Walhalla liegt kein konkretes Raum- und Nutzungskonzept vor. Dieses soll durch das Architekturbüro unter Berücksichtigung des Interesses der späteren Nutzerinnen und Nutzer sowie der Eigentümerin mit der vom Magistrat eingesetzten Steuerungsgruppe im Dialog erarbeitet werden. In Abhängigkeit von konkreten Nutzungs- und Flächenbedarfen sind vom Architekturbüro im Rahmen einer Machbarkeitsuntersuchung Flächenkonzepte in Varianten zu erarbeiten. Für jede der Varianten soll, zwecks wirtschaftlicher Vergleichbarkeit, eine grobe Kostenschätzung erarbeitet werden.
Dabei soll der als Einzelkulturdenkmal geschützte Kernbau der Walhalla von 1897 mit dem prägenden Festsaal, dem Spiegelsaal und dem Foyer in seiner jetzigen Ausprägung für Veranstaltungen erhalten werden. In Abhängigkeit vom Nutzungskonzept und in Abstimmung mit der Denkmalbehörde stehen die späteren Anbauten an den Kernbau für einen ggf. (Teil-) Abriss zur Disposition. Zur Abdeckung der Anforderungen an den Raumbedarf einer modernen und flexibel nutzbaren Kultur- und Veranstaltungsstätte mit Gastronomie, sowie der Neuordnung der Situation in der Hochstättenstraße sind Ergänzungsneu- bzw. Anbauten unter Einbeziehung der derzeitigen Freifläche zu prüfen.
Eine Prüfung und Abweichung von der Konzeptstudie im Zuge der Erarbeitung des Nutzungskonzeptes wird nicht ausgeschlossen.
Es ist jeweils ein Stundensatz mit einem Stundenkontingent von je 25 Stunden für die o.g. Beratungsleistungen anzubieten für:
- Büroinhaber/innen
- Projektleiter/innen
- Sonstige Projektmitarbeiter/innen
- Sonstige Mitarbeiter/innen
Zusätzlich sind 3 Ortstermine (inkl. An- und Abreise) pauschal anzubieten.
Die Abrechnung erfolgt auf Nachweis.
Die Abrechnung der Nebenkosten ist als Prozentsatz bezogen auf das Nettohonorar anzugeben.
Baustein 3: Bauphysikplanung im Rahmen der Sanierung und ggf. Teilabriss und Anbau Walhalla
Auf Basis des in Baustein 2 erarbeiteten Nutzungs- und Flächenkonzeptes für die Sanierung mit ggfs. Teilabriss und Anbau sind die folgenden Planungen zu erstellen:
- Bauphysikplanung
1. Wärmeschutz und Energiebilanzierung
2. Bauakustik (Schallschutz)
3. Raumakustik
Die Planungen erfolgen in enger Abstimmung mit den Denkmalbehörden, den noch zu beauftragenden Architektur- und den Fachplanungsbüros, der noch zu beauftragenden restauratorischen Fachbauleitung sowie der Eigentümerin und der AG sowie ggf. weiteren zu beteiligenden Stellen.
Auftragsgegenstand für die Planung und Durchführung der Maßnahmen sind Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 7 gemäß Anlage 1.2 (zu §3 Absatz 1) HOAI 2021, sowie die Besonderen Leistungen gemäß Teilleistungstabelle (s. Anlage).
Kalkulationsgrundlage für das Angebot sind:
- prognostizierte Baukosten der KG 300-400 für das gesamte Gebäudeensemble in Höhe von rd. 20 Mio. Euro netto
- anrechenbare Kosten KG 300-400 für die Fachplanungsleistungen Raumakustik im Bereich der 2 denkmalgeschützten Säle in Höhe von ca. 4,4 Mio Euro.
- Bruttorauminhalt gesamt (Bestand und Planung): ca. 31.600 m³
- Rauminhalt großer Saal: ca. 5.400 m³
- Rauminhalt Spiegelsaal: ca. 1.500 m³
Die Besonderen Leistungen (lt. Anlage "Besondere Leistungen, Teilleistungstabelle") sind - nach Leistungsphasen unterteilt - jeweils als Pauschale pro LPH - anzubieten.
Für weitere - gegebenenfalls erforderliche, nicht im Leistungsbild enthaltene - Leistungen sind im Angebot entsprechende Stundenhonorare anzugeben. Diese sind wie folgt zu gliedern:
- Büroinhaber/innen
- Projektleiter/innen
- Sonstige Projektmitarbeiter/innen
- Sonstige Mitarbeiter/innen
Abgerechnet wird auf Nachweis.
Die Abrechnung der Nebenkosten ist als Prozentsatz bezogen auf das Nettohonorar anzugeben.
