ESTW Langlau - BÜW Leistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 23FEI66362
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zirngibl, Theresa
E-Mail:
Telefon: +49 89130872616
Fax: +49 69260913730
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ESTW Langlau - BÜW Leistungen
ESTW Langlau - BÜW Leistungen
-Los 1: BÜB Ob/KIB, FBÜ Ob, SÜ, Abfallmanagement, SiGeKo
-Los 2: BÜB LST, FBÜ LST
-Los 3: BÜB E / 50 Hz
Alle Loskombinationen sind möglich. Der Zuschlag wird auf die wirtschaftlichste Loskombination erteilt.
BÜB Ob/KIB, FBÜ Ob, SÜ, Abfallmanagement, SiGeKo
Langlau
Der Streckenabschnitt Gunzenhausen – Langlau – Pleinfeld gehört zur eingleisigen, nicht elektrifizierten Strecke 5330 Nördlingen – Pleinfeld. Der Streckenabschnitt ist dem Streckenstandard R 80/120 zugeordnet und wird als Hauptbahn betrieben.
Im derzeit eingleisigen Streckenabschnitt Gunzenhausen-Pleinfeld soll durch die Errichtung eines Bahnhofes im Bereich des heutigen Haltepunktes Langlau die Möglichkeit geschaffen werden, zukünftig Zugkreuzungen durchzuführen. Mit der Reaktivierung des Streckenab-schnitts Gunzenhausen – Wassertrüdingen für den SPNV ist damit eine direkte Zugverbindung im Taktverkehr zwischen Wassertrüdingen und Pleinfeld möglich. Darüber hinaus leistet der Kreuzungsbahnhof einen Beitrag zur Fahrplanstabilität bei Verspätungen.
Neben der Errichtung eines Kreuzungsgleises und den notwendigen Weichen ist dazu auch die Neuerrichtung eines Mittelbahnsteiges in Langlau sowie die Anpassung aller Bahnübergangsanlagen zwischen Gunzenhausen und Pleinfeld notwendig.
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen.
Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
BÜB LST, FBÜ LST
Langlau
Der Streckenabschnitt Gunzenhausen – Langlau – Pleinfeld gehört zur eingleisigen, nicht elektrifizierten Strecke 5330 Nördlingen – Pleinfeld. Der Streckenabschnitt ist dem Strecken-standard R 80/120 zugeordnet und wird als Hauptbahn betrieben.
Im derzeit eingleisigen Streckenabschnitt Gunzenhausen-Pleinfeld soll durch die Errichtung eines Bahnhofes im Bereich des heutigen Haltepunktes Langlau die Möglichkeit geschaffen werden, zukünftig Zugkreuzungen durchzuführen. Mit der Reaktivierung des Streckenab-schnitts Gunzenhausen – Wassertrüdingen für den SPNV ist damit eine direkte Zugverbindung im Taktverkehr zwischen Wassertrüdingen und Pleinfeld möglich. Darüber hinaus leistet der Kreuzungsbahnhof einen Beitrag zur Fahrplanstabilität bei Verspätungen.
Neben der Errichtung eines Kreuzungsgleises und den notwendigen Weichen ist dazu auch die Neuerrichtung eines Mittelbahnsteiges in Langlau sowie die Anpassung aller Bahnüber-gangsanlagen zwischen Gunzenhausen und Pleinfeld notwendig.
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen.
Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
BÜB E / 50 Hz
Langlau
Der Streckenabschnitt Gunzenhausen – Langlau – Pleinfeld gehört zur eingleisigen, nicht elektrifizierten Strecke 5330 Nördlingen – Pleinfeld. Der Streckenabschnitt ist dem Strecken-standard R 80/120 zugeordnet und wird als Hauptbahn betrieben.
Im derzeit eingleisigen Streckenabschnitt Gunzenhausen-Pleinfeld soll durch die Errichtung eines Bahnhofes im Bereich des heutigen Haltepunktes Langlau die Möglichkeit geschaffen werden, zukünftig Zugkreuzungen durchzuführen. Mit der Reaktivierung des Streckenabschnitts Gunzenhausen – Wassertrüdingen für den SPNV ist damit eine direkte Zugverbindung im Taktverkehr zwischen Wassertrüdingen und Pleinfeld möglich. Darüber hinaus leistet der Kreuzungsbahnhof einen Beitrag zur Fahrplanstabilität bei Verspätungen.
