Planung, Beschaffung, Lieferung, Montage, Inbetriebsetzung, Probebetrieb und Abnahme der Rauchgasreinigung der neuen Verbrennungslinie 4 Referenznummer der Bekanntmachung: ZAS RGR01 Rauchgasreinigung
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64293
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.zas-darmstadt.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Planung, Beschaffung, Lieferung, Montage, Inbetriebsetzung, Probebetrieb und Abnahme der Rauchgasreinigung der neuen Verbrennungslinie 4
Gegenstand der Ausschreibung sind Planung, Beschaffung, Lieferung, Montage, Inbetriebsetzung, Probebetrieb und Abnahme der Rauchgasreinigung der neuen Verbrennungslinie 4. Dies umfasst die Integration der Rauchgasreinigung der neuen Linie 4 in die bestehende Anlage (Ersatz der Linie 2) und Anschluss an den neuen Müllkessel der Linie 4, welcher für eine spätere Zusammenschaltung mit dem Drehrohrofen der Klärschlamm-Monobehandlungsanlage (KSMB) vorgesehen ist.
Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Der Zweckverband Abfallverwertung Südhessen (ZAS) hat die Aufgabe, die nach Vermeidung und Verwertung verbleibenden Restabfälle aus Hausmüll, Sperrmüll und hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen für die Gebietskörperschaften Stadt Darmstadt, Landkreis Darmstadt-Dieburg, Odenwaldkreis sowie seinen Kooperationspartnern zu entsorgen. Zu diesem Zweck besitzt und betreibt der ZAS das Müllheizkraftwerk (MHKW) Darmstadt. Mit der Durchführung des operativen Betriebs ist die ENTEGA AG beauftragt. Die Müllverbrennung des MHKW Darmstadt besteht heute aus drei Verbrennungslinien, den Linien 1, 2 und 3, mit einer genehmigten jährlichen Durchsatzkapazität von 238.280 Mg/a.
Der ZAS plant den Umbau und die Modernisierung des MHKW Darmstadt.
Die Errichtung der neuen Müllverbrennungslinie 4 und der Klärschlamm-Monobehandlung erfolgt in zwei Bauabschnitten. Der ZAS plant, im Rahmen des Bauabschnittes 1 die Müllverbrennungslinie 2 rückzubauen und durch eine größere Müllverbrennungslinie 4 zu ersetzen. Im Rahmen des Bauabschnittes 2 ist geplant, die Müllverbrennungslinie 1 rückzubauen und an den Platz der Linie 1 eine Linie 5 mit Klärschlamm-Monobehandlungsanlage (KSMB) und mit KS-Aschekonfektionierung aufzustellen und mit dem Kessel der Linie 4 zu koppeln, wobei die Arbeiten zu Linie 5 und die insoweit notwendigen Rückbauleistungen nicht Gegenstand dieser Ausschreibung sind. Im Bauabschnitt 2 erfolgt auch die Zusammenschaltung zwischen Klärschlamm-Monobehandlung und dem Kessel der Linie 4. Zielsetzung der Klärschlamm-Monobehandlung ist die Behandlung von kommunalem Klärschlamm aus der Region mit nachgeschalteter Granulierung der KS-Aschen und entsprechender Rückgewinnung des Rohstoffs Phosphor in einem P-Aschegranulat.
Die KSMB besteht aus der Klärschlamm-Annahme, Klärschlamm-Zwischenlagerung und der thermischen Klärschlammbehandlung mittels Drehrohrofen. Die thermische Klärschlammbehandlung wird in einem direkt beheizten Drehrohrofen im Aufstellungsbereich der aktuellen Müllverbrennungslinie 1 erfolgen. Die Beheizung des Drehrohrofens soll mit heißem Rauchgas (Heißgas) aus dem Kessel der Müllverbrennungslinie 4 durchgeführt werden. Es ist beabsichtigt, dass im Drehrohrofen das Heißgas im Gegenstrom zum Transportweg des Klärschlammes strömt, wobei die benötigte Heißgasmenge dabei abhängig von der Menge und vom Feuchtigkeitsgehalt des eingetragenen Klärschlamms sein wird. Die Gasmenge wird über die Temperatur des aus dem Drehrohrofen austretenden, sogenannten Prozessgases, bestimmt. Das Prozessgas wird beidseitig dem Feuerraum der Müllverbrennung Linie 4 zugeführt. Im Prozessgas enthaltene, brennbare Bestandteile werden hier vollständig verbrannt.
