2. S-Bahn-Stammstrecke München – Optimierung Planung Referenznummer der Bekanntmachung: 17FEI27850
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Garbe, Markus
E-Mail:
Telefon: +49 89130872593
Fax: +49 69260913730
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
2. S-Bahn-Stammstrecke München – Optimierung Planung
Die Planungen der Stationen Hauptbahnhof, Marienhof, Ostbahnhof und Leuchtenbergring inkl. Gleisanlagen sowie die Streckenführung / Tunnel / Rettungsschächte / Trogbauwerke sind in grundlegender Weise zu optimieren, um Funktionalität, Baubarkeit, Kostenrahmen sowie Ausführungs- und Inbetriebnahmetermine des Gesamtprojektes zu sichern. Die beinhaltet:
- Objektplanung Lph 1-4, 6/7 für die oben genannten Stationen;
- Tragwerksplanung Lph 1-3, 6 für die oben genannten Stationen sowie für die Tunnelplanung und Rettungsschächte;
- TGA-Planung Lph 1-4, 6/7 für die oben genannten Stationen ;
- LST-Planung Lph 1-4 und 6/7 sowie Neuerstellung der PT1-Planung;
- OLA-Planung Lph 3-4 und 6/7 aufgrund notwendiger Anpassungen in der Trassierung, sowie Anpassung von Rückstromführung, Bahnerdung und Schutzmaßnahmen unterirdisch;
- 50Hz-Planung Lph 1-4 und 6/7 aufgrund vorgenannter Maßnahmen in den unterirdischen und oberirdischen Bereichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
2. S-Bahn-Stammstrecke München – Optimierung Planung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
München
Die Planungen der Stationen Hauptbahnhof, Marienhof, Ostbahnhof und Leuchtenbergring inkl. Gleisanlagen sowie die Streckenführung / Tunnel / Rettungsschächte / Trogbauwerke sind in grundlegender Weise zu optimieren, um Funktionalität, Baubarkeit, Kostenrahmen sowie Ausführungs- und Inbetriebnahmetermine des Gesamtprojektes zu sichern. Die beinhaltet:
- Objektplanung Lph 1-4, 6/7 für die oben genannten Stationen;
- Tragwerksplanung Lph 1-3, 6 für die oben genannten Stationen sowie für die Tunnelplanung und Rettungsschächte;
- TGA-Planung Lph 1-4, 6/7 für die oben genannten Stationen ;
- LST-Planung Lph 1-4 und 6/7 sowie Neuerstellung der PT1-Planung;
- OLA-Planung Lph 3-4 und 6/7 aufgrund notwendiger Anpassungen in der Trassierung, sowie Anpassung von Rückstromführung, Bahnerdung und Schutzmaßnahmen unterirdisch;
- 50Hz-Planung Lph 1-4 und 6/7 aufgrund vorgenannter Maßnahmen in den unterirdischen und oberirdischen Bereichen.
Das Erfordernis zur Erstellung einer Projektinformationsmappe ergibt sich, da neben dem Planfeststellungsbeschluss vom 24.08.2009 auch zivilrechtliche Vereinbarungen mit den betroffenen Eigentümern geschlossen werden müssen. Für einige Grundstücke westlich und östlich des Schlitzwandkastens Hp Marienhof ist eine vorübergehende "Grundinanspruchnahme unterirdisch" erforderlich, um die Hebungsinjektionen der von den Vortrieben betroffenen Gebäude durchführen zu können. Weitere Bestandgebäude sind von Setzungen durch die Unterfahrung durch die Tunnelvortriebsmaschinen betroffen. Die Objektmappen dienen als Arbeitsgrundlage für die Einholung der erforderlichen zivilrechtlichen Vereinbarungen mit den Eigentümern. LÄ221
Der gebundene AN ist bereits mit der Erstellung der Entwurfs- und Genehmigungsplanungen beauftragt und dabei tief mit den bisherigen Ergebnissen und Abläufen vertraut. Die beauftragten Leistungen umfassen auch die Planung der erforderlichen Vortriebe im Umgriff des Marienhofes sowie deren Auswirkungen auf die bestehende Bebauung. Die Erstellung der Objektmappen, die unter anderem die erforderlichen Hebungsinjektionen als Gegenmaßnahme zu den Setzungen aus den Vortriebsarbeiten umfasst, stellt eine Ergänzung dazu dar, die nicht getrennt betrachtet und ausgeführt werden kann. Ein weiterer AN würde ggf. abweichende Darstellungen heranziehen, was zu Inkonsistenzen in der Außendarstellung führt. Desweiteren besitzt der AN umfangreiches Wissen über Problemstellungen und den hierzu entwickelten Lösungsansätzen angrenzender Maßnahmen. Bei einem möglichen Wechsel des AN würden neben dem Wissen zu den Schnittstellen auch Abstimmungsergebnisse und die darauf aufbauenden Planungsentscheidungen verloren gehen. Zudem wäre die erforderliche technische Kontinuität bei der Übertragung der bisher erstellten Unterlagen nicht gewährleistet. Ein anderer AN müsste sich erst über einen längeren Zeitraum in die Thematik einarbeiten, was der engen Terminschiene des Hp Marienenhof sowie der gesamten 2.SBSS entgegensteht. Durch eine neue Vergabe würde es zudem zu Terminverzögerungen kommen, die gravierende Auswirkungen auf den Bauablauf hätten. Die Hebungsinjektionen liegen bei weiteren Verzögerungen auf dem kritischen Weg und haben damit direkte Auswirkungen auf den Inebtriebnahmetermin. Desweiteren müsste sich ein weiterer AN zunächst in das Projekt einarbeiten, was mit zusätzlichen Kosten verbunden ist. Ein Wechsel des AN ist daher weder aus technischer noch aus wirtschaftlicher Sicht möglich.