Es erfolgt ein stufenweiser Abruf der Leistungen (ganze Leistungsphasen oder einzelne Teilleistungen). Zunächst erfolgt die Beauftragung der Leistungsphasen 1 und 2 durch die SEG. Für den Fall, dass das im Rahmen von Baustein 2 zu erarbeitende Konzept von der vorliegenden Konzeptstudie abweicht, ist nach der Leistungsphase 2 ein erneuter Gremienbeschluss einzuholen. Vorbehaltlich dieses Gremienbeschlusses kann der Abruf der Leistungsphasen 3 bis 4 erfolgen. Nach Abschluss der Leistungsphase 3 inkl. Kostenberechnung und Durchführung von Plausibilitätsprüfung und baufachlicher Prüfung kann nach erneutem Gremienbeschluss der Abruf der weiteren Leistungsphasen 5 bis 8 ggf. in weiteren Bearbeitungsstufen erfolgen.
Die Beauftragungen der jeweils weiteren Bearbeitungsstufen ab der Leistungsphase 2 stehen somit unter Gremienvorbehalt und können nur mit Zustimmung der von Seiten der AG zu beantragenden notwendigen Gremienbeschlüsse erfolgen. Es besteht kein Anspruch auf den Abruf von einzelnen Leistungen bzw. sämtlichen Leistungsstufen.
Zeitplanung
Mit der Erarbeitung der Identifizierung von vorgezogenen Sicherungsmaßnahmen und des Raum- und Nutzungskonzeptes in Varianten soll umgehend nach Beauftragung begonnen werden (Baustein 1.1 und 2).
Die Durchführung von vorgezogenen Sicherungsmaßnahmen erfolgt nach der Identifizierung der Maßnahmen. Die Grundlagenermittlung und Vorentwurfsplanung für die Sanierung der Walhalla (Leistungsphase 1 und 2, Baustein 3) soll nach Festlegung auf eine der Varianten für das Flächen- und Nutzungskonzept nach Bearbeitung des Bausteins 2 erarbeitet werden (ca. 4 Monate nach Beauftragung). Sollte die Variante wesentlich von der derzeit vorliegenden Konzeptstudie abweichen, ist diese spätestens im Zuge der Erarbeitung der Leistungsphase 2 den städtischen Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen.
Nach Abschluss der Leistungsphase 3 (Baustein 3) soll auf Grundlage der Entwurfsplanung und Kostenberechnung seitens des Revisionsamtes eine Plausibilitätsprüfung erfolgen. Mit Ein-satz von Fördermitteln aus der Städtebauförderung ist ebenfalls nach Abschluss der Leistungsphase 3 eine baufachliche Prüfung durchzuführen. Mit den Ergebnissen dieser Prüfungen wird den städtischen Gremien die Ausführungsvorlage zur Realisierung der Maßnahme vorgelegt. Parallel zur Beschlussfassung soll die Genehmigungsplanung erarbeitet werden. Baubeginn ist für die zweite Jahreshälfte 2025 terminiert, die Fertigstellung soll bis Ende des Jahres 2027 erfolgen.
Nachweise durch Bewertung der vorgelegten Unterlagen gem. III.1.1 bis III.1.3 insbesondere:
der Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzprojekte mit der zu erbringenden Leistung sowie der in der Bewertungsmatrix genannten Kriterien:
Finanzielle und wirtschaftliche (max. 40 Punkte):
- Gemittelter Jahresumsatz vergleichbarer Leistungen in den letzten 3 Jahren - max. 40 Punkte;
Fachliche Eignung - Büro (max. 50 Punkte):
- Anzahl beschäftigter Ingenieure inkl . Führungskräften - max. 20 Punkte
Zusatzpunkte:
- Anzahl festangestellte Projektleiter mit Berufserfahrung >= 10 Jahren, von Umbau und Sanierung von denkmalgeschützten Gebäuden - max. 30 Punkte
Referenzen 1-2: Sanierung von Gebäuden, (max. 280 Punkte bzw. 140 Punkte je Referenz):
- Sanierung in Kombination mit Neubau - max. 0-20 Punkte
- Sanierung eines denkmalgeschützten Gebäudes (Einzelkulturdenkmal) - max. 0-20 Punkte
- Sanierung / Umbau eines Gebäudes mit Theater- oder Konzertsaal - max. 0-20 Punkte
- Abwicklung Planung und Bauüberwachung Wärmeschutz und Energiebilanzierung - max. 0-20 Punkte
- Abwicklung Planung und Bauüberwachung Bauakustik - max. 0-20 Punkte
- Abwicklung Planung und Bauüberwachung Raumakustik - max. 0-20 Punkte
- Abwicklung, Planung und Bauüberwachung geförderter energetischer Maßnahmen - max. 0-20 Punkte
- Größenordnung - max. 0-20 Punkte
Als Gesamtsumme der Bewertungsmatrix können maximal 410 Punkte erreicht werden.