Ein separates Teilprojekt umfasst ein Leittechnik-Retrofit für die Müllverbrennungslinie 3 und die bestehenden Hilfssysteme. In einem weiteren separaten Teilprojekt wird eine neue Speisewasserversorgung für die Müllverbrennungslinien 3 und 4 gebaut.
Die vorhandene Müllverbrennungslinie 3 bleibt im Wesentlichen unverändert und in Betrieb.
Die zukünftige jährliche Durchsatzkapazität der Müllverbrennungslinie 3 und der neuen Müllverbrennungslinie 4 betragen in Summe 225.000 Mg/a (Antragswert). Die KSMB ist auf eine Kapazität von 60.000 Mg/a (entwässerter kommunaler Klärschlamm) ausgelegt.
Der Auftraggeber beabsichtigt die Beschaffung von Lieferungen und Leistungen über die Planung, Lieferung, Koordinierung, schlüsselfertige Errichtung, Inbetriebsetzung, Probebetrieb und die Abnahme der Rauchgasreinigung. Dieser Beschaffungsgegenstand betrifft sowohl Bauschnitt 1 als auch Bauabschnitt 2.
Die wichtigen terminlichen Meilensteine im Bauabschnitt 1 sind nach dem aktuellen Planungsstand wie folgt vorgesehen:
Der Beginn der Schwermontage der Rauchgasreinigung Linie 4 ist derzeit für den 07.04.2025 geplant. Das Montageende der Rauchgasreinigung Linie 4 ist für den 31.10.2025 geplant. Das Ende der Inbetriebsetzung (kalt und warm) des Kessels zusammen mit der Rauchgasreinigung Linie 4 ist für den 31.05.2026 vorgesehen. Nach dem sechzigtägigen Probebetrieb erfolgt die Abnahme.
Im Bauabschnitt 2 ist dann noch die Rauchgasreinigung auf die betrieblichen rauchgasseitigen veränderten Eingangsdaten des integrierten Betriebes von Müllverbrennung mit der Klärschlamm-Monobehandlung anzupassen.
Die wichtigen terminlichen Meilensteine im Bauabschnitt 2 sind nach dem aktuellen Planungsstand wie folgt vorgesehen:
Der Start der Inbetriebsetzung der Klärschlamm-Monobehandlung in Zusammenschaltung mit dem Kessel und der Rauchgasreinigung Linie 4 ist der 10.01.2028. Das Ende der Inbetriebsetzung der Klärschlamm-Monobehandlung in Zusammenschaltung mit dem Kessel bzw. Zusammenwirken mit der Rauchgasreinigung Linie 4 ist der 09.05.2028. Nach dem sechzigtägigen Probebetrieb erfolgt die weitere Abnahme des integrierten Betriebes der Müllverbrennung mit der Klärschlamm-Monobehandlung.
Vor diesem Hintergrund beabsichtigt der Auftraggeber mit der vorliegenden Ausschreibung insbesondere die folgenden Hauptkomponenten sowie Lieferungen und Leistungen zu beschaffen:
- Eine mehrstufige Rauchgasreinigungsanlage zur Reinigung der Rauchgase von Kessel Linie 4, bestehend aus Trockensorptionsstufe 1 (Gewebefilter 1 mit Natriumbicarbonat), SCR-DeNOx mit Ammoniakwassereindüsung, Trockensorptionsstufe 2 (Gewebefilter 2 mit Kalkhydrat, C-haltiges Adsorbens), Saugzug mit Schalldämpfer, Rauchgaskühler inkl. Zwischenkreislauf, Rauchgaskanalsystem sowie den Lager- und Fördereinrichtungen zur Sorbens- und Additivversorgung (Natriumbicarbonat, Kalkhydrat, C-haltiges Adsorbens, Ammoniakwasser ab vorhandenem Ammoniakwasserlager), für die Emissionsminderung der Rauchgase, basierend auf einer Müllmenge von ca. 135.000 Mg/a bei einer Betriebszeit von 8.200 h/a und einer Klärschlammmenge von ca. 60.000 Mg/a bei einer Betriebszeit von 8.000 h/a;
- Schnittstellen mit dem Anschluss an den neuen Kessel der Linie 4 und innerhalb der Rauchgasreinigung angeordneten externen Economisers des Kessels, sowie an den bestehenden Kamin;
- Stahlbau, der für die oben genannten Komponenten benötigt wird;
- Komponentenbezogene Elektro-, Mess-, Steuerungs- und Regeltechnik (EMSR, Sensorik);
- Planung, Beschaffung, Fertigung, Lieferung, Montage, Inbetriebsetzung, Probebetrieb und Abnahmen.
