Landkreis Fulda - Erweiterung und Austausch von Netzwerkkomponenten (Switching-Technologie) Referenznummer der Bekanntmachung: 1300 V 185/23
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Wörthstraße 15
Ort: Fulda
NUTS-Code: DE732 Fulda
Postleitzahl: 36037
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 66160061325
Fax: +49 66160061311
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-fulda.de
Abschnitt II: Gegenstand
Landkreis Fulda - Erweiterung und Austausch von Netzwerkkomponenten (Switching-Technologie)
Landkreis Fulda - Erweiterung und Austausch von Netzwerkkomponenten (Switching-Technologie)
Landkreis Fulda, Wörthstraße 15, 36037 Fulda
Der Landkreis Fulda schreibt zentrale Switch-Komponenten des Herstellers Extreme Networks zur Erweiterung der vorhandenen Switch-Fabric sowie zum universalen Einsatz im Edge-Bereich aus. Die Switche sollen in die vorhandene NAC-Lösung des Herstellers Extreme Networks integrierbar sein. Alle Komponenten beinhalten eine Wartung von 5 Jahren. Die Lizenzen werden ebenso für eine Laufzeit von 5 Jahren erworben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Landkreis Fulda - Erweiterung und Austausch von Netzwerkkomponenten (Switching-Technologie)
Postanschrift: Felix-Wankel-Straße 4
Ort: Sennfeld
NUTS-Code: DE26B Schweinfurt, Landkreis
Postleitzahl: 97526
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6151-12-6603
Fax: +49 6151-12-5816
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren gem. § 160 GWB nur auf Antrag ein. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6151-12-6603
Fax: +49 6151-12-5816