Die genaue Bewertungsmatrix ist Teil der Vergabeunterlagen.
Erfüllen im Teilnahmewettbewerb mehr als 5 Bewerber gleichermaßen die Anforderungen, entscheidet bei Punktgleichheit das Los (vgl. § 75 Abs. 6 VgV).
Es erfolgt ein stufenweiser Leistungsabruf in (Teil-) Bausteinen und Leistungsphasen (Optionen), vorbehaltlich der Gremienbeschlüsse zur weiteren Umsetzung des Projektes sowie der Entscheidung der AG im weiteren Projektverlauf:
Stufenweiser Leistungsabruf: (Teil-) Baustein 1.1, (Teil-) Baustein 1.2, Baustein 2, Baustein 3
Stufenweiser Leistungsabruf: Unterteilung des Bausteins 3 in die Leistungsphasen gemäß HOAI.
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abruf von einzelnen und / oder sämtlichen (Teil-) Bausteinen und Leistungsphasen und kann aus einem Nichtabruf auch keine weitergehenden Ansprüche (z. B. auf Schadensersatz oder Honorarerhöhung) herleiten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Der Bewerber hat zum Nachweis seiner Eignung mit der Bewerbung die nachfolgend unter III.1.1), III.1.2) und III.1.3) geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen vorzulegen. Die Vorlage von Kopien ist zulässig. Der Auftraggeber weist ferner darauf hin, dass unvollständige Teilnahmeanträge vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden können. Es wird empfohlen, den Teilnahmeantrag zu verwenden. Der Teilnahmeantrag inkl. Bewertungsmatrix stehen, unter dem in I.3) genannten Link, zum kostenfreien Download zu Verfügung. Die Bildung einer
Bewerbergemeinschaft ist möglich. Bei Bewerbergemeinschaften sind die geforderten Nachweise - soweit einschlägig - grundsätzlich für alle Mitglieder vorzulegen. Bei den Nachweisen nach III.1.2) und III.1.3) weist jedes Mitglied die Eignung für den Leistungsbestandteil nach, den es übernehmen soll.
Bewerbergemeinschaften haben dem Antrag auf Teilnahme darüber hinaus eine Erklärung beizulegen, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und diese im Falle der Auftragserteilung erklären, einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder im Auftragsfall bestätigt.
Die Bildung von Bewerber-/Bietergemeinschaften nach Einreichung des Teilnahmeantrags ist unzulässig.
Vorzulegen de Eignungsnachweise/-angaben des Bewerbers:
a. Aussagekräftige Unternehmensdarstellung.
Unter einer "aussagekräftigen Unternehmensdarstellung" wird eine Darstellung Ihres Büros verstanden - z.B. Gründung, Geschichte, Mitarbeiter, Leistungsspektrum, Aufgabenfelder, Arbeitsweise, Büroreferenzen etc. - die es der Vergabestelle ermöglicht, sich zusammen mit den anderen geforderten Unterlagen, einen Gesamteindruck Ihres Unternehmens zu machen.
b. aktueller Nachweis: Handelsregister, soweit es sich um eine juristische Person handelt, nicht älter als 01.01.2023 oder ein Nachweis der Eintragung in ein Berufsregister / einer Kammerzugehörigkeit.
c. Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB vorliegen sowie die Verpflichtung zur Tariftreue und Mindestentgelt gem. HVTG. Geforderte Eignungsnachweise gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
a. Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers und seinen Umsatz für Leistungen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, in den letzten 3 Geschäftsjahren (§ 45 Abs. 4Nr. 4 VgV).
b. Im Falle einer Beauftragung ist vom Bieter eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 3.000.000 EUR für Personenschäden sowie 2.000.000 EUR für Sach- und Vermögensschäden (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV) nachzuweisen.
Geforderte Eignungsnachweise gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres
Erklärungsumfangs zulässig.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
a.1 Bescheinigungen über die berufliche Befähigung der Führungskräfte des Bewerbers, insbesondere der für das Projekt verantwortlichen Bearbeiter (§ 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV)einschließlich dem Nachweis der Qualifikation und einschlägigen Erfahrungen der verantwortlichen Mitarbeiter in Bezug auf vergleichbare Projekte.