Darüber hinaus sind folgende Nebenanlagen optional mit anzubieten:
- Komplette Wärmeisolation der notwendigen Komponenten aus dem Lieferumfang der Rauchgasreinigung.
Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Auf der Grundlage der gemäß Abschnitt III. 1. 1) bis III. 1. 3) vollständig eingereichten Unterlagen erfolgt die Auswahl der Teilnehmer durch Bewertung der Qualität und Güte der im Teilnahmewettbewerb vorgelegten vergleichbaren Referenzprojekte (vgl. Abschnitt III. 1.3) der Auftragsbekanntmachung).
Folgende Nebenanlagen sind optional mitanzubieten:
- Komplette Wärmeisolation der notwendigen Komponenten aus dem Lieferumfang der Rauchgasreinigung; Nassentschlackung;
Voraussetzung für die Zurverfügungstellung der Anfragespezifikation Teil C „Liefer- und Leistungsumfang“ ist die Unterzeichnung einer geschäftsüblichen Vertraulichkeitsvereinbarung. Diese Vertraulichkeitsvereinbarung kann in dem über Abschnitt I.3) dieser Auftragsbekanntmachung verlinkten Projektraum der Vergabeplattform beim Auftraggeber angefordert werden und ist nach Unterzeichnung über den entsprechenden Kommunikationsbereich der Vergabeplattform diesem zu übermitteln.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Allgemeine Hinweise zu den Teilnahmebedingungen:
Alle geforderten Nachweise und Erklärungen gemäß Abschnitt III. 1. 1) bis III. 1. 3) sind innerhalb der Bewerbungsfrist nach Abschnitt IV. 2. 2) mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen, soweit sich der Auftraggeber dies nicht ausdrücklich anders vorbehalten hat. Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass unvollständige Bewerbungen von der Teilnahme am weiteren Verfahren ausgeschlossen werden können.
Die Vorlage von Kopien ist zulässig. Ausländische Bewerber haben statt der geforderten amtlichen Nachweise nach deutschem Recht gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen. Soweit nicht anders gefordert, können Erklärungen als Eigenerklärungen abgegeben werden.
Die Vergabestelle stellt für die nachfolgend aufgeführten Nachweise und Erklärungen ein Bewerber-Formblatt zur Verfügung, welches interessierte Unternehmen als Anlage zum ersten Verfahrensbrief über die unter Abschnitt I. 3) genannte elektronische Adresse abrufen können.
Bei Bewerbergemeinschaften sind die geforderten Nachweise für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Liefer- bzw. Leistungsbestandteil nachweisen muss, den es übernehmen soll. Ferner hat die Bewerbergemeinschaft dem Teilnahmeantrag eine Erklärung beizulegen, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind, der für die Durchführung bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist und dieser die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder im Auftragsfall als Gesamtschuldner haften (Bewerbergemeinschaftserklärung).
Beabsichtigt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft den Einsatz von Nachunternehmern, sind die von den Nachunternehmern zu erbringenden Lieferungen bzw. Leistungen gemäß § 34 Abs. 1 SektVO nach Art und Umfang mit dem Teilnahmeantrag zu benennen. Für Nachunternehmer, welche der Bewerber im Wege der Eignungsleihe nach § 47 SektVO einzusetzen beabsichtigt, sind weiterhin die unter Abschnitt III. 1. 1) bis III. 1. 3) geforderten Nachweise und Erklärungen, soweit einschlägig und bezogen auf die zu erbringende Teilleistung, für den jeweiligen Nachunternehmer bereits mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sowie nach § 47 Abs. 1 Satz 1 SektVO nachzuweisen, dass dem Bewerber die insoweit für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden.
Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Zu III.1.1):
a)
Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 142 i. V. m. §§ 123, 124 GWB sowie § 22 Abs. 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen oder andernfalls entsprechende Selbstreinigungsmaßnahmen nach den § 142 i. V. m. §§ 125, 126 GWB getroffen werden.
b)
Aussagekräftige Unternehmensdarstellung, unter Angabe von Firma, Sitz, Gegenstand, Rechtsform, Geschäftsleitung des Unternehmens; kurze Beschreibung des Tätigkeitsbereichs (Arbeitsbereiche, Leistungsspektrum), Benennung des Ansprechpartners für die Bewerbung.
c)
Aktueller Nachweis der Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister oder eine gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes.