Neben der Errichtung eines Kreuzungsgleises und den notwendigen Weichen ist dazu auch die Neuerrichtung eines Mittelbahnsteiges in Langlau sowie die Anpassung aller Bahnübergangsanlagen zwischen Gunzenhausen und Pleinfeld notwendig.
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen.
Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
-Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
-Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften.
-Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
-Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen.
Erklärung über die Zahl, der bei ihm in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegebenenfalls gegliedert nach Berufsgruppen (Los 1: BÜB Ob/KIB mindestens 1 Mitarbeiter, FBÜ mind. 2 Mitarbeiter, SÜ mind. 1 Mitarbeiter, Abfallmanagement mind. 1 Mitarbeiter, SiGeKo mind. 1 Mitarbeiter; Los 2: mind. 1 BÜB LST, mind. 2 FBÜ LST;
Los 3: mind. 1 BÜB E/ 50Hz)
- Referenznachweise des Bewerbers (nur für Los 1 notwendig)
Eine vergleichbare Leistung, die innerhalb der letzten 5 Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrages abgeschlossen wurden, sind nachzuweisen.
-Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind:
1. Einsatz als leitender BÜW in komplexen Projekten mit mindestens 3 gleichzeitig agierenden Fachgewerken aus der LST, 50 Hz, Oberbau und TK.
2. Baukosten im Sinne der Kostengruppen 300 und 400 der DIN 276 in einer Größenordnung von circa 5 Mio € (netto)
- Referenznachweise des Bewerbers (nur für Los 2 notwendig)
Eine vergleichbare Leistung, die innerhalb der letzten 5 Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrages abgeschlossen wurde, ist nachzuweisen.
Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderung erfüllt sind:
1. Übernahme der BÜW-Tätigkeit im Fachgewerke: LST
2. Baukosten im Sinne der Kostengruppen 400 der DIN 276 in einer Größenordnung von circa 4 Mio € (netto)
- Referenznachweise des Bewerbers (nur für Los 3 notwendig)
Eine vergleichbare Leistung, die innerhalb der letzten 5 Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrages abgeschlossen wurde, ist nachzuweisen.
Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderung erfüllt sind:
1. Übernahme der BÜW-Tätigkeit im Fachgewerke: 50 Hz / EEA
2. Baukosten im Sinne der Kostengruppen 400 der DIN 276 in einer Größenordnung von circa 500.000 € (netto)
Für folgende Leistungen muss das ausführende Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein: siehe III.2.2) sowie unter Allgemeine Präqualifikationsanforderungen (PQ-Anforderungen) für Arch./Ing.-leistungen. Die Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen sind zu berücksichtigen und über den unter Punkt I.3) genannten Link herunterzuladen. https://bieterportal.noncd.db.de/portal unter der Vergabenummer 23FEI66362 herunterzuladen
Anmerkung: Der Link unter I.3) wird automatisch generiert. An der Stelle liegen alle Unterlagen zur Vergabe auch die Allgemeine PQ-Anforderungen.
gemäß den Vergabeunterlagen
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Bauüberwachung:
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene
Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bis III.1.4) sowie den Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen zu entnehmen:
--Bauüberwacher Bahn Oberbau/Konstruktiver Ingenieurbau (nur für Los 1 notwendig)
--Fachbauüberwacher Oberbau (nur für Los 1 notwendig)
--Bauüberwacher bahntechnische Ausrüstung (Leit- und Sicherungstechnik, Elektrotechnik, Telekommunikation) (nur für Lose 2 & 3 notwendig)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer 50.000 Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
1 Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
1. PlanIQ GmbH
2. Ingenieurbüro Schulze & Rank - Ingenieurgesellschaft mbH
3. DB Engineering & Consulting GmbH
4. Sakosta GmbH
5. Ramboll Deutschland GmbH
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
1 Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674) oder die BME-Verhaltensrichtlinie ( https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/ ) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
1 Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention
1 Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist.
0 Erklärung über die Beschäftigung von Mitarbeitern des DB Konzerns (aktive und nicht mehr aktive – wie Pensionäre und Rentner) sowie über die wirtschaftliche oder finanzielle Beteiligung am Unternehmen des Bieters von Personen, die außerdem ein Beschäftigungsverhältnis zu einer Gesellschaft des DB Konzerns unterhalten.