b.1 Referenzen 1+2, Sanierung von Gebäuden: Referenzen von zwei aus den letzten 10 Jahren (2013-2023 - Stichtag ist das in der "Anzeige der abschließenden Fertigstellung" eingetragene Fertigstellungsdatum) mit Erfahrung im Bereich der Sanierung in Kombination mit Neubau, Sanierung eines denkmalgeschütztes Gebäudes
(Einzelkulturdenkmal), Sanierung / Umbau eines Gebäudes mit Theater- oder Konzertsaal, Abwicklung Plnung und Bauüberwachung Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Abwicklung Planung und Bauüberwachung Bauakustik, Abwicklung Planung und Bauüberwachung Raumakustik, Abwicklung, Planung und Bauüberwachung geförderter energetischer Maßnahmen, Größenordnung; es ist auch zulässig Auftraggeberbestätigungen im Sinne des § 46 VgV einzureichen. Wir bitten Sie uns zwei Referenzprojekte zu nennen, die gewertet werden sollen. Es werden maximal zwei Referenzprojekte gewertet. Nach konkreter Sachlage können auch Zwischenwerte vergeben werden. Bitte stellen Sie diese Projekte jeweils zusätzlich auf max. 4 DIN-A4 Seiten oder 2 DIN-A3 Seiten dar.
c. Eigenerklärung über das jährliche Mittel der vom Bewerber in den letzten 3 Jahren
Beschäftigten und davon die Anzahl seiner beschäftigten Führungskräfte in den letzten 3 Jahren (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV). Das jährliches Mittel der beschäftigten Architekten inkl. Führungskräften. Anzahl aktuell festangestellter Bauleiter mit einer Berufserfahrung ≥ 10 Jahre, mit Erfahrung von Sanierung von denkmalgeschützten Gebäuden.
d. Eigenerklärung, welche Teile des Auftrages der Bewerber unter Umständen als Unterauftrag zuvergeben beabsichtigt (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV).
Geforderte Eignungsnachweise gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die SEG Wiesbaden hat ihre Schwestergesellschaft, die städtische WiBau Gesellschaft mbH (WiBau) mit der Durchführung des hier ausgeschriebenen Vergabeverfahrens beauftragt. Sämtliche Kommunikation im Vergabeverfahren ist daher mit der WiBau zu führen. Das gesamte Verfahren inkl. Kommunikation wird elektronisch in Textform, möglichst über das Bietercockpit der Vergabeplattform e-HAD (elektronische
Hessische Ausschreibungsdatenbank) oder per E-Mail an
unter Angabe der Dokumentenbezeichnung und Gliederungsnummer der Vergabeunterlagen abgewickelt. Teilnahmeanträge sowie die späteren Angebote sind ausschließlich elektronisch über das Bietercockpit der Vergabeplattform e-HAD einzureichen. Dies erfordert eine kostenfreie Registrierung. Wenn Sie sich registriert haben, werden Sie aktiv informiert, sobald eine neue Version der Unterlagen von der Vergabestelle veröffentlicht wird oder sobald die Vergabestelle neue Nachrichten zum Verfahren verschickt. Teilnahmeanträge sowie die späteren Angebote, die schriftlich in Papierform oder auf anderem elektronischen Wege sowie welche, die nach der Angebotsfrist eingehen, werden von der Wertung ausgeschlossen.
Informationen zum weiteren Verfahren:
Nach abgeschlossenem Teilnahmewettbewerb werden die gem. II.2.9 ausgewählten Bewerber zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Die Anbieter haben ihren Aufwand zur Angebotserstellung grundsätzlich so zu bemessen, dass keine Entschädigungspflicht des Auftraggebers begründet wird. Insbesondere erwartet
der Auftraggeber über die geforderten Angebotsunterlagen hinaus keine sonstigen Unterlagen. Nach Angebotsabgabe wird die Vergabestelle die eingegangenen Angebote prüfen. Die Vergabestelle behält sich gem. § 17 Abs. 11 VgV die Möglichkeit vor, den Zuschlag auf Grundlage der Erstangebote ohne weitere Verhandlung zu erteilen.
Sollte es zu Aufklärungs-/ Verhandlungsgesprächen kommen, so sollen diese im Laufe des Dezember 2023 stattfinden. Gem. § 17 Abs. 12 VgV ist die Vergabestelle berechtigt bei den Verhandlungen in Stufen zu verfahren und so ggf. die Anzahl der Teilnehmer zu reduzieren.
Verwendung der Vergabeunterlagen:
Die Vergabeunterlagen und alle Informationen, die die Bewerber im Rahmen des
Vergabeverfahrens erhalten, sind nur für dieses Vergabeverfahren zu verwenden. Die Nutzung der Vergabeunterlagen für andere Zwecke ist nicht gestattet.
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1 - 3
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6151/12-6603
Fax: +49 6151/12-5816
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1 - 3
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: +49 6151/12-6603
Fax: +49 6151/12-5816
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1 - 3
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: +49 6151/12-6603
Fax: +49 6151/12-5816