ABS 46/2 – Bauabschnitt 2, OLA Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI51809
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Reiff, Anita
E-Mail:
Telefon: +49 20330172733
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ABS 46/2 – Bauabschnitt 2, OLA
ABS 46/2 – Bauabschnitt 2 Oberleitungsarbeiten
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
ABS 46/2 – Bauabschnitt 2, OLA
Postanschrift: Emil-Fucik-Gasse 1 A 1100 Wien
Ort: Wien
NUTS-Code: AT130 Wien
Postleitzahl: 1100
Land: Österreich
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Dinslaken
ABS 46/2 – Bauabschnitt 2 Oberleitungsarbeiten
Postanschrift: Emil-Fucik-Gasse 1 A 1100 Wien
Ort: Wien
NUTS-Code: AT130 Wien
Postleitzahl: 1100
Land: Österreich
Änderung Gründung Mast 13-9n
(MKA 39_25)
Gegenstand der Vetragsabweichung ist die Planung sowie Baudurchführung einer Flachgründung für den Mast 13-9n. Aufgrund einer querenden Gasleitung im Bereich des Masts ist die ursprünglich geplante Bohrohrgründung nicht umsetzbar, weshalb eine Flachgründung erfolgen muss. Die Gründung des Masts 13-9n ist vertraglich vereinbart. Somit ist die Vertragsabweichung zur Erfüllung des ursprünglichen Vertrags notwendig.
Der Auftragnehmer ist bereits mit der Gründung der anderen Masten im Bauabschnitt beauftragt. Dementsprechend ist der AN während der Herstellung vor Ort, sodass die Erbringung dieser zusätzlichen Leistung durch den vorhandenen AN wirtschaftlicher ist. Die Einbindung eines weiteren Auftragnehmers führt demnach zu Mehrkosten sowie einem erhöhten Aufwand durch zusätzliche Schnittstellen.