d)
Erklärung über die Einhaltung des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes (Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen entsprechend der Vorgaben § 4 Abs. 1 und 2 des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz und zur Zahlung des Mindestlohns gem. § 20 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) bzw. des Tariflohns nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz sowie darüber, dass der Bieter nicht wegen eines Verstoßes gegen § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 Euro belegt worden ist und damit nicht die Voraussetzungen für einen Ausschluss von der Auftragsvergabe nach § 19 Abs. 1 und 3 MiLoG vorliegen).
e)
Eigenerklärung zum Russlandgeschäft gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Bewerbers bzw. von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft.
a)
Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten fünf Jahren (2018 bis 2022), aufgeteilt nach Gesamtumsatz und nach Umsatz, soweit er Lieferungen und / oder Leistungen betrifft, die mit den zu vergebenden Lieferungen und Leistungen (insbesondere Planung, Beschaffung, Lieferung, Inbetriebsetzung, Probebetrieb und Abnahme von Rauchgasreinigungsanlagen aus dem Bereich der thermischen Abfallbehandlung, Kraftwerksanlagen oder vergleichbaren thermischen Prozessen) vergleichbar sind.
b)
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung / Betriebs-, Produkt- und Umwelthaftpflichtversicherung im Falle der Beauftragung mit den folgenden Deckungssummen:
- für Personen-, Sach- und Vermögensfolgeschäden in Höhe von EUR 10,0 Mio.
- für Vermögensschäden (inkl. Planungshaftpflichtleistung) in Höhe von EUR 10,0 Mio.
- für Umweltschäden nach dem Umwelthaftungs- und Umweltschadensgesetz in Höhe von EUR 10,0 Mio.
Der Nachweis ist entweder durch eine Bestätigung eines Versicherers über das Bestehen der Versicherung mit den genannten Deckungssummen zu erbringen oder durch eine Erklärung des Versicherers, dass eine solche Versicherung im Falle der Auftragserteilung zum Zeitpunkt der Leistungserbringung abgeschlossen wird.
c)
Nachweis ausreichender Bonität durch Vorlage einer aktuellen Wirtschaftsauskunft einer Ratinggesellschaft, wie z. B. Creditreform oder einer vergleichbaren Wirtschaftsauskunft, in Bezug auf Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit.
Zu Abschnitt III. 1. 2) lit. a): Der Mindestumsatz für Lieferungen und / oder Leistungen in den letzten fünf Jahren, die mit den zu vergebenden Lieferungen und Leistungen (insbesondere Planung, Beschaffung, Lieferung, Inbetriebsetzung, Probebetrieb und Abnahme von Rauchgasreinigungsanlagen aus dem Bereich der thermischen Abfallbehandlung, Kraftwerksanlagen oder vergleichbaren thermischen Prozessen) vergleichbar sind, beträgt im Durchschnitt EUR 5 Mio. netto pro Jahr.
a)
Angaben über die Erbringung von einschlägigen Lieferungen und / oder Leistungen in den letzten fünfzehn Jahren (2008 bis 2022) sowie des laufenden Jahres, die mit den zu vergebenden Lieferungen und Leistungen (insbesondere Planung, Beschaffung, Lieferung, Inbetriebsetzung, Probebetrieb und Abnahme von Rauchgasreinigungsanlagen aus dem Bereich der thermischen Abfallbehandlung, Kraftwerksanlagen oder vergleichbaren thermischen Prozessen) vergleichbar sind und die spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist abgeschlossen wurden.
Die in den Referenzen benannten Anlagen müssen sich zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages seit mindestens 3 Monaten abgenommen sein und sich im kommerziellen Dauerbetrieb befinden. Die Abnahme und dieser mindestens dreimonatige kommerzielle Dauerbetrieb ist für die jeweilige Referenz durch ein Bestätigungsschreiben des Anlagenbetreibers (z.B. Abnahmeprotokoll, Referenzschreiben) nachzuweisen. Gefordert ist insoweit eine Referenzliste unter Angabe – je Referenz – von:
- Projekttitel;
- Auftraggeber (Name und Anschrift);
- Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Telefonnummer;
- Nachweis Abnahme und mindestens dreimonatiger kommerzieller Dauerbetrieb (z. B. Abnahmeprotokoll, Referenzschreiben, Eigenerklärung etc.);
- Gesamtprojektbeschreibung;
- ausführliche Beschreibung des vom Bewerber erbrachten Liefer- und Leistungsumfanges;
- Auftragsvolumen;
- Technische Hauptdaten;
- Angabe (Art und Umfang) der im Zuge der Auftragserfüllung an Dritte vergebenen Unteraufträge;
- Zeitraum der Auftragsdurchführung.