1 Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat
1 Erklärung, dass im Zeitraum der letzten fünf Jahre keine rechts- oder bestandskräftig festgestellten Verstöße im Sinne von GWB § 123 Abs. 1 und 4, Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) § 21, Aufenthaltsgesetz § 98c, Mindestlohngesetz (MiLoG) § 19 und Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz § 21 vorliegen.
1 Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf die Vergabe bzw. und darüber hinaus auch in den vergangenen zehn Jahren keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abreden in diesem Sinne sind Verstöße gegen die kartellrechtlichen Kernbeschränkungen i.S.v. Art. 101 AEUV, § 1 GWB (Preis-, Submissions-, Mengen-, Quoten-, Gebiets- und Kundenabsprachen).
- Erklärung, dass im Rahmen des hier vorliegenden Projektes keine Bauleistungen und damit im Zusammenhang stehenden Arch./Ing.-Leistungen erbracht wurden.
1 Erklärung für Bieter als Einzelpersonen: Bieter als Einzelpersonen versichern, dass sie
1. Selbständige im Sinne des Sozialgesetzbuchs (SGB) VI sind.
2. a) im Sinne des § 2 Nr. 9 lit. b SGB VI auf Dauer und im Wesentlichen nicht nur für einen Auftraggeber tätig sind und im Auftragsfall weniger als fünf Sechstel ihrer gesamten Einkünfte allein aus Aufträgen mit dem Auftraggeber oder mit ihm gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen stammen,
b) im Auftragsfall neben dem Auftraggeber dieses Vertrages bzw. mit ihm gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen weitere Auftraggeber haben und
c) für die weiteren Auftraggeber gemäß b) nicht nur unwesentliche Tätigkeiten als Selbständiger ausüben.
3. über die gesamte Laufzeit dieses Vertrages Informationen zum Nachweis dieser Zusicherungen vorhalten und diese dem Auftraggeber auf dessen Anforderung unverzüglich zukommen lassen und bei jeder nicht nur unwesentlichen Änderung eines die Zusicherungen betreffenden Umstandes den Auftraggeber unverzüglich in Textform informieren.
4) Stellt sich nach Abschluss des Vertrages heraus, dass sie entgegen der von ihnen abgegebenen Erklärung nicht als Selbständiger im Sinne des SGB VI gelten oder dass sie unzutreffende Zusicherungen gemäß Ziffer 2 abgegeben haben bzw. dass sie ihrer Nachweispflicht gem. Ziffer 3 nicht nachgekommen sind, ist der Auftraggeber zur fristlosen Kündigung dieses Vertrages berechtigt.
Zudem ist der Auftraggeber in den Fällen der Ziffer 4 berechtigt, von ihm eine Vertragsstrafe in Höhe von 10 % vom Gesamtauftragswert zu fordern; darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt. Eine gezahlte Vertragsstrafe wird auf eine Aufwendungsersatzforderung wegen Verletzung der Nachweispflicht angerechnet.
Vorgesehene Mitarbeiter, welche für den Nachweis der Eignung im Bereich zusätzliche Angaben (AbschnittVI.3) herangezogen werden, sind im Teilnahmeantrag zu nennen und dürfen während des Vergabeverfahrens nicht ausgetauscht werden. Ein Austausch der Mitarbeiter, welche zur Erreichung der Eignungsanforderungen herangezogen werden, ist während der gesamten Dauer der Leistungserbringung grundsätzlich nicht gestattet und nur aus zwingenden Gründen zulässig. Vor dem Austausch von den genannten Mitarbeitern ist die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Dem schriftlichen Antrag sind zudem sämtliche Formblätter aus dem Vergabeverfahren für den jeweiligen Mitarbeiter beizulegen. Der Austausch ist nur gegennach den Vorgaben der hiesigen Teilnahmebedingungen geeignete Mitarbeiter zulässig.
Werden vom Bewerber vorzulegende Bescheinigungen bzw. Unterlagen in seinem Herkunftsland nicht in deutscher Sprache ausgestellt, so hat er eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache beizulegen
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig.
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.