b)
Angabe der jährlichen durchschnittlichen personellen Ausstattung in den letzten fünf Jahren im Bereich von Lieferungen und / oder Leistungen, die mit den zu vergebenden Lieferungen und Leistungen (insbesondere Planung, Beschaffung, Lieferung, Inbetriebsetzung, Probebetrieb und Abnahme von Rauchgasreinigungsanlagen aus dem Bereich der thermischen Abfallbehandlung, Kraftwerksanlagen oder vergleichbaren thermischen Prozessen) vergleichbar sind. Teilzeitbeschäftigte sind entsprechend nur anteilig zu berücksichtigen. Die Übersicht ist aufzuteilen nach:
- angestellte Ingenieure, Techniker und Meister nach Gewerken (je Geschäftsjahr) differenziert nach:
o Projektmanagement
o Bautechnik
o Maschinen- und Verfahrenstechnik
o Montageleiter
o Montagerichtmeister
o Inbetriebsetzungsleiter
o Inbetriebsetzungsingenieure
o Elektrotechnik
o MSR- und Leittechnik
o Technische Gebäudeausrüstung
o Qualitätsmanagement
o Dokumentation, Technischer Zeichner.
- Nicht angestellte Mitarbeiter, ebenfalls aufgeteilt nach der o.g. Differenzierung.
c)
Der Bewerber hat vorgesehenen Projektleiter und einen stellvertretenden Projektleiter namentlich zu benennen.
d)
Nachweis über ein bestehendes Qualitätsmanagementsystem, Zertifizierung nach DIN ISO 9001ff oder ein vergleichbares Verfahren und ein Nachweis über ein bestehendes Zertifikat bezogen auf Arbeitsschutz / -sicherheitsmaßnahmen wie ISO 45001, SCC-Standard oder vergleichbar.
e)
Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Zu Abschnitt III. 1. 3) lit. a):
Es sind mit der Referenzliste jeweils mindestens
(i) zwei vergleichbare Referenzen für die Neuerrichtung einer Rauchgasreinigungsstufe nach dem Prinzip der Trockensorption mit Natriumbicarbonat als Absorptionsmittel zur Sauergasabscheidung und
(ii) zwei vergleichbare Referenzen für eine Neuerrichtung einer Rauchgasreinigungsstufe nach dem Prinzip der Trockensorption mit Kalk als Absorptionsmittel zur Sauergasabscheidung und
(iii) zwei vergleichbare Referenz(en) für eine Neuerrichtung einer Entstickungsanlage nach dem SCR-Verfahren
vorzulegen.
Die nach (i) bis (iii) geforderten Mindeststandards können auch innerhalb eines Referenzprojektes erbracht worden sein, wenn das genannte Referenzprojekt die nach (i) bis (iii) geforderten Mindeststandards zum Gegenstand hat.
Enthält ein Projekt mehrere baugleiche Einheiten (Linien), werden die baugleichen Einheiten nur als ein Referenzprojekt gewertet.
Zu Abschnitt III. 1. 3) lit. b):
Mindestens ist eine durchschnittliche jährliche personelle Ausstattung von 15 Vollzeitäquivalenten an Ingenieuren mit Festanstellung erforderlich, die im Bereich der hier zu vergebenden Lieferungen und Leistungen (insbesondere Planung, Beschaffung, Lieferung, Inbetriebsetzung, Probebetrieb und Abnahme von Rauchgasreinigungsanlagen aus dem Bereich der thermischen Abfallbehandlung, Kraftwerksanlagen oder vergleichbaren thermischen Prozessen) tätig sind.
Für die in der Rauchgasreinigung eingesetzten Gewebefilter, als Hauptkomponente der Trockensorptionsstufen, darf die Planung und Auslegung nicht an Nachunternehmer beauftragt werden.
Der Auftraggeber wird zu gegebener Zeit eine branchenübliche gewerkeübergreifende kombinierte Montage- und Bauwesenversicherung abschließen und bis zur Fertigstellung bzw. Abnahme der Leistung aufrechterhalten, an der sich der Auftragnehmer mit Blick auf die von ihm zu erbringenden Lieferungen und Leistungen anteilsmäßig (entsprechend dem Auftragnehmerwagnis / der Auftragssumme) zu beteiligen hat.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp-darmstadt.hessen.de/infrastruktur-und-wirtschaft/oeffentliches-auftragswesen/vergabekammer
Gemäß §§ 155 ff. GWB:
Der Auftraggeber weist auf die Rechtsfolge des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin, wonach ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp-darmstadt.hessen.de/infrastruktur-und-wirtschaft/oeffentliches-auftragswesen/vergabekammer